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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Ein nicht ganz unseriöser Näherungsweg, der allerdings einige Aspekte (m.E.n.) übersieht.

  1. Die Zahl der möglichen Beförderungen von A9 - A12. Dünn wird die Luft eigentlich erst nach der A11 - Beförderung, alle die Dienst nach Vorschrift machen kommen immer auf die A10 und letztes Jahr mit gerade einmal 6 Punkten auch darüber hinaus.

  2. Die Eingruppierung: Wer verdauert wird und die Verbeamtung bekommt, wird i.d.R. bereits mehr als 2 Jahre im BAMF sein. Somit ist für den Gutteil der künftigen Beamten mit der A9 E3 zu rechnen, da die Punkte, welche zur Entfristung notwendig waren analog auf die Verkürzung der Stufe angerechnet werden. So war es zumindest bisher Usus im BMI.

  3. Die Rentenhöhe: keiner weiß, wie lange noch eine 4x vor der Rente steht (ebenso weiß niemand, wann Beamte in die RV einzahlen müssen), ein vollständiger Ausgleich auf heutiges Niveau wird jedoch auch für die VBL schwierig. Dahingegen ist gem. Alimentationsprinzip zumindest für die Pensionäre bei zu großen Kürzungen ein Rechtsmittel gegeben, dass Richter der Argumentation folgen sah man ja zuletzt 2017 in Sachsen.

  4. Krankenversicherung: Hier irrst Du, wenn die Partnerin in der GKV ist, sind die Kinder es bis A12 ebenfalls, da du dann erst die Jahresentgeltgrenze übersteigst. Hat deine Frau ähnliches Einkommen, geht es sogar im hD ohne die private Versicherung. Aber selbst wenn, 20% auf ein gesundes Kind sind - salopp gesprochen - achtmarkfünfzig im Monat extra. Das kann hier also m.E. nach als Argument nicht zählen.

Stand heute ist Verbeamtung daher der bessere Schnitt, wenn Du eine Glaskugel hast, die anderes belegt - bitte gerne auch die Eurojackpot-Zahlen von Freitag bitte =)

WiWi Gast schrieb am 17.09.2018:

Ich empfehle, das mit der Verbeamtung mal ganz in Ruhe durchzurechnen. Das Endamt A 13/ letzte Erfahrungsstufe entspricht der E 12 letzte Erfahrungsstufe (brutto). Zudem wird man in die A 9 verbeamtet, regelmäßig Stufe 2. Und die Krankenversicherung ist noch nicht abgezogen. Die Familienzulagen rechnen sich nicht, da Kinder gesondert versichert werden müssen. Ehefrau auch, wenn keine eigene Versicherung besteht. Und auf der A 9 wird man wohl eine Zeit bleiben und WENIGER als Netto haben. Selbst die A 10 lohnt sich nicht wirklich. Schaut Euch die Entgelttabellen vergleichend an, auch wenn es sich nur um eine Prognose handelt. Noch nicht reingerechnet ist der AG- Anteil an der VBL, wodurch der Lohn (und die Rente im Tariflohn auch steigt). Ja, A 10 Pension entspricht der E 12 Rente (nach Abzug der geschätzten zu zahlenden Krankenversicherung bei der Pension). Allerdings ist die VBL noch draufzurechnen, wodurch das Delta kleiner wird. Den Verlust macht man allerdings während des Verweilens in der A 9 und A 10. Und man lebt (leider) nur ein paar Jahre (ich sage mal 20 Jahre) in der Pension, während man mehrere Jahrzehnte arbeitet.

2 Dinge noch: Es ist nicht gesagt, dass man auch befördert wird und auch nicht, wann das der Fall ist. Eine "Regelbeförderung" gibt es seit den 70ern nicht mehr. Und möchte man einer Beförderung "hinterherhecheln"? Von Beurteilung zu Beurteilung? ... In Zeiten, in denen ein erheblicher Personalzuwachs stattfand? Achja....auch 2 Stunden mehr pro Woche arbeiten!? Entlassen werden kann man auch, halt nur im Disziplinarverfahren.

Und wissen wir, ob die Beamten später (30 bis 35 Jahre) nicht auch in Rentenkasse einzahlen bzw. angepasst werden?

Nein, da lebe ich lieber im Hier und Jetzt mit dem Spatzen in der Hand.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Nein. Vermutlich wird man zuerst das Ende der Entfristungs-, Umsetzungs- und Rückumsetzungsaktion abwarten, bevor man mit Verbeamtungen beginnt. Vielleicht wird das noch in diesem Jahr beginnen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Wer wird denn verbeamtet? 2018 erst mD. Ab welcher Benotung?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Wer wird denn verbeamtet? 2018 erst mD. Ab welcher Benotung?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Das wurde noch nicht kommuniziert. Der Ablauf soll jedoch noch in diesem Jahr stattfinden. Die Verbeamtungen würden jedoch schon öfters verschoben. Bis der gehobene Dienst dran ist, kann es noch mehrere Monate dauern.

Aufgrund des nun grösseren Personals gehe ich zudem davon aus, dass mehr als 800 Plätze im gehobenen Dienst frei sein werden.

Ich mache mir eher um die künftigen Bewertungen Sorgen. Viele Referatsleiter nutzen hier ihre Macht aus und befördern die Mitarbeiter nicht, damit weiter Zahlendruck ausgeübt werden kann. Wer nicht genug kriecht, wird bei der Abbiegung auf die A9 oder auf die A10 im Stau stehen. Und das bis zum bitteren Ende.

Wenn die oberste Führung wirklich Veränderungen anstrebt, müssen sie viele RLs wechseln. Daran glaubt jedoch keiner mehr dran. Der Mensch im Blick bleibt somit bis dahin weiterhin eine Verhöhnung.

Auf die Personalratsmitglieder ist auch kein Verlass, da diese selbst auf Beförderungen aus sind. Da jeder weiss, dass die meisten von ihnen mit den RLs Händchen halten, wendet sich auch keiner hilfewendend an sie. Somit kommen die Sorgen der Mitarbeiter gar nicht erst oben an. Das sieht man schon wenn Dr. Sommer beispielsweise mal die Referate besucht. Auf Anweisung müssen dann die Büros zu sein, angehört werden oder Urlaub genommen werden, damit ja niemand dem Dr. die wahren zustände berichten kann. Lediglich die Bürotüren der "willigen" Mitarbeiter sollen offen sein. So war es bei uns.

Kritik wird nicht geduldet. Machterhalt der Referatsleiter um jeden Preis.

WiWi Gast schrieb am 19.09.2018:

Wer wird denn verbeamtet? 2018 erst mD. Ab welcher Benotung?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Klingt ja super. Wenn das so ist, dann ist ja alles gut. Möchte das ja auch nicht jedem ausreden, da es sich in der tat lohnen kann.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass jeder selbst rechnen sollte. Je nach Einstiegsalter in das Beamtentum, die Mitversicherung der Ehefrau (Berufstätig?) usw. Und Kinder, die ggf. auch studieren gehen und versichert sein/bleiben müssen (je nach Joblage der Kinder GKV/PKV). Und eine Beförderungsgarantie gibt es nicht. Bei der A 9 bist Du zunächst im Minus! Lege mal die Entgelttabellen nebeneinander und ziehe dir Kosten der PKV (die mit zunehmenden Alter steigt) ab. Wenn Du aber mit 25 verbeamtet wirst, dann sollte das in der Tat besser sein. :-)

PS: Bereits jetzt zahlen Beamte einen kleinen Obulus in die gesetzl. Rente.

WiWi Gast schrieb am 18.09.2018:

Ein nicht ganz unseriöser Näherungsweg, der allerdings einige Aspekte (m.E.n.) übersieht.

  1. Die Zahl der möglichen Beförderungen von A9 - A12. Dünn wird die Luft eigentlich erst nach der A11 - Beförderung, alle die Dienst nach Vorschrift machen kommen immer auf die A10 und letztes Jahr mit gerade einmal 6 Punkten auch darüber hinaus.

  2. Die Eingruppierung: Wer verdauert wird und die Verbeamtung bekommt, wird i.d.R. bereits mehr als 2 Jahre im BAMF sein. Somit ist für den Gutteil der künftigen Beamten mit der A9 E3 zu rechnen, da die Punkte, welche zur Entfristung notwendig waren analog auf die Verkürzung der Stufe angerechnet werden. So war es zumindest bisher Usus im BMI.

  3. Die Rentenhöhe: keiner weiß, wie lange noch eine 4x vor der Rente steht (ebenso weiß niemand, wann Beamte in die RV einzahlen müssen), ein vollständiger Ausgleich auf heutiges Niveau wird jedoch auch für die VBL schwierig. Dahingegen ist gem. Alimentationsprinzip zumindest für die Pensionäre bei zu großen Kürzungen ein Rechtsmittel gegeben, dass Richter der Argumentation folgen sah man ja zuletzt 2017 in Sachsen.

  4. Krankenversicherung: Hier irrst Du, wenn die Partnerin in der GKV ist, sind die Kinder es bis A12 ebenfalls, da du dann erst die Jahresentgeltgrenze übersteigst. Hat deine Frau ähnliches Einkommen, geht es sogar im hD ohne die private Versicherung. Aber selbst wenn, 20% auf ein gesundes Kind sind - salopp gesprochen - achtmarkfünfzig im Monat extra. Das kann hier also m.E. nach als Argument nicht zählen.

Stand heute ist Verbeamtung daher der bessere Schnitt, wenn Du eine Glaskugel hast, die anderes belegt - bitte gerne auch die Eurojackpot-Zahlen von Freitag bitte =)

WiWi Gast schrieb am 17.09.2018:

Ich empfehle, das mit der Verbeamtung mal ganz in Ruhe durchzurechnen. Das Endamt A 13/ letzte Erfahrungsstufe entspricht der E 12 letzte Erfahrungsstufe (brutto). Zudem wird man in die A 9 verbeamtet, regelmäßig Stufe 2. Und die Krankenversicherung ist noch nicht abgezogen. Die Familienzulagen rechnen sich nicht, da Kinder gesondert versichert werden müssen. Ehefrau auch, wenn keine eigene Versicherung besteht. Und auf der A 9 wird man wohl eine Zeit bleiben und WENIGER als Netto haben. Selbst die A 10 lohnt sich nicht wirklich. Schaut Euch die Entgelttabellen vergleichend an, auch wenn es sich nur um eine Prognose handelt. Noch nicht reingerechnet ist der AG- Anteil an der VBL, wodurch der Lohn (und die Rente im Tariflohn auch steigt). Ja, A 10 Pension entspricht der E 12 Rente (nach Abzug der geschätzten zu zahlenden Krankenversicherung bei der Pension). Allerdings ist die VBL noch draufzurechnen, wodurch das Delta kleiner wird. Den Verlust macht man allerdings während des Verweilens in der A 9 und A 10. Und man lebt (leider) nur ein paar Jahre (ich sage mal 20 Jahre) in der Pension, während man mehrere Jahrzehnte arbeitet.

2 Dinge noch: Es ist nicht gesagt, dass man auch befördert wird und auch nicht, wann das der Fall ist. Eine "Regelbeförderung" gibt es seit den 70ern nicht mehr. Und möchte man einer Beförderung "hinterherhecheln"? Von Beurteilung zu Beurteilung? ... In Zeiten, in denen ein erheblicher Personalzuwachs stattfand? Achja....auch 2 Stunden mehr pro Woche arbeiten!? Entlassen werden kann man auch, halt nur im Disziplinarverfahren.

Und wissen wir, ob die Beamten später (30 bis 35 Jahre) nicht auch in Rentenkasse einzahlen bzw. angepasst werden?

Nein, da lebe ich lieber im Hier und Jetzt mit dem Spatzen in der Hand.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Nein. Vermutlich wird man zuerst das Ende der Entfristungs-, Umsetzungs- und Rückumsetzungsaktion abwarten, bevor man mit Verbeamtungen beginnt. Vielleicht wird das noch in diesem Jahr beginnen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Eine Klagewelle löst die nächste ab.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 19.09.2018:

Ich mache mir eher um die künftigen Bewertungen Sorgen. Viele Referatsleiter nutzen hier ihre Macht aus und befördern die Mitarbeiter nicht, damit weiter Zahlendruck ausgeübt werden kann. Wer nicht genug kriecht, wird bei der Abbiegung auf die A9 oder auf die A10 im Stau stehen. Und das bis zum bitteren Ende.

Wenn die oberste Führung wirklich Veränderungen anstrebt, müssen sie viele RLs wechseln. Daran glaubt jedoch keiner mehr dran. Der Mensch im Blick bleibt somit bis dahin weiterhin eine Verhöhnung.

Wer übertrieben gut bewertet wurde, zahlt jetzt bis zur nächsten Bewertung mit Masse zurück.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Ach was....wofür gibt es die Probezeit am Anfang des Beamtendaseins. Innerhalb dieser kann abgebaut werden. ;-)

WiWi Gast schrieb am 20.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 19.09.2018:

Ich mache mir eher um die künftigen Bewertungen Sorgen. Viele Referatsleiter nutzen hier ihre Macht aus und befördern die Mitarbeiter nicht, damit weiter Zahlendruck ausgeübt werden kann. Wer nicht genug kriecht, wird bei der Abbiegung auf die A9 oder auf die A10 im Stau stehen. Und das bis zum bitteren Ende.

Wenn die oberste Führung wirklich Veränderungen anstrebt, müssen sie viele RLs wechseln. Daran glaubt jedoch keiner mehr dran. Der Mensch im Blick bleibt somit bis dahin weiterhin eine Verhöhnung.

Wer übertrieben gut bewertet wurde, zahlt jetzt bis zur nächsten Bewertung mit Masse zurück.

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Gibt es in irgendwelchen Außenstellen oder in der Zentrale bereits Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 14.1.18 eingestellt wurden und bereits eine Einladung zum Bewertungsgespräch bekommen haben? Sollten ja "sukzessive" stattfinden, nachdem nun die Tranche der bis zum Stichtag 13.7.18 seit sechs Monaten Beschäftigten abgearbeitet wurde (zumindest hinsichtlich der Einholung von Voten).

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Tatsächlich gibt es seit heute eine Information zu allen gegenwärtig noch laufenden Auswahlverfahren. Diejenigen, die eine vorläufige Einstellungszusage für einen befristeten Job haben, sollten dringend nochmals bei der Personalgewinnung nachfragen (und einen Plan B in der Tasche haben, sorry)

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Hi, und was für eine Information ist das? Was steht da bzgl. Personen mit vorläufiger Einstellungszusage?

WiWi Gast schrieb am 26.09.2018:

Tatsächlich gibt es seit heute eine Information zu allen gegenwärtig noch laufenden Auswahlverfahren. Diejenigen, die eine vorläufige Einstellungszusage für einen befristeten Job haben, sollten dringend nochmals bei der Personalgewinnung nachfragen (und einen Plan B in der Tasche haben, sorry)

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

WiWi Gast schrieb am 26.09.2018:

Tatsächlich gibt es seit heute eine Information zu allen gegenwärtig noch laufenden Auswahlverfahren. Diejenigen, die eine vorläufige Einstellungszusage für einen befristeten Job haben, sollten dringend nochmals bei der Personalgewinnung nachfragen (und einen Plan B in der Tasche haben, sorry)

Solche Antworten liebe ich ja, wo eigentlich überhaupt kein Inhalt hintersteckt.

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Da steckt durchaus Inhalt hinter. Da die Befristeten-Quote von 2,5 % im BAMF schon überschritten ist, werden keine weiteren befristeten Stellen mehr bewilligt. Ob in Einzelfällen noch (bereits in die Wege geleitete) befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, wird noch verhandelt, insbesondere für die Fälle, bei denen die Gremien schon zugestimmt haben (so verstehe ich das). Genauer als der/die Kollege/in das schreibt, lässt sich das wohl noch nicht sagen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 26.09.2018:

Tatsächlich gibt es seit heute eine Information zu allen gegenwärtig noch laufenden Auswahlverfahren. Diejenigen, die eine vorläufige Einstellungszusage für einen befristeten Job haben, sollten dringend nochmals bei der Personalgewinnung nachfragen (und einen Plan B in der Tasche haben, sorry)

Solche Antworten liebe ich ja, wo eigentlich überhaupt kein Inhalt hintersteckt.

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

Da steckt durchaus Inhalt hinter. Da die Befristeten-Quote von 2,5 % im BAMF schon überschritten ist, werden keine weiteren befristeten Stellen mehr bewilligt. Ob in Einzelfällen noch (bereits in die Wege geleitete) befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, wird noch verhandelt, insbesondere für die Fälle, bei denen die Gremien schon zugestimmt haben (so verstehe ich das). Genauer als der/die Kollege/in das schreibt, lässt sich das wohl noch nicht sagen.

Und unbefristete Stellen?

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Schön, dass Du solche Infos "liebst" aber es sind nun einmal Interna und das wird, wenn man Euch erwischt arbeits- oder dienstrechtlich verfolgt =) Meine Aussage war ausreichend, damit alle Betroffenen sich mit einer Grundlage an die Personalgewinnung wenden können und dort die Antwort erhalten, die der Kollege hier nun doch öffentlich gemacht hat...
Das muss am Ende jeder für sich selbst wissen, aber da dieser Beitrag kontinuierlich vom Referat 811 beobachtet wird, ist es ratsam hier Vorsicht walten zu lassen (meiner Meinung nach).

Unabhängig davon sind die u.g. Informationen nicht vollständig, die Betroffenen bekommen die Info aber sicher direkt vom Personalbereich...

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

Da steckt durchaus Inhalt hinter. Da die Befristeten-Quote von 2,5 % im BAMF schon überschritten ist, werden keine weiteren befristeten Stellen mehr bewilligt. Ob in Einzelfällen noch (bereits in die Wege geleitete) befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, wird noch verhandelt, insbesondere für die Fälle, bei denen die Gremien schon zugestimmt haben (so verstehe ich das). Genauer als der/die Kollege/in das schreibt, lässt sich das wohl noch nicht sagen.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 26.09.2018:

Tatsächlich gibt es seit heute eine Information zu allen gegenwärtig noch laufenden Auswahlverfahren. Diejenigen, die eine vorläufige Einstellungszusage für einen befristeten Job haben, sollten dringend nochmals bei der Personalgewinnung nachfragen (und einen Plan B in der Tasche haben, sorry)

Solche Antworten liebe ich ja, wo eigentlich überhaupt kein Inhalt hintersteckt.

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

So jetzt kam die E-Mail Einstellungsverfahren wurde abgebrochen. Erst vier Monate hinhalten und dann doch abservieren, super. Die Logik der Begründung erschließt sich mir auch nicht ganz. Es waren schon zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung über 2,5 % befristet eingestellt und denoch wurden Auschreibungen gemacht, Auswahlverfahren durchgeführt und Zusagen verteilt. Jetzt werden die gleichen Stellen, für die man schonmal es geschafft hat nochmal unbefristet ausgeschrieben. Wenn ich ein Wettbewerb gewonnnen habe, habe ich gewonnen und mach nicht alles nochmal von vorne.

antworten
WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Das stimmt leider nicht so ganz.
a) Die 2,5 % wurden erst mit dem Haushalt 2018 festgeschrieben, dieser wurde erst nach der Sommerpause vorgelegt. Mit diesem Haushalt wurden die kW Vermerke im BAMF gestrichen und der gesamte Personalkörper zu Dauerstellen (wer es nicht glaubt, die BT-Drucksache findet jeder unter www.bundestag.de).
Alle befristeten Verfahren stammten von Zeitpunkten davor, sind somit obsolet.

b) für die Dauerstellen kommt wieder dieses "leidige" Grundgesetz, also Auswahl nach Besteignung zum Tragen. Nun können sich alle, die in verschiedenen befristeten Tranchen waren nochmals um eine sofortige Dauerstelle bewerben, sprich 6 Wochen nach Einstellung ist die Probezeit um und man hat - wenn man will - lebenslang. Daher ist es nur fair, alle Verfahren auf Null zu setzen, klar wird es enttäuschte Bewerber geben, aber nun können alle in einem Verfahren geführt werden. Alles andere hätten Klagen über Klagen nach sich gezogen, die vermutlich alle zu Gunsten der Bewerber ausgegangen wären.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

So jetzt kam die E-Mail Einstellungsverfahren wurde abgebrochen. Erst vier Monate hinhalten und dann doch abservieren, super. Die Logik der Begründung erschließt sich mir auch nicht ganz. Es waren schon zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung über 2,5 % befristet eingestellt und denoch wurden Auschreibungen gemacht, Auswahlverfahren durchgeführt und Zusagen verteilt. Jetzt werden die gleichen Stellen, für die man schonmal es geschafft hat nochmal unbefristet ausgeschrieben. Wenn ich ein Wettbewerb gewonnnen habe, habe ich gewonnen und mach nicht alles nochmal von vorne.

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Man wird doch ganz sicher nicht "bevorzugt behandelt" nachdem man nun die Abbruch Mitteilung bekommen hat. Klar hat man schon die Zusage erhalten aber das wird doch wohl kaum berücksichtigt.
Der ganze Bewerbungsprozess (der wohlgemerkt bei mir 10 Monate gedauert hat) soll nun nochmal durchgemacht werden?

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

Das stimmt leider nicht so ganz.
a) Die 2,5 % wurden erst mit dem Haushalt 2018 festgeschrieben, dieser wurde erst nach der Sommerpause vorgelegt. Mit diesem Haushalt wurden die kW Vermerke im BAMF gestrichen und der gesamte Personalkörper zu Dauerstellen (wer es nicht glaubt, die BT-Drucksache findet jeder unter www.bundestag.de).
Alle befristeten Verfahren stammten von Zeitpunkten davor, sind somit obsolet.

b) für die Dauerstellen kommt wieder dieses "leidige" Grundgesetz, also Auswahl nach Besteignung zum Tragen. Nun können sich alle, die in verschiedenen befristeten Tranchen waren nochmals um eine sofortige Dauerstelle bewerben, sprich 6 Wochen nach Einstellung ist die Probezeit um und man hat - wenn man will - lebenslang. Daher ist es nur fair, alle Verfahren auf Null zu setzen, klar wird es enttäuschte Bewerber geben, aber nun können alle in einem Verfahren geführt werden. Alles andere hätten Klagen über Klagen nach sich gezogen, die vermutlich alle zu Gunsten der Bewerber ausgegangen wären.

WiWi Gast schrieb am 27.09.2018:

So jetzt kam die E-Mail Einstellungsverfahren wurde abgebrochen. Erst vier Monate hinhalten und dann doch abservieren, super. Die Logik der Begründung erschließt sich mir auch nicht ganz. Es waren schon zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung über 2,5 % befristet eingestellt und denoch wurden Auschreibungen gemacht, Auswahlverfahren durchgeführt und Zusagen verteilt. Jetzt werden die gleichen Stellen, für die man schonmal es geschafft hat nochmal unbefristet ausgeschrieben. Wenn ich ein Wettbewerb gewonnnen habe, habe ich gewonnen und mach nicht alles nochmal von vorne.

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WiWi Gast

Verdauerungsaktion

Diejenigen, die bereits eine Zusage bekommen haben, sind jetzt natürlich im Vorteil. Sie wissen, wie man erfolgreich ein Vorstellungsgespräch beim BAMF absolviert und sind mit dem Ablauf des Auswahlverfahren bestens vertraut.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 19.09.2018:

Wenn die oberste Führung wirklich Veränderungen anstrebt, müssen sie viele RLs wechseln. Daran glaubt jedoch keiner mehr dran. Der Mensch im Blick bleibt somit bis dahin weiterhin eine Verhöhnung.

Ok, aber versetzt euch mal in die Referatsleitung? Wie soll eine RL Fehler vor der Belegschaft eingestehen? Wie soll die Referatsleitung jetzt auf Leute setzen, die sie loswerden wollte und die in das Referat zurückgekommen sind? Als Referatsleitung sitzt man oft zwischen allen Stühlen und verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. Eure Referatsleitung ist nicht an allem Schuld!

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 29.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 19.09.2018:

Wenn die oberste Führung wirklich Veränderungen anstrebt, müssen sie viele RLs wechseln. Daran glaubt jedoch keiner mehr dran. Der Mensch im Blick bleibt somit bis dahin weiterhin eine Verhöhnung.

Ok, aber versetzt euch mal in die Referatsleitung? Wie soll eine RL Fehler vor der Belegschaft eingestehen? Wie soll die Referatsleitung jetzt auf Leute setzen, die sie loswerden wollte und die in das Referat zurückgekommen sind? Als Referatsleitung sitzt man oft zwischen allen Stühlen und verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. Eure Referatsleitung ist nicht an allem Schuld!

Wer sagt das denn? Ein Referat kann gut geführt sein auch wenn sich einzelne Referenten zu groß aufgeblasen haben.

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 30.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 29.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 19.09.2018:

Wenn die oberste Führung wirklich Veränderungen anstrebt, müssen sie viele RLs wechseln. Daran glaubt jedoch keiner mehr dran. Der Mensch im Blick bleibt somit bis dahin weiterhin eine Verhöhnung.

Ok, aber versetzt euch mal in die Referatsleitung? Wie soll eine RL Fehler vor der Belegschaft eingestehen? Wie soll die Referatsleitung jetzt auf Leute setzen, die sie loswerden wollte und die in das Referat zurückgekommen sind? Als Referatsleitung sitzt man oft zwischen allen Stühlen und verkauft alten Wein in neuen Schläuchen. Eure Referatsleitung ist nicht an allem Schuld!

Wer sagt das denn? Ein Referat kann gut geführt sein auch wenn sich einzelne Referenten zu groß aufgeblasen haben.

Da ist einiges gelaufen, was nicht korrekt war. Es würde durchaus Sinn machen die Leitungen auf allen Ebenen der Außenstellen zu tauschen. In die eine oder andere Person kann man sich evtl. hineinversetzen, das mach deren Handeln aber nicht richtiger....

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Ein Wechsel der Führungsebene ist sehr unwahrscheinlich. Sie kleben viel zu stark am Sessel. Es wird sich selbst mit dem neuen BAMF Leiter nichts ändern. Das BAMF als Arbeitgeber bleibt unattraktiv. Das Arbeiten beim BAMF ist lediglich als Sprungbrett im öffentlichen Dienst gut. Nächstes Jahr werden viele abspringen. Das Chaos und die Mitarbeiterführung durch die Referatsleiter kann doch keiner dauerhaft durchhalten.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Eine Ratation von aufgefallenen Führungskräften ist im nächsten Jahr vorgesehen.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Bitte keinen Blödsinn verbreiten. Auch die Führungskräfte sind Beamte auf Lebenszeit (weit überwiegend). Die Chance, diesen Personenkreis auch nur eine Stadt weiter zu versetzen geht aus Gründen der Sozialkriterien gegen Null. Ganz egal was mancher neue Besen gerne hätte.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2018:

Eine Ratation von aufgefallenen Führungskräften ist im nächsten Jahr vorgesehen.

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 13.10.2018:

Bitte keinen Blödsinn verbreiten....geht aus Gründen der Sozialkriterien gegen Null..

WiWi Gast schrieb am 13.10.2018:

Eine Ratation von aufgefallenen Führungskräften ist im nächsten Jahr vorgesehen.

Na ja, es ist erstmal einfacher als bei Tarifbeschäftigten, auch, wenn evtl. manch Beamter meint Tarifbeschäftigten mit "Strafversetzung" drohen zu können.... Beamte/r zu sein bringt eben nicht nur Vorteile.

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Versetzung

Eine Versetzung (§ 28 BBG) kann aus dienstlichen Gründen oder auf Antrag des Beamten erfolgen. Die Versetzung aus dienstlichen Gründen ist auch ohne Zustimmung des Beamten möglich. [...]. Die Versetzung aus dienstlichen Gründen stellt somit einen Eingriff ins berufliche und private Leben des Betroffenen dar. Sie ist daher gemäß dem Rechtsstaatsprinzip an gesetzliche Voraussetzungen gekoppelt. Der Betroffene ist vor der Versetzungsentscheidung an zu hören. Die Versetzung muss durch dienstliche Bedürfnisse begründet sein. Diese sind gegen die privaten Belange des betroffenen Beamten abzuwägen. Allerdings haben die dienstlichen Belange grundsätzlich Vorrang.

Soweit der Gesetzestext. Sprich der Beamte wird versetzt, wenn sich kein kinderloser, nicht verheirateter, nicht an Wohneigentum gebundener Beamter in der gleichen Laufbahn findet, der vorher versetzt werden müsste.
Alles andere kassieren die Gerichte meist umgehend...

WiWi Gast schrieb am 13.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.10.2018:

Bitte keinen Blödsinn verbreiten....geht aus Gründen der Sozialkriterien gegen Null..

WiWi Gast schrieb am 13.10.2018:

Eine Ratation von aufgefallenen Führungskräften ist im nächsten Jahr vorgesehen.

Na ja, es ist erstmal einfacher als bei Tarifbeschäftigten, auch, wenn evtl. manch Beamter meint Tarifbeschäftigten mit "Strafversetzung" drohen zu können.... Beamte/r zu sein bringt eben nicht nur Vorteile.

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Hey gibt's was Neues über die Herabstufung auf E11 für die Neuen im Widerrufsbereich?

Und gibt es etwas Neues über die Zukunft vom BAMF?

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hallo, die doch nicht eingestellten mit Einstellungszusage wurden auf neue unbefristete Ausschreibungen vertröstet. Gibt es da was aktuelles, wann und ob die kommen sollen?

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 16.11.2018:

Hallo, die doch nicht eingestellten mit Einstellungszusage wurden auf neue unbefristete Ausschreibungen vertröstet. Gibt es da was aktuelles, wann und ob die kommen sollen?

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass neue Ausschreibungen kommen, da derzeit viele wieder eingestellt werden, die zuvor ausgeschieden waren. Man braucht ja auch nicht unbegrenzt Personal. Daher wird es meiner Einschätzung nach eher für wenige einzelne Stellen Ausschreibungen geben, aber nicht mehr die Massenverfahren wie vor einigen Monaten.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 30.11.2018:

Zur Zeit gibt es sehr viele Stellenausschreibungen im gehobenen Dienst, auch Entscheider- und Entscheiderinnen werden wieder gesucht, bspw. in Bamberg, Deggendorf oder in Manching:

www.bamf.de/DE/DasBAMF/BerufKarriere/Stellenangebote/stellenangebote-node.html?gtp=1366280_Dokumente%253D3

Genau, und das sieht schon sehr nach Massenverfahren aus.

Wie schaut es in euren Außenstellen in Bezug auf Kläger aus?
Bei uns (Gebiet neue Bundesländer...) haben in den letzten Wochen mehrere Kolleg*innen den Dienst wieder angetreten.
Viele andere, weitaus Bessere haben den Ablauf und die Umstände der Entfristung mit Würde getragen, d.h. akzeptiert dass es für sie nicht gereicht hat und sind durchweg in Beschäftigung. Meist sogar in höher gruppieren Jobs, was mir zeigt, dass es Gründe gibt, warum die einen sofort wieder in Arbeit sind, die anderen den Klageweg nötig haben.
Trägt leider nur nicht zur Verbesserung der Motivation und besonders der immer noch angeschlagenen und absolut miesen Stimmung bei. Besonders bei Atmosphäre, Umgang etc wäre dringend mal ein Uplift nötig.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Die Verbeamtung soll das Uplift sein.Bei den Beförderungen geht der ganze Käse dann wieder von vorne los. Zum Glück habe ich das Prozedere schon hinter mir. A11 reicht mir bis zur Pension.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Ich finde es sehr gut, dass der Haushalt saniert wird.

WiWi Gast schrieb am 27.08.2018:

Wenn Du den GPR fragst, gehen die derzeit von November aus. Bedeutet, alle Kollegen im BAMF die Leistung zeigen verlieren ein volles Jahr, da die Beförderung nicht mehr rückwirkend zum allgemeinen Beförderungsstichtag erfolgen kann.

Somit verbleiben sie in 2019 garantiert in ihrem Amt, was der Behörde ein erkleckliches Maß an Haushaltsmitteln zusätzlich frei macht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass der ehemalige LoB so gehandelt hat.

Da die Beförderungen der verbeamteten Kollegen anlässlich des Beförderungsstichtages zum 01.06.18 noch nicht stattgefunden haben (und nicht absehbar ist, wann die Beförderungen kommen werden), würde ich mir dieses Jahr keine allzu große Hoffnungen machen.

Das leidige Thema der Entfristungen im letzten und diesem Jahr und nun die sog. "Verdauerung" legen die Personalabteilung seit Monaten total lahm.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

correct on both counts

WiWi Gast schrieb am 27.12.2018:

Ich finde es sehr gut, dass der Haushalt saniert wird.

WiWi Gast schrieb am 27.08.2018:

Wenn Du den GPR fragst, gehen die derzeit von November aus. Bedeutet, alle Kollegen im BAMF die Leistung zeigen verlieren ein volles Jahr, da die Beförderung nicht mehr rückwirkend zum allgemeinen Beförderungsstichtag erfolgen kann.

Somit verbleiben sie in 2019 garantiert in ihrem Amt, was der Behörde ein erkleckliches Maß an Haushaltsmitteln zusätzlich frei macht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass der ehemalige LoB so gehandelt hat.

Da die Beförderungen der verbeamteten Kollegen anlässlich des Beförderungsstichtages zum 01.06.18 noch nicht stattgefunden haben (und nicht absehbar ist, wann die Beförderungen kommen werden), würde ich mir dieses Jahr keine allzu große Hoffnungen machen.

Das leidige Thema der Entfristungen im letzten und diesem Jahr und nun die sog. "Verdauerung" legen die Personalabteilung seit Monaten total lahm.

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WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 02.12.2018:

Die Verbeamtung soll das Uplift sein.Bei den Beförderungen geht der ganze Käse dann wieder von vorne los. Zum Glück habe ich das Prozedere schon hinter mir. A11 reicht mir bis zur Pension.

Schön für dich.

Ich habe die Zahlen ein paar mal hin und hergeschoben. Zwischen tb und Beamter leveld man erst ab a11. Bis zur a11 macht man minus. Wie groß dieses Delta wird, hängt von den Verläufen bis zur a11 ab.

Im besten Fall kommt man da nach drei Jahren schon hin (1 Jahr bap in A9, dann bal in A10 und mit Glück dann rasch a11). Im schlechtesten Fall sind es aber mindestens sieben Jahre (3 Jahre bap in A9 usw.)
Bei Option eins wäre es überlegenswert.
Diese Option ist aber nur bei einer guten "Beziehung" zwischen RL und Beamten möglich. Wer bisher schon immer das Maul aufreißt, dem kann als tb in der e12 einfach keiner mehr Steine in den weg legen.

Auf das unleidige Rattenrennen nach Noten wie die letzten Jahre habe ich keinen Bock. Ich bleibe TB.

Guten Rutsch Kollegen!

antworten
okaya

Re: Vorstellungsgespräch BAMF höherer Dienst / Führungskräfte - Assessment Center (AC)

Hallo,

wäre es möglich, dass du mir auch die Informationen über den Ablauf des AC zukommen lässt? Wäre total nett!! Danke dir im Voraus!

Nalano@hotmail.de

WiWi Gast schrieb am 13.01.2016:

Ich habe am BAMF AC in Nürnberg teilgenommen und positiv abgeschlossen.

Das AC wird professionell und - wie von allen Teilnehmern bestätigt - in sehr angenehmer Atmosphäre durchgeführt. Die einzelnen Verfahrensschritte werden vor Ort transparent erläutert und man wird eng über den ganzen Tag von 1 Person in einer Kleingruppe von 4-5 Personen betreut. Die unterschiedlichen Auswahlgremien sind mit 4 Personen besetzt (Psychologen, BR, Personaler). Das AC selbst beeinhaltet "klassische Personalauswahlübungen" und es gibt direkte Rückmeldungen zu den jeweiligen Übungen mit Abschlußfeedback am selben Tag. Genauso wie ich es auch aus der Wirtschaft kenne.

Wir wurden zur Verschwiegenheit - wie auch sonst in solchen Verfahren üblich - verpflichtet, daher leider keine konkreteren und weiteren Angaben.

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstellungsgespräch BAMF höherer Dienst / Führungskräfte - Assessment Center (AC)

Wenn meine Alte Haushaltsmittel spart bekommt sie paar Taler steuerfrei.
Läuft das im Bamf auch so?

antworten
WiWi Gast

Re: Vorstellungsgespräch BAMF höherer Dienst / Führungskräfte - Assessment Center (AC)

WiWi Gast schrieb am 02.01.2019:

Wenn meine Alte Haushaltsmittel spart bekommt sie paar Taler steuerfrei.
Läuft das im Bamf auch so?

Ja nennt sich aber Leistungsprämie

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 30.12.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.12.2018:

Die Verbeamtung soll das Uplift sein.Bei den Beförderungen geht der ganze Käse dann wieder von vorne los. Zum Glück habe ich das Prozedere schon hinter mir. A11 reicht mir bis zur Pension.

Schön für dich.

Ich habe die Zahlen ein paar mal hin und hergeschoben. Zwischen tb und Beamter leveld man erst ab a11. Bis zur a11 macht man minus. Wie groß dieses Delta wird, hängt von den Verläufen bis zur a11 ab.

Im besten Fall kommt man da nach drei Jahren schon hin (1 Jahr bap in A9, dann bal in A10 und mit Glück dann rasch a11). Im schlechtesten Fall sind es aber mindestens sieben Jahre (3 Jahre bap in A9 usw.)
Bei Option eins wäre es überlegenswert.
Diese Option ist aber nur bei einer guten "Beziehung" zwischen RL und Beamten möglich. Wer bisher schon immer das Maul aufreißt, dem kann als tb in der e12 einfach keiner mehr Steine in den weg legen.

Auf das unleidige Rattenrennen nach Noten wie die letzten Jahre habe ich keinen Bock. Ich bleibe TB.

Guten Rutsch Kollegen!

Selbst mit A11 macht man ggf. (je nach familiärer Situation - Stichwort: Familienzuschlag bei Beamten) ein Minus verglichen mit E12!
Rechnet man die Jahressonderzahlung a.k.a. Weihnachtsgeld der Tarifler in Höhe von 80% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf das monatliche Gehalt um und zieht beim Beamten noch die private Krankenversicherung vom Netto ab, dann gehen einem erst die Augen auf...
Hinzukommt, dass man als Beamter 41 Std/Woche arbeitet und nicht 39 Std.
Und wie du richtig schreibst, kommt nach der Verbeamtung und dem Einstieg in der Besoldungsstufe A9 dann das Arschkriechen bei der Referatsleitung hinzu... schließlich will man ja schnell auf A11 um unterm Strich wieder das Gleiche zu verdienen (bei längerer wöchtentlicher Arbeitszeit) wie man es als E12er getan hat ;)

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

(Kommt einem alles irgendwie bekannt vor)

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

denn 2019 ist der Beförderungsstichtag wieder der 01.06. lt. BMI und somit sind alle Betroffenen in der einjährigen Beförderungssperre. Spart nett was an Haushaltsmitteln...

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Soweit alles richtig, aber was passiert den TBs, wenn die Zugangszahlen weiter zurückgehen? Haltet Ihr betriebsbedingte Kündigungen für möglich oder nicht?

WiWi Gast schrieb am 03.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 30.12.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.12.2018:

Die Verbeamtung soll das Uplift sein.Bei den Beförderungen geht der ganze Käse dann wieder von vorne los. Zum Glück habe ich das Prozedere schon hinter mir. A11 reicht mir bis zur Pension.

Schön für dich.

Ich habe die Zahlen ein paar mal hin und hergeschoben. Zwischen tb und Beamter leveld man erst ab a11. Bis zur a11 macht man minus. Wie groß dieses Delta wird, hängt von den Verläufen bis zur a11 ab.

Im besten Fall kommt man da nach drei Jahren schon hin (1 Jahr bap in A9, dann bal in A10 und mit Glück dann rasch a11). Im schlechtesten Fall sind es aber mindestens sieben Jahre (3 Jahre bap in A9 usw.)
Bei Option eins wäre es überlegenswert.
Diese Option ist aber nur bei einer guten "Beziehung" zwischen RL und Beamten möglich. Wer bisher schon immer das Maul aufreißt, dem kann als tb in der e12 einfach keiner mehr Steine in den weg legen.

Auf das unleidige Rattenrennen nach Noten wie die letzten Jahre habe ich keinen Bock. Ich bleibe TB.

Guten Rutsch Kollegen!

Selbst mit A11 macht man ggf. (je nach familiärer Situation - Stichwort: Familienzuschlag bei Beamten) ein Minus verglichen mit E12!
Rechnet man die Jahressonderzahlung a.k.a. Weihnachtsgeld der Tarifler in Höhe von 80% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf das monatliche Gehalt um und zieht beim Beamten noch die private Krankenversicherung vom Netto ab, dann gehen einem erst die Augen auf...
Hinzukommt, dass man als Beamter 41 Std/Woche arbeitet und nicht 39 Std.
Und wie du richtig schreibst, kommt nach der Verbeamtung und dem Einstieg in der Besoldungsstufe A9 dann das Arschkriechen bei der Referatsleitung hinzu... schließlich will man ja schnell auf A11 um unterm Strich wieder das Gleiche zu verdienen (bei längerer wöchtentlicher Arbeitszeit) wie man es als E12er getan hat ;)

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WiWi Gast

Verbeamtungsaktion

Hallo,

weiß jemand, wann die Verbeamtungsaktion für den gehobenen Dienst startet bzw. wann die Ausschreibung veröffentlicht wird?

Gruß

antworten
WiWi Gast

Verbeamtungsaktion

In Kürze.

;-)

WiWi Gast schrieb am 14.01.2019:

Hallo,

weiß jemand, wann die Verbeamtungsaktion für den gehobenen Dienst startet bzw. wann die Ausschreibung veröffentlicht wird?

Gruß

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Nö. Nur wenn goldene Löffel von dir geklaut werden.

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

Soweit alles richtig, aber was passiert den TBs, wenn die Zugangszahlen weiter zurückgehen? Haltet Ihr betriebsbedingte Kündigungen für möglich oder nicht?

WiWi Gast schrieb am 03.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 30.12.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.12.2018:

Die Verbeamtung soll das Uplift sein.Bei den Beförderungen geht der ganze Käse dann wieder von vorne los. Zum Glück habe ich das Prozedere schon hinter mir. A11 reicht mir bis zur Pension.

Schön für dich.

Ich habe die Zahlen ein paar mal hin und hergeschoben. Zwischen tb und Beamter leveld man erst ab a11. Bis zur a11 macht man minus. Wie groß dieses Delta wird, hängt von den Verläufen bis zur a11 ab.

Im besten Fall kommt man da nach drei Jahren schon hin (1 Jahr bap in A9, dann bal in A10 und mit Glück dann rasch a11). Im schlechtesten Fall sind es aber mindestens sieben Jahre (3 Jahre bap in A9 usw.)
Bei Option eins wäre es überlegenswert.
Diese Option ist aber nur bei einer guten "Beziehung" zwischen RL und Beamten möglich. Wer bisher schon immer das Maul aufreißt, dem kann als tb in der e12 einfach keiner mehr Steine in den weg legen.

Auf das unleidige Rattenrennen nach Noten wie die letzten Jahre habe ich keinen Bock. Ich bleibe TB.

Guten Rutsch Kollegen!

Selbst mit A11 macht man ggf. (je nach familiärer Situation - Stichwort: Familienzuschlag bei Beamten) ein Minus verglichen mit E12!
Rechnet man die Jahressonderzahlung a.k.a. Weihnachtsgeld der Tarifler in Höhe von 80% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf das monatliche Gehalt um und zieht beim Beamten noch die private Krankenversicherung vom Netto ab, dann gehen einem erst die Augen auf...
Hinzukommt, dass man als Beamter 41 Std/Woche arbeitet und nicht 39 Std.
Und wie du richtig schreibst, kommt nach der Verbeamtung und dem Einstieg in der Besoldungsstufe A9 dann das Arschkriechen bei der Referatsleitung hinzu... schließlich will man ja schnell auf A11 um unterm Strich wieder das Gleiche zu verdienen (bei längerer wöchtentlicher Arbeitszeit) wie man es als E12er getan hat ;)

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WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Man wird dir schon sagen, was du machen darfst, wenn die Antragsteller nicht mehr für alle reichen... aber ob dir das dann gefallen wird... Abordnung... Umsetzung... Versetzung alles möglich... kommt drauf an, wo man wohnt... für den einen besser, für den einen schlechter.... am AdW gibt's wenig Bundesbehörden

WiWi Gast schrieb am 15.01.2019:

Nö. Nur wenn goldene Löffel von dir geklaut werden.

WiWi Gast schrieb am 08.01.2019:

Soweit alles richtig, aber was passiert den TBs, wenn die Zugangszahlen weiter zurückgehen? Haltet Ihr betriebsbedingte Kündigungen für möglich oder nicht?

WiWi Gast schrieb am 03.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 30.12.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.12.2018:

Die Verbeamtung soll das Uplift sein.Bei den Beförderungen geht der ganze Käse dann wieder von vorne los. Zum Glück habe ich das Prozedere schon hinter mir. A11 reicht mir bis zur Pension.

Schön für dich.

Ich habe die Zahlen ein paar mal hin und hergeschoben. Zwischen tb und Beamter leveld man erst ab a11. Bis zur a11 macht man minus. Wie groß dieses Delta wird, hängt von den Verläufen bis zur a11 ab.

Im besten Fall kommt man da nach drei Jahren schon hin (1 Jahr bap in A9, dann bal in A10 und mit Glück dann rasch a11). Im schlechtesten Fall sind es aber mindestens sieben Jahre (3 Jahre bap in A9 usw.)
Bei Option eins wäre es überlegenswert.
Diese Option ist aber nur bei einer guten "Beziehung" zwischen RL und Beamten möglich. Wer bisher schon immer das Maul aufreißt, dem kann als tb in der e12 einfach keiner mehr Steine in den weg legen.

Auf das unleidige Rattenrennen nach Noten wie die letzten Jahre habe ich keinen Bock. Ich bleibe TB.

Guten Rutsch Kollegen!

Selbst mit A11 macht man ggf. (je nach familiärer Situation - Stichwort: Familienzuschlag bei Beamten) ein Minus verglichen mit E12!
Rechnet man die Jahressonderzahlung a.k.a. Weihnachtsgeld der Tarifler in Höhe von 80% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts auf das monatliche Gehalt um und zieht beim Beamten noch die private Krankenversicherung vom Netto ab, dann gehen einem erst die Augen auf...
Hinzukommt, dass man als Beamter 41 Std/Woche arbeitet und nicht 39 Std.
Und wie du richtig schreibst, kommt nach der Verbeamtung und dem Einstieg in der Besoldungsstufe A9 dann das Arschkriechen bei der Referatsleitung hinzu... schließlich will man ja schnell auf A11 um unterm Strich wieder das Gleiche zu verdienen (bei längerer wöchtentlicher Arbeitszeit) wie man es als E12er getan hat ;)

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WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hallo, unter welchen Voraussetzungen kann man sich als Entscheider an einen anderen Standort versetzen lassen? Oder geht das nur wenn stellen für den jeweiligen Standort ausgeschrieben sind auf die man sich bewerben muss?

antworten
WiWi Gast

Verbeamtungsaktion

In Kürze? Was genau heißt in Kürze? In diesem Monat/Quartal?

WiWi Gast schrieb am 15.01.2019:

In Kürze.

;-)

WiWi Gast schrieb am 14.01.2019:

Hallo,

weiß jemand, wann die Verbeamtungsaktion für den gehobenen Dienst startet bzw. wann die Ausschreibung veröffentlicht wird?

Gruß

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 16.01.2019:

Hallo, unter welchen Voraussetzungen kann man sich als Entscheider an einen anderen Standort versetzen lassen? Oder geht das nur wenn stellen für den jeweiligen Standort ausgeschrieben sind auf die man sich bewerben muss?

Einen Antrag auf Umsetzung kann man jederzeit stellen, jedoch müssen wichtige Gründe angegeben werden, aufgrund derer über den Antrag entschieden wird. Zudem müssen im auf nehmenden Referat auch Platzkapazitäten vorhanden sein.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst? Wisst ihr überhaupt wofür ihr da arbeitet? Es ist kein Betrieb!! Der Staat wird euch schlicht versetzen.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Bitte hör auf, so einen BLÖDSINN zu reden.

  • a) für den TVÖD ist die Kündigung bei Aufgabe des Dienstsitzes einer Behörde abschließend geregelt und JA, selten gibt es auch Kündigungen (zuletzt mWn passiert bei der BA, Stichwort Regionaldirekten S-A/T)

  • b) Versetzung ist nicht so ohne Weiteres möglich, vielleicht für einzelne sehr kleine Dienststellen im Osten (Jena, Suhl etc.) bei denen im Umkreis von 100+ km keine andere Möglichkeit für einen Bundesbediensteten besteht. Aber da ist eine betriebliche Dienstvereinbarung vor, die auch in Fällen von Außenstellenschließungen explizit regelt, was das BMI erst einmal alles tun muss, ehe es versetzen darf.

Also bitte, keine Panik, wer sein Häuschen in ein West-Bundesland platziert, hat gute Chancen auch als TVÖDler dort bis zur Rente zu bleiben. Und einen Beamten auf Lebenszeit bekommst eh nur so lange von seiner Heimat weg, wie er keine Kinder hat (oder diese die Ausbildung abgeschlossen haben).

WiWi Gast schrieb am 18.01.2019:

Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst? Wisst ihr überhaupt wofür ihr da arbeitet? Es ist kein Betrieb!! Der Staat wird euch schlicht versetzen.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Na du erzählst ja einen Blödsinn. Was hat das bitte mit Ost oder West zu tun. Ich wüsste nicht dass die Dichte an Bundesbehörden im Westen wesentlich höher sei als im Osten. Und deine Aussage vonwegen verbeamtet und Kinder bekommen stimmt so auch nicht. Versetzungen können aufgeschoben werden zB bis zum Ende des Schuljahres etc, aber deswegen bleibt nicht eine Horde Beamter irgendwo sitzen wo sie niemand braucht. Natürlich wird bei ledigen kinderlosen Beamten angefangen, aber wenn die Mehrheit Kind und Keks hat, wird es auch diese Leute treffen mit Häuschen in Wessiland. So einfach ist es dann doch nicht alles. Ein bissl Einsatz muss man schon zeigen, wenn man in einer Bundesbehörde bis zur Rente/Pension bleiben will. Wenn man das nicht evtl. mitmachen würde, dann wäre die Kommune oder das Land der bessere Arbeitgeber. Da ist der mögliche Einsatzort eher begrenzt.

WiWi Gast schrieb am 19.01.2019:

Bitte hör auf, so einen BLÖDSINN zu reden.

  • a) für den TVÖD ist die Kündigung bei Aufgabe des Dienstsitzes einer Behörde abschließend geregelt und JA, selten gibt es auch Kündigungen (zuletzt mWn passiert bei der BA, Stichwort Regionaldirekten S-A/T)

  • b) Versetzung ist nicht so ohne Weiteres möglich, vielleicht für einzelne sehr kleine Dienststellen im Osten (Jena, Suhl etc.) bei denen im Umkreis von 100+ km keine andere Möglichkeit für einen Bundesbediensteten besteht. Aber da ist eine betriebliche Dienstvereinbarung vor, die auch in Fällen von Außenstellenschließungen explizit regelt, was das BMI erst einmal alles tun muss, ehe es versetzen darf.

Also bitte, keine Panik, wer sein Häuschen in ein West-Bundesland platziert, hat gute Chancen auch als TVÖDler dort bis zur Rente zu bleiben. Und einen Beamten auf Lebenszeit bekommst eh nur so lange von seiner Heimat weg, wie er keine Kinder hat (oder diese die Ausbildung abgeschlossen haben).

WiWi Gast schrieb am 18.01.2019:

Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst? Wisst ihr überhaupt wofür ihr da arbeitet? Es ist kein Betrieb!! Der Staat wird euch schlicht versetzen.

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WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Ich gebe deinem Vorredner nur ungern recht, aber bei den **** Beamten auf Lebenszeit wirst Du immer die starke Lobby des Personalrates haben, der deine Versetzung effektiv zu verhindern wissen wird. Mag sein, dass Du in der Theorie deine Seele verkaufst und bundesweit einsetzbar wärst, reell ist es für 99% der Beamten nicht.
Bei Tarifbeschäftigten sieht das schon anders aus, wobei auch da (mittlerweile) lieber mit Kettenabordnungen gearbeitet wird, als sich ggf. vor Gericht zu treffen und beschieden zu bekommen, dass der vom Orgareferat entwickelte Sozialplan doch nicht ganz so rechtskonform war. Die besten Beispiele dafür findest Du derzeit in Pullach....

WiWi Gast schrieb am 19.01.2019:

Na du erzählst ja einen Blödsinn. Was hat das bitte mit Ost oder West zu tun. Ich wüsste nicht dass die Dichte an Bundesbehörden im Westen wesentlich höher sei als im Osten. Und deine Aussage vonwegen verbeamtet und Kinder bekommen stimmt so auch nicht. Versetzungen können aufgeschoben werden zB bis zum Ende des Schuljahres etc, aber deswegen bleibt nicht eine Horde Beamter irgendwo sitzen wo sie niemand braucht. Natürlich wird bei ledigen kinderlosen Beamten angefangen, aber wenn die Mehrheit Kind und Keks hat, wird es auch diese Leute treffen mit Häuschen in Wessiland. So einfach ist es dann doch nicht alles. Ein bissl Einsatz muss man schon zeigen, wenn man in einer Bundesbehörde bis zur Rente/Pension bleiben will. Wenn man das nicht evtl. mitmachen würde, dann wäre die Kommune oder das Land der bessere Arbeitgeber. Da ist der mögliche Einsatzort eher begrenzt.

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WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hallo Forumsteilnehmer,

ich habe mich als Entscheider auf die Neuaisschreibungen beworben und habe demnächst ein Vorstellungsgespräch.
Könnt Ihr mir sagen, wie so ein Vorstellungsgepräch beim BAMF abläuft? Wer von der jeweiligen Außenstelle nimmt an dem Gespräch teil? Wie sollte ich mich darauf vorbereiten? Könnt Ihr mir hilfreiche Informationen und Tipps geben?

Vielen Dank und viele Grüße :)

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 21.01.2019:

Hallo Forumsteilnehmer,

ich habe mich als Entscheider auf die Neuaisschreibungen beworben und habe demnächst ein Vorstellungsgespräch.
Könnt Ihr mir sagen, wie so ein Vorstellungsgepräch beim BAMF abläuft? Wer von der jeweiligen Außenstelle nimmt an dem Gespräch teil? Wie sollte ich mich darauf vorbereiten? Könnt Ihr mir hilfreiche Informationen und Tipps geben?

Vielen Dank und viele Grüße :)

In der Kommission sitzen Vertreter des Personalrats, Vertrauensfrau der GB, evtl. Schwerbehindertemvertreter, dann jemand aus der Personalabteilung und Referatsleitung oder Teamleiter der Entscheider für den Fachbereich.
Es gibt einen im ÖD üblichen Fragenkatalog der durchgegangen wird.
Man beschreibt sich selbst / Werdegang, sollte Aufbau + Aufgaben des Dienstherrn kennen, die Stellenbeschreibung und die für die Stelle üblichen Rechtsgrundlagen.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hi, gibt es neben mir noch jemand, der eine Einstellungszusage letztes Jahr auf eine befristete Stelle bekommen hatte, die dann zurückgenommen wurde, und sich nun wieder auf die gleiche Stelle, aber unbefristet, beworben hat? Hat jemand von denen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Oder schon teilgenommen? Sind es wieder die gleichen Fragen, wie letztes Jahr?
Ich habe nämlich noch keine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen..... Bewerbungsfrist war im Dezember.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hallo,ich war bis Ende letzten Januar befristet beim Bamf.Habe mich nun erneut beworben (Frist bis Mitte Dezember) und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.Hat jemand ähnliches durch?

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 24.01.2019:

Hi, gibt es neben mir noch jemand, der eine Einstellungszusage letztes Jahr auf eine befristete Stelle bekommen hatte, die dann zurückgenommen wurde, und sich nun wieder auf die gleiche Stelle, aber unbefristet, beworben hat? Hat jemand von denen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Oder schon teilgenommen? Sind es wieder die gleichen Fragen, wie letztes Jahr?
Ich habe nämlich noch keine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen..... Bewerbungsfrist war im Dezember.

Hallo,

könntest du vielleicht sagen, welche Fragen damals gestellt wurden?
Hatte bisher kein Vorstellungsgespräch beim BAMF oder sonst im ÖD.
Habe in 2 Wochen ein Vorstellungsgespräch und bin jetzt schon sehr nervös.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 24.01.2019:

Hallo,ich war bis Ende letzten Januar befristet beim Bamf.Habe mich nun erneut beworben (Frist bis Mitte Dezember) und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.Hat jemand ähnliches durch?

Danke für die Info. Welche Position war das wenn ich fragen darf? Würde mich interessieren ob für meine Bewerbung (Außendienstmitarbeiter) auch schon die Einladungen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 24.01.2019:

Hallo,ich war bis Ende letzten Januar befristet beim Bamf.Habe mich nun erneut beworben (Frist bis Mitte Dezember) und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.Hat jemand ähnliches durch?
Danke für die Info. Welche Position war das wenn ich fragen darf? Würde mich interessieren ob für meine Bewerbung (Außendienstmitarbeiter) auch schon die Einladungen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind.

Es handelt sich um eine Stelle als "Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat".

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

Hallo,ich war bis Ende letzten Januar befristet beim Bamf.Habe mich nun erneut beworben (Frist bis Mitte Dezember) und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.Hat jemand ähnliches durch?
Danke für die Info. Welche Position war das wenn ich fragen darf? Würde mich interessieren ob für meine Bewerbung (Außendienstmitarbeiter) auch schon die Einladungen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind.

Es handelt sich um eine Stelle als "Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat".

Danke für die schnelle Antwort. Wenn Du willst, kann ich Dir schreiben, was für Fragen ich im Mai bei meinem VG im BAMF hatte, allerdings war das eine andere Stelle, dann bräuchte ich deine Emailadresse. War bei Dir auch 20.12.18 Bewerbungsfrist?

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

Hallo,ich war bis Ende letzten Januar befristet beim Bamf.Habe mich nun erneut beworben (Frist bis Mitte Dezember) und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.Hat jemand ähnliches durch?
Danke für die Info. Welche Position war das wenn ich fragen darf? Würde mich interessieren ob für meine Bewerbung (Außendienstmitarbeiter) auch schon die Einladungen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind.

Es handelt sich um eine Stelle als "Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat".

Danke für die schnelle Antwort. Wenn Du willst, kann ich Dir schreiben, was für Fragen ich im Mai bei meinem VG im BAMF hatte, allerdings war das eine andere Stelle, dann bräuchte ich deine Emailadresse. War bei Dir auch 20.12.18 Bewerbungsfrist?

Bewerbungsfrist war der 13.12.2018.
Einen Fragenkatalog brauche ich nicht,habe das ja schon mal hinter mir-trotzdem Danke für das Angebot.

antworten
WiWi Gast

Verdauerung

Haben welche die letztes Jahr zum 01.05 oder später angefangen schon ihre "Verdauerungsverträge" bekommen?

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hat schon jemand was von den Ausschreibungen als entscheider für Mönchengladbach gehört? Frist war der 12.12.18?

Viele Grüße

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.01.2019:

Hallo,ich war bis Ende letzten Januar befristet beim Bamf.Habe mich nun erneut beworben (Frist bis Mitte Dezember) und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.Hat jemand ähnliches durch?
Danke für die Info. Welche Position war das wenn ich fragen darf? Würde mich interessieren ob für meine Bewerbung (Außendienstmitarbeiter) auch schon die Einladungen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind.

Es handelt sich um eine Stelle als "Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat".

Danke für die schnelle Antwort. Wenn Du willst, kann ich Dir schreiben, was für Fragen ich im Mai bei meinem VG im BAMF hatte, allerdings war das eine andere Stelle, dann bräuchte ich deine Emailadresse. War bei Dir auch 20.12.18 Bewerbungsfrist?

Bewerbungsfrist war der 13.12.2018.
Einen Fragenkatalog brauche ich nicht,habe das ja schon mal hinter mir-trotzdem Danke für das Angebot.

antworten
WiWi Gast

BAMF Verdauerung

WiWi Gast schrieb am 26.01.2019:

Haben welche die letztes Jahr zum 01.05 oder später angefangen schon ihre "Verdauerungsverträge" bekommen?

Ja, bei uns zum Großteil. Einstellung zum 01.06. Die Verdauerungsvoten wurden uns ca. Mitte Dez eröffnet. Die neuen Verträge kamen in den letzten 2-3 Wochen. Noch nicht bei allen - dürfte wohl vom Personal-SB abhängen.

antworten
WiWi Gast

BAMF Verdauerung

Seltsam, dass ständig neue Entscheider eingestellt werden, durch die Entfristung gibt es eigentlich so viele beim BAMF, dass es mittlerweile Außenstellen gibt, die keine Akten zum Entscheiden mehr haben und sich die Leute langweilen.... Und dann lassen ja auch die Flüchtlingszahlen nach.... Ansonsten noch eine Frage: Weiß jemand etwas Neues über die geplante Verbeamtung der Entscheider?

antworten
WiWi Gast

BAMF Verdauerung

Es ist weder seltsam, noch ungeplant. Zudem kann ein Entscheider auch prima auf seiner Tarifstufe Widerrufe machen, da geht die Arbeit so schnell nicht aus.

Verbeamtungen kann jeder nachlesen im Infoport, steht alles dort da und für die Qualität die da sonst herrscht sogar recht präzise.

WiWi Gast schrieb am 30.01.2019:

Seltsam, dass ständig neue Entscheider eingestellt werden, durch die Entfristung gibt es eigentlich so viele beim BAMF, dass es mittlerweile Außenstellen gibt, die keine Akten zum Entscheiden mehr haben und sich die Leute langweilen.... Und dann lassen ja auch die Flüchtlingszahlen nach.... Ansonsten noch eine Frage: Weiß jemand etwas Neues über die geplante Verbeamtung der Entscheider?

antworten
WiWi Gast

BAMF Verdauerung

Entscheider... Beste Sackgasse EU

antworten
WiWi Gast

BAMF Verdauerung

WiWi Gast schrieb am 31.01.2019:

Entscheider... Beste Sackgasse EU

Was genau soll uns das sagen?

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Wenn es Dir was hilft, bei meiner Ausschreibung war 20.12 Frist und ich habe diese Woche ein Termin für VG bekommen.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Bewerbungsfrist war der 13.12.18.Gestern das Vorstellungsgespräch gehabt.Jetzt noch 6 Wochen warten und dann geht es evtl. los,das Leben als AVS-Mensch.

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hey leute...
ich habe eine Frage:
was ist der Unterschied zwischen einem Sachbearbeiter und einem Entscheider bei der BAMF?
was ist der Einstiegsgehalt als Sachbearbeiter bei der BAMF?

DANKE!:)

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Sachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat = mittlerer Dienst (Entgeltgruppe E6)
Entscheider = gehobener Dienst (Entgeltgruppe E12).

Als Entscheider "entscheidest" Du über Asylanträge, als Sachbearbeiter machst Du eher Bürotätigkeiten.

Steht aber doch eigentlich alles in den Ausschreibungen...

WiWi Gast schrieb am 02.02.2019:

Hey leute...
ich habe eine Frage:
was ist der Unterschied zwischen einem Sachbearbeiter und einem Entscheider bei der BAMF?
was ist der Einstiegsgehalt als Sachbearbeiter bei der BAMF?

DANKE!:)

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Stop! Hier stimmt etwas nicht. Eine kleine Vorsilbe fehlt hier und ändert so ziemlich alles ;)

der mittlere Dienst entspricht in den Stellenausschreibungen dem Begriff BÜROSachbearbeiter und wird tatsächlich i.d.R. mit E6 TVöD bezahlt.

Der Sachbearbeiter ist immer ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (analog), da kommt es auf die Ausschreibung an, das BAMF hat von E10 - E12 im Prinzip alles dabei (Zentrale hat ne Reihe E10, der Prozess-SB wird mit E11 bewertet und der Entscheider als Sonderform des Sachbearbeiters als E12).

Ganz grundsätzlich kann man sagen: Der mittlere Dienst führt aus, was der gehobene oder höhere Dienst anweist. ein BSB wird also Akten anlegen, Personaldaten ermitteln, anderen Behörden und Gerichten etwas mitteilen, ohne jedoch überbordend Verantwortung für den Inhalt dessen zu haben. Der Sachbearbeiter hingegen verantwortet den Mist, den er verzapft in der Regel in der Regel auch.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2019:

Sachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat = mittlerer Dienst (Entgeltgruppe E6)
Entscheider = gehobener Dienst (Entgeltgruppe E12).

Als Entscheider "entscheidest" Du über Asylanträge, als Sachbearbeiter machst Du eher Bürotätigkeiten.

Steht aber doch eigentlich alles in den Ausschreibungen...

WiWi Gast schrieb am 02.02.2019:

Hey leute...
ich habe eine Frage:
was ist der Unterschied zwischen einem Sachbearbeiter und einem Entscheider bei der BAMF?
was ist der Einstiegsgehalt als Sachbearbeiter bei der BAMF?

DANKE!:)

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 02.02.2019:

Hey leute...
ich habe eine Frage:
was ist der Unterschied zwischen einem Sachbearbeiter und einem Entscheider bei der BAMF?
was ist der Einstiegsgehalt als Sachbearbeiter bei der BAMF?

DANKE!:)

Und du solltest dir ganz dringend merken:
Das BAMF!

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

Hallo :)
Da ich demnächst mein VG für die gleiche Stelle haben werde, wäre ich sehr interessiert an den Informationen. Kann ich dir meine email adresse geben?

Andere die berichten können wie das VG als Bürosachbearbeiter verlaufen ist? wäre sehr dankbar!

antworten
WiWi Gast

Unbefristete Neuausschreibungen

WiWi Gast schrieb am 09.02.2019:

Hallo :)
Da ich demnächst mein VG für die gleiche Stelle haben werde, wäre ich sehr interessiert an den Informationen. Kann ich dir meine email adresse geben?

Andere die berichten können wie das VG als Bürosachbearbeiter verlaufen ist? wäre sehr dankbar!

Die Fragen sind jedes Mal anders, ist doch wohl klar dass sich das bei so großen Verfahren ansonsten herumspricht.
Am besten wie bei jedem VG auf die üblichen Themenkomplexe und Fragen vorbereiten ;)

antworten
WiWi Gast

Verbeamtung Entscheider

Hallo,
weiß jemand, wann die Verbeamtung für die Entscheider startet?

antworten
WiWi Gast

Verbeamtung Entscheider

Einfach ins letzte GPR-Monatsgespräch schauen.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2019:

Hallo,
weiß jemand, wann die Verbeamtung für die Entscheider startet?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Er schreibt, dass er in der Berufungsinstanz (vermutlich also das LAG Düsseldorf) einstweiligen Rechtsschutz erhalten habe. Ich vermute mal stark, daraufhin hat das Amt in seinen Stellenpool gegriffen und von dort entfristet, es waren noch Schattenstellen übrig.

Von einer Berufungsverhandlung wurde nichts geschrieben, dies erscheint auch mir unwahrscheinlich.
WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Berufung? An welchem Gericht soll denn jetzt schon ein Prozess in Berufung gewesen sein?

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Hallo Leute,

gibt es irgendwelche wichtigen Neuigkeiten für die Nicht-Entfristeten und kürzlich ausgeschiedenen Mitarbeiter?

Sind neue Gerichtsurteile in den Klageverfahren bekannt?

Leider erhalten wir Ausgeschiedenen keine weiteren Informationen.

Danke für eure Beiträge! :)

Habe Konkurrentenklage und einstweilige Verfügung in der Berufung gewonnen

Sorry, dann informiert euch der RA aus Berlin nicht richtig.

Hallo,
habe demnächst einen Termin beim Landesarbeitsgericht.
Obwohl ich in erster Instanz (Konkurentenklage) obsiegt habe, ist das Bamf in die Berufung gegangen. Ich warte noch auf einen Termin.
Wer hatte schon seinen Termin beim Landesarbeitsgericht? bezüglich Entfristung/Konkurentenklage?
L.G

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Kannst du die Argumente des Landesarbeitgerichts kurz zusammenfassen?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 20.02.2019:

Kannst du die Argumente des Landesarbeitgerichts kurz zusammenfassen?

Hallo,
hatte den Termin beim Landesarbeitsgericht noch nicht.
In dem Urteil des Arbeitsgerichtes ist meiner Klage stattgegeben worden. Mit der Begründung das Auswahlverfahren sei rechtswidrig gewesen.
Für den Fall, dass das Gericht meiner Klage statt gibt wurde mir vom Bamf ein unbefristeter Vertrag versprochen, so steht es auch im Protokoll der Kammersitzung beim Arbeitsgericht.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes hat das Bamf Berufung eingelegt und behauptet dass man so einen Vergleich nicht eingegangen ist.
Ich mein ja nur wenn die sich nicht an Zusagen halten die Sie zu Protokoll gegeben haben dann weiss ich auch nicht mehr weiter.
Ein Ex-Kollege der sein Urteil bereits hat und auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hat möchte mir sein Gerichts-Az. nicht nennen.
Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich oder kann mir ein Aktenzeichen eines erledigten Bamf Berufungsverfahrens miteilen?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 20.02.2019:

Kannst du die Argumente des Landesarbeitgerichts kurz zusammenfassen?

Hallo,
habe einen Termin vom Landesarbeitsgericht noch nicht bekommen.

Urteil Arbeitsgericht : Klage stattgegeben, da das Auswahlverfahren rechtswidrig sei.
Im Kammertermin hat mir das Bamf für den Fall dass das Auswahlverfahren rechtswidrig gewesen sei einen unbefristeten Arbeitsvertrag versprochen.
Trotz positivem Urteil ist das Bamf in Berufung gegangen.
Hat jemand bereits sein Berufungsverfahren hinter sich und kann mir ein Aktenzeichen nennen?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hallo,
weiß jemand, wann die Verbeamtung für die Entscheider startet?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 25.02.2019:

Hallo,
weiß jemand, wann die Verbeamtung für die Entscheider startet?

Steht doch im InfoPort. Irgendwann im zweiten Halbjahr.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

2018 oder schon 2017 geht es los. Steht doch auf Infoport.

antworten
XTammyX

BAMF Einstellung

Hallo,

kann mir jemand sagen wie aktuell das Einstellungsverfahren beim Bamf abläuft?

Vor 2 habe ich eine Einstellungszusage als unbefristete Bürosachbearbeiterin in Nürnberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Vorbehalt Zusendung aller geforderten Unterlagen, Führungszeugnis usw. erhalten.

Hab dann sofort alle Unterlagen verschickt und das Führungszeugnis beantragt, seitdem nichts mehr gehört. Wie geht es denn nun weiter? Wann bekommt man seinen Arbeitsvertrag? Ich stecke noch in einem Arbeitsverhältnis und habe noch nicht gekündigt, da ja nur vorbehaltlich Einstellungszusage...

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Ich hatte am 31.01.19 mein Vorstellungsgespräch für die Stelle als BSB.2Wochen später kam(auf Nachfrage) eine Mail, dass ich nicht zum Zuge gekommen sei. Letzte Woche dann eine erneute Mail der Personalabteilung, dass das Einstellungsverfahren noch läuft und ich mich gedulden solle. Bin verwirrt...

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

WiWi Gast schrieb am 04.03.2019:

Ich hatte am 31.01.19 mein Vorstellungsgespräch für die Stelle als BSB.2Wochen später kam(auf Nachfrage) eine Mail, dass ich nicht zum Zuge gekommen sei. Letzte Woche dann eine erneute Mail der Personalabteilung, dass das Einstellungsverfahren noch läuft und ich mich gedulden solle. Bin verwirrt...

Hallo,

Anfang Februar hatte ich in Mönchengladbach mein Vorstellungsgespräch als Entscheider. Bei diesem Gespräch sagte man mir, dass ich mich noch gedulden müsse. Ich habe daher noch nicht nachgefragt, wie der Stand des Einstellungsverfahrens ist.
Hat jemand anders bereits eine Zusage/Absage erhalten?

Viele Grüße :)

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Hi, ich hatte circa 3 Wochen nach Vorstellungsgespräch meine vorbehaltliche Einstellungszusage bekommen. Aber auch noch keinen Termin für Arbeitsvertrag/Arbeitsbeginn.
Denke daran, die Absagen kommen immer zum Schluß, also erst wenn die Zugesagten ihren Arbeitsvertrag haben und alles in trockenen Tüchern ist, werden i.d.R die Absagen versendet. Wenn Du 4 Wochen nach VG noch keine Rückmeldung hast, sieht es nicht gut aus. Sorry.

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Ich hatte am 31.01.19 mein Vorstellungsgespräch für die Stelle als BSB.2Wochen später kam(auf Nachfrage) eine Mail, dass ich nicht zum Zuge gekommen sei. Letzte Woche dann eine erneute Mail der Personalabteilung, dass das Einstellungsverfahren noch läuft und ich mich gedulden solle. Bin verwirrt...

Hallo,

Anfang Februar hatte ich in Mönchengladbach mein Vorstellungsgespräch als Entscheider. Bei diesem Gespräch sagte man mir, dass ich mich noch gedulden müsse. Ich habe daher noch nicht nachgefragt, wie der Stand des Einstellungsverfahrens ist.
Hat jemand anders bereits eine Zusage/Absage erhalten?

Viele Grüße :)

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Wie läuft es für die Mitarbeiter?

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

WiWi Gast schrieb am 21.03.2019:

Wie läuft es für die Mitarbeiter?

Und was genau meinst du damit?

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Na, was wohl?!!

Wie fühlen sich die Mitarbeiter?

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Na, was wohl?!!

Wie fühlen sich die Mitarbeiter?

Ich mische mich mal ein.

Es geht uns nicht so gut. Wertschätzung = 0. Verbeamtung erneut verschoben. Prozess soll über ein Jahr ab Beginn dauern. Verbeamtung ist wahrscheinlich erst 2021 durch. Wer da mit A9 anfangen will, muss dann mit 30% weniger Lohn arbeiten.
Aussenstellen schließen. Mitarbeiter werden in Stich gelassen. Es heisst entweder umziehen oder kündigen. Um abordnungen in andere Bundesämter muss man sich selbst kümmern. Das BAMF ist froh wenn es Mitarbeiter los wird. Offiziell wird natürlich das Gegenteil kommuniziert. Wir sind Mitarbeiter des BMI aber werden wie Leiharbeiter behandelt.
Wir wurden während der Krise ausgebeutet und nun wie ein Sack Kartoffel fallen gelassen. Zahlendruck ist zurück. Kein Wunder das soviele krank machen bzw. Es wirklich werden.
Alle meine Kollegen schauen sich um. Keiner kann sich hier eine Zukunft vorstellen. Viel Glück an die neuen.

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Weil das BAMF Leute los werden will, stellt es gleichzeitig kräftig ein. Ja nee, is klar. Der Rest Deiner Wortmeldung ist ähnlich gehaltvoll.

WiWi Gast schrieb am 26.03.2019:

Na, was wohl?!!

Wie fühlen sich die Mitarbeiter?

Ich mische mich mal ein.

Es geht uns nicht so gut. Wertschätzung = 0. Verbeamtung erneut verschoben. Prozess soll über ein Jahr ab Beginn dauern. Verbeamtung ist wahrscheinlich erst 2021 durch. Wer da mit A9 anfangen will, muss dann mit 30% weniger Lohn arbeiten.
Aussenstellen schließen. Mitarbeiter werden in Stich gelassen. Es heisst entweder umziehen oder kündigen. Um abordnungen in andere Bundesämter muss man sich selbst kümmern. Das BAMF ist froh wenn es Mitarbeiter los wird. Offiziell wird natürlich das Gegenteil kommuniziert. Wir sind Mitarbeiter des BMI aber werden wie Leiharbeiter behandelt.
Wir wurden während der Krise ausgebeutet und nun wie ein Sack Kartoffel fallen gelassen. Zahlendruck ist zurück. Kein Wunder das soviele krank machen bzw. Es wirklich werden.
Alle meine Kollegen schauen sich um. Keiner kann sich hier eine Zukunft vorstellen. Viel Glück an die neuen.

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Hehe du musst an meiner Außenstelle arbeiten. Die ist nämlich die einzige große Außenstelle die dieses Jahr schließen soll. Das ist natürlich das blöde am BAMF. Die Unsicherheit der Aussenstellen. Das wird sich leider nicht ändern. Wir sind stark abhängig von der Politik.

Was die Verbeamtung angeht, es lohnt sich finanziell nicht wirklich und man wäre stark abhängig von guten Bewertungen. Je nach Aussenstelle und Team würde ich es mir gut überlegen. Das alter spielt auch eine Rolle.
Den Zahlendruck kann ich bei uns bestätigen. Aber immerhin ist man von der 3,5 runtergegangen.

Ich finde es jedoch nicht annährend so stressig wie früher. Mann da könnte ich Geschichten erzählen.

WiWi Gast schrieb am 26.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Na, was wohl?!!

Wie fühlen sich die Mitarbeiter?

Ich mische mich mal ein.

Es geht uns nicht so gut. Wertschätzung = 0. Verbeamtung erneut verschoben. Prozess soll über ein Jahr ab Beginn dauern. Verbeamtung ist wahrscheinlich erst 2021 durch. Wer da mit A9 anfangen will, muss dann mit 30% weniger Lohn arbeiten.
Aussenstellen schließen. Mitarbeiter werden in Stich gelassen. Es heisst entweder umziehen oder kündigen. Um abordnungen in andere Bundesämter muss man sich selbst kümmern. Das BAMF ist froh wenn es Mitarbeiter los wird. Offiziell wird natürlich das Gegenteil kommuniziert. Wir sind Mitarbeiter des BMI aber werden wie Leiharbeiter behandelt.
Wir wurden während der Krise ausgebeutet und nun wie ein Sack Kartoffel fallen gelassen. Zahlendruck ist zurück. Kein Wunder das soviele krank machen bzw. Es wirklich werden.
Alle meine Kollegen schauen sich um. Keiner kann sich hier eine Zukunft vorstellen. Viel Glück an die neuen.

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Bei Panorama kommt heute um 21:45 Uhr in der ARD was zum BAMF.

antworten
WiWi Gast

BAMF Einstellung

Hi, wie lange hat es bei euch so gedauert von der vorbehaltlichen Zusage bis Angebot eines Arbeitsvertrages? VG

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