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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Dem stimme ich zu, auch wenn es gegenüber dem neuen Kollegen nicht ganz fair ist. Zwar werden tatsächlich Berufe Stellen aus unterschiedlichen Finanztöpfen gespeist, aber hier glaubt doch nicht ernsthaft jemand, dass das Bamf mich im großen Stil entfristet, wenn das Ganze auch mit befristeten Kräften gestemmt werden kann. Jeder Entscheider, der jetzt befristet eingestellt wird, mindert unsere Chancen auf Entfristung, weil die Amtsleitung tatsächlich irgendwann sagen kann, es ist der Bedarf an Dauerstellen nicht mehr gegeben und dann die Stellenausschreibungen einfach aufhebt.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Ich glaube erst, dass Neueinstellungen die Entfristungen nicht beeinflussen, wenn die Entfristungen erfolgreich durch sind. Erfahrung macht vorsichtig. Das hat nichts mit Unkollegialität zu tun (es ist zudem noch kein Kollege). Und wer lernt schon gerne seinen Nachfolger für den Job ein, den er an ihn vielleicht verlieren wird? Gibt es leider alles ....

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Wohl nicht verstanden, dass die beiden Sachverhalte rein gar nichts miteinander zu tun haben?
Dass neue, befristete Kollegen kommen werden, ist lange klar. Außerdem völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Finanzierungstöpfe.
Bist du beim arbeiten auch so unkollegial?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Sorry, erstmal empehle ich dir gar nix, da zunächst mal die befristeten Kollginnen und Kollegen übernommen werden sollen. Wenn es dann immer noch zu besetzende Plätze gibt, stimmt der Personalrat evtl. auch deiner befristeten Neueinstellung zu.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Selbst wenn, unfreundliches Verhalten wird daran auch nichts ändern.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Ich glaube erst, dass Neueinstellungen die Entfristungen nicht beeinflussen, wenn die Entfristungen erfolgreich durch sind. Erfahrung macht vorsichtig. Das hat nichts mit Unkollegialität zu tun (es ist zudem noch kein Kollege). Und wer lernt schon gerne seinen Nachfolger für den Job ein, den er an ihn vielleicht verlieren wird? Gibt es leider alles ....

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Wohl nicht verstanden, dass die beiden Sachverhalte rein gar nichts miteinander zu tun haben?
Dass neue, befristete Kollegen kommen werden, ist lange klar. Außerdem völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Finanzierungstöpfe.
Bist du beim arbeiten auch so unkollegial?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Sorry, erstmal empehle ich dir gar nix, da zunächst mal die befristeten Kollginnen und Kollegen übernommen werden sollen. Wenn es dann immer noch zu besetzende Plätze gibt, stimmt der Personalrat evtl. auch deiner befristeten Neueinstellung zu.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es zeugt eher von mangelndem Fingerspitzengefühl, von den Leuten Tipps fürs Vorstellungsgespräch zu erfragen, die selbst noch um ihre Entfristung hoffen und dann vielleicht doch nicht entfristet werden, weil es wieder genügend neue befristete Entscheider gibt. Siehe AVS, wo Kollegen, die ungewollt nicht entfristet werden, ihre Nachfolger einarbeiten müssen...

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Selbst wenn, unfreundliches Verhalten wird daran auch nichts ändern.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Servus, ich fiebere echt eine Weile mit allen, die die Herausforderung geschultert haben und m.E. die Entfristung verdienen! Auch ich habe mich mittlerweile beworben und habe eine Einladung zum VG... Ich Spinne nun ein wenig weiter... wenn alles gut läuft...
Nach einer Zusage: wie lange dauerte es bei euch tatsächlich bis zur Aufnahme der Beschäftigung?
Haben einige von euch noch die Qualifizierung in Nürnberg vor sich bzw. Infos zu Terminen?
Danke für den Austausch

Ich hatte mich im Mai 2015 beworben, September 2015 ein VG und Einstellung am 01.01.16. Eigentlich sollte die Einstellung am 01.10.15 stattfinden aber im Bamf dauert eben alles ein bisschen länger (siehe Entfristungsverfahren, welches schon seit gut einem Jahr läuft)

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Servus nochmal... und aufrichtigen Dank für die Antworten. Ich wünsche allen, aufrichtig, die Entfristung und Neueinstellungen sind der Beweis, dass sachliche Gründe für die Entfristung vorliegen. Auch die umfangreiche Qualifizierung, die Neueingestellte bekommen, ist ein weiterer Beweis für die Leistung, die alle bisher gebracht haben, Hut ab!
Die aktuellen Bewerber könnten es auch so sehen, dass jede Entfristung die Prekarität der eigenen Beschäftigung untermauert... oder man packt jetzt die Arbeit an, und zwar kollegial, und schaut gemeinsam, was die Zukunft bringt.
Der hiesige Austausch ist ausnahmslos bereichernd. Dank und allen viel Glück... Auch wenn wir vielleicht nicht in der selben Behörde hocken, so leben wir alle in einer selben Gesellschaft. Grüße

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das eine hat doch überhaupt nichts mit dem anderen zu tun.
Jemand stellt eine Frage zum VG, wenn jemand nicht entfristet wird hat das was mit schlechter Leistung zu tun oder einer Bewertung, die zwar vielleicht gut ist, aber nicht für das Wunschreferat reicht.
Aber es ist halt offensichtlich einfacher, die Wut auf andere zu kanalisieren und für das Elend verantwortlich zu machen, anstelle sich mal an die eigene Nase zu fassen.

Es zeugt eher von mangelndem Fingerspitzengefühl, von den Leuten Tipps fürs Vorstellungsgespräch zu erfragen, die selbst noch um ihre Entfristung hoffen und dann vielleicht doch nicht entfristet werden, weil es wieder genügend neue befristete Entscheider gibt. Siehe AVS, wo Kollegen, die ungewollt nicht entfristet werden, ihre Nachfolger einarbeiten müssen...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Im Glückwunschschreiben hieß es Ende Februar. Ich rechne damit, dass am 28.02.2018 gegen 20 Uhr etwas kommen könnte.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Sehr optimistisch.

Und das meine ich nicht sarkastisch!!!

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Im Glückwunschschreiben hieß es Ende Februar. Ich rechne damit, dass am 28.02.2018 gegen 20 Uhr etwas kommen könnte.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Naja, es wurde nach "frühestens" gefragt. Wenn es zu viel Gegenwind von den Gerichten gibt, dann könnte es auch Ende Februar 2019 werden.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Sehr optimistisch.

Undas meine ich nicht sarkastisch!!!

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Im Glückwunschschreiben hieß es Ende Februar. Ich rechne damit, dass am 28.02.2018 gegen 20 Uhr etwas kommen könnte.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Aber bei Konkurrentenklagen betrifft eine Verzögerung doch nur einzelne Leute, die Mehrheit wird eher Ende Februar 2018 was positives bekommen....

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Naja, es wurde nach "frühestens" gefragt. Wenn es zu viel Gegenwind von den Gerichten gibt, dann könnte es auch Ende Februar 2019 werden.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Servus, ich fiebere echt eine Weile mit allen, die die Herausforderung geschultert haben und m.E. die Entfristung verdienen! Auch ich habe mich mittlerweile beworben und habe eine Einladung zum VG... Ich Spinne nun ein wenig weiter... wenn alles gut läuft...
Nach einer Zusage: wie lange dauerte es bei euch tatsächlich bis zur Aufnahme der Beschäftigung?
Haben einige von euch noch die Qualifizierung in Nürnberg vor sich bzw. Infos zu Terminen?
Danke für den Austausch

Hallo, ich habe mich auch beworben und warte nun auf eine Antwort. Darf ich fragen für welche AS du ein Vorstellungsgespräch hast?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich weiß nicht, was in Deiner Zusage stand. Bei mir hieß es Ende Februar. Ich gehe davon aus, dass dies auch so gemeint war, sofern keine krasse Klage eingeht.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Glaubt denn ernsthaft noch jemand, dass dieses Konzept umgesetzt bzw. die Stellenausschreibungen tatsächlich besetzt werden? Im gesamten Bundesgebiet wird gegen die Verfahrensweise des BAMF geklagt. Es muss sich doch nur ein Richter finden, der Probleme mit dem Konzept oder dessen Umsetzung hat, dann war es das. Für das BAMF könnte es dann auch schlicht einfacher sein, die Stellenausschreibungen aufzuheben, dann schauen wir alle in die Röhre. Mein Ratschlag: Sucht Euch etwas anderes und vertraut nicht darauf, dass die stehen jemals besetzt werden.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Ich weiß nicht, was in Deiner Zusage stand. Bei mir hieß es Ende Februar. Ich gehe davon aus, dass dies auch so gemeint war, sofern keine krasse Klage eingeht.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es sollte natürlich heißen, "dass die Stellen jemals besetzt werden."

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Sehe ich anders, Ende nächster Woche kommt die Entfristungsemail.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Es sollte natürlich heißen, "dass die Stellen jemals besetzt werden."

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich weiß bisher nur von Kollegen, denen Anwälte wegen Aussichslosigkeit von einer Klage abgeraten wurde . .

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Glaubt denn ernsthaft noch jemand, dass dieses Konzept umgesetzt bzw. die Stellenausschreibungen tatsächlich besetzt werden? Im gesamten Bundesgebiet wird gegen die Verfahrensweise des BAMF geklagt. Es muss sich doch nur ein Richter finden, der Probleme mit dem Konzept oder dessen Umsetzung hat, dann war es das. Für das BAMF könnte es dann auch schlicht einfacher sein, die Stellenausschreibungen aufzuheben, dann schauen wir alle in die Röhre. Mein Ratschlag: Sucht Euch etwas anderes und vertraut nicht darauf, dass die stehen jemals besetzt werden.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Schlechter Anwalt, würde ich sagen

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Ich weiß bisher nur von Kollegen, denen Anwälte wegen Aussichslosigkeit von einer Klage abgeraten wurde . .

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das wird natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Wird schon genug Leute geben, die bereit sind sich, auch dank Rechtsschutzversicherung, die nächsten Jahre durch alle Instanzen zu klagen.

Wohl denen, deren Vertrag noch ein paar Monate läuft.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Schlechter Anwalt, würde ich sagen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Also ich weiß, dass ein Kollege definitiv klagt und Anfang März einen Gerichtstermin hat.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Das wird natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Wird schon genug Leute geben, die bereit sind sich, auch dank Rechtsschutzversicherung, die nächsten Jahre durch alle Instanzen zu klagen.

Wohl denen, deren Vertrag noch ein paar Monate läuft.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Schlechter Anwalt, würde ich sagen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Klagt Dein Kollege vor dem Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht?

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Also ich weiß, dass ein Kollege definitiv klagt und Anfang März einen Gerichtstermin hat.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Das wird natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Wird schon genug Leute geben, die bereit sind sich, auch dank Rechtsschutzversicherung, die nächsten Jahre durch alle Instanzen zu klagen.

Wohl denen, deren Vertrag noch ein paar Monate läuft.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Schlechter Anwalt, würde ich sagen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Sofern man eine Zusage erhalten hat und die verbindliche Maill tatsächlich Ende Februar kommt, ist völlig wumpe, was Anfang März, vor welchem Gericht auch immer, passieren wird.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Klagt Dein Kollege vor dem Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht?

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Also ich weiß, dass ein Kollege definitiv klagt und Anfang März einen Gerichtstermin hat.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Das wird natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Wird schon genug Leute geben, die bereit sind sich, auch dank Rechtsschutzversicherung, die nächsten Jahre durch alle Instanzen zu klagen.

Wohl denen, deren Vertrag noch ein paar Monate läuft.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Schlechter Anwalt, würde ich sagen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Genau das dachte ich auch :)

Sofern man eine Zusage erhalten hat und die verbindliche Maill tatsächlich Ende Februar kommt, ist völlig wumpe, was Anfang März, vor welchem Gericht auch immer, passieren wird.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Weiß leider nicht, was du meinst. Kannst du das bitte kurz erläutern?

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das Scheiben, wenn Du das Flugblatt meinst, deutet m.M.n. darauf hin, dass Verdi viel zu meckern aber wenig zu klagen hat.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Welches Flugblatt????

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Das Scheiben, wenn Du das Flugblatt meinst, deutet m.M.n. darauf hin, dass Verdi viel zu meckern aber wenig zu klagen hat.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

02/18 Zum BAMF-Entfristungskonzept 2.0;
"ver.di tritt für die Interessen aller Beschäftigten ein"
ver.di bietet darin allen Mitarbeitern Hilfe und Rechtsberatung für die Entfristung an und geht wegen Verfahrensfehlern im Bewerbungsverfahren quasi von dessen Nichtigkeit aus.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Weiß leider nicht, was du meinst. Kannst du das bitte kurz erläutern?

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Eine Gewerkschaft, die nichtmal die ersten Sätze ohne Grammatikfehler hinkriegt kann ich nicht ernst nehmen.
Die Forderung alle zu entfristen wurde vor ein paar Monaten schon mal gestellt und steht außerhalb jeglicher Realität. Von Haushalts- und Stellenplan und Finanzierungsbudgets scheint dort noch keiner was gehört zu haben. Ich find's peinlich.

Für mich typisch plakative und überzogene Gewerkschaftsforderungen.

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Zudem sind die Kritikpunkte am Verfahren wenig überzeugend.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Eine Gewerkschaft, die nichtmal die ersten Sätze ohne Grammatikfehler hinkriegt kann ich nicht ernst nehmen.
Die Forderung alle zu entfristen wurde vor ein paar Monaten schon mal gestellt und steht außerhalb jeglicher Realität. Von Haushalts- und Stellenplan und Finanzierungsbudgets scheint dort noch keiner was gehört zu haben. Ich find's peinlich.

Für mich typisch plakative und überzogene Gewerkschaftsforderungen.

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Finde ich auch höchst "sozial", das Verfahren für nichtig erklären zu lassen, da freuen sich alle, deren Verträge ansonsten in unbefristete Verträge umgewandelt worden wären. Tja, dank Verdi gehen dann alle erstmal leer aus - und das weitere kann sich ja verdammt lange ziehen. Danke Verdi. Ich möchte noch hinzufügen, dass bei uns fast alle ein Glückwunschschreiben haben und die Leute mit einer Absage sind auch wirklich die unmotiviertesten, unkollegialsten und auch qualitativ extrem schlecht arbeitenden. Sorry, aber für unseren Standort stimmt es so wirklich. Aber Verdi wird sich schon drum kümmern, auch wenn die anderen 2/3 dann in die Röhre gucken dürfen.....Danke Verdi, danke.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bitte nicht nur die Überschrift lesen. HIlfe wird tatsächlich nur Mitgliedern angeboten, was soweit auch in Ordnung ist.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

02/18 Zum BAMF-Entfristungskonzept 2.0;
"ver.di tritt für die Interessen aller Beschäftigten ein"
ver.di bietet darin allen Mitarbeitern Hilfe und Rechtsberatung für die Entfristung an und geht wegen Verfahrensfehlern im Bewerbungsverfahren quasi von dessen Nichtigkeit aus.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Weiß leider nicht, was du meinst. Kannst du das bitte kurz erläutern?

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was Verdi behauptet und was tatsächlich ist, sind zwei paar Schuhe. So rechtswidrig kann das Verfahren nicht sein, sonst gäbe es längst eine entsprechende Pressemitteilung, in der Verdi vollmundig von selbst angestrengten Klagen berichtet.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich persönlich finde es auch ok, wie das Verfahren letztendlich lief. In unsere Ref. habe ich nichts zu beanstanden. Zudem konnte sich jeder auf jeden Standort bewerben und dann gab es noch die Tests. Wer natürlich nur vier Standorte angegeben hat und für keinen davon die Mindestnote erreicht, aber an einem anderen Ort mit seiner Bewertung einen Platz bekommen hätte, hat sich ein Eigentor geschossen. Dafür ist aber nicht das Verfahren verantwortlich.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Was Verdi behauptet und was tatsächlich ist, sind zwei paar Schuhe. So rechtswidrig kann das Verfahren nicht sein, sonst gäbe es längst eine entsprechende Pressemitteilung, in der Verdi vollmundig von selbst angestrengten Klagen berichtet.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Läuft bisher für die "Abgelehnten". DAS Bundesamt, der letzten 2 Jahre, hat offenbar doch nicht an Renommee verloren, sondern eher gewonnen. So mein Eindruck.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

???

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Läuft bisher für die "Abgelehnten". DAS Bundesamt, der letzten 2 Jahre, hat offenbar doch nicht an Renommee verloren, sondern eher gewonnen. So mein Eindruck.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Beworben und was bekommen!

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

???

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Läuft bisher für die "Abgelehnten". DAS Bundesamt, der letzten 2 Jahre, hat offenbar doch nicht an Renommee verloren, sondern eher gewonnen. So mein Eindruck.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Solche Blödsinn-Kommentare wie deiner sorgen dafür, dass man keine Lust mehr hat, hier was zu schreiben.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Beworben und was bekommen!

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

???

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Läuft bisher für die "Abgelehnten". DAS Bundesamt, der letzten 2 Jahre, hat offenbar doch nicht an Renommee verloren, sondern eher gewonnen. So mein Eindruck.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Fakt ist, dass die Information veraltet ist und noch auf die Testphase abzielt. Am Ende ist der einzige Inhalt, dass die Gewerkschaft um zahlende Mitglieder wirbt und hier wieder einen Aufhänger hat, der es ihr erlaubt, die bundesweite Verbreitung via Exchange zu nutzen.

Als mehr sollte man das Schreiben bitte nicht sehen

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Zudem sind die Kritikpunkte am Verfahren wenig überzeugend.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Eine Gewerkschaft, die nichtmal die ersten Sätze ohne Grammatikfehler hinkriegt kann ich nicht ernst nehmen.
Die Forderung alle zu entfristen wurde vor ein paar Monaten schon mal gestellt und steht außerhalb jeglicher Realität. Von Haushalts- und Stellenplan und Finanzierungsbudgets scheint dort noch keiner was gehört zu haben. Ich find's peinlich.

Für mich typisch plakative und überzogene Gewerkschaftsforderungen.

Was haltet ihr vom Verdi Schreiben?

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WiWi Gast

Re: Entfristungsdatum

Gibt's belastbare Informationen über mögliche Klagen und wogegen sich diese vermeintlich richten?

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WiWi Gast

Re: Entfristungsdatum

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Gibt's belastbare Informationen über mögliche Klagen und wogegen sich diese vermeintlich richten?

Ja. Klagen sind sinnlos.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Auch in der Telko soll der AL6 auf den 28.02. verwiesen haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

wow,...... spannende Kommunikation, ...... erschreckend für mich ist jedoch festzustellen, wie sich die einzelnen Superentscheider, mit bzw. ohne Glückwunschschreiben, gegenseitig verbal angreifen......ich dachte der Sinn und Zweck dieses Forums ist es, dass man sich austauscht und sich nicht gegenseitig anpisst.....mein Resümee ist, dass es Entscheider/innen gibt, die ein Glückwunschschreiben bekommen haben, jedoch noch nicht wissen, ob sie an ihrem Wunschort eingesetzt werden( das verursacht Stress).... auf der anderen Seite gibt es Entscheider/innen, denen man deutlich gesagt hat, sorry, du gehörst nicht zu den Superentscheider, da du leider die 5 Punkte nicht erreicht hast oder du hast 5 Punkte und mehr erreicht aber für deine Wunschstandorte reicht es leider nicht.... das fühlt sich für den/die Betroffenen auch nicht wirklich gut an........by the way, in der Auswahlrichtline vom 09.10.2017 wurde festgelegt, dass nur Bewerber berücksichtigt werden, deren Leistungen mindestens mit der Gesamtnote von 5 Punkten bewertet wurden.........ich habe diese Auswahlrichtlinie noch nie gesehen........kennt jemand diese Auswahlrichtlinie bzw. kann mir jemand sagen, wo ich diese finden könnte?.......... was die Umsetzung des Verfahrens der Bestenauslese betrifft, so bin ich der Meinung, dass zumindest an meinem Standort eklatante Fehler gemacht wurden. Dieses fehlerhafte Verhalten bei der Leistungsbewertung kann man leider nur im Wege einer Konkurrentenklage gerichtlich prüfen lassen. Dass das den Kollegen, denen man die Superentscheidereigenschaft attestiert hat und die darauf warten weiterhin ihre Arbeitskraft dem BAMF zur Verfügung stellen zu können nicht schmeckt, kann ich nachvollziehen........ Mitte nächster Woche sind die aus höchstrichterlicher Rechtsprechung so wage festgelegte 2 Wochenfrist um, ich bin gespannt und freue mich für die Kollegen, die ein unbefristetes Stellenangebot bekommen. Ich habe jedoch vom Buschfunk gehört, dass eine Vielzahl an Klagen bereits beim Bamf eingegangen wäre......(wieviele und mit welchem Klageantrag ist mir nicht bekannt).......zum Schluß möchte ich nochmal meinen Wunsch äußern,....lasst uns dieses Forum zum Informationsaustausch nutzen und nicht dazu uns gegenseitig verbal anzugreifen.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Andere als "Superentscheider" betiteln aber nicht wissen wo man die Auswahlrichtlinie findet. Das zeigt, dass du auch so ein "Superentscheider" bist :-D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was wäre wenn .... eine Gesamtnote allein durch das Kriterium Arbeitsmenge berechnet worden wäre. Und diese Note vom Referat nur noch "geprüft" worden wäre.

:)

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das hätte den ohnehin schon hohen Anreiz weiter erhöht, Bescheide in hohen Zahlen ohne besondere Rücksicht auf die Qualität zu kloppen.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Was wäre wenn .... eine Gesamtnote allein durch das Kriterium Arbeitsmenge berechnet worden wäre. Und diese Note vom Referat nur noch "geprüft" worden wäre.

:)

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nix. :)

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Was wäre wenn .... eine Gesamtnote allein durch das Kriterium Arbeitsmenge berechnet worden wäre. Und diese Note vom Referat nur noch "geprüft" worden wäre.

:)

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das wäre gar nicht möglich, denn einem Einzelpersonencontrolling nach Arbeitsmenge hat der Personalrat widersprochen.
Dass "Arbeitsmenge" so ziemlich die dümmste Messgröße ist, dürfte uns allen klar sein.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Was wäre wenn .... eine Gesamtnote allein durch das Kriterium Arbeitsmenge berechnet worden wäre. Und diese Note vom Referat nur noch "geprüft" worden wäre.

:)

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Das wäre gar nicht möglich, denn einem Einzelpersonencontrolling nach Arbeitsmenge hat der Personalrat widersprochen.
Dass "Arbeitsmenge" so ziemlich die dümmste Messgröße ist, dürfte uns allen klar sein.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Was wäre wenn .... eine Gesamtnote allein durch das Kriterium Arbeitsmenge berechnet worden wäre. Und diese Note vom Referat nur noch "geprüft" worden wäre.

:)

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das ein Arbeitgeber schlecht bewertet bei mangelnder Quantität leuchtet jedem Arbeitsrichter ein. In der freien Wirtschaft ist das Usus. Das Argument, dass man superiore Qualität geliefert hat, dafür jedoch wenig Erledigungen, hinkt sehr. Zumal wenige der Kollegen die "Qualität" ihrer Entscheidungen dokumentiert haben. Die Prozessabteilung hat natürlich einen Einblick.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Das wäre gar nicht möglich, denn einem Einzelpersonencontrolling nach Arbeitsmenge hat der Personalrat widersprochen.
Dass "Arbeitsmenge" so ziemlich die dümmste Messgröße ist, dürfte uns allen klar sein.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Was wäre wenn .... eine Gesamtnote allein durch das Kriterium Arbeitsmenge berechnet worden wäre. Und diese Note vom Referat nur noch "geprüft" worden wäre.

:)

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Das ein Arbeitgeber schlecht bewertet bei mangelnder Quantität leuchtet jedem Arbeitsrichter ein. In der freien Wirtschaft ist das Usus. Das Argument, dass man superiore Qualität geliefert hat, dafür jedoch wenig Erledigungen, hinkt sehr. Zumal wenige der Kollegen die "Qualität" ihrer Entscheidungen dokumentiert haben. Die Prozessabteilung hat natürlich einen Einblick.

Bei uns war es der pure Nasenfaktor in vielen Fällen. Sehr gute Leute mit 7 Punkten, durchschnittliche mit 8 oder sogar 9 Punkten. Manche ordentliche Kollegen wurden sogar ganz raus gekegelt. Die auffällig schlechten hat es alle erwischt, der Rest hatte aber mit objektiver Bewertung oft wenig zu tun.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

In der Wirtschaft wird es wohl kaum vergleichbare Tätigkeiten geben. Sobald es dort um Rechtsstreitigkeiten geht, will man Qualität statt Quantität, weil es sonst verdammt teuer werden könnte.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Das ein Arbeitgeber schlecht bewertet bei mangelnder Quantität leuchtet jedem Arbeitsrichter ein. In der freien Wirtschaft ist das Usus. Das Argument, dass man superiore Qualität geliefert hat, dafür jedoch wenig Erledigungen, hinkt sehr. Zumal wenige der Kollegen die "Qualität" ihrer Entscheidungen dokumentiert haben. Die Prozessabteilung hat natürlich einen Einblick.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das Problem mit dem "Nasenfaktor" wird vor den Arbeitsgerichten schon seit den 60 ziger Jahren verhandelt.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

In der Wirtschaft wird es wohl kaum vergleichbare Tätigkeiten geben. Sobald es dort um Rechtsstreitigkeiten geht, will man Qualität statt Quantität.< (Man will Lösungen!)

Nun.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

Wie denn? Die Bescheide müssen nun mal zur QS und da wurden dann eben die Listen gemacht, egal was wir davon gehalten und dazu gesagt haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Blödsinn, ich mache QS und ich habe nie Strichlisten führen müssen

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

Wie denn? Die Bescheide müssen nun mal zur QS und da wurden dann eben die Listen gemacht, egal was wir davon gehalten und dazu gesagt haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich auch nicht. Das wäre rechtlich auch nicht in Ordnung. Und diese Verschwörungstheorien lassen mich schon an der perönlichen Eignung mancher für den Entscheider-Job zweifeln ....

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Blödsinn, ich mache QS und ich habe nie Strichlisten führen müssen

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

Wie denn? Die Bescheide müssen nun mal zur QS und da wurden dann eben die Listen gemacht, egal was wir davon gehalten und dazu gesagt haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei uns wurden die persönlichen Zahlen sogar von den Vorgesetzten mit uns besprochen und sie hatten taggenaue Statistiken.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Ich auch nicht. Das wäre rechtlich auch nicht in Ordnung. Und diese Verschwörungstheorien lassen mich schon an der perönlichen Eignung mancher für den Entscheider-Job zweifeln ....

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Blödsinn, ich mache QS und ich habe nie Strichlisten führen müssen

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

Wie denn? Die Bescheide müssen nun mal zur QS und da wurden dann eben die Listen gemacht, egal was wir davon gehalten und dazu gesagt haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Eine Nachfrage beim GPR verschaffte schnelle Klarheit über die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens. Wir hätten die Strichliste allerdings selbst befüllen sollen.

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

Wie denn? Die Bescheide müssen nun mal zur QS und da wurden dann eben die Listen gemacht, egal was wir davon gehalten und dazu gesagt haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei uns bekamen Leute mit 1er Meldung persönlich eine Email vom RL. Und nur die. Wie erklärst Du das????

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Ich auch nicht. Das wäre rechtlich auch nicht in Ordnung. Und diese Verschwörungstheorien lassen mich schon an der perönlichen Eignung mancher für den Entscheider-Job zweifeln ....

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Blödsinn, ich mache QS und ich habe nie Strichlisten führen müssen

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.02.2018:

Wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

...und trotzdem wurden Strichlisten gemacht, wer wie viele Bescheide schreibt...

Wie denn? Die Bescheide müssen nun mal zur QS und da wurden dann eben die Listen gemacht, egal was wir davon gehalten und dazu gesagt haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Liebe Leute,

ehe ihr hier Halbwahrheiten streut: Verboten ist jede Art der elektronischen Kontrolle (siehe DV-Maris). Nicht verboten und oft genutzt ist hingegen das reine auszählen, z.B. in dem von jeder gezeichneten KÜ die erste Seite ausgedruckt wird. Das ist erlaubt und im Rahmen der Fachaufsicht zulässig. Wer das nicht glaubt, fragt bitte seinen Personalrat des Vertrauens.

Insofern wissen die RLs sehr wohl, wer wie viele Bescheide täglich schafft, es darf nur nicht in Excel erfasst sein...

und die QS arbeitet mittlerweile anonymisiert, das stimmt, aber vor nicht allzu langer Zeit wäre der Rückschluss unzulässigerweise problemlos möglich gewesen.

Letztlich ist Leistung, wie auch immer dein Vorgesetzter sie definiert, das Hauptauswahlkriterium. Hast Du einen RL der sich vor den Karren der Vorgaben aus Nürnberg spannen lässt, wirst Du mit einem Bescheid täglich irgendwo bei 4 Punkten landen. Ist er eher das Typ breites Kreuz, hast Du Chancen auf eine völlig andere Note.
Da die Bewertung fast nicht arbeitsgerichtlich überprüfbar ist, haben die kleinen Fürsten da relativ freie Hand.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Bei uns bekamen Leute mit 1er Meldung persönlich eine Email vom RL. Und nur die. Wie erklärst Du das????

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

und seine Sozialnote muss dann auch schlecht werden?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Je nach Land und Story ist manchmal tatsächlich nicht mehr möglich.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Eben, oder man hat noch irgendwelche dusseligen Listen zu erstellen oder sonstwas. Dass der Kollege, der drei Syrienbescheide pro Tag schafft, besser ist als der Kollege, der zwei Nepalbescheide schreibt, glaubt jedenfalls nur der Leiter operativer Bereich, und manch ein Referent, der immer noch keine Ahnung hat, was wir tun aber der brav gute Zahlen nach oben abliefern möchte, damit er im Wettbewerb gegen andere Referate gewinnt.
Mich persönlich nervt diese Zahlenhörigkeit jedenfalls ungemein, denn es ist nun mal so, dass Anzahl Bescheide oder Anzahl Anhörungen pro Tag rein gar nichts über die Arbeitsqualität aussagt. Wer was anderes behauptet, mag hier zwar mitreden wollen, aber ich bezweifle, dass er/sie als Entscheider arbeitet.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Je nach Land und Story ist manchmal tatsächlich nicht mehr möglich.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Stimmt! Einstellungsbescheide, Bescheide für Kinder und 3er gehen schnell, bei komplexen Altfällen dagegen, kannst du froh sein, endlich einen e-reif machen zu können oder du gehst hin, wie so manche Berliner Entscheider und holst dir Mehrpersonenakten, die mitnichten e-reif sind, aus der Ablage und schmeißt mit unmöglichen Dreiern um dich ...

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Je nach Land und Story ist manchmal tatsächlich nicht mehr möglich.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die Email bekam man auch, wenn man ansonsten 3 oder 4 Bescheide am Tag gemacht hat. Ein Tag mit 1er Meldung und die böse Email vom RL war im Postfach. Der Durchschnitt war egal.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Rechtsbeugung nennt man so etwas im Zweifel.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Stimmt! Einstellungsbescheide, Bescheide für Kinder und 3er gehen schnell, bei komplexen Altfällen dagegen, kannst du froh sein, endlich einen e-reif machen zu können oder du gehst hin, wie so manche Berliner Entscheider und holst dir Mehrpersonenakten, die mitnichten e-reif sind, aus der Ablage und schmeißt mit unmöglichen Dreiern um dich ...

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Je nach Land und Story ist manchmal tatsächlich nicht mehr möglich.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein, das kommt einfach dabei raus, wenn die RL nichts als die Anzahl der erstellten Bescheide interessiert. Das geht doch von ganz oben aus. Wenn mit ordentlicher Arbeit nicht zu schaffende Erledigungszahlen vorgegeben werden, dann sieht man halt zu, wie man das hinbekommt. Die Leitung interessiert ja wenig, wie wir die Zahlen hinbekommen, also sehen die RL eben zu, dass wir sie hinbekommen. Dass da im Zweifel deutlich mehr Dreier rauskommen, als nötig und als berechtigt, scheint egal zu sein.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Rechtsbeugung nennt man so etwas im Zweifel.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Stimmt! Einstellungsbescheide, Bescheide für Kinder und 3er gehen schnell, bei komplexen Altfällen dagegen, kannst du froh sein, endlich einen e-reif machen zu können oder du gehst hin, wie so manche Berliner Entscheider und holst dir Mehrpersonenakten, die mitnichten e-reif sind, aus der Ablage und schmeißt mit unmöglichen Dreiern um dich ...

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Je nach Land und Story ist manchmal tatsächlich nicht mehr möglich.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Genau das ist Rechtsbeugung.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Dass da im Zweifel deutlich mehr Dreier rauskommen, .... als berechtigt, scheint egal zu sein.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Rechtsbeugung nennt man so etwas im Zweifel.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Stimmt! Einstellungsbescheide, Bescheide für Kinder und 3er gehen schnell, bei komplexen Altfällen dagegen, kannst du froh sein, endlich einen e-reif machen zu können oder du gehst hin, wie so manche Berliner Entscheider und holst dir Mehrpersonenakten, die mitnichten e-reif sind, aus der Ablage und schmeißt mit unmöglichen Dreiern um dich ...

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Je nach Land und Story ist manchmal tatsächlich nicht mehr möglich.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Wer jeden Tag nur 1 Bescheid schafft, arbeitet leider nicht gut.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Tja Leute, übermorgen ist der 28. Februar - ob wirklich was kommt?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Tja Leute, übermorgen ist der 28. Februar - ob wirklich was kommt?

Ich bin fest davon überzeugt!

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

28.02 wird eingehalten.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was macht dich so sicher, das es der 28.02 ist?

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

28.02 wird eingehalten.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Also ich lese das Forum schon seit über einem Jahr und es wird dort teilweise extrem viel Unsinn verzapft. Fakt ist. Eine EE Stelle ist eine TVÖD 12 Stelle und wurde seit Urzeiten des BAMFs mit Voll(Juristen) oder Dipl.Verwaltungswirten (FH) besetzt. Es handelt sich qualitativ um eine Richter und Rechtspfleger ähnliche Stellung. Nur weil jetzt im Rahmen der Merkel´schen Rechtsbeugungspolitik die Anforderung an die Qualifikation einer EE-Stelle nach unten geschraubt worden sind, so dass jeder Bachelor (sogar aus der FH egal welcher Fachrichtung) ein bißchen Richter spielen darf und die Qualität von Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung zugunsten Quantität hintenanstellt, um eine möglichst angstfreie Zukunft in TVÖD 12 Sicherheit entgegenzusehen, macht mich schon sprachlos. Ich bin übrigens Volljurist mit 25 Jahren RA Erfahrung und habe in meinem ganzen Leben noch nie so einen juristischen Bullshit wie im BAMF erlebt. Die kriegen Garnichts gebacken, darum trauen sie sich ja nicht einmal Gerichtstermin vor dem VG wahrzunehmen. Und mit Verlaub, eine Behörde die über 50 % der anhängigen Bescheide um die Ohren bekommt hat das Niveau einer Pommesbude. Wer meint mit Arschkriecherei und Turbozahlen ein guter Entscheider zu sein hat wohl noch nie im juristischen Arbeitsalltag bestehen müssen. o tempora o mores...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wurde letzte Woche in der RL-Konferenz verkündet. Es gibt auch keinen Grund mehr, ernsthaft daran zu zweifeln. Das BAMF will es endlich über die Linie bringen.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was ist mit den Gerichten/Klagen?

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Wurde letzte Woche in der RL-Konferenz verkündet. Es gibt auch keinen Grund mehr, ernsthaft daran zu zweifeln. Das BAMF will es endlich über die Linie bringen.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Konkurrentenklagen stoppen nicht das Verfahren als solches. Hinsichtlich Klagen vor dem Verwaltungsgericht will ich nicht in Detail gehen, aber: Selbst im Erfolgfall wird das nicht die Zusage am 28.02. stoppen können.

Durchatmen für alle, die eine Zusage haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ein Hoffnungsschimmer....

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Konkurrentenklagen stoppen nicht das Verfahren als solches. Hinsichtlich Klagen vor dem Verwaltungsgericht will ich nicht in Detail gehen, aber: Selbst im Erfolgfall wird das nicht die Zusage am 28.02. stoppen können.

Durchatmen für alle, die eine Zusage haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Selten so einen Mist hier gelesen... In unserem Referat gibt es mehr als genug Leute, die ,,nur" einen Bachelor der verschiedensten Richtungen haben (Soziologie, Wirtschaft etc pp) und das sind richtig gute Leute!
Hingegen gibt es bei uns auch Volljuristen (alleine wie sich das anhört :D ), die absolute Taugenichts sind. Viele von euch bilden sich nur was darauf ein! Tut mir leid, ist aber die Wahrheit!
Oder hattest du Superheld das AsylG (ehem. AsylVfG) vor 30 Jahren in deinem Studium?!
Und selbst wenn, Gesetze ändern sich.
Also aufpassen, bevor man so einen Mist hier verbreitet...

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Also ich lese das Forum schon seit über einem Jahr und es wird dort teilweise extrem viel Unsinn verzapft. Fakt ist. Eine EE Stelle ist eine TVÖD 12 Stelle und wurde seit Urzeiten des BAMFs mit Voll(Juristen) oder Dipl.Verwaltungswirten (FH) besetzt. Es handelt sich qualitativ um eine Richter und Rechtspfleger ähnliche Stellung. Nur weil jetzt im Rahmen der Merkel´schen Rechtsbeugungspolitik die Anforderung an die Qualifikation einer EE-Stelle nach unten geschraubt worden sind, so dass jeder Bachelor (sogar aus der FH egal welcher Fachrichtung) ein bißchen Richter spielen darf und die Qualität von Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung zugunsten Quantität hintenanstellt, um eine möglichst angstfreie Zukunft in TVÖD 12 Sicherheit entgegenzusehen, macht mich schon sprachlos. Ich bin übrigens Volljurist mit 25 Jahren RA Erfahrung und habe in meinem ganzen Leben noch nie so einen juristischen Bullshit wie im BAMF erlebt. Die kriegen Garnichts gebacken, darum trauen sie sich ja nicht einmal Gerichtstermin vor dem VG wahrzunehmen. Und mit Verlaub, eine Behörde die über 50 % der anhängigen Bescheide um die Ohren bekommt hat das Niveau einer Pommesbude. Wer meint mit Arschkriecherei und Turbozahlen ein guter Entscheider zu sein hat wohl noch nie im juristischen Arbeitsalltag bestehen müssen. o tempora o mores...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was bewegt dich in Sachen Verwaltungsgericht zu solcher Zuversicht?

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Konkurrentenklagen stoppen nicht das Verfahren als solches. Hinsichtlich Klagen vor dem Verwaltungsgericht will ich nicht in Detail gehen, aber: Selbst im Erfolgfall wird das nicht die Zusage am 28.02. stoppen können.

Durchatmen für alle, die eine Zusage haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bullshit, Niveau einer Pommesbude, Arschkriecherei?
Das ist ja eine Ausdrucksweise. Und auch inhaltlich etwas daneben.

Hier gilt anscheinend: "Was Peter über Paul sagt, sagt mehr aus über Peter als über Paul."

Und das hat nun wirklich nichts in einem öffentlichen Forum zu suchen.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Also ich lese das Forum schon seit über einem Jahr und es wird dort teilweise extrem viel Unsinn verzapft. Fakt ist. Eine EE Stelle ist eine TVÖD 12 Stelle und wurde seit Urzeiten des BAMFs mit Voll(Juristen) oder Dipl.Verwaltungswirten (FH) besetzt. Es handelt sich qualitativ um eine Richter und Rechtspfleger ähnliche Stellung. Nur weil jetzt im Rahmen der Merkel´schen Rechtsbeugungspolitik die Anforderung an die Qualifikation einer EE-Stelle nach unten geschraubt worden sind, so dass jeder Bachelor (sogar aus der FH egal welcher Fachrichtung) ein bißchen Richter spielen darf und die Qualität von Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung zugunsten Quantität hintenanstellt, um eine möglichst angstfreie Zukunft in TVÖD 12 Sicherheit entgegenzusehen, macht mich schon sprachlos. Ich bin übrigens Volljurist mit 25 Jahren RA Erfahrung und habe in meinem ganzen Leben noch nie so einen juristischen Bullshit wie im BAMF erlebt. Die kriegen Garnichts gebacken, darum trauen sie sich ja nicht einmal Gerichtstermin vor dem VG wahrzunehmen. Und mit Verlaub, eine Behörde die über 50 % der anhängigen Bescheide um die Ohren bekommt hat das Niveau einer Pommesbude. Wer meint mit Arschkriecherei und Turbozahlen ein guter Entscheider zu sein hat wohl noch nie im juristischen Arbeitsalltag bestehen müssen. o tempora o mores...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das stimmt so nicht.
Natürlich können auch bei den Arbeitsgerichten eingereichte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das ganze Verfahren noch stoppen.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Konkurrentenklagen stoppen nicht das Verfahren als solches. Hinsichtlich Klagen vor dem Verwaltungsgericht will ich nicht in Detail gehen, aber: Selbst im Erfolgfall wird das nicht die Zusage am 28.02. stoppen können.

Durchatmen für alle, die eine Zusage haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wenn man eine Zusage erhalten hat und nun durch die Konkurrentenklage eines anderes Gefahr läuft, doch keinen Platz zu erhalten - Bekommt man da irgendwie Bescheid?
Wie viele andere auch, habe ich Angst das ich meinen Platz verlieren könnte?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

"Wer meint mit Arschkriecherei und Turbozahlen ein guter Entscheider zu sein hat wohl noch nie im juristischen Arbeitsalltag bestehen müssen. o tempora o mores..."

Über dein Ausscheiden haben Volljuristen entschieden. Wer macht hier "Bullshit Bescheide"?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Das stimmt so nicht.
Natürlich können auch bei den Arbeitsgerichten eingereichte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das ganze Verfahren noch stoppen.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Konkurrentenklagen stoppen nicht das Verfahren als solches. Hinsichtlich Klagen vor dem Verwaltungsgericht will ich nicht in Detail gehen, aber: Selbst im Erfolgfall wird das nicht die Zusage am 28.02. stoppen können.

Durchatmen für alle, die eine Zusage haben.

Dann haben wir hier andere Informationen. Mein Stand: Ein Rechtsschutzinteresse (=Zulässigkeitsanforderung der arbeitsgerichtlichen konkurrentenklage) das gesamte Verfahren (=alle Entfristungen) einstweilen aufzuhalten, ist mit der negativen Konkurrentenklage gerade nicht begründbar. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass ich nicht pauschal jeden Konkurrenten verklagen darf, sondern nur Leute, die unmittelbar im Ranking vor mir stehen und eine Einstellung garantieren. Alles andere würde nach meinem dafürhalten ja ein grenzloses Ausweiten der Konkurrentenklage bedeuten, wo selbst Topleute "mitverklagt" werden, die teils mehrere Notenstufen besser sind. Das halte ich für rechtlich unhaltbar.

-Mutmacher

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Haha... Ich habe gut gelacht wegen dir :-D Warum geht ein RA mit 25 Jahren Berufserfahrung bitte zum BAMF?!
Das ergibt keinen Sinn... Aus finanziellen Gründen sicher schon mal nicht... Und ganz bestimmt auch nicht, um das BAMF zu retten ;-)

Entweder bist du ein Troll oder doch kein RA mit 25 Jahre Erfahrung :-D
Vieleicht ein frustierter der ne Absage erhalten hat ;-) Und Berufseinsteiger wohl eher...

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Also ich lese das Forum schon seit über einem Jahr und es wird dort teilweise extrem viel Unsinn verzapft. Fakt ist. Eine EE Stelle ist eine TVÖD 12 Stelle und wurde seit Urzeiten des BAMFs mit Voll(Juristen) oder Dipl.Verwaltungswirten (FH) besetzt. Es handelt sich qualitativ um eine Richter und Rechtspfleger ähnliche Stellung. Nur weil jetzt im Rahmen der Merkel´schen Rechtsbeugungspolitik die Anforderung an die Qualifikation einer EE-Stelle nach unten geschraubt worden sind, so dass jeder Bachelor (sogar aus der FH egal welcher Fachrichtung) ein bißchen Richter spielen darf und die Qualität von Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung zugunsten Quantität hintenanstellt, um eine möglichst angstfreie Zukunft in TVÖD 12 Sicherheit entgegenzusehen, macht mich schon sprachlos. Ich bin übrigens Volljurist mit 25 Jahren RA Erfahrung und habe in meinem ganzen Leben noch nie so einen juristischen Bullshit wie im BAMF erlebt. Die kriegen Garnichts gebacken, darum trauen sie sich ja nicht einmal Gerichtstermin vor dem VG wahrzunehmen. Und mit Verlaub, eine Behörde die über 50 % der anhängigen Bescheide um die Ohren bekommt hat das Niveau einer Pommesbude. Wer meint mit Arschkriecherei und Turbozahlen ein guter Entscheider zu sein hat wohl noch nie im juristischen Arbeitsalltag bestehen müssen. o tempora o mores...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das sind keine „Konkurrentenklagen“ im eigentlichen Sinne, die da bei den Arbeitsgerichten eingereicht werden, sondern Entfristungsklagen und zugleich Anträge auf Einstweiligen Rechtsschutz.

Das letztjährige Verfahren ist auch durch eine solche arbeitsgerichtliche Eilentscheidung gestoppt worden.
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/saga/0004-17.pdf

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Das stimmt so nicht.
Natürlich können auch bei den Arbeitsgerichten eingereichte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das ganze Verfahren noch stoppen.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Konkurrentenklagen stoppen nicht das Verfahren als solches. Hinsichtlich Klagen vor dem Verwaltungsgericht will ich nicht in Detail gehen, aber: Selbst im Erfolgfall wird das nicht die Zusage am 28.02. stoppen können.

Durchatmen für alle, die eine Zusage haben.

Dann haben wir hier andere Informationen. Mein Stand: Ein Rechtsschutzinteresse (=Zulässigkeitsanforderung der arbeitsgerichtlichen konkurrentenklage) das gesamte Verfahren (=alle Entfristungen) einstweilen aufzuhalten, ist mit der negativen Konkurrentenklage gerade nicht begründbar. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass ich nicht pauschal jeden Konkurrenten verklagen darf, sondern nur Leute, die unmittelbar im Ranking vor mir stehen und eine Einstellung garantieren. Alles andere würde nach meinem dafürhalten ja ein grenzloses Ausweiten der Konkurrentenklage bedeuten, wo selbst Topleute "mitverklagt" werden, die teils mehrere Notenstufen besser sind. Das halte ich für rechtlich unhaltbar.

-Mutmacher

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wer sagt denn, dass ich beim BAMF arbeite? Vielleicht lese ich nur die Bescheide und Anhörungsprotokolle und das reicht bereits...Anders herum interessierte ich mich mal dafür was passierte, wenn ein Rechtsassessors ein IT-Netzwerk betreute...Mal schaun wann dann im Betrieb Funkstille wäre...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das Verfahren wurde nie wirklich "gestoppt", es wurde abgeändert und angepasst, schlimmstenfalls etwas verzögert. Die Personalvertretungen und die Amtsleitung arbeiten seit Monaten daran die "grossen Stolpersteine" zu beseitigen, was meiner Meinung nach gelungen ist. Dass da jetzt, wo alles "zu spät" ist, noch was grundsätzliches auffällt kann ich mir nicht vorstellen. Zumal der Verfügungsbeklagten hieraus ein beträchtlicher Schaden, entstehen würde. Konkurrenteklagen halte ich für sinnvoll, aber in den meisten Fällen für zwecklos. Ob bei einer erfolgreichen KK dann ein anderer seine Stelle verliert, weiss ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Haupsache übermorgen kommen die Entfristungsmails.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hat jemand durch den Buschfunk gehört, zu welchem Datum die Wiedereinstellungen erfolgen sollen?
Der 01.03. ist ja wohl zu knapp.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es hieß ja in irgendeiner Infoport-Mitteilung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und das wäre ja der 01.03.. Warum das zu knapp sein sollte, sehe ich nicht, es sei denn jemand hat noch eine Kündigungsfrist. Es wäre jedenfalls besser zum 01.03. anzufangen, als zu einem späteren Zeitpunkt im März, weil man dann noch den anteiligen Urlaubsanspruch für diesen Monat hätte.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Hat jemand durch den Buschfunk gehört, zu welchem Datum die Wiedereinstellungen erfolgen sollen?
Der 01.03. ist ja wohl zu knapp.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich lese das Urteil des LAG Düsseldorf so: dass dieses sich auf 18 Stellen im mittleren Dienst (in Ref. 530 und 531) bezieht. Es handelt sich hier um eine Entscheidung in 2. Instanz, in erster Instanz wurde der Antrag abgelehnt. Das daraufhin das Verfahren abgeändert wurde, war allein die Entscheidung des BAMF.

“Mit der Untersagungsverfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO entsteht für die Verfügungsbeklagte keine unverhältnismäßige Belastung, denn sie kann ihr Stel- lenkonzept im Wesentlichen dennoch weiterführen, denn von der Untersagungs- verfügung sind lediglich 18 von 184 Stellen, welche in der ersten Tranche besetzt werden sollen, betroffen.“

Wenn jetzt also ca. 1800 Stellen bundesweit, auf nicht absehbare Zeit, "eingefroren" werden sollten, würde ich als Richter schon überlegen ob es sich hier nicht um eine "unverhältnismäßige Belastung" handeln würde. Ich denke so eine Klage/Antrag hätte nur Erfolg, wenn sie auf einen "erreichbaren" Kreis von Stellen beschränkt wäre. Also zunächst nur auf jene, auf die man sich überhaupt beworben hat und die, von der Benotung, nicht allzu weit entfernt liegen.

Ergo, dass das Stellenkonzept im Wesentlichen weitergeführt werden konnte, war, unter anderem, Bedingung dafür, dass die Berufung überhaupt Erfolg haben konnte. Alles andere war die mehr oder weniger freiwillige Entscheidung des BAMF.

Selbst wenn also, eine solche Verfügung ergehen sollte, dann betrifft sie höchstwahrscheinlich nur wenige Stellen (im gD zumindest). Das das BAMF sich von einer Vielzahl von Klagen "einschüchtern lässt" sehe ich auch nicht, denn Klagen sind ja das täglich Brot des BAMF. ;)

Hab ich das soweit richtig verstanden?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Hab ich das soweit richtig verstanden?

Im Wesentlichen ja. :-)
Das BamF hat damals m. W. das Auswahlverfahren unter dem Eindruck des LAG-Urteils bundesweit „freiwillig“ gestoppt. Wahrscheinlich hätten andere Gerichte nämlich sonst ähnlich geurteilt.

Wie es diesmal ausgeht, weiß bis jetzt kein Mensch. Es würde mich aber überraschen, wenn tatsächlich am 28.02. schon Entfristungen ausgesprochen werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Denke es gibt viele Leute (ohne Zusage), gerade im AVS, die darauf hoffen, dass die Mail morgen nicht kommt. Denn wenn die Stellen tatsächlich besetzt werden, sind damit Fakten geschaffen worden. Allerdings denke ich, dass es ganz normal ist, dass es bei einem solchen Auswahlverfahren Mitarbeiter gibt, die sich übergangen fühlen. Das liegt einfach in der Natur der Sache.

Es ist und bleibt jedenfalls spannend wie eh und je im BAMF. Die Dramaturgie ist kaum zu überbieten. :)

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Hab ich das soweit richtig verstanden?

Im Wesentlichen ja. :-)
Das BamF hat damals m. W. das Auswahlverfahren unter dem Eindruck des LAG-Urteils bundesweit „freiwillig“ gestoppt. Wahrscheinlich hätten andere Gerichte nämlich sonst ähnlich geurteilt.

Wie es diesmal ausgeht, weiß bis jetzt kein Mensch. Es würde mich aber überraschen, wenn tatsächlich am 28.02. schon Entfristungen ausgesprochen werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Hallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?

Bis jetzt leider nicht :-((

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wenn kommt die eher morgen, denke ich.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Hallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?

Bis jetzt leider nicht :-((

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Kleider machen Leute. Dies gilt besonders im Bewerbungsinterview: Mit dem geeigneten Outfit hat man bessere Karten.

Körpersprache: Die 10 größten Fehler im Vorstellungsgesprächen

Gut ein Drittel der Arbeitgeber erkennen innerhalb der ersten fünf Minuten, ob ein Kandidat gut in ihr Unternehmen passt. 75 Prozent geben an, dass mangelnder Augenkontakt, ein zu ernster Blick und nervöses Zappeln zu den häufigsten Fehlern im Hinblick auf die Körpersprache gehören.

Vorstellungsgespräch: Bewerber reden zu wenig über sich selbst

Drei Frauen sitzen sich im Gespräch gegenüber.

Im Bewerbungsgespräch gilt es, den Personalentscheider von sich als idealem Kandidaten zu überzeugen. Jedoch begehen viele Bewerber den Fehler, im Vorstellungsgespräch zu wenig über die eigenen Kompetenzen und Erfahrungen zu sprechen. Das zeigt die aktuelle Studie des Personaldienstleisters Robert Half unter 200 HR-Managern in Deutschland.

Social Media im Bewerbungsgespräch weiterhin kein Thema

Persönliche Inhalte aus sozialen Netzwerken spielen im Bewerbungsgespräch keine Rolle. Das ist das Ergebnis einer aktuellen StepStone Umfrage unter 1.595 Fach- und Führungskräften.

Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung zum Vorstellungsgespräch

Bahnschienen mit weitem Blick und einer heranfahrenden Eisenbahn.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Bewerber bei einem verspäteten Erscheinen oder Nichterscheinen keinen Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten hat.

Special: »Mathemakustik« - Gratis Leser-Lizenzen für Kopfrechnen-Trainer

Ein Schaufensterpuppenkopf in silber ohne Haare mit einem grünen Oberteil.

»Mathemakustik« ist ein akustischer Kopfrechnen-Trainer, der zur Vorbereitung auf Einstellungstests, Assessment Center und Case Study Interviews dient. WiWi-TReFF Leser erhalten die unbefristete Vollversion von Mathemakustik bis zum 30. August 2015 gratis.

Personaler schätzen ehrliches Auftreten

Portrait-Ausschnitt von Kravatte und Schulterbereich eines Business-Anzugs im Schaufenster eines Herrenausstatters in London..

Bewerbungen vermitteln nicht immer ein objektives Bild ihres Autors. Bereits jeder dritte Personalmanager (30 Prozent) beklagt sich, dass Kandidaten falsche Angaben zu ihren bisherigen Tätigkeiten machen.

Das Vorstellungsgespräch 2 - Vorbereitung

Ein dargestelltes Vorstellungsgespräch mit Holzfiruren an einem Schreibtisch in einem Raum.

Wie bereitet man sich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vor? Worüber sollte man sich informieren und welche Informationsquellen können genutzt werden? Zudem: drei häufige Fragen im Vorstellungsgespräch kommentiert

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Diskussionen zu BAMF

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BAMF in Nürnberg

WiWi Gast

Hallo, Ich wollte gerne beim BAMF arbeiten und überlege mich auch auf Stellen in Nürnberg zu bewerben. Vielleicht kann mir jema ...

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