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Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich persönlich fände es gut, wenn man das Scheinstudium konsequent überwachen und strafrechtlich verfolgen würde. Die Strafbarkeit steht außer Frage und wurde hier bewiesen.

Allerdings nicht nur wegen den Milliardenschäden, schon alleine aus moralischen Gründen. Ich finde es persönlich abstoßend, wenn Menschen sich an anderen bereichern und das auch noch mit kruden Argumenten rechtfertigen wollen.

Ein anständiger Mensch macht sowas einfach nicht und sollte in dem Alter ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Denk mal weiter. Meinst du, jemand, der sich ein Semesterticket erschleicht, nimmt die Pauschale nicht auch noch mit? ;)

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Punkt wurde hier bereits mehrfach diskutiert und vorgerechnet.

In NRW kosten ein Jobticket im Jahr ca. 900 Euro
Ein Semesterticket ca. 130 Euro
Macht also eine Ersparnis von ca. 640 Euro/ Jahr

Wenn ich jetzt kein Jobticket nutzte und mit dem Auto fahre, kommt noch hinzu, dass ich das Semesterticket auch privat nutzten kann. Das erhöht die Ersparnis noch einmal.

Jetzt kommt aber der wichtigste Punkt:

Jemand, der sich nur zum Schein einschreibt, wird natürlich trotzdem alle Möglichkeiten in der Steuererklärung ausnutzten.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hatten wir schon. Meinst du echt, dass ein Scheinstudent in der Steuererklärung ehrlich wird?

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei uns gibt es ein Merkblatt über die Pflichten eines Studenten. Da steht auch was von Pflicht zum Studieren. Ist zwar nur ne kleine FH, aber immerhin.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

ich sehe halt immer noch keine begründete Meinung, wie es zur Verwirklichung des Betrugtatbestandes kommen könnte....

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ne, das ist doch viel leichter nachzuprüfen. Dem Finanzamt liegt ja die Info vor, dass man "nebenher" studiert. Da wäre man ja idiotisch eine Pauschale anzugeben. Das ist sicherlich der schnellste Weg aufzufliegen.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hatten wir schon. Meinst du echt, dass ein Scheinstudent in der Steuererklärung ehrlich wird?

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

An so gut wie jeder Uni und auch in den Medien hat sich die Einstellung zum Scheinstudium gedreht. Es ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, den halt jeder macht, sondern knallharter Betrug an der Gesellschaft. Das wird auch deutlich kommuniziert. Vor ein paar Jahren war das noch nicht so. Da waren alle blind auf dem Auge.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kapiere ich nicht. Woher will das Finanzamt denn wissen, dass ich Scheinstudent bin? Ich sage denen doch nicht, dass ich verbilligt wohne, bei vielen Sachen Studentenpreise bezahle und mit dem Semesterticket zur Arbeit fahre. Logischerweise setzte ich auch manche Sachen nicht an, obwohl das schon eine Überlegung wert ist.

Aber was hat das mit der Pauschale zu tun? Ich pendle doch jeden Tag zur Arbeit. Ist doch egal mit welchem Ticket oder ob ich das haben dürfte. Selbst wenn ich schwarz fahren würde. Die Pendelstrecke ist doch real.

Und überhaupt, da in dem Fall nicht beim Bafög, Kindergeld und der Krankenversicherung betrogen wird, hat das Finanzamt doch gar keine Chance, wen auffliegen zu lassen, oder? Da wäre es logisch. Auch beim Riestervertrag gibt es eine Verbindung. Aber beim Rest besteht doch gar kein Kontakt? Auffliegen lassen kann nur die Uni bzw. die, die von den Unis Daten kriegen. Aber das FA bekommt doch keine Daten? Oder sehe ich das falsch?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2017:

Ne, das ist doch viel leichter nachzuprüfen. Dem Finanzamt liegt ja die Info vor, dass man "nebenher" studiert. Da wäre man ja idiotisch eine Pauschale anzugeben. Das ist sicherlich der schnellste Weg aufzufliegen.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hatten wir schon. Meinst du echt, dass ein Scheinstudent in der Steuererklärung ehrlich wird?

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ergänzend zu der Frage: Man liest ja immer immer wieder von aufgeflogenem Bafögbetrug. Oder Krankenkassenbetrug oder Kindergeldbetrug bei Scheinstudenten.
Bei der Krankenkasse kann ich mir das noch vorstellen, dass man als Scheinstudent, der eigentlich als Vollzeitarbeitnehmer vom Arbeitgeber angemeldet ist, auffliegt. Die haben es ja schwarz auf weiß und wer das macht ist selten blöd. Ist wie hier schreien.
Wie kontrollieren die aber beim Rest? Dass sie es tun, ist klar. Aber wie? Gibt es da Tricks?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2017:

Kapiere ich nicht. Woher will das Finanzamt denn wissen, dass ich Scheinstudent bin? Ich sage denen doch nicht, dass ich verbilligt wohne, bei vielen Sachen Studentenpreise bezahle und mit dem Semesterticket zur Arbeit fahre. Logischerweise setzte ich auch manche Sachen nicht an, obwohl das schon eine Überlegung wert ist.

Aber was hat das mit der Pauschale zu tun? Ich pendle doch jeden Tag zur Arbeit. Ist doch egal mit welchem Ticket oder ob ich das haben dürfte. Selbst wenn ich schwarz fahren würde. Die Pendelstrecke ist doch real.

Und überhaupt, da in dem Fall nicht beim Bafög, Kindergeld und der Krankenversicherung betrogen wird, hat das Finanzamt doch gar keine Chance, wen auffliegen zu lassen, oder? Da wäre es logisch. Auch beim Riestervertrag gibt es eine Verbindung. Aber beim Rest besteht doch gar kein Kontakt? Auffliegen lassen kann nur die Uni bzw. die, die von den Unis Daten kriegen. Aber das FA bekommt doch keine Daten? Oder sehe ich das falsch?

WiWi Gast schrieb am 22.10.2017:

Ne, das ist doch viel leichter nachzuprüfen. Dem Finanzamt liegt ja die Info vor, dass man "nebenher" studiert. Da wäre man ja idiotisch eine Pauschale anzugeben. Das ist sicherlich der schnellste Weg aufzufliegen.

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hatten wir schon. Meinst du echt, dass ein Scheinstudent in der Steuererklärung ehrlich wird?

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Mal was anderes: Profitiert man überhaupt von dem Semesterticket? Wenn man es nicht beantragt, kann man doch durch Kilometerpauschale zum Arbeitsplatz die Kosten wieder rausbekommen? Also das macht doch finanziell kaum einen Unterschied?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich kann jedem nur raten, überall das Maximum rauszuholen und sich nicht von Schwachsinn wie "Moral" etc. leiten lässt, denn dann ist man aus Erfahrung immer der Dumme. Ehrlichkeit dankt euch niemand.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin Gammelstudent an der Fernuni, kostet nen 10er pro Semester und man kann nicht für umme Bus fahren, hat aber alle anderen Vorteile (Kino, Gratis-Premium-Mitgliedschaften und andere Kleinigkeiten). Sind locker mal mindestens 500 Eur pro Halbjahr, die ich damit einspare. Ist zwar viel Kleinkram, aber die garantierte Quote von 1:50 lohnt sich schon. ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wurden zigfach verlinkt, denn es sind ja schon über 9 Seiten. Ein Scheinstudium ist ein Straftatbestand, der nach einer langen Zeit des Wegsehens, endlich konsequenter geahntet wird und das ist auch gut so. Gott sei Dank beträgt die Verjährungsfrist auch 5 Jahre.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also ich habe mal stichpunktartig die Uni Bonn gegoogelt und dort steht das exakte Gegenteil des von dir zitieren Textes, nämlich, dass gerade gar keine Anwesenheitspflicht besteht und Ausnahmen ggf. alte Prüfungsordnungen darstellen können (wobei das ja gerade in 90% der Fälle ohnehin Langzeitstudenten sind, die von acht Jahre alten Prüfungsordnungen betroffen sind).

Quelle: https://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download/leitfaden-zur-anwesenheitspflicht

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte lies dir den Thread erst einmal komplett durch und poste erst dann.

Bei den Kontrollen geht es nicht um Anwesenheitspflichten, sondern um die Kontrolle, ob, wann und in welchem Umfang Prüfungsleistungen abgelegt wurden.

Du "belegst" etwas, was überhaupt nicht für das Thema relevant ist. Eine klassische Themenverfehlung.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Also ich habe mal stichpunktartig die Uni Bonn gegoogelt und dort steht das exakte Gegenteil des von dir zitieren Textes, nämlich, dass gerade gar keine Anwesenheitspflicht besteht und Ausnahmen ggf. alte Prüfungsordnungen darstellen können (wobei das ja gerade in 90% der Fälle ohnehin Langzeitstudenten sind, die von acht Jahre alten Prüfungsordnungen betroffen sind).

Quelle: https://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download/leitfaden-zur-anwesenheitspflicht

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Häh?
Es besteht weder Anwesenheitspflicht noch Prüfungspflicht.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Bitte lies dir den Thread erst einmal komplett durch und poste erst dann.

Bei den Kontrollen geht es nicht um Anwesenheitspflichten, sondern um die Kontrolle, ob, wann und in welchem Umfang Prüfungsleistungen abgelegt wurden.

Du "belegst" etwas, was überhaupt nicht für das Thema relevant ist. Eine klassische Themenverfehlung.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Also ich habe mal stichpunktartig die Uni Bonn gegoogelt und dort steht das exakte Gegenteil des von dir zitieren Textes, nämlich, dass gerade gar keine Anwesenheitspflicht besteht und Ausnahmen ggf. alte Prüfungsordnungen darstellen können (wobei das ja gerade in 90% der Fälle ohnehin Langzeitstudenten sind, die von acht Jahre alten Prüfungsordnungen betroffen sind).

Quelle: https://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download/leitfaden-zur-anwesenheitspflicht

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Welches maximale alter wird meist für die Rabatte (bspw. Kino,...) angesetzt?
Gibt es nicht ein Maximum von XX Jahren und alles darüber erhält keinen Rabatt?

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Bin Gammelstudent an der Fernuni, kostet nen 10er pro Semester und man kann nicht für umme Bus fahren, hat aber alle anderen Vorteile (Kino, Gratis-Premium-Mitgliedschaften und andere Kleinigkeiten). Sind locker mal mindestens 500 Eur pro Halbjahr, die ich damit einspare. Ist zwar viel Kleinkram, aber die garantierte Quote von 1:50 lohnt sich schon. ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie gesagt, was du machst, ist einfach nur ärgerlich. Die Pflichten eines Studenten wurden hier mit Urteilen und Zitaten von renommierten Professoren und Anwälten bereits ausführlich dargelegt.

Wer sich nur einschreibt und nicht aktiv seinen Studienabschluss angeht (so die Definition eines Gerichtes), ist ein Scheinstudent. Das ist bereits eine Straftat. Wer dann auch noch Vorteile wie Semesterticket, Bafög & Co. abgreift, begeht noch weitere Straftaten.

Alles schon geklärt. Einfach nachlesen ;)

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Häh?
Es besteht weder Anwesenheitspflicht noch Prüfungspflicht.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Bitte lies dir den Thread erst einmal komplett durch und poste erst dann.

Bei den Kontrollen geht es nicht um Anwesenheitspflichten, sondern um die Kontrolle, ob, wann und in welchem Umfang Prüfungsleistungen abgelegt wurden.

Du "belegst" etwas, was überhaupt nicht für das Thema relevant ist. Eine klassische Themenverfehlung.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Also ich habe mal stichpunktartig die Uni Bonn gegoogelt und dort steht das exakte Gegenteil des von dir zitieren Textes, nämlich, dass gerade gar keine Anwesenheitspflicht besteht und Ausnahmen ggf. alte Prüfungsordnungen darstellen können (wobei das ja gerade in 90% der Fälle ohnehin Langzeitstudenten sind, die von acht Jahre alten Prüfungsordnungen betroffen sind).

Quelle: https://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download/leitfaden-zur-anwesenheitspflicht

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn überhaupt ist es eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, aber selbst das ist nicht klar, weil es quasi nicht zu beweisen ist. Auch das wurde schon x-mal ausgeführt.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und wie ich auch schon 100 mal schrieb:

Klar ist das Kassieren von BaFög trotz "echten" Jobs eine Straftat.
Klar ist das Krankenversichern zum Studententarif trotz "echten" Jobs eine Straftat (die allerdings nicht vorkommen dürfte, weil Arbeitgeber Meldungen an KV machen).

Ist das Fahren im ÖPNV mit Semesterticket trotz Vollzeitjobs eine Straftat? Nein.
Ist die Inanspruchnahme einer Ermäßigung im Kino eine Straftat? Nein.

Ob und wie Scheinstudenten (und ich rede hier nicht von BaFög-Betrügern oder Krankenkassen-Betrügern, sondern von Leuten, die sich einschreiben, ÖPNV nutzen und in der Mensa essen) zukünftig verfolgt werden, weiß niemand. Und wenn es einmal kommt, dann wird die erste Stufe sicher nicht sein, dass der Staatsanwalt vor der Tür steht, sondern die Exmatrikulation dieser Scheinstudenten.

Glaubst Du ernsthaft, angesichts der Flüchtlingskrise und der Wirtschaftskriminalität (Steuerhinterziehung), angesichts der Masse der Hartz-IV-Kläger und der (in Teilen des Landes) steigenden Kriminalität ließen sich mehrere 100.000 neue Fälle aufmachen, in denen dann einzeln geklärt werden muss, ob nun tatsächlich oder nur zum Schein studiert wird?

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Wie gesagt, was du machst, ist einfach nur ärgerlich. Die Pflichten eines Studenten wurden hier mit Urteilen und Zitaten von renommierten Professoren und Anwälten bereits ausführlich dargelegt.

Wer sich nur einschreibt und nicht aktiv seinen Studienabschluss angeht (so die Definition eines Gerichtes), ist ein Scheinstudent. Das ist bereits eine Straftat. Wer dann auch noch Vorteile wie Semesterticket, Bafög & Co. abgreift, begeht noch weitere Straftaten.

Alles schon geklärt. Einfach nachlesen ;)

...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich weiss ja nicht, was hier schon geklärt wurde, aber diese These ist schlicht nicht richtig. Es gibt eine Menge Promovierte, die eingeschrieben sind um die Bibliotheken der Unis zu nutzen ohne jemals die Absicht gehabt zu haben Prüfungen abzulegen. Stichwort lebenslanges Lernen. Und einige Anwälte fahren auch mit dem Semesterticket zu ihren Verhandlungen. Das ist absolut normal und weder strafbar noch sonst irgendwie verwerflich.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Wie gesagt, was du machst, ist einfach nur ärgerlich. Die Pflichten eines Studenten wurden hier mit Urteilen und Zitaten von renommierten Professoren und Anwälten bereits ausführlich dargelegt.

Wer sich nur einschreibt und nicht aktiv seinen Studienabschluss angeht (so die Definition eines Gerichtes), ist ein Scheinstudent. Das ist bereits eine Straftat. Wer dann auch noch Vorteile wie Semesterticket, Bafög & Co. abgreift, begeht noch weitere Straftaten.

Alles schon geklärt. Einfach nachlesen ;)

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Häh?
Es besteht weder Anwesenheitspflicht noch Prüfungspflicht.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Bitte lies dir den Thread erst einmal komplett durch und poste erst dann.

Bei den Kontrollen geht es nicht um Anwesenheitspflichten, sondern um die Kontrolle, ob, wann und in welchem Umfang Prüfungsleistungen abgelegt wurden.

Du "belegst" etwas, was überhaupt nicht für das Thema relevant ist. Eine klassische Themenverfehlung.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Also ich habe mal stichpunktartig die Uni Bonn gegoogelt und dort steht das exakte Gegenteil des von dir zitieren Textes, nämlich, dass gerade gar keine Anwesenheitspflicht besteht und Ausnahmen ggf. alte Prüfungsordnungen darstellen können (wobei das ja gerade in 90% der Fälle ohnehin Langzeitstudenten sind, die von acht Jahre alten Prüfungsordnungen betroffen sind).

Quelle: https://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungsbuero/download/leitfaden-zur-anwesenheitspflicht

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Quelle?!

WiWi Gast schrieb am 20.10.2017:

Hier wird immer behauptet, dass der Staat nicht kontrollieren würde, obwohl es strafbar ist. Das war auch so, weil das Problem erst seit ungefähr 6 - 7 Jahren extrem geworden ist. Seit ungefähr 3 - 4 Jahren ist das Problem Scheinstudium aber im Fokus und es tut sich was.

Laut meinen Informationen ist die flächendeckende Kontrolle, ob jemand nur zum Schein studiert, was ja eigentlich strafbar ist, ab 2019 vorgesehen. Innerhalb der CDU/CSU gab es dafür eine Mehrheit für eine Lösung auf Bundesebene. Was jetzt nach der Wahl passiert, weiß ich nicht.

Auch, wenn es die globale Kontrollinstanz noch nicht gibt, tut sich in den letzten Jahren aber ziemlich viel. Das sind nur die Dinge, die ich weiß. Die beschränken sich leider auf Bundesländer im Süden und Westen.

  • Auf Länderebene haben Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg inzwischen Modellversuche mit automatischen Abgleichen an einzelnen Hochschulen. Konsequenzen haben sie noch nicht, aber so sollen Zahlen und Statistiken detailliert werden

  • In Baden-Württemberg muss ein Berufstätiger inzwischen versichern, dass er ausreichend Zeit für ein Studium hat. Damit gibt es noch einmal ein genaueres Studiergebot

  • Sicher weiß ich es von Marburg und Göttingen, dass sie Scheinstudenten aktiv exmatrikulieren

  • Die Uni Bonn kontrolliert inzwischen auch aktiv

  • An der Uni Düsseldorf wird eine umfassende Kontrolle erwogen. Intern spricht man von 26,5% Scheinstudenten, die sich nur wegen des Semstertickets eingeschrieben haben. Absolut wären das 8000 Studenten. Noch hat man sich aber nicht auf ein System geeinigt.

  • In NRW war es angedacht, das Hochschulgesetz so zu ändern, dass untätige Studenten automatisch exmatrikuliert und die Daten an die Behörden weitergegeben werden. Das war im Jahr 2015. Inzwischen gab es einen Regierungswechsel. Keine Ahnung, ob das weiterverfolgt wird

Es tut sich da so langsam was. Sich hier hinzustellen und wirklich zu glauben, dass nicht sehr bald umfassend kontrolliert wird, ist schlicht naiv.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dass es eine Straftat ist, wurde hier bereits anhand von Urteilen und den Aussagen von renommierten Juristen nachgewiesen. Fakten bleiben Fakten.

Zur Strafverfolgung steht hier auch genug. Sie soll konsequenter erfolgen und das hat schon begonnen. Und die Verfolgung übernimmt nicht das BAMF. Der Themenkomplex hat nichts mit Flüchtlingen zu tun.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Entschuldige bitte, aber das hat ja schon was von Paranoia.
Keinen Menschen interessiert, ob alle Eingeschriebenen zur Uni gehen, dafür wirklich lernen oder Prüfungen ablegen. Ganz abgesehen davon wäre es auch - theoretisch - nicht kontrollierbar.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Dass es eine Straftat ist, wurde hier bereits anhand von Urteilen und den Aussagen von renommierten Juristen nachgewiesen. Fakten bleiben Fakten.

Zur Strafverfolgung steht hier auch genug. Sie soll konsequenter erfolgen und das hat schon begonnen. Und die Verfolgung übernimmt nicht das BAMF. Der Themenkomplex hat nichts mit Flüchtlingen zu tun.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn du denn Thread gelesen hast, dann wüsstest du, dass der Schaden inzwischen in Milliardenhöhe geht und genau deswegen ein Umdenken eingesetzt hat.

Es hat auch mal niemanden interessiert, ob man beim Bafög falsche Angaben gemacht hat. Dann gab es plötzlich Kontrollen und gut und gerne 100.000 Fälle des Bafög-Betrugs. Heute betrügt kaum einer mehr, weil man kontrolliert wird und fast immer auffliegt. Zufall?

Es ist nun einmal eine Straftat. Es ist dabei egal, ob man erwischt wird. Es ist eine. Eine Straftat wie das Scheinstudium bleibt eine.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Entschuldige bitte, aber das hat ja schon was von Paranoia.
Keinen Menschen interessiert, ob alle Eingeschriebenen zur Uni gehen, dafür wirklich lernen oder Prüfungen ablegen. Ganz abgesehen davon wäre es auch - theoretisch - nicht kontrollierbar.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Dass es eine Straftat ist, wurde hier bereits anhand von Urteilen und den Aussagen von renommierten Juristen nachgewiesen. Fakten bleiben Fakten.

Zur Strafverfolgung steht hier auch genug. Sie soll konsequenter erfolgen und das hat schon begonnen. Und die Verfolgung übernimmt nicht das BAMF. Der Themenkomplex hat nichts mit Flüchtlingen zu tun.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Punkt ist, dass er/sie das nicht verstehen will - es geht nicht um günstigere Beiträge zur Krankenversicherung oder das Erlangen von Bafög. Sondern um den ÖPNV bzw. die Mensa.

Hier mal ein schöner Artikel der genau beschreibt was passieren kann:
https://www.derwesten.de/staedte/bochum/das-kann-dir-passieren-wenn-du-als-schein-student-auffliegst-id211373357.html

Zusammengefasst: gar nichts! Ich habe auch keinen Artikel gefunden, in dem geschildert wird wie man dagegen vor geht, sondern nur das es extrem schwierig ist. Die Masse und die Umstände verhindern dies.

Ob es sich um eine Straftat oder überhaupt eine Ordnungswidrigkeit ist noch völlig offen, entgegen diesem Blödsinn was hier teilweise geschrieben wird.

Die Kette sieht also folgendermaßen aus:

  1. Ist zu klären, ob es überhaupt grundsätzlich eines von beiden ist. - was nicht geregelt ist.
  2. Ist zu klären, ab wann es eines von beiden ist. - was ebenfalls nicht geregelt ist.
  3. Müsste ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestehen - welches nicht besteht.
  4. Müsste es Ermittlungskapazitäten geben - die es nicht gibt.
  5. Müssten die Hochschulen ein Interesse UND die Möglichkeit dazu haben das zu verfolgen und zu bewerten - was ebenfalls beides nicht gegeben ist.
  6. Müsste es juristische Kapazitäten geben hunderttausende komplexe langwierige individuelle Fälle zu behandeln. - die nicht vorhanden sind und es auch in absehbarer Zeit nicht werden.
  7. Müsste es zu einer Verurteilung, d.h. keinem Vergleich etc. kommen. - was quasi noch nie passiert ist.
  8. Müssten höherwertige Instanzen die Urteile prüfen - was viele Jahre dauert.
  9. Müssten die Strafen wirklich Anwendung finden.
    • ... Alle Punkte die ich jetzt spontan nicht bedacht habe.

Wie ich auch schon mehrfach schrieb, ist das ganze völlige Panikmache und der Versuch der Selbstprofilierung. Auch habe ich schon die Motivation des Schreiberlings in Zweifel gezogen und die Vermutung geäußert, dass es sich hierbei um jemanden handelt der entweder extrem viel Langeweile hat oder dafür bezahlt wird.

Es wird die ganze Zeit mit einer potentiell bedrohlichen Kulisse argumentiert die völlig surreal und paranoid ist. Typisch für Juristen die sich mit ihrer Wortklauberei für was besseres und besonders clever halten.

Man stelle sich nur mal vor, wenn die ganzen Referendare den vollen Preis für das Ticket zahlen müssten und zu welchem Aufstand es dann kommen würde.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Und wie ich auch schon 100 mal schrieb:

Klar ist das Kassieren von BaFög trotz "echten" Jobs eine Straftat.
Klar ist das Krankenversichern zum Studententarif trotz "echten" Jobs eine Straftat (die allerdings nicht vorkommen dürfte, weil Arbeitgeber Meldungen an KV machen).

Ist das Fahren im ÖPNV mit Semesterticket trotz Vollzeitjobs eine Straftat? Nein.
Ist die Inanspruchnahme einer Ermäßigung im Kino eine Straftat? Nein.

Ob und wie Scheinstudenten (und ich rede hier nicht von BaFög-Betrügern oder Krankenkassen-Betrügern, sondern von Leuten, die sich einschreiben, ÖPNV nutzen und in der Mensa essen) zukünftig verfolgt werden, weiß niemand. Und wenn es einmal kommt, dann wird die erste Stufe sicher nicht sein, dass der Staatsanwalt vor der Tür steht, sondern die Exmatrikulation dieser Scheinstudenten.

Glaubst Du ernsthaft, angesichts der Flüchtlingskrise und der Wirtschaftskriminalität (Steuerhinterziehung), angesichts der Masse der Hartz-IV-Kläger und der (in Teilen des Landes) steigenden Kriminalität ließen sich mehrere 100.000 neue Fälle aufmachen, in denen dann einzeln geklärt werden muss, ob nun tatsächlich oder nur zum Schein studiert wird?

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Wie gesagt, was du machst, ist einfach nur ärgerlich. Die Pflichten eines Studenten wurden hier mit Urteilen und Zitaten von renommierten Professoren und Anwälten bereits ausführlich dargelegt.

Wer sich nur einschreibt und nicht aktiv seinen Studienabschluss angeht (so die Definition eines Gerichtes), ist ein Scheinstudent. Das ist bereits eine Straftat. Wer dann auch noch Vorteile wie Semesterticket, Bafög & Co. abgreift, begeht noch weitere Straftaten.

Alles schon geklärt. Einfach nachlesen ;)

...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es geht ihm / ihr ja auch nicht um praktikable Vorgänge, sondern um abstrakte Rechthaberei aus dem Wolkenkuckucksheim.

Natürlich ist der Nachweis quasi nicht zu erbringen. Wenn dies möglich wäre, wäre darüber schon geschrieben worden und als Scheinstudent könnte man sich dann auch noch an die Anforderungen z.b. alle 3 Semester mindestens pro Semester für mindestens 1 Prüfung angemeldet gewesen sein. Aber selbst solche Regelungen sind extrem schwierig zu überprüfen und es bliebe die Frage zu klären, ob damit die Scheinstudenten zu finden seien.

Am Ende passiert wie immer: gar nichts.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Entschuldige bitte, aber das hat ja schon was von Paranoia.
Keinen Menschen interessiert, ob alle Eingeschriebenen zur Uni gehen, dafür wirklich lernen oder Prüfungen ablegen. Ganz abgesehen davon wäre es auch - theoretisch - nicht kontrollierbar.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Dass es eine Straftat ist, wurde hier bereits anhand von Urteilen und den Aussagen von renommierten Juristen nachgewiesen. Fakten bleiben Fakten.

Zur Strafverfolgung steht hier auch genug. Sie soll konsequenter erfolgen und das hat schon begonnen. Und die Verfolgung übernimmt nicht das BAMF. Der Themenkomplex hat nichts mit Flüchtlingen zu tun.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kriegt man dann nicht Stress mit der Krankenversicherung, wenn man eigentlich Vollzeit arbeitet?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenversicherung. Du bezahlst den vollen regulären Beitrag direkt von deinem Bruttoentgelt. Keine Ermäßigung, keine Rabatte, ganz normale Sozialversicherungsbeiträge wie alle anderen auch. Ende.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Kriegt man dann nicht Stress mit der Krankenversicherung, wenn man eigentlich Vollzeit arbeitet?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es freut mich, dass wir uns hier langsam auf eine ordentliche Bewertung der Einschreibung hinbewegen.

Dieses Gekrähe von "Einschreiben ist Straftat" war und ist unerträglich.

Es zeigt auch, wie wenig Wissen gerade scheinbar bei denjenigen vorherrscht, die hier am lautesten schreien. Deren Argumentation ist nämlich folgendermaßen:
"Vollzeit arbeiten und gleichzeitig einschreiben, um BaFög zu kassieren, ist eine Straftat. Dementsprechend muss die Straftat daraus erwachsen, dass man sich als Vollzeit-Arbeitender eingeschrieben hat!"

NEIN! Die Straftat erwächst daraus, dass Du beim BaFög-Antrag mutwillig und vorsätzlich falsche Angaben zu Deinen Einkommensverhältnissen machst und diese mit Deiner Unterschrift versicherst.

Da hilft es auch nichts, hier immer wieder Urteile zu verlinken, in denen Versicherungsbetrug (Krankenkasse) oder eben BaFög-Betrug behandelt werden.

Wer sich einschreibt, bei dem ist erst einmal zu vermuten, dass er/sie studieren will!

Oder ist bei jedem, der sich im OBI eine Axt kauft, sofort zu vermuten, dass er zum Giftmörder wird? (Letzte Frage ist rhetorisch und intellektuell nicht ganz einfach zu verstehen, also bitte nicht dran aufhängen)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:
Auch habe ich schon die Motivation des Schreiberlings in Zweifel gezogen und die Vermutung geäußert, dass es sich hierbei um jemanden handelt der entweder extrem viel Langeweile hat oder dafür bezahlt wird.

wundert mich ehrlich gesagt auch echt. Dass jemand dafür bezahlt wird, ist wohl doch absolut unwahrscheinlich, denn der Investor müsste ja erwarten, dass sich jemand auch die ganzen Texte durchliest. Und selbst dann wäre die Motivation des Investors nicht nachvollziehbar. Ich denke auch, dass es der andere der beiden Fälle ist, wobei ich das ehrlich gesagt schon recht traurig finden würde.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Um die Hoax ein bisschen weiterzustricken: Wahrscheinlich tritt der deutsche Gesetzgeber / die Legislative hier als der Investor auf.

Denn die Strafverfolgung von mehreren 100.000 Scheinstudenten mit jeweils individueller Klärung der Motivation, ist für ihn nicht zu leisten. Hier einen Hartz-IV-Empfänger anzuwerben, der im Wiwi-Treff ein wenig Panik zu streuen, ist wohl deutlich einfacher und kostengünstiger.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:
Auch habe ich schon die Motivation des Schreiberlings in Zweifel gezogen und die Vermutung geäußert, dass es sich hierbei um jemanden handelt der entweder extrem viel Langeweile hat oder dafür bezahlt wird.

wundert mich ehrlich gesagt auch echt. Dass jemand dafür bezahlt wird, ist wohl doch absolut unwahrscheinlich, denn der Investor müsste ja erwarten, dass sich jemand auch die ganzen Texte durchliest. Und selbst dann wäre die Motivation des Investors nicht nachvollziehbar. Ich denke auch, dass es der andere der beiden Fälle ist, wobei ich das ehrlich gesagt schon recht traurig finden würde.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mein Gott! Jetzt fängt das wieder von vorne an und eine Einzelperson führt wieder ihre Monologe! Was ist denn deine Intension? Die Leute in die Strafbarkeit zu reiten? Sozialbetrug zu rechtfertigen? Methoden aufzeigen, die Gesellschaft asozial abzuzuocken? Erklär mal? Schon moralisch ist sowas doch widerlich! Es ist aber leider strafbar.

Es wurde hier bereits ca. 20 Quellen aus Urteilen und von Rechtsanwälten verlinkt: Schon ein Scheinstudium an sich ist strafbar. Hier nur eine konkrete Aussage von vielen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Das Scheinstudium wurde zudem auch zigmal von Gerichten definiert:
Zitat:
[..] Das Bundesverwaltungsgericht hat nach alledem für die Anerkennung eines wichtigen Grundes von Anfang an den Willen des Auszubildenden gefordert, das Parkstudium berufsqualifizierend abzuschließen [..] Ein derartiges Schein- oder Überbrückungsstudium ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, hat die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts betrieben. [..]
http://www.jurion.de/urteile/bverwg/1988-05-27/bverwg-5-b-151_87/

Fassen wir einmal zusammen:

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das "Scheinstudium" klar definiert

  • Ein Scheinstudent ist der, der sich in der Regelstudienzeit nicht angemessen um den Abschluss bemüht.

  • Das lässt sich dadurch überprüfen, ob Prüfungsleistungen abgelegt werden. Ist nur ein Knopfdruck, um die Informationen zentral abzurufen.

  • Ein Scheinstudent belegt aber trotzdem einen Studienplatz. Der wird, je nach Quelle, die hier alle verlinkt wurden mit ca. 7000 - 15000 Euro im Jahr bemessen

  • Daraus lässt sich ableiten, dass ein Scheinstudium bereits Betrug ist. Das wird auch durch die deutliche Majorität der verlinkten Meinungen von Juristen gestützt.

  • Früher hat man da nicht so genau hingesehen, weil es einfach nicht so viele gab. Heute spricht man von 150.000 - 200.000 Scheinstudenten. Das macht jährliche Kosten von mal eben ca. 150.000 x 10000 Euro pro Jahr. Geht also locker in die Milliarden, die dem Bildungssystem so entzogen werden..

  • EIn Scheinstudium absolvieren und gleichzeitig Leistungen in Anspruch nehmen, für die ein Studentenstatus Voraussetzung ist, ist immer Betrug.

  • Hier sagen alle Rechtsanwälte und Professoren, die verlinkt wurden das Gleiche

  • Der Staat verfolgt allerdings das reine Scheinstudium bisher nicht. Dafür verfolgt er aber Teile des Leistungsmissbrauchs (Bafög, Krankenkasse, GEZ, Semesterticket usw..)

  • Ob sich das morgen ändern wird, weiß keiner. Die Tendenz geht aber in die Richtung

  • Der Betrug verfährt erst nach 3 - 5 Jahren, abhängig vom Umfang
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die gleiche Argumentation gab es schon einmal: Beim Bafögbetrug. Da hießt es auch:

  • Das machen doch alle
  • Ist doch keine Straftat
  • Das ist etwas, was man so mal mitnimmt
  • Wie wollen die denn das kontrollieren?

Dann kam der elektronische Datenabglich und ca. 100.000 Strafbefehle. Heute gibt es im Jahr nur noch ca. 90 Straftaten in dem Bereich.

Die gleiche Einstellung findet man hier auch beim Scheinstudium:

  • Das machen doch alle (definitiv zu viele!)
  • Ist doch keine Straftat (man besetzt ja nur einen teuren Studienplatz und schädigt die Gesellschaft)
  • Das ist etwas, was man so mitnimmt
  • Wie wollen die das denn kontrollieren?

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Es geht ihm / ihr ja auch nicht um praktikable Vorgänge, sondern um abstrakte Rechthaberei aus dem Wolkenkuckucksheim.

Natürlich ist der Nachweis quasi nicht zu erbringen. Wenn dies möglich wäre, wäre darüber schon geschrieben worden und als Scheinstudent könnte man sich dann auch noch an die Anforderungen z.b. alle 3 Semester mindestens pro Semester für mindestens 1 Prüfung angemeldet gewesen sein. Aber selbst solche Regelungen sind extrem schwierig zu überprüfen und es bliebe die Frage zu klären, ob damit die Scheinstudenten zu finden seien.

Am Ende passiert wie immer: gar nichts.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Entschuldige bitte, aber das hat ja schon was von Paranoia.
Keinen Menschen interessiert, ob alle Eingeschriebenen zur Uni gehen, dafür wirklich lernen oder Prüfungen ablegen. Ganz abgesehen davon wäre es auch - theoretisch - nicht kontrollierbar.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Dass es eine Straftat ist, wurde hier bereits anhand von Urteilen und den Aussagen von renommierten Juristen nachgewiesen. Fakten bleiben Fakten.

Zur Strafverfolgung steht hier auch genug. Sie soll konsequenter erfolgen und das hat schon begonnen. Und die Verfolgung übernimmt nicht das BAMF. Der Themenkomplex hat nichts mit Flüchtlingen zu tun.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Scheinstudium ist strafbar:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

https://www.jetzt.de/studium/scheinstudent-ueber-betrug-an-der-universitaet

Wie beim Bafög kommt irgendwann ein Weg der Kontrollle und Betrug verjährt erst nach 5 Jahren. Das heißt, wenn die Kontrolle erst 2019 kommt, bist du auch dran, wenn du 2014 betrogen hast. Immer daran denken ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Quelle Nr. 1 sagt folgendes:
"Nach meiner ersten, nicht unbedingt abschließenden Einschätzung kann hier durchaus ein Betrug etc. vorliegen, was sich im Übrigen auch in verwaltungs-, zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht auswirken würde."

Das ist eine Phrase. Was soll ein Anwalt im Internet anderes schreiben, wenn ihn jemand fragt, ob er sich trotz Vollzeitjob und nach eigener Äußerung ohne Absicht, den Studiengang abzuschließen, einschreiben will?

Bei der zweiten Quelle weißt Du selber nicht, was Du zitieren sollst. Hier geht es um einen völlig anderen Sachverhalt, Strafbarkeit wird hier nirgends festgestellt.

Ich darf Dich abschließend bitten, hier keine weiteren Ammenmärchen zu erzählen!

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Mein Gott! Jetzt fängt das wieder von vorne an und eine Einzelperson führt wieder ihre Monologe! Was ist denn deine Intension? Die Leute in die Strafbarkeit zu reiten? Sozialbetrug zu rechtfertigen? Methoden aufzeigen, die Gesellschaft asozial abzuzuocken? Erklär mal? Schon moralisch ist sowas doch widerlich! Es ist aber leider strafbar.

Es wurde hier bereits ca. 20 Quellen aus Urteilen und von Rechtsanwälten verlinkt: Schon ein Scheinstudium an sich ist strafbar. Hier nur eine konkrete Aussage von vielen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Das Scheinstudium wurde zudem auch zigmal von Gerichten definiert:
Zitat:
[..] Das Bundesverwaltungsgericht hat nach alledem für die Anerkennung eines wichtigen Grundes von Anfang an den Willen des Auszubildenden gefordert, das Parkstudium berufsqualifizierend abzuschließen [..] Ein derartiges Schein- oder Überbrückungsstudium ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, hat die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts betrieben. [..]
http://www.jurion.de/urteile/bverwg/1988-05-27/bverwg-5-b-151_87/

Fassen wir einmal zusammen:

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das "Scheinstudium" klar definiert

  • Ein Scheinstudent ist der, der sich in der Regelstudienzeit nicht angemessen um den Abschluss bemüht.

  • Das lässt sich dadurch überprüfen, ob Prüfungsleistungen abgelegt werden. Ist nur ein Knopfdruck, um die Informationen zentral abzurufen.

  • Ein Scheinstudent belegt aber trotzdem einen Studienplatz. Der wird, je nach Quelle, die hier alle verlinkt wurden mit ca. 7000 - 15000 Euro im Jahr bemessen

  • Daraus lässt sich ableiten, dass ein Scheinstudium bereits Betrug ist. Das wird auch durch die deutliche Majorität der verlinkten Meinungen von Juristen gestützt.

  • Früher hat man da nicht so genau hingesehen, weil es einfach nicht so viele gab. Heute spricht man von 150.000 - 200.000 Scheinstudenten. Das macht jährliche Kosten von mal eben ca. 150.000 x 10000 Euro pro Jahr. Geht also locker in die Milliarden, die dem Bildungssystem so entzogen werden..

  • EIn Scheinstudium absolvieren und gleichzeitig Leistungen in Anspruch nehmen, für die ein Studentenstatus Voraussetzung ist, ist immer Betrug.

  • Hier sagen alle Rechtsanwälte und Professoren, die verlinkt wurden das Gleiche

  • Der Staat verfolgt allerdings das reine Scheinstudium bisher nicht. Dafür verfolgt er aber Teile des Leistungsmissbrauchs (Bafög, Krankenkasse, GEZ, Semesterticket usw..)

  • Ob sich das morgen ändern wird, weiß keiner. Die Tendenz geht aber in die Richtung

  • Der Betrug verfährt erst nach 3 - 5 Jahren, abhängig vom Umfang
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

alles klar, danke dir für die Ausführung. Ich spare mir das lesen. Wird dir nicht langweilig?

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Mein Gott! Jetzt fängt das wieder von vorne an und eine Einzelperson führt wieder ihre Monologe! Was ist denn deine Intension? Die Leute in die Strafbarkeit zu reiten? Sozialbetrug zu rechtfertigen? Methoden aufzeigen, die Gesellschaft asozial abzuzuocken? Erklär mal? Schon moralisch ist sowas doch widerlich! Es ist aber leider strafbar.

Es wurde hier bereits ca. 20 Quellen aus Urteilen und von Rechtsanwälten verlinkt: Schon ein Scheinstudium an sich ist strafbar. Hier nur eine konkrete Aussage von vielen:

Das Scheinstudium wurde zudem auch zigmal von Gerichten definiert:
Zitat:
[..] Das Bundesverwaltungsgericht hat nach alledem für die Anerkennung eines wichtigen Grundes von Anfang an den Willen des Auszubildenden gefordert, das Parkstudium berufsqualifizierend abzuschließen [..] Ein derartiges Schein- oder Überbrückungsstudium ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, hat die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts betrieben. [..]

Fassen wir einmal zusammen:

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das "Scheinstudium" klar definiert

  • Ein Scheinstudent ist der, der sich in der Regelstudienzeit nicht angemessen um den Abschluss bemüht.

  • Das lässt sich dadurch überprüfen, ob Prüfungsleistungen abgelegt werden. Ist nur ein Knopfdruck, um die Informationen zentral abzurufen.

  • Ein Scheinstudent belegt aber trotzdem einen Studienplatz. Der wird, je nach Quelle, die hier alle verlinkt wurden mit ca. 7000 - 15000 Euro im Jahr bemessen

  • Daraus lässt sich ableiten, dass ein Scheinstudium bereits Betrug ist. Das wird auch durch die deutliche Majorität der verlinkten Meinungen von Juristen gestützt.

  • Früher hat man da nicht so genau hingesehen, weil es einfach nicht so viele gab. Heute spricht man von 150.000 - 200.000 Scheinstudenten. Das macht jährliche Kosten von mal eben ca. 150.000 x 10000 Euro pro Jahr. Geht also locker in die Milliarden, die dem Bildungssystem so entzogen werden..

  • EIn Scheinstudium absolvieren und gleichzeitig Leistungen in Anspruch nehmen, für die ein Studentenstatus Voraussetzung ist, ist immer Betrug.

  • Hier sagen alle Rechtsanwälte und Professoren, die verlinkt wurden das Gleiche

  • Der Staat verfolgt allerdings das reine Scheinstudium bisher nicht. Dafür verfolgt er aber Teile des Leistungsmissbrauchs (Bafög, Krankenkasse, GEZ, Semesterticket usw..)

  • Ob sich das morgen ändern wird, weiß keiner. Die Tendenz geht aber in die Richtung

  • Der Betrug verfährt erst nach 3 - 5 Jahren, abhängig vom Umfang
antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es gibt aber nicht nur eine Quelle, sondern über 20 auf den letzten Seiten. So auch die hier:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"
Ich meine, der Mensch lässt sich mit seinem Namen zitieren, wie auch der Jurist in der bereits zitierten Quelle.

Zudem äußert sich der Anwalt Daniel Hesterbeg mMn in der von dir kritisierten Quelle durchaus klar und zwar im klassischen juristischen Gutachterstil, denn, wenn es kein Straftatbestand wäre, hätte er auch "nein" sagen können. Hat er aber nicht. Der gute Mensch antwortet da übrigens mit seinem richtigen Namen und setzt seinen Ruf aufs Spiel. Wenn es ganz klar wäre, dass das Scheinstudium kein Betrug ist, hätte er das geschrieben, sonst stünde er ja als inkompetent da.

Außerdem zitierst du nicht vollständig, denn, wenn man es vollständig liest, steht da schon, dass ein Scheinstudium strafbar ist, aber man die Schwierigkeit die Beweisbarkeit ist:

"Nach meiner ersten, nicht unbedingt abschließenden Einschätzung kann hier durchaus ein Betrug etc. vorliegen, was sich im Übrigen auch in verwaltungs-, zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht auswirken würde.
Der Nachweis des Vorsatzes dazu kann aber schwierig werden, denn müsste sagen können, Sie haben sich nur immatrikuliert, weil sie billig an irgendwelche Vorteile herankommen wollen.
Ich kann aber trotzdem von diesem Ansinnen/Verhalten nur abraten, zumal Sie berufstätig sind.
Das lässt auf einen Vorsatz durchaus schließen."

Er sagt also in Wirklichkeit, dass das Scheinstudium strafbar ist, wenn man es nachweisen kann. Im Fall des Fragestellers durch seine Berufstätigkeit. Damit argumentiert Anwalt Heistenberg ähnlich wie Anwalt Nowak oben: Strafbar, aber der Nachweis ist schwer.

Und genau da kommt die Definition des Bundesverwaltungsgerichtes ins Spiel, die du nicht verstanden hast. In der wird der Scheinstudent definiert. Das heißt, Scheinstudent ist der, der nicht aktiv seinen Abschluss anstrebt. Damit gibt es, was hier auch mal bestritten wurde, ein Studiergebot, sonst ist man kein echter Student.

Das heißt, dass man den Vorsatz und den Nachweis den die Anwälte fordern durch fehlende Anwesenheiten und Prüfungsleistungen konstruieren könnte, wenn man wollte.

Das ist nun wirklich einfach zu kontrollieren, oder?

Damit sind zwei Dinge klar:

  1. Strafbarkeit
  2. Wie diese bewiesen werden könnte

Mehr wurde gar nicht behauptet, nur, dass wenn der Staat mal Lust auf flächendeckende Kontrollen hat, auch alle dran sind, die in den letzten 5 Jahren betrogen haben. Stichwort: Verjährung.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Deine Quelle Nr. 1 sagt folgendes:
"Nach meiner ersten, nicht unbedingt abschließenden Einschätzung kann hier durchaus ein Betrug etc. vorliegen, was sich im Übrigen auch in verwaltungs-, zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht auswirken würde."

Das ist eine Phrase. Was soll ein Anwalt im Internet anderes schreiben, wenn ihn jemand fragt, ob er sich trotz Vollzeitjob und nach eigener Äußerung ohne Absicht, den Studiengang abzuschließen, einschreiben will?

Bei der zweiten Quelle weißt Du selber nicht, was Du zitieren sollst. Hier geht es um einen völlig anderen Sachverhalt, Strafbarkeit wird hier nirgends festgestellt.

Ich darf Dich abschließend bitten, hier keine weiteren Ammenmärchen zu erzählen!

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Mein Gott! Jetzt fängt das wieder von vorne an und eine Einzelperson führt wieder ihre Monologe! Was ist denn deine Intension? Die Leute in die Strafbarkeit zu reiten? Sozialbetrug zu rechtfertigen? Methoden aufzeigen, die Gesellschaft asozial abzuzuocken? Erklär mal? Schon moralisch ist sowas doch widerlich! Es ist aber leider strafbar.

Es wurde hier bereits ca. 20 Quellen aus Urteilen und von Rechtsanwälten verlinkt: Schon ein Scheinstudium an sich ist strafbar. Hier nur eine konkrete Aussage von vielen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Das Scheinstudium wurde zudem auch zigmal von Gerichten definiert:
Zitat:
[..] Das Bundesverwaltungsgericht hat nach alledem für die Anerkennung eines wichtigen Grundes von Anfang an den Willen des Auszubildenden gefordert, das Parkstudium berufsqualifizierend abzuschließen [..] Ein derartiges Schein- oder Überbrückungsstudium ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, hat die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts betrieben. [..]
http://www.jurion.de/urteile/bverwg/1988-05-27/bverwg-5-b-151_87/

Fassen wir einmal zusammen:

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das "Scheinstudium" klar definiert

  • Ein Scheinstudent ist der, der sich in der Regelstudienzeit nicht angemessen um den Abschluss bemüht.

  • Das lässt sich dadurch überprüfen, ob Prüfungsleistungen abgelegt werden. Ist nur ein Knopfdruck, um die Informationen zentral abzurufen.

  • Ein Scheinstudent belegt aber trotzdem einen Studienplatz. Der wird, je nach Quelle, die hier alle verlinkt wurden mit ca. 7000 - 15000 Euro im Jahr bemessen

  • Daraus lässt sich ableiten, dass ein Scheinstudium bereits Betrug ist. Das wird auch durch die deutliche Majorität der verlinkten Meinungen von Juristen gestützt.

  • Früher hat man da nicht so genau hingesehen, weil es einfach nicht so viele gab. Heute spricht man von 150.000 - 200.000 Scheinstudenten. Das macht jährliche Kosten von mal eben ca. 150.000 x 10000 Euro pro Jahr. Geht also locker in die Milliarden, die dem Bildungssystem so entzogen werden..

  • EIn Scheinstudium absolvieren und gleichzeitig Leistungen in Anspruch nehmen, für die ein Studentenstatus Voraussetzung ist, ist immer Betrug.

  • Hier sagen alle Rechtsanwälte und Professoren, die verlinkt wurden das Gleiche

  • Der Staat verfolgt allerdings das reine Scheinstudium bisher nicht. Dafür verfolgt er aber Teile des Leistungsmissbrauchs (Bafög, Krankenkasse, GEZ, Semesterticket usw..)

  • Ob sich das morgen ändern wird, weiß keiner. Die Tendenz geht aber in die Richtung

  • Der Betrug verfährt erst nach 3 - 5 Jahren, abhängig vom Umfang
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du wirst sehen, dass gleich eine Einzelperson kommt, die behaupten, dass der Rechtsanwalt Nowak gar keine Ahnung hat ;)

Leider ist die Person offenbar ideologisch geleitet und findet es ok, wenn dem Staat durch persönliche Bereicherung geschadet wird.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Das Scheinstudium ist strafbar:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

https://www.jetzt.de/studium/scheinstudent-ueber-betrug-an-der-universitaet

Wie beim Bafög kommt irgendwann ein Weg der Kontrollle und Betrug verjährt erst nach 5 Jahren. Das heißt, wenn die Kontrolle erst 2019 kommt, bist du auch dran, wenn du 2014 betrogen hast. Immer daran denken ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was Du als Klartext zitierst, ist in der verlinkten Quelle gar nicht zu finden. Selbst in Zeiten von Fake-News sollte man schon aufpassen, dass das Zitat zur Quelle passt.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Das Scheinstudium ist strafbar:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

https://www.jetzt.de/studium/scheinstudent-ueber-betrug-an-der-universitaet

Wie beim Bafög kommt irgendwann ein Weg der Kontrollle und Betrug verjährt erst nach 5 Jahren. Das heißt, wenn die Kontrolle erst 2019 kommt, bist du auch dran, wenn du 2014 betrogen hast. Immer daran denken ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Habe jetzt ein paar Seiten zurückgelesen und man liest stets das gleiche. "das bundesverfG hat das Scheinstudium definiert".. wobei außer hier im WiWi Treff nirgendwo von einer solchen Definition gesprochen wird.. "der Anwalt XYZ wurde mit seinem Klarnamen zitiert..." ... "eine ganze Menge an renommierten Anwälten und Professoren"... woher will man eigtl wissen wer renommiert ist oder wer nicht? "Wir wissen nicht, wie kontrolliert werden wird, heute ist alles lasch aber in 5 Jahren wird kontrolliert werden und dann habt ihr euch alle rückwirkend strfbar gemacht..."

jaja, bin ja kein Psychologe aber pessimistische Zukunftsaussichten sind ja nur ein Anzeichen für die eigene Depression... Zum Glück agieren Investoren nicht so, denn da wäre ja nix als Panik... "Bei Bafög hat auch jeder gesagt"... jaja... Bafög steht aber auch auf einem anderen Blatt, was alle anderen außer dir verstanden haben (die Krankenkasse spare ich mir hier).... ist ja nicht komplett das gleiche Argumentationsmuster, was außer einer Person im WiWi-Forum sonst niemand kennt und deswegen hat er hier auch eine sagenhafte Einzelleistung hingelegt für die er gelobt werden will, unabhängig davon, ob das Resultat überhaupt tragbar oder vollkommen falsch ist..

Wenn man viel Zeit hat, kann man sich ja auch sonst die sagenhaftesten Thesen ausdenken.. der Mond könnte auch auf die Erde fallen oder so... hat bestimmt auch irgendwann ein Astronom in Erwägung gezogen.. Kann ja auch passieren..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Versuch gezielter Panikmache ist in der Tat schwer erträglich.

Die Art und Weise, wie hier zitiert wird und was zitiert wird, zeigt zudem, dass es keinerlei gesicherte Informationen zu dem Thema gibt. Alle Dokumente, die halbwegs leserlich sind, sprechen ganz vorsichtig von "hier kann eine Betrugsabsicht vorliegen".

Nun, wenn jemand in den Supermarkt geht, dann kann auch eine Betrugsabsicht vorliegen, denn ggf. ist der Einkäufer ja Ladendieb und hat gar nicht vor, die Ware, die er gleich in seinen Jutebeutel stopft, zu bezahlen.

Es bleibt einfach festzuhalten: Sich einzuschreiben ist _KEINE_ Straftat. Die Universitäten haben ihre Regulrien, nach denen eine Einschreibung gestattet bzw. verwehrt wird.

Und ein letztes noch: Gerade die Verfechter des "hier wird der Staat geschädigt!" - der Staat will ja gerade, dass mehr Leute an Unis und FHs gehen, damit er im europäischen Vergleich besser da steht. Schonmal daran gedacht, dass auch aus diesem Grund keinerlei Interesse besteht, hier Leute zu belangen?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich habe mir den Thread jetzt durchgelesen. Zumindest die letzte Seite. Was ich sehr komisch finde ist, dass da zwei Anwälte mit Namen genannt werden, die von Strafbarkeit sprechen. Das sind zumindest mal Quellen.

Darauf gehst du gar nicht ein, sondern greifst die Mehrheit der User an, die nicht deine Meinung vertreten. Ich verstehe den Sinn deines Einzelkampfes gegen die Fachleute nicht.

Um was geht es dir eigentlich? Um die Sachfrage? Dann lass das Gelaber und präsentiere auch juristische Quellen, wobei es aber klar ist, sobald ein Teil der Juristen für eine Strafbarkeit sprechen, dass die rechtliche Situation schon kritisch sein könnte.
Oder geht es dir um Selbstrechtfertigung, weil du ein Scheinstudent bist? Dann helfen dir die Posts hier auch nichts. Sobald es verfolgt wirst, wärst du dran.
Oder Hass auf die Gesellschaft? Möchtest du möglichst viele reinreiten, weil du dich benachteiligt fühlst?
Oder geht es nur um Aufmerksamkeit, in dem du dir ein klares Thema suchst und durch eine absurde Mindermeinung, die du noch nie begründet hast, provozierst?

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Habe jetzt ein paar Seiten zurückgelesen und man liest stets das gleiche. "das bundesverfG hat das Scheinstudium definiert".. wobei außer hier im WiWi Treff nirgendwo von einer solchen Definition gesprochen wird.. "der Anwalt XYZ wurde mit seinem Klarnamen zitiert..." ... "eine ganze Menge an renommierten Anwälten und Professoren"... woher will man eigtl wissen wer renommiert ist oder wer nicht? "Wir wissen nicht, wie kontrolliert werden wird, heute ist alles lasch aber in 5 Jahren wird kontrolliert werden und dann habt ihr euch alle rückwirkend strfbar gemacht..."

jaja, bin ja kein Psychologe aber pessimistische Zukunftsaussichten sind ja nur ein Anzeichen für die eigene Depression... Zum Glück agieren Investoren nicht so, denn da wäre ja nix als Panik... "Bei Bafög hat auch jeder gesagt"... jaja... Bafög steht aber auch auf einem anderen Blatt, was alle anderen außer dir verstanden haben (die Krankenkasse spare ich mir hier).... ist ja nicht komplett das gleiche Argumentationsmuster, was außer einer Person im WiWi-Forum sonst niemand kennt und deswegen hat er hier auch eine sagenhafte Einzelleistung hingelegt für die er gelobt werden will, unabhängig davon, ob das Resultat überhaupt tragbar oder vollkommen falsch ist..

Wenn man viel Zeit hat, kann man sich ja auch sonst die sagenhaftesten Thesen ausdenken.. der Mond könnte auch auf die Erde fallen oder so... hat bestimmt auch irgendwann ein Astronom in Erwägung gezogen.. Kann ja auch passieren..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn sich für das Argument der Strafbarkeit Juristen zitieren lassen und auf der anderen Seite nur dein Gequatsche steht, dann sollte es für normal denkende Menschen klar sein, dass man die Nummer mit dem Scheinstudium bleiben lassen sollte.

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Habe jetzt ein paar Seiten zurückgelesen und man liest stets das gleiche. "das bundesverfG hat das Scheinstudium definiert".. wobei außer hier im WiWi Treff nirgendwo von einer solchen Definition gesprochen wird.. "der Anwalt XYZ wurde mit seinem Klarnamen zitiert..." ... "eine ganze Menge an renommierten Anwälten und Professoren"... woher will man eigtl wissen wer renommiert ist oder wer nicht? "Wir wissen nicht, wie kontrolliert werden wird, heute ist alles lasch aber in 5 Jahren wird kontrolliert werden und dann habt ihr euch alle rückwirkend strfbar gemacht..."

jaja, bin ja kein Psychologe aber pessimistische Zukunftsaussichten sind ja nur ein Anzeichen für die eigene Depression... Zum Glück agieren Investoren nicht so, denn da wäre ja nix als Panik... "Bei Bafög hat auch jeder gesagt"... jaja... Bafög steht aber auch auf einem anderen Blatt, was alle anderen außer dir verstanden haben (die Krankenkasse spare ich mir hier).... ist ja nicht komplett das gleiche Argumentationsmuster, was außer einer Person im WiWi-Forum sonst niemand kennt und deswegen hat er hier auch eine sagenhafte Einzelleistung hingelegt für die er gelobt werden will, unabhängig davon, ob das Resultat überhaupt tragbar oder vollkommen falsch ist..

Wenn man viel Zeit hat, kann man sich ja auch sonst die sagenhaftesten Thesen ausdenken.. der Mond könnte auch auf die Erde fallen oder so... hat bestimmt auch irgendwann ein Astronom in Erwägung gezogen.. Kann ja auch passieren..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ist für mich hier eben auch der zentrale Punkt. Fachleute sagen, dass es strafbar ist. Warum wird das denn noch hinterfragt?

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Wenn sich für das Argument der Strafbarkeit Juristen zitieren lassen und auf der anderen Seite nur dein Gequatsche steht, dann sollte es für normal denkende Menschen klar sein, dass man die Nummer mit dem Scheinstudium bleiben lassen sollte.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich finde ja, dass Fachleute einfach überschätzt werden. Nur, weil irgendwelche Juristen oder Professoren hier behaupten, dass ein Scheinstudium strafbar ist und dafür auch noch mit ihrem guten, googelbaren Namen haften, muss das ja nicht heißen, dass es strafbar ist. Sind ja nur Juristen. Dagegen steht unsere geballte Kompetenz als BWL-Studenten :)

Im Notfall lösen wir die Diskussion einfach von Deutschland und verlegen sie nach Träumistan. da wäre das dann bestimmt legal, weil die Juristen nur in Deutschland arbeiten dürfen, und nicht in Träumistan. Da machen wir die Regeln und da ist das Scheinstudium nicht nur erlaubt, sondern wird gewollt. Bätsch!

Und jetzt ernsthaft: Mehr als einen Juristen fragen und der antwortet dann auf die Frage geht halt nicht. Wenn dann alle von einem Scheinstudium sprechen, sollte man schon davon ausgehen, dass die Rechtsfrage vielleicht doch leicht kritisch ist. Selbst bei 50% wäre ich vorsichtig, aber hier ist es ja 100% die für eine Strafbarkeit plädieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dann lies mal die Stellungnahme genau:

"Nach meiner ersten, nicht unbedingt abschließenden Einschätzung kann hier durchaus ein Betrug etc. vorliegen, was sich im Übrigen auch in verwaltungs-, zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht auswirken würde."

  • erste, nicht unbedingt abschließende Einschätzung

"Das lässt auf einen Vorsatz durchaus schließen. "

Ja, dann haben wir den Vorsatz bejaht.

Und an welcher Stelle hat er die Strafbarkeit bejaht? Oder die Erfüllung des Tatbestandes?

Ehrlich gesagt kann es einem zu blöd werden, hier Elementares zu erklären.

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Ich habe mir den Thread jetzt durchgelesen. Zumindest die letzte Seite. Was ich sehr komisch finde ist, dass da zwei Anwälte mit Namen genannt werden, die von Strafbarkeit sprechen. Das sind zumindest mal Quellen.

Darauf gehst du gar nicht ein, sondern greifst die Mehrheit der User an, die nicht deine Meinung vertreten. Ich verstehe den Sinn deines Einzelkampfes gegen die Fachleute nicht.

Um was geht es dir eigentlich? Um die Sachfrage? Dann lass das Gelaber und präsentiere auch juristische Quellen, wobei es aber klar ist, sobald ein Teil der Juristen für eine Strafbarkeit sprechen, dass die rechtliche Situation schon kritisch sein könnte.
Oder geht es dir um Selbstrechtfertigung, weil du ein Scheinstudent bist? Dann helfen dir die Posts hier auch nichts. Sobald es verfolgt wirst, wärst du dran.
Oder Hass auf die Gesellschaft? Möchtest du möglichst viele reinreiten, weil du dich benachteiligt fühlst?
Oder geht es nur um Aufmerksamkeit, in dem du dir ein klares Thema suchst und durch eine absurde Mindermeinung, die du noch nie begründet hast, provozierst?

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Habe jetzt ein paar Seiten zurückgelesen und man liest stets das gleiche. "das bundesverfG hat das Scheinstudium definiert".. wobei außer hier im WiWi Treff nirgendwo von einer solchen Definition gesprochen wird.. "der Anwalt XYZ wurde mit seinem Klarnamen zitiert..." ... "eine ganze Menge an renommierten Anwälten und Professoren"... woher will man eigtl wissen wer renommiert ist oder wer nicht? "Wir wissen nicht, wie kontrolliert werden wird, heute ist alles lasch aber in 5 Jahren wird kontrolliert werden und dann habt ihr euch alle rückwirkend strfbar gemacht..."

jaja, bin ja kein Psychologe aber pessimistische Zukunftsaussichten sind ja nur ein Anzeichen für die eigene Depression... Zum Glück agieren Investoren nicht so, denn da wäre ja nix als Panik... "Bei Bafög hat auch jeder gesagt"... jaja... Bafög steht aber auch auf einem anderen Blatt, was alle anderen außer dir verstanden haben (die Krankenkasse spare ich mir hier).... ist ja nicht komplett das gleiche Argumentationsmuster, was außer einer Person im WiWi-Forum sonst niemand kennt und deswegen hat er hier auch eine sagenhafte Einzelleistung hingelegt für die er gelobt werden will, unabhängig davon, ob das Resultat überhaupt tragbar oder vollkommen falsch ist..

Wenn man viel Zeit hat, kann man sich ja auch sonst die sagenhaftesten Thesen ausdenken.. der Mond könnte auch auf die Erde fallen oder so... hat bestimmt auch irgendwann ein Astronom in Erwägung gezogen.. Kann ja auch passieren..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie die beiden Anwaltskollegen Hestenberg und Novak hier richtig angemerkt haben, ist ein Scheinstudium per se natürlich Betrug. Man schädigt völlig bewusst die Allgemeinheit und damit den Staat, denn der ist es, der die Studienplätze zur Verfügung stellt. Das überhaupt in Zweifel zu ziehen, ist lächerlich.

Wie Frau Albigsteiger ebenso richtig bemerkt, kostet ein Studienplatz, je nach Fachrichtung, zwischen 7000 und 20000 Euro im Jahr. Bei angeblich 200.000 Scheinstudenten reden wir hier von zig Milliarden, die dem Staat fehlen und um die er betrogen wird.

Kommt dann noch dazu, dass ich mir weitere Leistungen (Bafög, Kindergleid, Semesterticket usw..) erschleiche, betrüge ich einfach noch mehr, denn ich weiß ja, dass es mir nicht zusteht.

Warum das jetzt ständig Thema ist? Easy. In der Vergangenheit gab es weniger Studenten insgesamt und damit auch weniger Scheinstudenten. Zudem gab es viel weniger Studiengänge in denen man sich so durchschlängeln konnte. Inzwischen studieren aber nicht mehr ca. 30% eines Jahrganges wie 2007, sondern knapp 60%. Das Randphänomen Scheinstudium mit seinen paar Tausend Fällen ist heute ein Massenphänomen mit ein paar Hundertausend Fällen.

Ist doch klar und vollkommen logisch, warum der Staat so langsam reagieren muss. Und das ist sehr einfach, wenn man will. Das Bundesveraltungsgericht hat die Definition schon geliefert: "Scheinstudent ist, wer seinen Abschluss nicht aktiv anstrebt". Damit gibt es eine Rechtsgrundlage. Die Unis müssen nur schauen, wann wer anwesend ist und welche Prüfungen er schreibt. Kann man ja rückwirkend machen und über viele Jahre und das Ganze dann an die Behörden weiterleiten. In Zeiten der Digitalisierung? No problem, Baby!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich möchte jetzt doch mal die viel wichtigere Frage aufwerfen. Ok es ist Betrug. Sagen die Juristen. Sie sagen auch, man wird im Moment oft nicht erwischt. Ist ok. Darum geht es mir aber jetzt gar nicht, denn jetzt mal echt. So ein Verhalten ist doch asozial. Wer sowas macht, für den ist Anstand und Moral doch ein Fremdwort. Abzocken, weil es möglich ist. Sind manche Leute echt so verkommen, dass sie nicht selbst spüren, dass sowas auch dann falsch ist, wenn es nicht strafbar wäre?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Geld spart man auch, wenn man keine Steuern zahlt und sich dadurch finanziert, in dem man alte Omis ausraubt, denn man kann ja deren Geld nehmen. Moralisch ist es aber leicht bedenklich ;)

Da aber alle drei Dinge, Steuerhinterziehung, Raubüberfälle und ein Scheinstudium Straftatbestände sind, wird dir die moralische Frage sowieso abgenommen und es wird zur rechtlichen.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil es asozial ist? Und genau wegen solcher antworten bin ich froh, dass es auch Betrug ist.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lol...mal von der Strafbarkeit abgesehen, die schon implizieren könnte, dass den Staat und die Gesellschaft abzocken nicht in Ordnung ist, muss man wohl in einer Familie von kleinkriminellen aufgewachsen sein, um hier das moralische Problem nicht zu erkennen ;D

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

wieso? man schreibt sich ein, lernt ein bisschen hier und da und nutzt natürlich das Ticket, wofür man auch gezahlt hat für seine Angelegenheiten. Sehe weder eine kleinere Kriminalität noch eine größere Kriminalität wie zwei Posts weiter oben. Wenn man für etwas bezahlt hat, kann man es auch nutzen, wo wäre sonst der Sinn?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Lol...mal von der Strafbarkeit abgesehen, die schon implizieren könnte, dass den Staat und die Gesellschaft abzocken nicht in Ordnung ist, muss man wohl in einer Familie von kleinkriminellen aufgewachsen sein, um hier das moralische Problem nicht zu erkennen ;D

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

die Wahrheit ist aber, dass du Scheinstudent bist und das Ticket ohne den Betrug gar nicht zu dem Preis bekommen hättest, weil es dir nicht zugestanden hätte. Also hast du es genau genommen gar nicht bezahlt. :D

Aber das weißt du ja auch selbst, denn so naiv ist niemand. Ein Scheinstudium ist strafbar. Entsprechend juristische Quellen sind überall auf dieser Seite verteilt.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

wieso? man schreibt sich ein, lernt ein bisschen hier und da und nutzt natürlich das Ticket, wofür man auch gezahlt hat für seine Angelegenheiten. Sehe weder eine kleinere Kriminalität noch eine größere Kriminalität wie zwei Posts weiter oben. Wenn man für etwas bezahlt hat, kann man es auch nutzen, wo wäre sonst der Sinn?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Lol...mal von der Strafbarkeit abgesehen, die schon implizieren könnte, dass den Staat und die Gesellschaft abzocken nicht in Ordnung ist, muss man wohl in einer Familie von kleinkriminellen aufgewachsen sein, um hier das moralische Problem nicht zu erkennen ;D

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du hast aber für ein Ticket bezahlt, dass du nur als Student bekommen hättest. Ein Scheinstudent ist aber kein Student. Damit ist dein Vorgehen doppelt strafbar.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

wieso? man schreibt sich ein, lernt ein bisschen hier und da und nutzt natürlich das Ticket, wofür man auch gezahlt hat für seine Angelegenheiten. Sehe weder eine kleinere Kriminalität noch eine größere Kriminalität wie zwei Posts weiter oben. Wenn man für etwas bezahlt hat, kann man es auch nutzen, wo wäre sonst der Sinn?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Lol...mal von der Strafbarkeit abgesehen, die schon implizieren könnte, dass den Staat und die Gesellschaft abzocken nicht in Ordnung ist, muss man wohl in einer Familie von kleinkriminellen aufgewachsen sein, um hier das moralische Problem nicht zu erkennen ;D

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Bundesverwaltungsgericht sagt:
"Scheinstudent ist, wer nicht zielführend seinen Abschluss anstrebt"

Das Bundessozialgericht sagt:
"Wer über 20 Stunden die Woche arbeitet, hat keinen Status als Vollzeitstudent"

Wenn dein Verhalten eines der beiden Dinge tangiert, ist es strafbar. Der Rest interessiert nicht.

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

wieso? man schreibt sich ein, lernt ein bisschen hier und da und nutzt natürlich das Ticket, wofür man auch gezahlt hat für seine Angelegenheiten. Sehe weder eine kleinere Kriminalität noch eine größere Kriminalität wie zwei Posts weiter oben. Wenn man für etwas bezahlt hat, kann man es auch nutzen, wo wäre sonst der Sinn?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Lol...mal von der Strafbarkeit abgesehen, die schon implizieren könnte, dass den Staat und die Gesellschaft abzocken nicht in Ordnung ist, muss man wohl in einer Familie von kleinkriminellen aufgewachsen sein, um hier das moralische Problem nicht zu erkennen ;D

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Und an welcher Stelle soll da ein moralisches Problem bestehen, wenn man Geld spart? Verstehe ich nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich sehe da nach wie vor weder ein moralisches noch ein rechtliches Problem. Man schreibt sich für einen Studiengang ein, der einen interessiert und bezahlt dafür. Klar, kann man das, wofür man bezahlt hat nicht nutzen, aber das ist mit Sicherheit sehr naiv. Seltsame Betrachtungsweise in einem Wirtschaftlerforum, dass man zur Verfügung stehende Güter nicht nutzt und stattdessen neue erwerben soll. Passt so irgendwie gar nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

geiler Thread.

Die Definition von Vollzeitstudent, Scheinstudent, etc. interessiert niemanden.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, darf sich als Student einschreiben.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

exakt.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

geiler Thread.

Die Definition von Vollzeitstudent, Scheinstudent, etc. interessiert niemanden.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, darf sich als Student einschreiben.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du musst schon korrekt formulieren. Sie interessiert nicht, weil du die Kausalität nicht erkennst. Nur, nicht verstehen, heißt nicht, dass es keine Strafe gibt.

Wie hier schon mehrfach verlinkt wurde, ist ein Scheinstudium an sich bereits strafbar. Wurden hier ja schon mehr als genug Juristen zitiert.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

geiler Thread.

Die Definition von Vollzeitstudent, Scheinstudent, etc. interessiert niemanden.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, darf sich als Student einschreiben.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin jetzt länger im Ausland. Das erste mal seit 15 Jahren nicht mehr eingeschrieben - fühlt sich irgendwie falsch an.
Aber 2020 gehts weiter.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie die beiden auf dieser Seite zitierten Juristen Hestenberg und Novak hier richtig angemerkt haben, ist ein Scheinstudium per se natürlich Betrug. Man schädigt völlig bewusst die Allgemeinheit und damit den Staat, denn der ist es, der die Studienplätze zur Verfügung stellt.

Eine Studienplatz kostet die Allgemeinheit je nach Fachrichtung, zwischen 7000 und 20000 Euro im Jahr.

Kommt dann noch dazu, dass ich mir weitere Leistungen (Bafög, Kindergleid, Semesterticket usw..) erschleiche, betrüge ich einfach noch mehr, denn ich weiß ja, dass es mir nicht zusteht.

Das ist die rechtliche Dimension. Die Frage des Anstands ist dabei noch völlig offen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also eigentlich ist es die Universität, die einen Studienplatz zur Verfügung stellt und nicht der Staat. Das hat aber genau so höchstinnovativen Neuheitswert, wie auch der Rest deines Beitrages.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wie die beiden auf dieser Seite zitierten Juristen Hestenberg und Novak hier richtig angemerkt haben, ist ein Scheinstudium per se natürlich Betrug. Man schädigt völlig bewusst die Allgemeinheit und damit den Staat, denn der ist es, der die Studienplätze zur Verfügung stellt.

Eine Studienplatz kostet die Allgemeinheit je nach Fachrichtung, zwischen 7000 und 20000 Euro im Jahr.

Kommt dann noch dazu, dass ich mir weitere Leistungen (Bafög, Kindergleid, Semesterticket usw..) erschleiche, betrüge ich einfach noch mehr, denn ich weiß ja, dass es mir nicht zusteht.

Das ist die rechtliche Dimension. Die Frage des Anstands ist dabei noch völlig offen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die intellektuelle "Arbeit" zu erkennen, dass der Staat die Universitäten finanziert, habe ich vermutlich unterschätzt. Ich dachte, es wäre logisch, dass eine Universität mit 10.000 Studenten nicht ungefähr 10 bis 20 Millionen pro Jahr für die variablen Kosten Studienplätze und weitere 10 Millionen für die Fixkosten erwirtschaften kann. Natürlich bezahlt der Staat die Kosten. Daher bin ich froh, dass ich dir etwas neues berichten konnte.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Also eigentlich ist es die Universität, die einen Studienplatz zur Verfügung stellt und nicht der Staat. Das hat aber genau so höchstinnovativen Neuheitswert, wie auch der Rest deines Beitrages.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wie die beiden auf dieser Seite zitierten Juristen Hestenberg und Novak hier richtig angemerkt haben, ist ein Scheinstudium per se natürlich Betrug. Man schädigt völlig bewusst die Allgemeinheit und damit den Staat, denn der ist es, der die Studienplätze zur Verfügung stellt.

Eine Studienplatz kostet die Allgemeinheit je nach Fachrichtung, zwischen 7000 und 20000 Euro im Jahr.

Kommt dann noch dazu, dass ich mir weitere Leistungen (Bafög, Kindergleid, Semesterticket usw..) erschleiche, betrüge ich einfach noch mehr, denn ich weiß ja, dass es mir nicht zusteht.

Das ist die rechtliche Dimension. Die Frage des Anstands ist dabei noch völlig offen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Auf dieser Seite wurden bereits die renommierten Anwälte Hestenberg und Nowak zitiert, die festgestellt haben, dass es sich bei einem Scheinstudium grundsätzlich um eine Straftat handelt. Das lassen wir jetzt so stehen, denn ein Scheinstudium macht man ja in der Regel nicht, um Student zu sein, sondern um Leistungen abzugreifen. Also diskutieren wir darüber.

Hier geht es aber konkret um das Semesterticket. Dafür empfehle ich diesen Artikel hier, denn da wird genau das Nutzen eines Semestertickets als Scheinstudent als Betrug klar genannt und zwar von einem leitenden Oberstaatsanwalt Theo Zieger:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent. [..]

Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. [..]"

Die juristischen Meinungen sind daher überhaupt nicht schwammig, sondern völlig klar.
Scheinstudent sein und Semesterticket nutzen ist Betrug. Bei weiteren Fragen bitte bei Oberstaatsanwalt Zieger melden. Der ist inzwischen nicht mehr Oberstaatsanwalt in Regensburg, sondern sogar Vize-Präsident des Landgerichts Landshut.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Genau das ist mir beim Lesen des von Dir zitierten Beitrags auch in den Sinn gekommen. Null Innovation, pseudo-intellektuelles "Ich-will-auch-mal-was-schreiben".

Und dieses Gerede von "Ein Studienplatz kostet 20.000 Euro" kann ich auch nicht mehr hören. Die Unis bekommen Geld vom Staat. Teilt man dieses Geld durch die Anzahl der Studierenden, dann erhält man die kalkulatorischen Kosten pro Student. Wenn ein Student nun gar keine Seminare / Sprechstunden / Vorlesungen in Anspruch nimmt, dann ändert sich an den Gesamtkosten nichts.

Beispiel:

Staat überweist 10 Mio Euro an Uni X. An Uni X sind 1000 Studenten eingeschrieben. Dann kostet der Student 10.000 Euro im schnitt.
Schreiben sich 2000 Studenten ein, dann kostet der Student 5.000 Euro im Schnitt.

Hier wird dauernd die Milchmädchenrechnung aufgemacht: "Wenn sich an Uni X nun 2000 Studenten einschreiben, dann muss der Staat 20 Mio Euro an Uni X überweisen!"
Und das ist eben falsch.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Also eigentlich ist es die Universität, die einen Studienplatz zur Verfügung stellt und nicht der Staat. Das hat aber genau so höchstinnovativen Neuheitswert, wie auch der Rest deines Beitrages.

WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:

Wie die beiden auf dieser Seite zitierten Juristen Hestenberg und Novak hier richtig angemerkt haben, ist ein Scheinstudium per se natürlich Betrug. Man schädigt völlig bewusst die Allgemeinheit und damit den Staat, denn der ist es, der die Studienplätze zur Verfügung stellt.

Eine Studienplatz kostet die Allgemeinheit je nach Fachrichtung, zwischen 7000 und 20000 Euro im Jahr.

Kommt dann noch dazu, dass ich mir weitere Leistungen (Bafög, Kindergleid, Semesterticket usw..) erschleiche, betrüge ich einfach noch mehr, denn ich weiß ja, dass es mir nicht zusteht.

Das ist die rechtliche Dimension. Die Frage des Anstands ist dabei noch völlig offen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ach Mädels, leiert eine Promotion an, schreibt euch als Doktorand ein und fertig. Da gibts keine Prüfungen, die abzulegen sind (von PhD Programmen abgesehen) und nichts zu überprüfen. Und ne Promotion kann ohne weiteres Mal 5 Jahre dauern und wenn man nach 10 halt sagt „hab abgebrochen“ - so what.

Ich hab eine Promotion abgeschlossen und hab jetzt zum Schein eine in einem anderen Fachbereich laufen. Seit Jahren.
Und nein den Doktorvater interessieren externe Doktoranden einen scheiß. Dem sag ich per Mail geht nicht voran, weil beruflich eingespannt und fertig.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aus der Mittelbayrischen Zeitung vom 02.11.2017: Thema Scheinstudium

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Exakt alle Argumente, die hier auch genannt werden, werde auch so genannt. Jemand, der sich zum Schein einschreibt, um das Semesterticket zu nutzen ist damit zweifelsfrei ein Betrüger und darf auch so genannt werden.

Da sich auch noch der leitende Oberstaatsanwalt zitieren lässt, macht es wenig Sinn, die Sache zu hinterfragen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Theo Ziegler wurde inzwischen befördert. Er ist nicht mehr Oberstaatsanwalt, sondern seit kurzer Zeit Vize-Präsident am Landsgericht Landshut ;)

Immerhin haben wir jetzt auf einer(!!) Seite drei Stimmen von renommierte Juristen für die Strafbarkeit des Themas: Novak, Hesterberg und Ziegler.
Denke, jetzt kann sich jeder ein Bildchen machen, von der Lage.

Meine Meinung: Scheint was dran zu sein ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du meinst diese Quelle hier?

https://www.mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Aus der Mittelbayrischen Zeitung vom 02.11.2017: Thema Scheinstudium

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Exakt alle Argumente, die hier auch genannt werden, werde auch so genannt. Jemand, der sich zum Schein einschreibt, um das Semesterticket zu nutzen ist damit zweifelsfrei ein Betrüger und darf auch so genannt werden.

Da sich auch noch der leitende Oberstaatsanwalt zitieren lässt, macht es wenig Sinn, die Sache zu hinterfragen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gilt analog für jedes x-beliebige Studium.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Ach Mädels, leiert eine Promotion an, schreibt euch als Doktorand ein und fertig. Da gibts keine Prüfungen, die abzulegen sind (von PhD Programmen abgesehen) und nichts zu überprüfen. Und ne Promotion kann ohne weiteres Mal 5 Jahre dauern und wenn man nach 10 halt sagt „hab abgebrochen“ - so what.

Ich hab eine Promotion abgeschlossen und hab jetzt zum Schein eine in einem anderen Fachbereich laufen. Seit Jahren.
Und nein den Doktorvater interessieren externe Doktoranden einen scheiß. Dem sag ich per Mail geht nicht voran, weil beruflich eingespannt und fertig.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nö, ein Scheinstudium ist strafbar. Ein Scheindokterandentum nicht. Rechtlich sind das zwei verschiedene Dinge.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Gilt analog für jedes x-beliebige Studium.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Ach Mädels, leiert eine Promotion an, schreibt euch als Doktorand ein und fertig. Da gibts keine Prüfungen, die abzulegen sind (von PhD Programmen abgesehen) und nichts zu überprüfen. Und ne Promotion kann ohne weiteres Mal 5 Jahre dauern und wenn man nach 10 halt sagt „hab abgebrochen“ - so what.

Ich hab eine Promotion abgeschlossen und hab jetzt zum Schein eine in einem anderen Fachbereich laufen. Seit Jahren.
Und nein den Doktorvater interessieren externe Doktoranden einen scheiß. Dem sag ich per Mail geht nicht voran, weil beruflich eingespannt und fertig.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Artikel ist leider ziemlich eindeutig: Wer studiert, um ein Semesterticket zu erhalten, ist ein Betrüger.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Du meinst diese Quelle hier?

mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie immer wird die Beweisführung schwierig

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Der Artikel ist leider ziemlich eindeutig: Wer studiert, um ein Semesterticket zu erhalten, ist ein Betrüger.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Du meinst diese Quelle hier?

mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nicht immer. Ich denke du beziehst dich auf die Leistungserschleichung durch ein Scheinstudium und den Absatz im Artikel:

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

Ich denke, gerade bei den sozialversicherungsrechtlichen Betrugstaten durch ein Scheinstudium ist der Nachweis relativ einfach. Die Klassiker wären doch Krankenkasse, Bafög und Kindergeld.

Gerade das Bafög ist ein witziges Beispiel, denn tatsächlich wurde das früher auch nicht kontrolliert. Dann hat man ein elektronisches Abgleichsystem eingeführt und rückwirkend ca. 100.000 Strafbefehle verschickt. Ich weiß noch, es gab da eine Zeit, da haben sich Anwälte dumm und dämlich daran verdient. Seitdem gibt es pro Jahr fast keine Betrugsfälle in dem Bereich mehr.

Beim Rest könnte man ganz leicht Kontrollen einführen, wenn man wollte. Ich denke, das kommt auch noch.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Wie immer wird die Beweisführung schwierig

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Der Artikel ist leider ziemlich eindeutig: Wer studiert, um ein Semesterticket zu erhalten, ist ein Betrüger.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Du meinst diese Quelle hier?

mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was aber auch da steht, ist dass es die Uni nicht interessiert.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Der Artikel ist leider ziemlich eindeutig: Wer studiert, um ein Semesterticket zu erhalten, ist ein Betrüger.

WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:

Du meinst diese Quelle hier?

mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Spätestens hier ist doch die Diskussion zu Ende?
Wo kein Nachweis, da keine Straftat - In dubio pro reo.

Wer will hier bitte in meinen Kopf sehen, ob ich mich für das Studium selbst oder für das Semesterticket einschreibe?
Vielleicht habe ich die ganzen schweren Prüfungen einfach nicht gepackt, alles hat mich überfordert, und ich hab mich nicht gut gefühlt...

Sorry, und in Deutschland gibt es ganz andere Rechtsbrüche. Da gönne ich als Steuerzahler das von mir subventionierte Ticket dann gerne ein paar Scheinstudenten für 120€.
Da gibt es andere Stellen, wo man in unserem Sozialstaat das Geld etwas abdrehen sollte.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Das Scheinstudium ist strafbar:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

https://www.jetzt.de/studium/scheinstudent-ueber-betrug-an-der-universitaet

Wie beim Bafög kommt irgendwann ein Weg der Kontrollle und Betrug verjährt erst nach 5 Jahren. Das heißt, wenn die Kontrolle erst 2019 kommt, bist du auch dran, wenn du 2014 betrogen hast. Immer daran denken ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn man also eine Straftat nicht nachweisen kann, ist es keine Straftat? Mord ist nur dann Mord, wenn er aufgeklärt wird? Was für ein Quatsch! Eine Straftat ist das Scheinstudium immer und völlig unabhängig von dir. Ob man dir sie konkret nachweisen kann, ist etwas anderes.

Gehe auch noch einmal hoch zu Anwalt Hesternberg. Der hatte konkret die Konstellation, die hier besprochen wurde. Wenn ich Scheinstudent bin und gleichzeitig Vollzeit arbeite, ist die Tatsache, dass ich Vollzeit arbeite, bereits der Nachweis, dass ich Scheinstudent bin.

So einfach ist es am Ende nicht ;)

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Spätestens hier ist doch die Diskussion zu Ende?
Wo kein Nachweis, da keine Straftat - In dubio pro reo.

Wer will hier bitte in meinen Kopf sehen, ob ich mich für das Studium selbst oder für das Semesterticket einschreibe?
Vielleicht habe ich die ganzen schweren Prüfungen einfach nicht gepackt, alles hat mich überfordert, und ich hab mich nicht gut gefühlt...

Sorry, und in Deutschland gibt es ganz andere Rechtsbrüche. Da gönne ich als Steuerzahler das von mir subventionierte Ticket dann gerne ein paar Scheinstudenten für 120€.
Da gibt es andere Stellen, wo man in unserem Sozialstaat das Geld etwas abdrehen sollte.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eigenartiges Rechtsverständnis. Leider zeigen viele Zeitgenossen ein Ähnliches (siehe nur Verhalten von Autofahrern). Um es auch für dich verständlich zu machen: Ein Mörder ist auch dann ein Verbrecher, wenn es keine Zeugen gibt und man ihm nichts nachweisen kann.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Spätestens hier ist doch die Diskussion zu Ende?
Wo kein Nachweis, da keine Straftat - In dubio pro reo.

Wer will hier bitte in meinen Kopf sehen, ob ich mich für das Studium selbst oder für das Semesterticket einschreibe?
Vielleicht habe ich die ganzen schweren Prüfungen einfach nicht gepackt, alles hat mich überfordert, und ich hab mich nicht gut gefühlt...

Sorry, und in Deutschland gibt es ganz andere Rechtsbrüche. Da gönne ich als Steuerzahler das von mir subventionierte Ticket dann gerne ein paar Scheinstudenten für 120€.
Da gibt es andere Stellen, wo man in unserem Sozialstaat das Geld etwas abdrehen sollte.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Das Scheinstudium ist strafbar:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

https://www.jetzt.de/studium/scheinstudent-ueber-betrug-an-der-universitaet

Wie beim Bafög kommt irgendwann ein Weg der Kontrollle und Betrug verjährt erst nach 5 Jahren. Das heißt, wenn die Kontrolle erst 2019 kommt, bist du auch dran, wenn du 2014 betrogen hast. Immer daran denken ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sehr naive Vorstellung. Die Uni muss lediglich kurz überprüfen, ob du Kurse besucht und Prüfungen abgelegt hast, denn die Definition lautet ja:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Das heißt, ohne den Willen (=Prüfungsleistungen) ist der Nachweis automatisch erbracht. Dafür muss keiner in deinen Kopf sehen.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Spätestens hier ist doch die Diskussion zu Ende?
Wo kein Nachweis, da keine Straftat - In dubio pro reo.

Wer will hier bitte in meinen Kopf sehen, ob ich mich für das Studium selbst oder für das Semesterticket einschreibe?
Vielleicht habe ich die ganzen schweren Prüfungen einfach nicht gepackt, alles hat mich überfordert, und ich hab mich nicht gut gefühlt...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine Straftat entsteht erst mit Nachweis? Was für ein Recht ist das? Ein Diebstahl ist eine Straftat. Völlig egal, ob man dir den jetzt nachweisen kann oder nicht. Genauso ist ein Scheinstudium Betrug. Die Frage ist, ob man genau dir den Betrug nachweisen kann.

Was genau ist außerdem an dem Nachweis so schwer? Kapiere ich nicht. Man muss doch bloss einmal im Jahr überprüfen, wer wie lange eingeschrieben ist und wie viele Prüfungen geschrieben wurden. Sieht es da mager aus, dreht sich die Beweislast um. So übrigens bei drei der hier verlinkten Urteile geschehen: Der Student musste jeweils nachweisen, dass er kein Scheinstudent ist. Nicht umgedreht.

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Spätestens hier ist doch die Diskussion zu Ende?
Wo kein Nachweis, da keine Straftat - In dubio pro reo.

Wer will hier bitte in meinen Kopf sehen, ob ich mich für das Studium selbst oder für das Semesterticket einschreibe?
Vielleicht habe ich die ganzen schweren Prüfungen einfach nicht gepackt, alles hat mich überfordert, und ich hab mich nicht gut gefühlt...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Diskussion wäre um einiges übersichtlicher, wenn der gleiche Inhalt nicht viermal hintereinander (auch immer wieder gerne mit Genderwechsel des Schreiberlings) gepostet würde. Ist ja ok, dass du deine Meinung bis ins Exzessive durchsetzen willst, wir sind nur alle fähig auch aus einem Beitrag diese zu erkennen. Danke.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sehr naiv einen Beitrag mit der Naivität anderer zu beginnen und damit abzuschließen, dass der Nachweis die (ausgebliebenen) Prüfungsleistungen seien, zu denen man aber nicht verpflichtet ist. Mach null Sinn, merkst du hoffentlich selbst!?

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Sehr naive Vorstellung [...] Das heißt, ohne den Willen (=Prüfungsleistungen) ist der Nachweis automatisch erbracht. Dafür muss keiner in deinen Kopf sehen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Art. 11 Abs. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

"Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

Bitte schreibt mir keine Rechtsanwaltserklärungen, sondern tatsächliche Verurteilungen.

Wenn ich Vollzeit arbeite und nebenher studiere, kann ich das schon nach 1 Jahr abbrechen, wenn ich feststelle, dass es einfach doch hinten und vorne nicht geht

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Wenn man also eine Straftat nicht nachweisen kann, ist es keine Straftat? Mord ist nur dann Mord, wenn er aufgeklärt wird? Was für ein Quatsch! Eine Straftat ist das Scheinstudium immer und völlig unabhängig von dir. Ob man dir sie konkret nachweisen kann, ist etwas anderes.

Gehe auch noch einmal hoch zu Anwalt Hesternberg. Der hatte konkret die Konstellation, die hier besprochen wurde. Wenn ich Scheinstudent bin und gleichzeitig Vollzeit arbeite, ist die Tatsache, dass ich Vollzeit arbeite, bereits der Nachweis, dass ich Scheinstudent bin.

So einfach ist es am Ende nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Menschenrechte sind dem Schreiberling aber egal. Er hat Zitate von renommierten Rechtsanwälten in diversen Tagesblättern gefunden. Und ist auch stolz zu verkünden, dass jemand seine Position gewechselt hat zum Land"s"gericht:

"Theo Ziegler wurde inzwischen befördert. Er ist nicht mehr Oberstaatsanwalt, sondern seit kurzer Zeit Vize-Präsident am Landsgericht Landshut ;)" - s. Post vom 21.02.2018

Ganz ehrlich: der Schreiberling versucht hier entweder Realsatiregetrolle oder er brüstet sich hier mit Leistungen anderer, um seine eigene Fehlkompetenz zu vertuschen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich sehe, bei meinen männlichen Kollegen ist hier nichts zu holen - kein Wunder geht die Welt zu Grunde

Gier und assoziales Verhalten

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was hat das damit zu tun, ob ein Scheinstudium ein Straftatbestand ist? Der Straftatbestand ist immer erst einmal abstrakt.

  • Ein Beispiel: Mord ist ein Straftatbestand. Immer. Es ist definiert, was ein Mord ist und es gibt einen Strafrahmen. Ob eine Person natürlich ein Mörder ist und damit ein Straftäter, muss natürlich bewiesen werden.
  • Genau das gleiche haben wir hier. Ein Scheinstudium ist grundsätzlich strafbar. Ob der Einzelne ein Scheinstudent oder Straftäter ist, muss nachgewiesen werden.

Hier ging es um die Frage, ob das Scheinstudium und/oder das Nutzen von Vorteilen daraus strafbar ist. Das ist es.

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Art. 11 Abs. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

"Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

Bitte schreibt mir keine Rechtsanwaltserklärungen, sondern tatsächliche Verurteilungen.

Wenn ich Vollzeit arbeite und nebenher studiere, kann ich das schon nach 1 Jahr abbrechen, wenn ich feststelle, dass es einfach doch hinten und vorne nicht geht

WiWi Gast schrieb am 22.02.2018:

Wenn man also eine Straftat nicht nachweisen kann, ist es keine Straftat? Mord ist nur dann Mord, wenn er aufgeklärt wird? Was für ein Quatsch! Eine Straftat ist das Scheinstudium immer und völlig unabhängig von dir. Ob man dir sie konkret nachweisen kann, ist etwas anderes.

Gehe auch noch einmal hoch zu Anwalt Hesternberg. Der hatte konkret die Konstellation, die hier besprochen wurde. Wenn ich Scheinstudent bin und gleichzeitig Vollzeit arbeite, ist die Tatsache, dass ich Vollzeit arbeite, bereits der Nachweis, dass ich Scheinstudent bin.

So einfach ist es am Ende nicht ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Strafverfolgung kann mindestens 5 Jahren zurück erfolgen, da Betrug frühestens nach 5 Jahren verjährt. Wurde eine Vorbehaltsklausel unterschrieben sind es bis zu 30 Jahren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kranker Post! Nach der Logik, könnte man niemand mehr wegen einer Straftat anklagen, weil es gegen die "Menschenrechte" verstößt...lol

Du hast von Recht absolut keine Ahnung. So ein Post ist eine Blamage und für einen WiWi eine Schande. Und dein lächerlicher Kampf gegen die verlinkten Juristen, die alle von einer Straftat schreiben, ist zum fremdschämen peinlich. Du blamierst uns. Wenn das hier einer liest, denkt er ja wir WiWis wären zu dumm drei Zeilen zu lesen.

Wahrscheinlich bist du ein gescheiterter Wiwi? Krank!

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Menschenrechte sind dem Schreiberling aber egal. Er hat Zitate von renommierten Rechtsanwälten in diversen Tagesblättern gefunden. Und ist auch stolz zu verkünden, dass jemand seine Position gewechselt hat zum Land"s"gericht:

"Theo Ziegler wurde inzwischen befördert. Er ist nicht mehr Oberstaatsanwalt, sondern seit kurzer Zeit Vize-Präsident am Landsgericht Landshut ;)" - s. Post vom 21.02.2018

Ganz ehrlich: der Schreiberling versucht hier entweder Realsatiregetrolle oder er brüstet sich hier mit Leistungen anderer, um seine eigene Fehlkompetenz zu vertuschen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch, ist man und das steht hier:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Wer sein Studium nicht aktiv betreibt, ist Scheinstudent. Es gibt damit eine Studierpflicht, wie das Bundesverwaltungsgericht und der Oberstaatsanwalt ganz richtig feststellen.

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Sehr naiv einen Beitrag mit der Naivität anderer zu beginnen und damit abzuschließen, dass der Nachweis die (ausgebliebenen) Prüfungsleistungen seien, zu denen man aber nicht verpflichtet ist. Mach null Sinn, merkst du hoffentlich selbst!?

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Sehr naive Vorstellung [...] Das heißt, ohne den Willen (=Prüfungsleistungen) ist der Nachweis automatisch erbracht. Dafür muss keiner in deinen Kopf sehen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine Straftat darf immer verfolgt werden. Das hat nichts mit Menschenrechten zu tun. Wenn der Staat dich verfolgt, weil du einen bestohlen hast oder halt ein Scheinstudium machst, dann ist das voll ok und mit deinen Menschenrechten (lol) vereinbar ;)

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Menschenrechte sind dem Schreiberling aber egal. Er hat Zitate von renommierten Rechtsanwälten in diversen Tagesblättern gefunden. Und ist auch stolz zu verkünden, dass jemand seine Position gewechselt hat zum Land"s"gericht:

"Theo Ziegler wurde inzwischen befördert. Er ist nicht mehr Oberstaatsanwalt, sondern seit kurzer Zeit Vize-Präsident am Landsgericht Landshut ;)" - s. Post vom 21.02.2018

Ganz ehrlich: der Schreiberling versucht hier entweder Realsatiregetrolle oder er brüstet sich hier mit Leistungen anderer, um seine eigene Fehlkompetenz zu vertuschen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Danke für das Urteil. Ich dachte immer, dass es kein Studiergebot in Deutschland gibt, aber da habe ich mich geirrt. Auch, dass das Scheinstudium an sich bereits ein Straftatbestand ist, war mir neu.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Einwand ist doch absolut korrekt!? Worauf du dich hier die ganze Zeit stützt sind ein paar Web-Zeitungen mit ein paar Zitaten, die ausdrücklich nicht genau das wiedergeben, was du daraus herausliest und eine Verlinkung zu Frag-Einen-Anwalt.de, der die Frage nach der Strafbarkeit gar nicht beantwortet. Und das sind dann im Resultat deine "renommierten verlinkten Juristen", die dein einziges Argument sind weil du die Materie offensichtlich selbst nicht verstehst.

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Kranker Post! Nach der Logik, könnte man niemand mehr wegen einer Straftat anklagen, weil es gegen die "Menschenrechte" verstößt...lol

Du hast von Recht absolut keine Ahnung. So ein Post ist eine Blamage und für einen WiWi eine Schande. Und dein lächerlicher Kampf gegen die verlinkten Juristen, die alle von einer Straftat schreiben, ist zum fremdschämen peinlich. Du blamierst uns. Wenn das hier einer liest, denkt er ja wir WiWis wären zu dumm drei Zeilen zu lesen.

Wahrscheinlich bist du ein gescheiterter Wiwi? Krank!

WiWi Gast schrieb am 23.02.2018:

Menschenrechte sind dem Schreiberling aber egal. Er hat Zitate von renommierten Rechtsanwälten in diversen Tagesblättern gefunden. Und ist auch stolz zu verkünden, dass jemand seine Position gewechselt hat zum Land"s"gericht:

"Theo Ziegler wurde inzwischen befördert. Er ist nicht mehr Oberstaatsanwalt, sondern seit kurzer Zeit Vize-Präsident am Landsgericht Landshut ;)" - s. Post vom 21.02.2018

Ganz ehrlich: der Schreiberling versucht hier entweder Realsatiregetrolle oder er brüstet sich hier mit Leistungen anderer, um seine eigene Fehlkompetenz zu vertuschen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nö! Wir stützen uns auf juristische Fachurteile und die lauten dann so:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Da sie absolut alle in diese Richtung gehen, wird vermutlich und ganz vielleicht auch etwas daran stimmen, schließlich stehen die Juristen, Richter oder Professoren mit ihrem guten Namen dafür ein.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Der Einwand ist doch absolut korrekt!? Worauf du dich hier die ganze Zeit stützt sind ein paar Web-Zeitungen mit ein paar Zitaten, die ausdrücklich nicht genau das wiedergeben, was du daraus herausliest und eine Verlinkung zu Frag-Einen-Anwalt.de, der die Frage nach der Strafbarkeit gar nicht beantwortet. Und das sind dann im Resultat deine "renommierten verlinkten Juristen", die dein einziges Argument sind weil du die Materie offensichtlich selbst nicht verstehst.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich unterstreiche Dir noch einmal die Wörter, auf die es hier ankommt: (direkt im Zitat mit _..._)

Eine Betrugsabsicht kann auch vorliegen, wenn jemand mit einer Tasche in den Supermarkt geht.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Nö! Wir stützen uns auf juristische Fachurteile und die lauten dann so:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb _je nach Einzelfall_ mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug _könnten_ Scheinstudenten _theoretisch_ mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Da sie absolut alle in diese Richtung gehen, wird vermutlich und ganz vielleicht auch etwas daran stimmen, schließlich stehen die Juristen, Richter oder Professoren mit ihrem guten Namen dafür ein.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Der Einwand ist doch absolut korrekt!? Worauf du dich hier die ganze Zeit stützt sind ein paar Web-Zeitungen mit ein paar Zitaten, die ausdrücklich nicht genau das wiedergeben, was du daraus herausliest und eine Verlinkung zu Frag-Einen-Anwalt.de, der die Frage nach der Strafbarkeit gar nicht beantwortet. Und das sind dann im Resultat deine "renommierten verlinkten Juristen", die dein einziges Argument sind weil du die Materie offensichtlich selbst nicht verstehst.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das versteht er aber leider nicht bzw. will es nicht verstehen, weil er von seiner Meinung voreingenommen ist.. Moment, ich hellesehe mal kurz: als nächstes wird kommen, dass bald Prüfungsleistungen kontrolliert werden und dann jeder dran ist, der keine Prüfungen abgelegt hat. Selbst in diesem Fall - der kompletter Unsinn ist, da es keine Pflicht gibt, Prüfungen zu schreiben oder gar ein Studium abzuschliessen - mangelt es an Nachweisen, wer das Ticket in den letzten 5 Jahren zu welchem Zweck genutzt hat. Davon abgesehen, dass es ordentlich bezahlt ist und die darin inbegriffenen Leistungen regelmäßig genutzt werden. Zudem weiss auch nicht jeder sich Immatrikulierende selbst tatsächlich in vielen Fällen noch nicht, ob er sein Studium verfolgen wird. Man kann ihn auch nicht dazu zwingen und er muss es auch nicht wissen. In irgendeinem Artikel ging man davon aus, dass 25% der Immatrikulierten sogenannte Phantomstudenten sind. Ist also wohl offensichtlich Volkssport. Was die Motivation des Schreiberlings wohl ist? Weiter unklar..

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Ich unterstreiche Dir noch einmal die Wörter, auf die es hier ankommt: (direkt im Zitat mit _..._)

Eine Betrugsabsicht kann auch vorliegen, wenn jemand mit einer Tasche in den Supermarkt geht.

WiWi Gast schrieb am 26.02.2018:

Nö! Wir stützen uns auf juristische Fachurteile und die lauten dann so:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb _je nach Einzelfall_ mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug _könnten_ Scheinstudenten _theoretisch_ mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Da sie absolut alle in diese Richtung gehen, wird vermutlich und ganz vielleicht auch etwas daran stimmen, schließlich stehen die Juristen, Richter oder Professoren mit ihrem guten Namen dafür ein.

WiWi Gast schrieb am 25.02.2018:

Der Einwand ist doch absolut korrekt!? Worauf du dich hier die ganze Zeit stützt sind ein paar Web-Zeitungen mit ein paar Zitaten, die ausdrücklich nicht genau das wiedergeben, was du daraus herausliest und eine Verlinkung zu Frag-Einen-Anwalt.de, der die Frage nach der Strafbarkeit gar nicht beantwortet. Und das sind dann im Resultat deine "renommierten verlinkten Juristen", die dein einziges Argument sind weil du die Materie offensichtlich selbst nicht verstehst.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Verstehe deinen Einwurf nicht. Ein Straftatbestand ist immer abstrakt und klar definiert.

In deinem Beispiel:

  • Die Straftat Diebstahl ist genau definiert.
  • Ob derjenige mit der Tasche nun im Supermarkt stehlen wird ist für die Definition irrelvevant. Deswegen ist Diebstahl grundsätzlich immer eine Straftat.

Im Beispiel des Threads:

  • Die Straftat Betrug/Scheinstudium ist genau definiert
  • Ob der Einzelperson ein Betrug nachgewiesen wird, ist für den Straftatbestand irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Ich unterstreiche Dir noch einmal die Wörter, auf die es hier ankommt: (direkt im Zitat mit _..._)

Eine Betrugsabsicht kann auch vorliegen, wenn jemand mit einer Tasche in den Supermarkt geht.

antworten

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