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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Und hat die Entscheidung für eine Stelle irgendeine Auswirkung auf eine spätere Entfristung?

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Im Entscheidungszentrum hast Du keinen Publikumsverkehr, du entscheidest lediglich Fälle, die andere angehört haben oder prüfst Widerrufe (neuerdings).

In der Außenstelle kannst Du als Entscheider selbst anhören und je nach Land und Zuständigkeit auch selbst entscheiden (oder neuerdings Widerrufe prüfen =).

Platt gesagt:
Magst Du Menschen? => Außenstelle
Bist Du gut darin zu simulieren, dass Du Menschen (=ein Team) magst? => Entscheidungszentrum

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Hey ich kann zwischen einer Anstellung an einer Außenstelle und einem Entscheidungszentrum entscheiden, was würdet ihr mir empfehlen und in wie fern unterscheidet die Arbeit sich?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ob und wann es eine neue Entfristungsrunde mit welchen Voraussetzungen geben wird, kann heute niemand seriös sagen.

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

Und hat die Entscheidung für eine Stelle irgendeine Auswirkung auf eine spätere Entfristung?

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Im Entscheidungszentrum hast Du keinen Publikumsverkehr, du entscheidest lediglich Fälle, die andere angehört haben oder prüfst Widerrufe (neuerdings).

In der Außenstelle kannst Du als Entscheider selbst anhören und je nach Land und Zuständigkeit auch selbst entscheiden (oder neuerdings Widerrufe prüfen =).

Platt gesagt:
Magst Du Menschen? => Außenstelle
Bist Du gut darin zu simulieren, dass Du Menschen (=ein Team) magst? => Entscheidungszentrum

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Hey ich kann zwischen einer Anstellung an einer Außenstelle und einem Entscheidungszentrum entscheiden, was würdet ihr mir empfehlen und in wie fern unterscheidet die Arbeit sich?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die Bewerbung lief auf die Stellen im Haus. Außenstellenhaushalte waren hingegen nicht betroffen. Es gilt im Prinzip dasselbe wie bei Beamten.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Da es wieder in die Richtung gehen soll, dass jeder anhört und entscheidet, hast du mMn bessere Chancen auf Entfristung, wenn du beides kannst. Das ist aber rein spekulativ, weil logisch gedacht. Heisst aber nix ;-)

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

Und hat die Entscheidung für eine Stelle irgendeine Auswirkung auf eine spätere Entfristung?

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Im Entscheidungszentrum hast Du keinen Publikumsverkehr, du entscheidest lediglich Fälle, die andere angehört haben oder prüfst Widerrufe (neuerdings).

In der Außenstelle kannst Du als Entscheider selbst anhören und je nach Land und Zuständigkeit auch selbst entscheiden (oder neuerdings Widerrufe prüfen =).

Platt gesagt:
Magst Du Menschen? => Außenstelle
Bist Du gut darin zu simulieren, dass Du Menschen (=ein Team) magst? => Entscheidungszentrum

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Hey ich kann zwischen einer Anstellung an einer Außenstelle und einem Entscheidungszentrum entscheiden, was würdet ihr mir empfehlen und in wie fern unterscheidet die Arbeit sich?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.03.2018:

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

Meine Vorfreude ist auch dahin. Belastungen bei Umsetzung sollen ignoriert werden. Informationen muss man sich selbst zusammensuchen. So wird es unmöglich.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.03.2018:

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

Meine Vorfreude ist auch dahin. Belastungen bei Umsetzung sollen ignoriert werden. Informationen muss man sich selbst zusammensuchen. So wird es unmöglich.

Sprech doch mit einer Hotline. Die melden sicher fleißig nach oben was dich umtreibt ...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die wissen rein gar nix. Irgendwann werden wir benachrichtigt.Toll :D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich bin entfristet und ich bin an meinem Wunschstandort, soviel vorab.

Das Anliegen desjenigen, der aus Norden nach Hessen gehen soll ist i.m.o. vollkommen in Ordnung. Wenn eine Entscheiderstelle zu besetzen ist, und betriebliche Belange dem nicht im Wege stehen, dann könnte die unbefristete Person m.E. genauso in Norden bleiben, zumindest solange die befristete Person - dann in Hessen - beschäftigt ist.
Bundesweite Einsatzbereitschaft war ja ohnehin obligatorisch. Es spricht aber überhaupt nichts dagegen, wenn (mindestens berechtigte) soziale Belange berücksichtigt werden. Das liegt dem Bamf aber scheinbar nicht so gut.
Das "gute Leute" gehen mussten, kann im übrigen bei eurer Argumentation kaum ernst gemeint sein. Ihr sagt hier, dass man das hätte wissen müssen mit den Standorten und dass jetzt gute Leute gehen mussten, weil jemand nicht vorher überlegt hat, wo er im Falle einer Zusage wirklich auch hingeht.
Diese "Guten" haben aber offensichtlich schwächere Beurteilungen erhalten und sind offensichtlich auch nicht bundesweit flexibel - dann ist die Bewerbung dieser "Guten" wohl nicht ganz der Ausschreibung entsprechend gewesen.

Man kann sich über die Beurteilungen streiten, man kann sich auch über die Standorteinschränkung bei der Bestenauslese streiten und man kann sich über die Standortpolitik und die Kommunikation des Amtes streiten.
Hier sind aber offensichtlich einige im Forum, die sich nicht in die Situation ihrer Kolleginnen und Kollegen hineinversetzen wollen oder können. Das Amt hätte m.E. die Stellen bundesweit i.S.d. Bestenauslese ausschreiben sollen und dann nach betrieblichen, harten sozialen und schließlich persönlichen Belangen zuweisen sollen - und zwar in dieser Reihenfolge. Das wäre vermutlich halbwegs gerecht. Meinetwegen hätten wir auch ein paar Testbescheide erstellen können oder Smileystempel von den Antragstellern für die Anhörungen bekommen können zu Leistungsbeurteilung. Dort liegt nämlich vermutlich der eigentliche Knackpunkt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die Beschwerden, die hier einige vortragen sind doch ziemlich absurd. Entweder ich bin bereit auch an einen anderen Standort zu wechsel, dann kann ich diesen angeben, oder ich bin es eben nicht. Auch mit dem Risiko, dass es dann nicht für eine Übernahme reicht. Aber nach dem Motto ich will eine Stelle um jeden Preis und deshalb gebe ich möglichst viele Standort an um dann im Nachgang zu sagen, dass ein anderer Standort doch nicht in Frage kommt funktioniert nicht. Ganz nach dem Motto wasch mir den Pelz, abe mach mich nicht nass. Als wär das BAMF er einzige Arbeitgeber.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 26.03.2018:

Die Beschwerden, die hier einige vortragen sind doch ziemlich absurd. Entweder ich bin bereit auch an einen anderen Standort zu wechsel, dann kann ich diesen angeben, oder ich bin es eben nicht. Auch mit dem Risiko, dass es dann nicht für eine Übernahme reicht. Aber nach dem Motto ich will eine Stelle um jeden Preis und deshalb gebe ich möglichst viele Standort an um dann im Nachgang zu sagen, dass ein anderer Standort doch nicht in Frage kommt funktioniert nicht. Ganz nach dem Motto wasch mir den Pelz, abe mach mich nicht nass. Als wär das BAMF er einzige Arbeitgeber.

Es gibt Mitarbeiter mit besten, durchschnittlichen und unterdurchschnittlichen Noten, die jeweils alle Standorte angegeben haben. Beamte und Langzeitbeschäftigte sind auch bereit zu wechseln. Alle sollten bereit sein. Aber darum geht es nicht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Denkt ihr man bekommt nach 2 Jahren Bamf als wiwi nochmal ein Fuß in die Wirtschaft ?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hat denn schon mal jemand was von denen gehört die klagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Einigen hat man schon 2-3 Monatsgehälter angeboten. Bei anderen zögert sich alles hinaus.
Hat schon jemand die Umsetzungsverfügungen erhalten? Der 01.05. als Umsetzungstermin wurde nun bereits dreimal im Infoport bestätigt. Verfügungen fehlen aber immer noch. Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Wohnungssuche .....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Apropos Monatsgehalt, in welche Stufe wurden die EE gesteckt, die zum 01.03. wieder eingestellt wurden? Die Gehaltsabrechnung müsste heute gekommen sein.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Einigen hat man schon 2-3 Monatsgehälter angeboten. Bei anderen zögert sich alles hinaus.
Hat schon jemand die Umsetzungsverfügungen erhalten? Der 01.05. als Umsetzungstermin wurde nun bereits dreimal im Infoport bestätigt. Verfügungen fehlen aber immer noch. Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Wohnungssuche .....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Da wirst Du nicht viel hören, die werden aus der gebildeten Stellenreserve bedient, einige haben schon einen Arbeitsvertrag im Wunschreferat erhalten

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Hat denn schon mal jemand was von denen gehört die klagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich hoffe, dass im mD nicht freizügig Stellen vergeben werden, schon garnicht im Wunschreferat. Die Guten tragen es mit Fassung wenn rs nicht geklappt hat, in unserer AS klagen die letzten Pfeifen. Die sind untragbar, fachlich und sozial gesehen.
Sollen 'se meinetwegen eine Abfindung erstreiten oder im Archiv Akten sortieren, aber wenn so jemand wieder kommen sollte, wäre das krass.

Da wirst Du nicht viel hören, die werden aus der gebildeten Stellenreserve bedient, einige haben schon einen Arbeitsvertrag im Wunschreferat erhalten

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

EE oder AVSler? Und woher weiß du das? Bei uns gibt es nämlich noch nichts Konkretes....

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Da wirst Du nicht viel hören, die werden aus der gebildeten Stellenreserve bedient, einige haben schon einen Arbeitsvertrag im Wunschreferat erhalten

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Hat denn schon mal jemand was von denen gehört die klagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wo haben denn welche schon nen Arbeitsvertrag erhalten? Das muss dann ja über Vergleiche gelaufen sein. Und dann beim AVS oder EE? Woher hast du die Info?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Da wirst Du nicht viel hören, die werden aus der gebildeten Stellenreserve bedient, einige haben schon einen Arbeitsvertrag im Wunschreferat erhalten

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Hat denn schon mal jemand was von denen gehört die klagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ja, woher haben die ihre Verträge her, bzw. seit wann und auf was klagen die?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Wo haben denn welche schon nen Arbeitsvertrag erhalten? Das muss dann ja über Vergleiche gelaufen sein. Und dann beim AVS oder EE? Woher hast du die Info?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Da wirst Du nicht viel hören, die werden aus der gebildeten Stellenreserve bedient, einige haben schon einen Arbeitsvertrag im Wunschreferat erhalten

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Hat denn schon mal jemand was von denen gehört die klagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich hoffe, es werden hier nicht die klagenden MA mit denjenigen MA verwechselt, deren Verträge ausgelaufen waren und erneut eingestellt wurden. :-/

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Ja, woher haben die ihre Verträge her, bzw. seit wann und auf was klagen die?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Wo haben denn welche schon nen Arbeitsvertrag erhalten? Das muss dann ja über Vergleiche gelaufen sein. Und dann beim AVS oder EE? Woher hast du die Info?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Da wirst Du nicht viel hören, die werden aus der gebildeten Stellenreserve bedient, einige haben schon einen Arbeitsvertrag im Wunschreferat erhalten

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Hat denn schon mal jemand was von denen gehört die klagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Sieht von Euch noch irgendjemand Chancen dafür, dass die Umsetzungen zum 01.05. NICHT angeordnet werden, oder ist aus Eurer Sicht der Zug abgefahren und die Betroffenen müssen alle gehen?

WiWi Gast schrieb am 24.03.2018:

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nach der letzten Infoport Meldung gehe ich davon aus, dass die Amtsleitung auch dies wieder 1:1 umsetzen wird, also alle Klagen und Einwände ignoriert und diejenigen, die am 2.5. nicht im neuen Referat antreten mit arbeitsrechtlichen Mitteln belangen wird.

Ob man das gut finden soll, steht auf einem anderen Blatt, aber es setzt die Konsequenz der getroffenen Entscheidungen (und Nichtbeachtung der Richter) fort, so dass auch der GPR hier nur das Rumpelstilzchen geben, aber nichts ändern kann...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Sieht von Euch noch irgendjemand Chancen dafür, dass die Umsetzungen zum 01.05. NICHT angeordnet werden, oder ist aus Eurer Sicht der Zug abgefahren und die Betroffenen müssen alle gehen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Liest hier ein Kollege aus der AS Manching mit? Angeblich gibt es dort momentan zumindest gar nicht ausreichend Platz für die aus anderen AS nach Manching umgesetzten Kollegen? Danke!

Wi Gast schrieb am 29.03.2018:

Nach der letzten Infoport Meldung gehe ich davon aus, dass die Amtsleitung auch dies wieder 1:1 umsetzen wird, also alle Klagen und Einwände ignoriert und diejenigen, die am 2.5. nicht im neuen Referat antreten mit arbeitsrechtlichen Mitteln belangen wird.

Ob man das gut finden soll, steht auf einem anderen Blatt, aber es setzt die Konsequenz der getroffenen Entscheidungen (und Nichtbeachtung der Richter) fort, so dass auch der GPR hier nur das Rumpelstilzchen geben, aber nichts ändern kann...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Sieht von Euch noch irgendjemand Chancen dafür, dass die Umsetzungen zum 01.05. NICHT angeordnet werden, oder ist aus Eurer Sicht der Zug abgefahren und die Betroffenen müssen alle gehen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die Kollegen bei uns haben heute in der Dienstberatung gesagt, dass sie wieder in Stufe 1 eingruppiert worden seien.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Apropos Monatsgehalt, in welche Stufe wurden die EE gesteckt, die zum 01.03. wieder eingestellt wurden? Die Gehaltsabrechnung müsste heute gekommen sein.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Einigen hat man schon 2-3 Monatsgehälter angeboten. Bei anderen zögert sich alles hinaus.
Hat schon jemand die Umsetzungsverfügungen erhalten? Der 01.05. als Umsetzungstermin wurde nun bereits dreimal im Infoport bestätigt. Verfügungen fehlen aber immer noch. Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Wohnungssuche .....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Die Kollegen bei uns haben heute in der Dienstberatung gesagt, dass sie wieder in Stufe 1 eingruppiert worden seien.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Apropos Monatsgehalt, in welche Stufe wurden die EE gesteckt, die zum 01.03. wieder eingestellt wurden? Die Gehaltsabrechnung müsste heute gekommen sein.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Einigen hat man schon 2-3 Monatsgehälter angeboten. Bei anderen zögert sich alles hinaus.
Hat schon jemand die Umsetzungsverfügungen erhalten? Der 01.05. als Umsetzungstermin wurde nun bereits dreimal im Infoport bestätigt. Verfügungen fehlen aber immer noch. Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Wohnungssuche .....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

STOP! Ehe hier jetzt dieser Blödsinn aufkommt. ALLE Kollegen, die zwischenzeitlich ausgeschieden waren, also vor dem 28.2.2018 erhalten diesen Monat eine ABSCHLAGSZAHLUNG von 80% des Grundgehalts der E6 bzw E12 auf Stufe 1.

Wird im kommenden Monat korrigiert, wenn dem BVA nicht nur die Neueinstellung (da ist das ganz normal), sondern die bisherige Dienstzeit + Stufe mitgeteilt wird.

Wer es genau wissen will, fragt beim BVA nach, die erklären Euch gerne, was sie bis zum 10. eines Monats alles beisammen haben müssen, weil die Bundeskasse das so will...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Die Kollegen bei uns haben heute in der Dienstberatung gesagt, dass sie wieder in Stufe 1 eingruppiert worden seien.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Apropos Monatsgehalt, in welche Stufe wurden die EE gesteckt, die zum 01.03. wieder eingestellt wurden? Die Gehaltsabrechnung müsste heute gekommen sein.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Einigen hat man schon 2-3 Monatsgehälter angeboten. Bei anderen zögert sich alles hinaus.
Hat schon jemand die Umsetzungsverfügungen erhalten? Der 01.05. als Umsetzungstermin wurde nun bereits dreimal im Infoport bestätigt. Verfügungen fehlen aber immer noch. Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Wohnungssuche .....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Naja, bei mir war es keine Abschlagszahlung, sondern das volle Stufe 1 Gehalt. Sollte das so stimmen, dann hat es mal wieder niemand für nötig gehalten, die Betroffenen vorher zu informieren. Kommunikation mit den eigenen Mitarbeitern scheint in dieser Behörde ein Tabu zu sein.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

STOP! Ehe hier jetzt dieser Blödsinn aufkommt. ALLE Kollegen, die zwischenzeitlich ausgeschieden waren, also vor dem 28.2.2018 erhalten diesen Monat eine ABSCHLAGSZAHLUNG von 80% des Grundgehalts der E6 bzw E12 auf Stufe 1.

Wird im kommenden Monat korrigiert, wenn dem BVA nicht nur die Neueinstellung (da ist das ganz normal), sondern die bisherige Dienstzeit + Stufe mitgeteilt wird.

Wer es genau wissen will, fragt beim BVA nach, die erklären Euch gerne, was sie bis zum 10. eines Monats alles beisammen haben müssen, weil die Bundeskasse das so will...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Die Kollegen bei uns haben heute in der Dienstberatung gesagt, dass sie wieder in Stufe 1 eingruppiert worden seien.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Apropos Monatsgehalt, in welche Stufe wurden die EE gesteckt, die zum 01.03. wieder eingestellt wurden? Die Gehaltsabrechnung müsste heute gekommen sein.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

Einigen hat man schon 2-3 Monatsgehälter angeboten. Bei anderen zögert sich alles hinaus.
Hat schon jemand die Umsetzungsverfügungen erhalten? Der 01.05. als Umsetzungstermin wurde nun bereits dreimal im Infoport bestätigt. Verfügungen fehlen aber immer noch. Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Wohnungssuche .....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Meine Frage ob schon jemand eine Umsetzungsverfügung erhalten hat oder etwas Neues darüber weiß, wird immer dezent ignoriert. Typisch BaMF! Wie die BaMF Führungsebene, so die BaMF Kollegen :D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Könnte daran liegen, dass in diesem Forum eine recht einhellige Meinung herrscht. Wer sich auf etwas beworben hat und nun jammert soll doch bitte lieber kündigen. Für alle anderen ist es irrelevant, sie wissen, dass es zum 01.05. losgehen soll und können somit Wohnungen suchen am neuen "Wunschstandort"...

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Meine Frage ob schon jemand eine Umsetzungsverfügung erhalten hat oder etwas Neues darüber weiß, wird immer dezent ignoriert. Typisch BaMF! Wie die BaMF Führungsebene, so die BaMF Kollegen :D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Im Infoport steht doch schon seit Tagen, dass zum 01.05. alle umgesetzt werden. Wenn Du spätestens am 30.04. Deinen Marschbefehl bekommst, dann sollte das keine Überraschung mehr sein. Die Vorwarnzeit ist ausreichend gewesen.

Als die Leute vor zwei Jahren eingestellt wurden, kam am Freitag abend per Email die Zusage mit der Aufforderung, am nächsten Montag den Dienst anzutreten.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Meine Frage ob schon jemand eine Umsetzungsverfügung erhalten hat oder etwas Neues darüber weiß, wird immer dezent ignoriert. Typisch BaMF! Wie die BaMF Führungsebene, so die BaMF Kollegen :D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Über diese Frage wurde doch schon lang und breit diskutiert und ich habe auch schon darauf geantwortet. Der Infoport gibt doch eine klare Information aus. Individuell kann eine Umsetzung auch später erfolgen, wenn das abgebende Referat den Mitarbeiter noch benötigt.

Rede mit Deiner eigenen Referatsleitung. Die weiß sicher mehr, als irgendwelche Kollegen aus ganz anderen Referaten. Falls Deine eigene Referatsleitung nichts weiß, rede mit Deiner zukünftigen Referatsleitung.
Und meinem Vorredner kann ich nur beipflichten (auch wenn Du konkret nun nicht danach gefragt hattest). Viele haben sich an allen möglichen Standorten beworben, getreu dem Motto "sicher ist sicher". Und nun ist für manch einen der gar nicht so unwahrscheinliche Fall eingetreten, dass ein Referatswechsel ansteht. Vorher hat man sich gesagt "lieber Hintertupfingen als gar kein Arbeitsvertrag" und nun ist die Welt schlecht und das Leben grausam, weil es tatsächlich Hintertupfingen geworden ist. Schließlich haben ja andere Kollegen einen Arbeitsplatz in Himmelreich bekommen. Da will man selber auch einen Arbeitsplatz in Himmelreich. Schließlich ist man viel besser als die Kollegen, die in Himmelreich einen Arbeitsvertrag bekommen haben und das Ganze ist so verdammt ungerecht.

Ja ja ja. Dass man sich selber immer besser einschätzt, liegt in der Natur des Menschen. Hier wurden wir aber nun mal von anderen Personen bewertet und haben größtenteils einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer Bundesbehörde bekommen, die jederzeit Standorte zumachen und uns umsetzen kann. Das haben wir alle mit dem Kreuzchen bei "bundesweit einsetzbar" bestätigt.
Also reißt Euch jetzt am Riemen und macht Eure Arbeit. In Hintertupfingen ist es dieselbe wie in Himmelreich. Und die Kollegen sind vermutlich auch nett.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Meine Frage ob schon jemand eine Umsetzungsverfügung erhalten hat oder etwas Neues darüber weiß, wird immer dezent ignoriert. Typisch BaMF! Wie die BaMF Führungsebene, so die BaMF Kollegen :D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bundesbehörde, wir alle sind Mitarbeiter einer BUNDESbehörde. Oder wofür steht wohl das "B" im Wort "BAMF"?

Bonn -> Berlin, auch Lehrer wechseln mal ihren Dienstort, gleichwohl Polizisten, die Liste ist erweiterbar.

Und bei uns? Ob nun kleine AS oder größeres AKZ: Schließung, Zusammenlegung -> Standortwechsel. So ist es nun mal. Jeder war und ist selbst dafür verantwortlich, weiterhin für diese Bundesbehörde tätig zu sein.

Ebenso war und ist jeder für sein Ranking selbst verantwortlich.

Wir alle kennen Kollegen, welche es aufgrund dieses undurchschaubaren Bewertungssystems nicht geschafft haben. In Anbetracht dieser Tatsache finde ich es unerträglich, über was sich der ein oder andere Schreiberling hier aufregt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bitte das Forum nicht zumüllen. Viel Scheibenkäse. Aber nur EIN Troll.

WiWi Gast schrieb am 19.03.2018:

Was war jetzt an der Aussage Käse? :-D Käse gabs bei mir zum Frühstück :-p
Solltest du auch mal ausprobieren ;)

WiWi Gast schrieb am 19.03.2018:

! unnötige Satzzeichen hast du weggelassen um uns dafür öfters denselben Käse aufzuschmieren. Warum?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich weiss dass wir zum 01.05 umgesetzt werden sollen, Danke. Die Verfügung fehlt halt noch. Ohne die werden keine kosten übernommen. Ohne die sollen wir keine Mietverträge unterschreiben. Deswegen habe ich gefragt. Jetzt suchen macht daher nur halb soviel Sinn.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ob es sinnvoller ist jetzt schon zu suchen oder zu warten bis die anderen z.T. 30-40 Kollegen, die das anders sehen, den Wohnungsmarkt abgegrast haben, muss jeder für sich selbst entscheiden.

WiWi Gast schrieb am 31.03.2018:

Ich weiss dass wir zum 01.05 umgesetzt werden sollen, Danke. Die Verfügung fehlt halt noch. Ohne die werden keine kosten übernommen. Ohne die sollen wir keine Mietverträge unterschreiben. Deswegen habe ich gefragt. Jetzt suchen macht daher nur halb soviel Sinn.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Achtung. Wer einen Makler beauftragt vor Umzugskostenzusage geht leer aus.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

tja, blöd gelaufen würd ich sagen :-D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

einen Makler braucht i.d.R. kein Bundesbediensteter, alle unbefristeten können von der Wohnfürsorge des Bundes profitieren. Einfach mal im Infoport schauen unter dem Stichwort :o)

WiWi Gast schrieb am 31.03.2018:

tja, blöd gelaufen würd ich sagen :-D

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

doch nicht blöd gelaufen würd ich sagen :-D

Feed me...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hmmm...habe beim BVA angerufen. Ist anders, als im Jobcenter. Dort gilt: Ausgaben vor Antrag= gelebt ist gelebt.

Mir wurde erklärt, dass auch rückwirkend gezahlt wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Dies ginge aber naturgemäß nicht bei den Umzugskosten als solchen, da hierfür mehrere (mind. 2) Angebote von Umzugsunternehmen vorgelegt werden müssten und eine gesonderte Genehmigung erteilt werden müsste. Außerdem muss der Vorwegumzug gesondert genehmigt werden.

Das Gesetz äußert sich mit Blick auf die Rückwirkung nicht und spricht nur von "Zusagen sind zu erteilen" und ein Antrag auf "Erstattung" (nicht "UmzugskostenZusage") kann erst nach einem Umzug erfolgen (§ 4 BUKG), wobei Umzugskosten sämtliche erstattungsfähigen Kosten meint, nicht nur die bzgl. Umzugsfirma. Demnach sind Zusage, die mit der Personalmaßnahme erteilt werden soll, und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen zu trennen. Die weiteren Voraussetzungen haben keine zeitlichen Angaben (wie z.B. nach Antrag o.ä.). Nur die Erstattung kann nach Zusage und Umzug beantragst werden.

WiWi Gast schrieb am 31.03.2018:

Ich weiss dass wir zum 01.05 umgesetzt werden sollen, Danke. Die Verfügung fehlt halt noch. Ohne die werden keine kosten übernommen. Ohne die sollen wir keine Mietverträge unterschreiben. Deswegen habe ich gefragt. Jetzt suchen macht daher nur halb soviel Sinn.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wie lautet bitte die Quelle dieser Aussage? Ich frage, weil ich andere Informationen bekommen habe. (siehe unten zu "Hmmm.....habe beim BVA angerufen.....")

WiWi Gast schrieb am 31.03.2018:

Achtung. Wer einen Makler beauftragt vor Umzugskostenzusage geht leer aus.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Naja, das ist alles relativ. Ich gehe davon aus, dass der Personalrat tatsächlich ein Mitbestimmungsrecht hat, § 75 Abs. 1 Nr. 3 PersVG. Ich gehe davon aus, dass das eindeutig ist.

Nun die Frage, inwieweit dieses Mitbestimmungsrecht eingeschränkt ist. Denn Fakt ist auch, dass es auch Gründe gibt, weshalb der PersR die Zustimmung verweigern darf, siehe § 77 Abs. 2 BPersVG. Und hier wird man wohl sagen müssen, dass diejenigen, die einer Entfristung mit bundesweiter Versetzungsmöglichkeit (mit Unterschrift auf dem Entfristungsvertrag und Zugang BAMF) sowie dem damit verbundenen Wunsch, in dem vereinbarten Referat tätig werden zu wollen, keine Gründe geltend machen können. M.a.W. liegt kein Grund im Sinne von § 77 Abs.2 BPersVG vor.

Einziger Angriffspunkt ist die "Bewertungsrichtlinie". Sollte diese fehlerhaft umgesetzt worden sein (vgl. § 77 Abs. 2 Nr. 1, 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG), dann kann es sein, dass der Personalrat ein Verweigerungsrecht hat. Gilt übrigens auch mit Blick auf Frauenförderungsplanverletzungen.

Nur: es erscheint widersprüchlich, dass zunächst mit Vertragsunterzeichnung einem bestimmten Referat durch die MA zugestimmt wird, sodann nach Entfristung der betreffende MA deren Versetzungsverfügung nicht zugestimmt werden soll. Insoweit ist mit Blick auf eine Verweigerung durch den PR eine einschränkende Auslegung des Verweigerungsrechts aus § 77 Abs. 2 BPersVG geboten. Wenn ein MA sich mit einem Referat einverstanden erklärt (niemand wurde zur Unterzeichnung gezwungen), dann sind m.E. nach nur Gründe, die nach Vertragsschluss entstanden sind, berücksichtigungsfähig. Und dann auch nur mit Blick auf Gründe gem. § 77 Abs. 2 BPersVG. Dies könnte auch den straffen Zeitplan erklären: wenig Zeit zwischen Vertragsschluss und Versetzung=geringere Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von beachtlichen Gründen nach Vertragsschluss.

Und ganz kurz zum Personalrat: der PR ist keine Gewerkschaft. Er versucht nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die Organisation, hier also des BAMF, sozialverträglich zu gestalten. § 2 BPersVG: "Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.". Die Aufgabe des PR ist NICHT Arbeitskampf, sondern Gespräche/Maßnahmen für Abstimmungen u.ä. in der Organisation des Amtes sowie die Übernahme von Kontrollen. Insoweit hat der PR eine vergleichsweise schwache Position, dient aber eben auch der Mitbestimmung (betont formuliert) in einem Unternehmen, das jemand anderem gehört und in dem der Arbeitgeber das Sagen hat (Weisungsrecht). Ich schreibe nicht, dass das alles so toll ist. Man muss aber sehen, dass die Amtsleitung davon ausgeht, die Vereinbarungen mit den MA werden von beiden Seiten eingehalten und entsprechend handelt sie auch, setzt also 1:1 um. Ich stimme dieser Vermutung des Chatteilnehmers zu.
Und sollten meine Überlegungen, die eingeschränkten Verweigerungsgründe des PR betreffend, korrekt sein, auch zu recht und ein Gericht kann dies nicht ändern. M.a.W. ist ein Beteiligungsrecht des PR zu bejahen, ein Zustimmungsverweigerungsrecht in den meisten Fällen aber wohl zu verneinen. Aber Rumpelstilzchen ist mit Blick auf die gesetzlichen Möglichkeiten für den PR ein wenig zu viel, finde ich...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Nach der letzten Infoport Meldung gehe ich davon aus, dass die Amtsleitung auch dies wieder 1:1 umsetzen wird, also alle Klagen und Einwände ignoriert und diejenigen, die am 2.5. nicht im neuen Referat antreten mit arbeitsrechtlichen Mitteln belangen wird.

Ob man das gut finden soll, steht auf einem anderen Blatt, aber es setzt die Konsequenz der getroffenen Entscheidungen (und Nichtbeachtung der Richter) fort, so dass auch der GPR hier nur das Rumpelstilzchen geben, aber nichts ändern kann...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Sieht von Euch noch irgendjemand Chancen dafür, dass die Umsetzungen zum 01.05. NICHT angeordnet werden, oder ist aus Eurer Sicht der Zug abgefahren und die Betroffenen müssen alle gehen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Thema Klage
m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/fester-job-im-oeffentlichen-dienst-blieb-ein-traum_aid-9242509

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Thema Klage
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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Dass mit der 1:1 Umsetzung dürfte stimmen. Allerdings glaube ich nicht, dass alles ignoriert wird bzw. zu unrecht ignoriert wird.

Laut § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG hat der PR mitzubestimmen. Einverstanden.
Allerdings müssen Gründe nach § 77 Abs. 2 BPersVG vorliegen, damit der PR die Zustimmung verweigern darf. Hier sehe ich ein Problem:
Wenn MA mit dem Entfristungsvertrag neben einer bundeweiten Versetzungsbereitschaft auch einer Weiterbeschäftigung bei einem bestimmten Referat zustimmen, dann erscheint es widersprüchlich bis missbräuchlich, wenn der PR die Zustimmung verweigert.

Denkbar ist allenfalls eine Verweigerung gem. §§ 77 Abs. 2 Nr. 1, 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG, nämlich wegen Verstoß gegen die Bewertungsrichtlinie u.ä.. Aber auch hier gilt: die MA haben mit dem Entfristungsvertrag einer Versetzung an ein Wunschreferat (eines von mehreren) zugestimmt. Aus welchem Grund soll dann "plötzlich" ein Grund vorliegen, dort nicht entfristet werden zu wollen.
Meines Erachtens nach ist eine Zustimmung nur für Gründe zu versagen, die nach Vertragsschluss entstanden sind und unter die Gründe des § 77 Abs. 2 BPersG fallen. Alles andere grenzt an Rechtsmissbrauch, um doch noch an eine andere Wunschdienststelle zu kommen. M.a.W.: Ein Beteiligungsrecht des PR liegt vor; eine Verweigerung der Zusage durch den PR erscheint in den meisten Fällen als rechtswidrig. Dann darf der Arbeitgeber eine etwaige Verweigerung missachten.
Allerdings sieht es so aus, dass der AG genau davon ausgeht, sprich fehlender Verweigerungsgrund. Die Behördenleitung macht eigentlich alles richtig: Die entfristeten MA wollten an einen bestimmten Arbeitsort (ggf. einer von vielen Orten/nicht der erste Wunschort) und setzt dies nun schnellstmöglich um, da schließlich das Einverständnis/ der Wunsch durch die MA aus Sicht des AG abgegeben wurde.

Auch die schnelle Umsetzung macht aus Sicht des AG (und ggf. auch den zufriedenen MA) Sinn, da auf diese Weise nach Vertragsschluss auftretende, zu beachtende Gründe für eine Verweigerung minimiert werden. Schnelle Versetzung= geringere Wahrscheinlichkeit für berücksichtigungsfähige Verweigerungsgründe nach Vertragsschluss. Man mag das nicht toll finden. Aber ganz falsch agiert die Leitung nicht, sollte den PR aber beteiligen.

Man muss sich den Zweck des PR mal vor Augen halten. Er ist schließlich keine Gewerkschaft und für den Arbeitskampf vorgesehen. § 2 BPersVG: "Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen." Wenn doch der MA zustimmt, dann läuft die Versetzung in dessen Sinne und sollte auch im Sinne der Personalvertretung PR sein.

Mit Blick auf die Aufgaben und Möglichkeiten des PR sollte aber nicht von Rumpelstilzchen gesprochen werden...der PR versucht die Interessen der MA (überspitzt gesagt) in einem Unternehmen, das jemand anderem gehört und in dem jemand anderes das Weisungsrecht hat, sozialverträglich zu gestalten und die Interessen der MA mit Blick auf die Arbeitsorganisation zu vertreten und durchzusetzen.

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Nach der letzten Infoport Meldung gehe ich davon aus, dass die Amtsleitung auch dies wieder 1:1 umsetzen wird, also alle Klagen und Einwände ignoriert und diejenigen, die am 2.5. nicht im neuen Referat antreten mit arbeitsrechtlichen Mitteln belangen wird.

Ob man das gut finden soll, steht auf einem anderen Blatt, aber es setzt die Konsequenz der getroffenen Entscheidungen (und Nichtbeachtung der Richter) fort, so dass auch der GPR hier nur das Rumpelstilzchen geben, aber nichts ändern kann...

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Sieht von Euch noch irgendjemand Chancen dafür, dass die Umsetzungen zum 01.05. NICHT angeordnet werden, oder ist aus Eurer Sicht der Zug abgefahren und die Betroffenen müssen alle gehen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nur heiße Luft. Der Satz "es ist vorgesehen..." wurde nicht Vertragsbestandteil. Und die Umsetzung bedeutet oftmals, dass das "Wunschreferat" verlassen werden muss.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hi,

also mir ist bekannt, dass die Mails bereits rechtsverbindlich waren und die schriftlichen Verträge nur deklaratorischen Charakter hatten. Dem AG kann es egal sein, ob ein Vertrag nur in Textform zustande kommt, da sowieso eine Entfristung stattfinden sollte.

Soweit ich weiß, ist eine Versetzung mit einem dauerhaften Ortswechsel verbunden. Eine Umsetzung jedoch nicht!? Ich verstehe jetzt allerdings den Begriff "Wunschreferat". Ich dachte, Wunschreferat meint jedes Referat, das angegeben wurde; mit entsprechender Priorität.

Bis dann

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nur heiße Luft. Der Satz "es ist vorgesehen..." wurde nicht Vertragsbestandteil. Und die Umsetzung bedeutet oftmals, dass das "Wunschreferat" verlassen werden muss.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bitte Versetzung und Umsetzung richtig definieren. Hat mit Ortswechsel nichts zu tun sondern maßgebend ist für die Begrifflichkeit die Übertragung eines anderen Amtes. Liegt das vor, dann ist es eine Umsetzung. Bei einer Versetzung bleibt der Dienstposten statusrechtlich gleich.
Das gilt jedoch nur für Beamte, siehe BBG.

TvöD regelt dies nur in Versetzung. Daneben gibt es noch Abordnung und Zuweisung.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Hi,

also mir ist bekannt, dass die Mails bereits rechtsverbindlich waren und die schriftlichen Verträge nur deklaratorischen Charakter hatten. Dem AG kann es egal sein, ob ein Vertrag nur in Textform zustande kommt, da sowieso eine Entfristung stattfinden sollte.

Soweit ich weiß, ist eine Versetzung mit einem dauerhaften Ortswechsel verbunden. Eine Umsetzung jedoch nicht!? Ich verstehe jetzt allerdings den Begriff "Wunschreferat". Ich dachte, Wunschreferat meint jedes Referat, das angegeben wurde; mit entsprechender Priorität.

Bis dann

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nur heiße Luft. Der Satz "es ist vorgesehen..." wurde nicht Vertragsbestandteil. Und die Umsetzung bedeutet oftmals, dass das "Wunschreferat" verlassen werden muss.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Langweiliger Artikel, viel heiße Luft um nichts... überflüssig

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Thema Klage
m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/fester-job-im-oeffentlichen-dienst-blieb-ein-traum_aid-9242509

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

was war da los

"Die Chefin seiner Außenstelle hatte entschieden, dass angesichts des hohen bis Jahresende noch zu bewältigenden Arbeitspensums es nicht möglich ist, dass wir noch in diesem Jahr unsere besten Kräfte, zu denen Herr Groß mit zählt, für drei Wochen auf Schulung zu schicken"

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Thema Klage
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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Mindestens 6 Punkte, egal wo.

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wenn der (frühere) Kollege tatsächlich eine 5,49 als Beurteilung gehabt hat, hätte es eine Reihe von Organisationseinheiten gegeben, in denen er - sofern er die Bereitschaft gezeigt hätte - untergekommen wäre. Letztlich hat er sich wohl doch nicht dazu bereitfinden können, sich tatsächlich bundesweit zur Verfügung zu stellen.

An folgenden AKZ/AS hätte er unterkommen können:
AKZ Eisenhüttenstadt (Mindestnote: 5,19)
AS Manching (5,19)
AKZ Trier (5,22)
AKZ Mönchengladbach (5,27)
AKZ Chemnitz (5,30)
AS Norstoprf-Horst (5,38)
AS Bramsche (5,49)

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das mag ja vielleicht sein, dass er im Nachhinein in diesen AS hätte unterkommen können. Er war aber doch vorher, wie wir alle, in völliger Unkenntnis seiner Note, die er erst ein halbes Jahr später erfahren hat..."aus verfahrensökonomischen Gründen" wie es so schön heißt (wo der Sinn in dieser Maßnahme lag, konnte einem ja auch keiner sagen). Dass er sich eventuell "nur" in 200 km Umkreis oder so beworben hat, weil er mit einer viel besseren Note gerechnet hat, auf welche er sich nach dem Lob der Ref-Leiterin ja Hoffnungen machen konnte, kann ihm meiner Ansicht nach nicht vorwerfen. Anders sieht es aus, wenn er sich wirklich nur in seiner AS München beworben hat. Dann hast du meiner Meinung nach schon Recht, wenn man sich nur auf eine Option verlässt.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Wenn der (frühere) Kollege tatsächlich eine 5,49 als Beurteilung gehabt hat, hätte es eine Reihe von Organisationseinheiten gegeben, in denen er - sofern er die Bereitschaft gezeigt hätte - untergekommen wäre. Letztlich hat er sich wohl doch nicht dazu bereitfinden können, sich tatsächlich bundesweit zur Verfügung zu stellen. An folgenden AKZ/AS hätte er unterkommen können:
AKZ Eisenhüttenstadt (Mindestnote: 5,19)
AS Manching (5,19)
AKZ Trier (5,22)
AKZ Mönchengladbach (5,27)
AKZ Chemnitz (5,30)
AS Norstoprf-Horst (5,38)
AS Bramsche (5,49)

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es mag ja sein, dass der betreffende Kollege in München mit einer viel besseren Note gerechnet hat, aber dann hat er sich eben verkalkuliert. Man konnte sich in diesem Verfahren mit Nichts sicher sein und konnte auch nicht darauf spekulieren, dass es in seinem "Heimatreferat" klappt. Ich gebe zu, dass ich in meiner Bewertung der Situation bisweilen sehr nüchtern bin, aber mittlerweile fehlt mir für einen Teil der Kollegen auch das Verständnis. Im Rahmen des Verfahrens konnte man sich im gD (nach der nochmaligen Anpassung des Stellenpools) auf 45 Organisationseinheiten bewerben. Ich selbst habe mich auf 33 unterschiedliche Referate im gesamten Bundesgebiet beworben. Wer das nicht tut, weil er vielleicht nicht umziehen möchte, in einer Stadt mit adäquater Party-Szene verbleiben will oder meint, er könne sich Heimatverbundenheit in der heutigen Arbeitswelt leisten, hat dann eben Pech gehabt. Ich kann verstehen, dass die Kollegen im mD das bei einer E6 nicht tun können, aber mit E12 muss man heute flexibel sein. Wo gibt es die denn im öD sonst noch? Bei uns im Referat gibt es auch ein paar Spezialisten, welche mit ihren Noten in 80 Prozent der Referate sicher übernommen worden wären, aber eben nur ihr "Heimatreferat" angegeben haben, für das es aufgrund der begrenzten Stellenzahl nicht gereicht hat. In meinen Augen ist man dann selbst schuld.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Das mag ja vielleicht sein, dass er im Nachhinein in diesen AS hätte unterkommen können. Er war aber doch vorher, wie wir alle, in völliger Unkenntnis seiner Note, die er erst ein halbes Jahr später erfahren hat..."aus verfahrensökonomischen Gründen" wie es so schön heißt (wo der Sinn in dieser Maßnahme lag, konnte einem ja auch keiner sagen). Dass er sich eventuell "nur" in 200 km Umkreis oder so beworben hat, weil er mit einer viel besseren Note gerechnet hat, auf welche er sich nach dem Lob der Ref-Leiterin ja Hoffnungen machen konnte, kann ihm meiner Ansicht nach nicht vorwerfen. Anders sieht es aus, wenn er sich wirklich nur in seiner AS München beworben hat. Dann hast du meiner Meinung nach schon Recht, wenn man sich nur auf eine Option verlässt.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Wenn der (frühere) Kollege tatsächlich eine 5,49 als Beurteilung gehabt hat, hätte es eine Reihe von Organisationseinheiten gegeben, in denen er - sofern er die Bereitschaft gezeigt hätte - untergekommen wäre. Letztlich hat er sich wohl doch nicht dazu bereitfinden können, sich tatsächlich bundesweit zur Verfügung zu stellen. An folgenden AKZ/AS hätte er unterkommen können:
AKZ Eisenhüttenstadt (Mindestnote: 5,19)
AS Manching (5,19)
AKZ Trier (5,22)
AKZ Mönchengladbach (5,27)
AKZ Chemnitz (5,30)
AS Norstoprf-Horst (5,38)
AS Bramsche (5,49)

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Der Kollege sitzt im Rollstuhl! Schon einmal darüber nachgedacht, dass es mit diesem Handicap vielleicht nicht so einfach ist mal so umzuziehen? Diese Kaltschnäuzigkeit hier ist kaum zu ertragen!

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Es mag ja sein, dass der betreffende Kollege in München mit einer viel besseren Note gerechnet hat, aber dann hat er sich eben verkalkuliert. Man konnte sich in diesem Verfahren mit Nichts sicher sein und konnte auch nicht darauf spekulieren, dass es in seinem "Heimatreferat" klappt. Ich gebe zu, dass ich in meiner Bewertung der Situation bisweilen sehr nüchtern bin, aber mittlerweile fehlt mir für einen Teil der Kollegen auch das Verständnis. Im Rahmen des Verfahrens konnte man sich im gD (nach der nochmaligen Anpassung des Stellenpools) auf 45 Organisationseinheiten bewerben. Ich selbst habe mich auf 33 unterschiedliche Referate im gesamten Bundesgebiet beworben. Wer das nicht tut, weil er vielleicht nicht umziehen möchte, in einer Stadt mit adäquater Party-Szene verbleiben will oder meint, er könne sich Heimatverbundenheit in der heutigen Arbeitswelt leisten, hat dann eben Pech gehabt. Ich kann verstehen, dass die Kollegen im mD das bei einer E6 nicht tun können, aber mit E12 muss man heute flexibel sein. Wo gibt es die denn im öD sonst noch? Bei uns im Referat gibt es auch ein paar Spezialisten, welche mit ihren Noten in 80 Prozent der Referate sicher übernommen worden wären, aber eben nur ihr "Heimatreferat" angegeben haben, für das es aufgrund der begrenzten Stellenzahl nicht gereicht hat. In meinen Augen ist man dann selbst schuld.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Das mag ja vielleicht sein, dass er im Nachhinein in diesen AS hätte unterkommen können. Er war aber doch vorher, wie wir alle, in völliger Unkenntnis seiner Note, die er erst ein halbes Jahr später erfahren hat..."aus verfahrensökonomischen Gründen" wie es so schön heißt (wo der Sinn in dieser Maßnahme lag, konnte einem ja auch keiner sagen). Dass er sich eventuell "nur" in 200 km Umkreis oder so beworben hat, weil er mit einer viel besseren Note gerechnet hat, auf welche er sich nach dem Lob der Ref-Leiterin ja Hoffnungen machen konnte, kann ihm meiner Ansicht nach nicht vorwerfen. Anders sieht es aus, wenn er sich wirklich nur in seiner AS München beworben hat. Dann hast du meiner Meinung nach schon Recht, wenn man sich nur auf eine Option verlässt.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Wenn der (frühere) Kollege tatsächlich eine 5,49 als Beurteilung gehabt hat, hätte es eine Reihe von Organisationseinheiten gegeben, in denen er - sofern er die Bereitschaft gezeigt hätte - untergekommen wäre. Letztlich hat er sich wohl doch nicht dazu bereitfinden können, sich tatsächlich bundesweit zur Verfügung zu stellen. An folgenden AKZ/AS hätte er unterkommen können:
AKZ Eisenhüttenstadt (Mindestnote: 5,19)
AS Manching (5,19)
AKZ Trier (5,22)
AKZ Mönchengladbach (5,27)
AKZ Chemnitz (5,30)
AS Norstoprf-Horst (5,38)
AS Bramsche (5,49)

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bingo, da darf man dann den Kollegen aus Essen danken, die gegen das Tranchenverfahren geklagt haben um sich in Dortmund oder einer anderen aussichtslosen Aussenstelle bewerben zu dürfen. Das Leben in seiner Sinnlosigkeit ist die Grundlage jeder Juristerei!

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Es mag ja sein, dass der betreffende Kollege in München mit einer viel besseren Note gerechnet hat, aber dann hat er sich eben verkalkuliert. Man konnte sich in diesem Verfahren mit Nichts sicher sein und konnte auch nicht darauf spekulieren, dass es in seinem "Heimatreferat" klappt. Ich gebe zu, dass ich in meiner Bewertung der Situation bisweilen sehr nüchtern bin, aber mittlerweile fehlt mir für einen Teil der Kollegen auch das Verständnis. Im Rahmen des Verfahrens konnte man sich im gD (nach der nochmaligen Anpassung des Stellenpools) auf 45 Organisationseinheiten bewerben. Ich selbst habe mich auf 33 unterschiedliche Referate im gesamten Bundesgebiet beworben. Wer das nicht tut, weil er vielleicht nicht umziehen möchte, in einer Stadt mit adäquater Party-Szene verbleiben will oder meint, er könne sich Heimatverbundenheit in der heutigen Arbeitswelt leisten, hat dann eben Pech gehabt. Ich kann verstehen, dass die Kollegen im mD das bei einer E6 nicht tun können, aber mit E12 muss man heute flexibel sein. Wo gibt es die denn im öD sonst noch? Bei uns im Referat gibt es auch ein paar Spezialisten, welche mit ihren Noten in 80 Prozent der Referate sicher übernommen worden wären, aber eben nur ihr "Heimatreferat" angegeben haben, für das es aufgrund der begrenzten Stellenzahl nicht gereicht hat. In meinen Augen ist man dann selbst schuld.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Das mag ja vielleicht sein, dass er im Nachhinein in diesen AS hätte unterkommen können. Er war aber doch vorher, wie wir alle, in völliger Unkenntnis seiner Note, die er erst ein halbes Jahr später erfahren hat..."aus verfahrensökonomischen Gründen" wie es so schön heißt (wo der Sinn in dieser Maßnahme lag, konnte einem ja auch keiner sagen). Dass er sich eventuell "nur" in 200 km Umkreis oder so beworben hat, weil er mit einer viel besseren Note gerechnet hat, auf welche er sich nach dem Lob der Ref-Leiterin ja Hoffnungen machen konnte, kann ihm meiner Ansicht nach nicht vorwerfen. Anders sieht es aus, wenn er sich wirklich nur in seiner AS München beworben hat. Dann hast du meiner Meinung nach schon Recht, wenn man sich nur auf eine Option verlässt.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Wenn der (frühere) Kollege tatsächlich eine 5,49 als Beurteilung gehabt hat, hätte es eine Reihe von Organisationseinheiten gegeben, in denen er - sofern er die Bereitschaft gezeigt hätte - untergekommen wäre. Letztlich hat er sich wohl doch nicht dazu bereitfinden können, sich tatsächlich bundesweit zur Verfügung zu stellen. An folgenden AKZ/AS hätte er unterkommen können:
AKZ Eisenhüttenstadt (Mindestnote: 5,19)
AS Manching (5,19)
AKZ Trier (5,22)
AKZ Mönchengladbach (5,27)
AKZ Chemnitz (5,30)
AS Norstoprf-Horst (5,38)
AS Bramsche (5,49)

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das war aber kein Fair Play in München.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

was war da los

"Die Chefin seiner Außenstelle hatte entschieden, dass angesichts des hohen bis Jahresende noch zu bewältigenden Arbeitspensums es nicht möglich ist, dass wir noch in diesem Jahr unsere besten Kräfte, zu denen Herr Groß mit zählt, für drei Wochen auf Schulung zu schicken"

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich will gar nicht leugnen, dass es für Kollegen mit Schwerbehinderung schwierig sein kann. Ich weiß das insbesondere deshalb, weil ich selbst schwerbehindert bin. Gerade deshalb will und kann ich so etwas nicht als Ausrede gelten lassen. Für mich hat das auch nichts mit Kaltschnäuzigkeit zu tun, sondern mit einer realistischen Einschätzung des Arbeitsmarktes - zumindest bei uns in Ostdeutschland. Hier lecken sich 90% der Arbeitnehmer die Finger nach dem, was wir im Monat nach Hause bringen. Dafür erwarte ich tatsächlich ein gewisses Maß an Flexibilität und Leistungsbereitschaft.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Der Kollege sitzt im Rollstuhl! Schon einmal darüber nachgedacht, dass es mit diesem Handicap vielleicht nicht so einfach ist mal so umzuziehen? Diese Kaltschnäuzigkeit hier ist kaum zu ertragen!

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Es mag ja sein, dass der betreffende Kollege in München mit einer viel besseren Note gerechnet hat, aber dann hat er sich eben verkalkuliert. Man konnte sich in diesem Verfahren mit Nichts sicher sein und konnte auch nicht darauf spekulieren, dass es in seinem "Heimatreferat" klappt. Ich gebe zu, dass ich in meiner Bewertung der Situation bisweilen sehr nüchtern bin, aber mittlerweile fehlt mir für einen Teil der Kollegen auch das Verständnis. Im Rahmen des Verfahrens konnte man sich im gD (nach der nochmaligen Anpassung des Stellenpools) auf 45 Organisationseinheiten bewerben. Ich selbst habe mich auf 33 unterschiedliche Referate im gesamten Bundesgebiet beworben. Wer das nicht tut, weil er vielleicht nicht umziehen möchte, in einer Stadt mit adäquater Party-Szene verbleiben will oder meint, er könne sich Heimatverbundenheit in der heutigen Arbeitswelt leisten, hat dann eben Pech gehabt. Ich kann verstehen, dass die Kollegen im mD das bei einer E6 nicht tun können, aber mit E12 muss man heute flexibel sein. Wo gibt es die denn im öD sonst noch? Bei uns im Referat gibt es auch ein paar Spezialisten, welche mit ihren Noten in 80 Prozent der Referate sicher übernommen worden wären, aber eben nur ihr "Heimatreferat" angegeben haben, für das es aufgrund der begrenzten Stellenzahl nicht gereicht hat. In meinen Augen ist man dann selbst schuld.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Das mag ja vielleicht sein, dass er im Nachhinein in diesen AS hätte unterkommen können. Er war aber doch vorher, wie wir alle, in völliger Unkenntnis seiner Note, die er erst ein halbes Jahr später erfahren hat..."aus verfahrensökonomischen Gründen" wie es so schön heißt (wo der Sinn in dieser Maßnahme lag, konnte einem ja auch keiner sagen). Dass er sich eventuell "nur" in 200 km Umkreis oder so beworben hat, weil er mit einer viel besseren Note gerechnet hat, auf welche er sich nach dem Lob der Ref-Leiterin ja Hoffnungen machen konnte, kann ihm meiner Ansicht nach nicht vorwerfen. Anders sieht es aus, wenn er sich wirklich nur in seiner AS München beworben hat. Dann hast du meiner Meinung nach schon Recht, wenn man sich nur auf eine Option verlässt.

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Wenn der (frühere) Kollege tatsächlich eine 5,49 als Beurteilung gehabt hat, hätte es eine Reihe von Organisationseinheiten gegeben, in denen er - sofern er die Bereitschaft gezeigt hätte - untergekommen wäre. Letztlich hat er sich wohl doch nicht dazu bereitfinden können, sich tatsächlich bundesweit zur Verfügung zu stellen. An folgenden AKZ/AS hätte er unterkommen können:
AKZ Eisenhüttenstadt (Mindestnote: 5,19)
AS Manching (5,19)
AKZ Trier (5,22)
AKZ Mönchengladbach (5,27)
AKZ Chemnitz (5,30)
AS Norstoprf-Horst (5,38)
AS Bramsche (5,49)

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Dieser Beitrag ist interessant, hat aber eine merkwürdige Formulierung. Einerseits wird davon geschrieben, dass auf 5 Punkte abgerundet wurde, andererseits habe er 5,49 Punkte. Es wurden mit Blick auf eine Entfristung doch die Werte mit Kommastelle berücksichtigt. Demnach kämen andere Dienststellen im Bundesgebiet in einem anders formulierten Vergleich in Betracht. Klar, das zu wollen ist eine andere Frage. Die Formulierung, 5 Punkte reichten in keinem Fall, ist so nicht ganz korrekt, oder? Und wenn 6 Punkte für einen sachgrundbezogenen, befristeten Vertrag gefordert wird, dann muss dass ja nicht für eine andere Dienststelle gelten, dann also unbefristet. Denn die Argumentation einer Klage (und dem daraus resultierenden Vergleich und Vertrag) ist nicht der Wunsch nach einer befristeten oder unbefristete Stelle, sondern die Beurteilung als solche (was man auch immer davon halten mag). Welcher Vergleich geschlossen wird ist schlichtweg das Ergebnis individueller Auseinandersetzungen, die zugegebenermaßen im ÖD ähnlich, aber nicht identisch sind.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Nichts zu Klage gefunden. Nur Befristung und Politik.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

Thema Klage
...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein es ist Art 33 (2) GG: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Es gibt mehr als einen Schwerbehinderten mit deutlich komplexeren Behinderungen beim BAMF, die alle Flexibilität gezeigt haben. Wenn es aus familiären oder sonstigen Gründen nicht geht, okay, akzeptiert. Dann muss er aber auch seine Stellenauswahl am Wohnsitz orientieren und nicht umgekehrt erwarten, dass ihm die goldene Bulle überbracht wird.

Sorry, eine Schwerbehinderung ist nicht schön, aber unser Arbeitgeber hat sich (wenn auch erst nach Druck) wirklich gestreckt, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Erleichterungen und Hebungen zu bieten. Ihm missfällt seine Bewertung, er klagt, nun wird der Richter entscheiden, wie objektiv der RL das hätte machen müssen...

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Der Kollege sitzt im Rollstuhl! Schon einmal darüber nachgedacht, dass es mit diesem Handicap vielleicht nicht so einfach ist mal so umzuziehen? Diese Kaltschnäuzigkeit hier ist kaum zu ertragen!

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wisst ihr ob der Personalrat zurzeit Neueinstellungen zustimmt ?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

So weit ich weiß nicht. Die Amtsleitung stellt dennoch ein.

WiWi Gast schrieb am 06.04.2018:

Wisst ihr ob der Personalrat zurzeit Neueinstellungen zustimmt ?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Kurze Zwischenfrage: Wie sieht eigentlich der Dresscode in den Außenstellen aus? Beim Vorstellungsgespräch einen Anzug mit Krawatte zu tragen dürfte nicht allzu overdressed wirken, aber wie verhält sich das im Berufsalltag als Entscheider? Anzug ohne/mit Krawatte oder doch eher Jeans mit Hemd?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Schätze, das ist eine Frage der Laufbahn. Höherer Dienst wird etwas anderes sein als mD oder gD. Gesehen habe ich schon alle genannten Varianten im mD und gD.

WiWi Gast schrieb am 09.04.2018:

Kurze Zwischenfrage: Wie sieht eigentlich der Dresscode in den Außenstellen aus? Beim Vorstellungsgespräch einen Anzug mit Krawatte zu tragen dürfte nicht allzu overdressed wirken, aber wie verhält sich das im Berufsalltag als Entscheider? Anzug ohne/mit Krawatte oder doch eher Jeans mit Hemd?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die einzigen Vorgaben bei uns sind, dass Herren eine lange Hose zu tragen haben und die Damen den Rock bis eine Hand breit über den Knie. Ansonsten sieht man von den Entscheidern nur dann jemanden mit Krawatte, wenn ein TV-Team auftaucht.

WiWi Gast schrieb am 09.04.2018:

Kurze Zwischenfrage: Wie sieht eigentlich der Dresscode in den Außenstellen aus? Beim Vorstellungsgespräch einen Anzug mit Krawatte zu tragen dürfte nicht allzu overdressed wirken, aber wie verhält sich das im Berufsalltag als Entscheider? Anzug ohne/mit Krawatte oder doch eher Jeans mit Hemd?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bist Du denn für den mD, gD oder hD eingestellt. Im mD halte ich Anzug mit Krawatte für ausgeschlossen. Bei normalen EE im gD halte ich das auch für relativ unüblich im normalen Tagesbetrieb. In unserem Referat ist mir keiner der EE bekannt, der regelmäßig Anzug und Krawatte tragen würde. Gute Hose und ein Hemd ist da eigentlich üblich. Lediglich von einem Entscheider aus einem anderen Referat, welcher gleichzeitig Teamleiter ist, weiß ich, dass er häufig Anzug trägt. Wie es im hD aussieht, weiß ich nicht. Wir haben in unserem Referat nur Frauen im hD.

WiWi Gast schrieb am 09.04.2018:

Kurze Zwischenfrage: Wie sieht eigentlich der Dresscode in den Außenstellen aus? Beim Vorstellungsgespräch einen Anzug mit Krawatte zu tragen dürfte nicht allzu overdressed wirken, aber wie verhält sich das im Berufsalltag als Entscheider? Anzug ohne/mit Krawatte oder doch eher Jeans mit Hemd?

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Leo

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Servus miteinander,
ich hatte Anfang März 2018 das Vorstellungsgespräch (welches ganz locker und gut ablief) und mir wurde mitgeteilt, dass man in 3-5 Wochen eine Antwort erhält. Leider habe ich bisher keine Zusage/Absage bekommen. Wie sieht es aus bei Euch, irgendwelche Rückmeldung?
Vielen Dank
P.S.: Sorry wenn ich den Thread für meine eigene Frage missbrauche.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Hallo Leo,
ich hatte am 14.03. ein Vorstellungsgespräch (Bonn) und am 21.03. kam die vorbehaltliche Einstellungszusage. Mir wurde angegeben dass die Einstellung zum 01.05 oder 01.06. erfolgen soll. Danach habe ich leider nichts mehr gehört. Ich habe gelesen, dass der Personalrat den neuen Einstellungen nicht zustimmt und eine Klage anhängig ist...Vielleicht wird das Ergebnis erstmal abgewartet bzw. laufen derzeit ja auch noch die Umsetzungen. Ich hoffe, dass nichts dazwischen kommt. Mit der vorbehaltlichen Einstellung hab ich ja noch nichts in der Hand...die Ungewissheit ist schon ein wenig nervig.

Leo schrieb am 10.04.2018:

Servus miteinander,
ich hatte Anfang März 2018 das Vorstellungsgespräch (welches ganz locker und gut ablief) und mir wurde mitgeteilt, dass man in 3-5 Wochen eine Antwort erhält. Leider habe ich bisher keine Zusage/Absage bekommen. Wie sieht es aus bei Euch, irgendwelche Rückmeldung?
Vielen Dank
P.S.: Sorry wenn ich den Thread für meine eigene Frage missbrauche.

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Leo

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Dann bist Du ja schon wenigstens ein Schritt weiter. Es lief bei mir anfangs auch recht zügig, aber wie gesagt, seit 4-5 Wochen sitze ich auch auf heißen Kohlen. Eine Zwischennachricht von der Personalabteilung wäre sicher nett (gewesen), aber wie es sich aus den vorherigen zahlreichen Beiträgen in diesem Forum schließen lässt, ist es wohl vergeblich darauf zu warten. Und Geduld ist die Tugend, die man hier recht gut trainiert...

WiWi Gast schrieb am 10.04.2018:

Hallo Leo,
ich hatte am 14.03. ein Vorstellungsgespräch (Bonn) und am 21.03. kam die vorbehaltliche Einstellungszusage. Mir wurde angegeben dass die Einstellung zum 01.05 oder 01.06. erfolgen soll. Danach habe ich leider nichts mehr gehört. Ich habe gelesen, dass der Personalrat den neuen Einstellungen nicht zustimmt und eine Klage anhängig ist...Vielleicht wird das Ergebnis erstmal abgewartet bzw. laufen derzeit ja auch noch die Umsetzungen. Ich hoffe, dass nichts dazwischen kommt. Mit der vorbehaltlichen Einstellung hab ich ja noch nichts in der Hand...die Ungewissheit ist schon ein wenig nervig.

Leo schrieb am 10.04.2018:

Servus miteinander,
ich hatte Anfang März 2018 das Vorstellungsgespräch (welches ganz locker und gut ablief) und mir wurde mitgeteilt, dass man in 3-5 Wochen eine Antwort erhält. Leider habe ich bisher keine Zusage/Absage bekommen. Wie sieht es aus bei Euch, irgendwelche Rückmeldung?
Vielen Dank
P.S.: Sorry wenn ich den Thread für meine eigene Frage missbrauche.

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WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Willkommen im BAMF!
Meine erste (Iniativ-) Bewerbung verschickte ich im Dez. 2015, es folgten im Feb/ März 2016 zwei Vorstellungsgespräche, Einstellung war zum 1.4.2016 anvisiert, Klagen waren (wie immer) anhängig, Zusage kam am 1.8.2016, Arbeitseintritt im Okt 2016. Wie hier ausreichend dargestellt, wurden wir bzgl. der Entfristungen ähnlich hingehalten. Dafür jetzt Umsetzungen in Schallgeschwindigkeit. Geduld gepaart mit Flexibilität sollte man als Kernkompetenzen also mitbringen...
Leo schrieb am 10.04.2018:

Dann bist Du ja schon wenigstens ein Schritt weiter. Es lief bei mir anfangs auch recht zügig, aber wie gesagt, seit 4-5 Wochen sitze ich auch auf heißen Kohlen. Eine Zwischennachricht von der Personalabteilung wäre sicher nett (gewesen), aber wie es sich aus den vorherigen zahlreichen Beiträgen in diesem Forum schließen lässt, ist es wohl vergeblich darauf zu warten. Und Geduld ist die Tugend, die man hier recht gut trainiert...

WiWi Gast schrieb am 10.04.2018:

Hallo Leo,
ich hatte am 14.03. ein Vorstellungsgespräch (Bonn) und am 21.03. kam die vorbehaltliche Einstellungszusage. Mir wurde angegeben dass die Einstellung zum 01.05 oder 01.06. erfolgen soll. Danach habe ich leider nichts mehr gehört. Ich habe gelesen, dass der Personalrat den neuen Einstellungen nicht zustimmt und eine Klage anhängig ist...Vielleicht wird das Ergebnis erstmal abgewartet bzw. laufen derzeit ja auch noch die Umsetzungen. Ich hoffe, dass nichts dazwischen kommt. Mit der vorbehaltlichen Einstellung hab ich ja noch nichts in der Hand...die Ungewissheit ist schon ein wenig nervig.

Leo schrieb am 10.04.2018:

Servus miteinander,
ich hatte Anfang März 2018 das Vorstellungsgespräch (welches ganz locker und gut ablief) und mir wurde mitgeteilt, dass man in 3-5 Wochen eine Antwort erhält. Leider habe ich bisher keine Zusage/Absage bekommen. Wie sieht es aus bei Euch, irgendwelche Rückmeldung?
Vielen Dank
P.S.: Sorry wenn ich den Thread für meine eigene Frage missbrauche.

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WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Gibt es denn schon Neuigkeiten in Sachen Klagen und Umsetzungen?

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Umsetzungen in Schallgeschwindigkeit? Habe ich was verpasst? Soviel ich weiss hat noch keiner eine Verfügung erhalten. Ohne die sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben. Habe das Gefühl das verzögert sich alles um einige Monate.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Gibt es denn schon was neues von denen die klagen?

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Langsam sollte man aber alles vorbereiten. Von 3 Referaten weiß ich, dass alles für die neuen Kollegen vorbereitet ist und mitgeteilt wurde, den 2. Mai ernst zu nehmen.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Umsetzungen in Schallgeschwindigkeit? Habe ich was verpasst? Soviel ich weiss hat noch keiner eine Verfügung erhalten. Ohne die sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben. Habe das Gefühl das verzögert sich alles um einige Monate.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Achtung....GPR Gespräch März ist da.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Langsam sollte man aber alles vorbereiten. Von 3 Referaten weiß ich, dass alles für die neuen Kollegen vorbereitet ist und mitgeteilt wurde, den 2. Mai ernst zu nehmen.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Umsetzungen in Schallgeschwindigkeit? Habe ich was verpasst? Soviel ich weiss hat noch keiner eine Verfügung erhalten. Ohne die sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben. Habe das Gefühl das verzögert sich alles um einige Monate.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Nürnberg scheint verwundert zu sein, Das wir verwundert sind, dass die Verfügungen noch nicht raus sind. Der 01.05 steht wohl trotzdem. Tja dann geht es wohl doch auf die Wohnungssuche.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Mich wundert nichts mehr! :-]

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Nürnberg scheint verwundert zu sein, Das wir verwundert sind, dass die Verfügungen noch nicht raus sind. Der 01.05 steht wohl trotzdem. Tja dann geht es wohl doch auf die Wohnungssuche.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

In den Güteverhandlungen scheint das BAMF maximal zu Abfindungen bereit zu sein. Ich vermute, um kein Präjustiz zu schaffen und setzt auf Zeit, wohl in der Annahme, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung noch viele abspringen werden.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Gibt es denn schon was neues von denen die klagen?

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WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Bei unserer AS ist bzgl. 2.5. alles klar, Fahrgemeinschaften gebildet, Umzüge werden erwogen (alle Umsetzungen in „fahrbarer“ Distanz). Neue Urlaubsanträge spricht unser schon RL mit zukünftigen RL ab. Welcher Traumtänzer glaubt denn ernsthaft noch daran, wir würden nicht zum 1.5. umgesetzt?

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Umsetzungen in Schallgeschwindigkeit? Habe ich was verpasst? Soviel ich weiss hat noch keiner eine Verfügung erhalten. Ohne die sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben. Habe das Gefühl das verzögert sich alles um einige Monate.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Mhm ja wie kommt man nur darauf. Muss daran liegen, dass wir bis heute, 2 Wochen vor dem Umsetzungstermin, immer noch keine Umsetzungsverfügung erhalten haben.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Diese gilt auch, wenn sie am 30.4. zugestellt wird. Unsere RL hat schon vor 2 Wochen innerhalb des nach dem 2.5. noch vorhandenen Personal neuen Sicherheitsbeauftragten etc. bestimmt, um eben auch nach dem 2.5. arbeitsfähig zu bleiben. Wieso sollte die Leitung das tun, wenn Umsetzungen noch unsicher sind?

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Mhm ja wie kommt man nur darauf. Muss daran liegen, dass wir bis heute, 2 Wochen vor dem Umsetzungstermin, immer noch keine Umsetzungsverfügung erhalten haben.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Der Kollege hat Recht. Wenn Du am Montag den 30.4. per Email mitgeteilt bekommst, dass du nach dem Geschäftsverteilungsplan ab 01.05. statt bisher in Dortmund nun in Düsseldorf tätig wirst (als Beispiel), dann ist das genauso ausreichend, als wenn es von München nach Halberstadt geht.

Warum? Weil Du Bundesbediensteter bist und daher auch von heute auf morgen (dank der einheitlichen Regelungen zu Trennungsgeld bzw. Umzugskosten) umgesetzt werden kannst. Zumal in diesem Fall noch hinzu kommt, dass Dir nichts außer dieser Personalverfügung bzw. dem Geschäftsverteilungsplan mehr fehlt. Daher kann Dir auch elektronisch angewiesen werden, den Dienst zunächst für bis zu 8 Wochen am neuen Dienstort aufzunehmen, erst dann braucht es die endgültige Verfügung. Hotel für die ersten 14 Tage bis max. 4 Wochen, plus 1 Monat Ferienwohnung/Appartement werden eh vom BVA anstandslos bezahlt.

Also bitte, macht Euch einfach auf den Weg, die Referate in die Ihr kommt geben überwiegend auch Personal ab und brauchen die Unterstützung.
Wer heute gelesen hat, dass 35 von 2000 Kollegen die Entfristung nicht angenommen haben, der weiß, dass 1965 von Euch zum Dienstort und Vertrag ja gesagt haben. Also Schluss mit dem Gejammer auch Jena ist schön (naja gut, zumindest gut auf der A9 gelegen)

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Diese gilt auch, wenn sie am 30.4. zugestellt wird. Unsere RL hat schon vor 2 Wochen innerhalb des nach dem 2.5. noch vorhandenen Personal neuen Sicherheitsbeauftragten etc. bestimmt, um eben auch nach dem 2.5. arbeitsfähig zu bleiben. Wieso sollte die Leitung das tun, wenn Umsetzungen noch unsicher sind?

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Mhm ja wie kommt man nur darauf. Muss daran liegen, dass wir bis heute, 2 Wochen vor dem Umsetzungstermin, immer noch keine Umsetzungsverfügung erhalten haben.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

Ohne die UKV werden jedoch keine kosten übernommen. Die Fährt für die Besichtigungstermine kosten bereits 3 stellig pro Termin. Das muss man dann selbst aufbringen. So hat man mir das bei dir bva mitgeteilt.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

§ 2 Anspruch auf Umzugskostenvergütung

(1) Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist die schriftliche oder elektronische Zusage. Sie soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erteilt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 3 muß die Umzugskostenvergütung vor dem Umzug zugesagt werden.

(2) Die Umzugskostenvergütung wird nach Beendigung des Umzuges gewährt. Sie ist innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr bei der Beschäftigungsbehörde, in den Fällen des § 4 Abs. 3 bei der letzten Beschäftigungsbehörde, schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung des Umzuges, in den Fällen des § 11 Abs. 3 Satz 1 mit der Bekanntgabe des Widerrufs.

(3) Umzugskostenvergütung wird nicht gewährt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wirksamwerden der Zusage der Umzugskostenvergütung umgezogen wird. Die oberste Dienstbehörde kann diese Frist in besonders begründeten Ausnahmefällen um längstens zwei Jahre verlängern. § 4 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2018:

Ohne die UKV werden jedoch keine kosten übernommen. Die Fährt für die Besichtigungstermine kosten bereits 3 stellig pro Termin. Das muss man dann selbst aufbringen. So hat man mir das bei dir bva mitgeteilt.

antworten
WiWi Gast

Auswahlverfahren bzgl. BAMF-2018-500

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-DI5-1005-A002.htm

https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/BJNR268210990.html

WiWi Gast schrieb am 12.04.2018:

§ 2 Anspruch auf Umzugskostenvergütung

(1) Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist die schriftliche oder elektronische Zusage. Sie soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erteilt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 3 muß die Umzugskostenvergütung vor dem Umzug zugesagt werden.

(2) Die Umzugskostenvergütung wird nach Beendigung des Umzuges gewährt. Sie ist innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr bei der Beschäftigungsbehörde, in den Fällen des § 4 Abs. 3 bei der letzten Beschäftigungsbehörde, schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung des Umzuges, in den Fällen des § 11 Abs. 3 Satz 1 mit der Bekanntgabe des Widerrufs.

(3) Umzugskostenvergütung wird nicht gewährt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wirksamwerden der Zusage der Umzugskostenvergütung umgezogen wird. Die oberste Dienstbehörde kann diese Frist in besonders begründeten Ausnahmefällen um längstens zwei Jahre verlängern. § 4 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2018:

Ohne die UKV werden jedoch keine kosten übernommen. Die Fährt für die Besichtigungstermine kosten bereits 3 stellig pro Termin. Das muss man dann selbst aufbringen. So hat man mir das bei dir bva mitgeteilt.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Hat jemand schon eine Finale Zusage für dieses Jahr bekommen ? Habe bisher nur eine vorläufige.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Ich habe bisher auch nur eine vorläufige....

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Der Link führt zu nichts

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Anfrage der Linken zur Beschäftigungspolitik des BAMFs, insbesondere Fragen 16. bis 20.

...bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901365.pdf

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, die Benachrichtigungen gehen raus, wenn das derzeitige Entfristungsverfahren inklusive Klageverfahren abgeschlossen ist. Erst dann ist einigermaßen absehbar, an welchen Standorten welches Personal benötigt wird, so dass die Arbeit entsprechend verteilt werden kann.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Hat jemand schon eine Finale Zusage für dieses Jahr bekommen ? Habe bisher nur eine vorläufige.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

  1. Wie viele Beschäftigte sind derzeit in welchen Bereichen des BAMF beschäftigt (bitte Gesamtzahl nennen und zudem so genau wie möglich nach Arbeitsbereichen und Art der Beschäftigung differenzieren und auflisten, bitte auch nach Geschlecht differenzieren), und wie viele dieser Beschäftigten sind befristet beschäftigt, wie viele sind sachgrundlos befristet beschäftigt (bitte differenzieren, auch nach Geschlecht)?

  2. Wie viele der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im BAMF sollen nach aktueller Planung in welchen Zeiträumen entfristet werden (bitte in absoluten und relativen Zahlen nennen und nach den jeweiligen Bereichen und Geschlecht differenzieren)? 18. Wie viele Klagen gegen eine Nichtentfristung hat es bislang gegeben, wie viele sind aktuell anhängig, welche Entscheidungen gibt es bislang hierzu, und welche Strategien hat das BAMF zum Umgang mit diesem Streitthema (bitte so konkret wie möglich darstellen)?

  3. Wie viele Stellen sind derzeit für wie viele Personen für welchen Bereich im BAMF ausgeschrieben, und bei wie vielen dieser Ausschreibungen handelt es sich um befristete bzw. um ohne Sachgrund befristete Beschäftigungsmöglichkeiten (bitte differenzieren), und wie wird dies begründet?

  4. Wird die in der Vorbemerkung genannte Zielvorgabe der Koalitionsvereinbarung vom 7. Februar 2018, dass in größeren Betrieben nur noch bis zu 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristet sein sollen, auch für das BAMF gelten, und inwieweit ist diese Vorgabe im BAMF derzeit erfüllt, bzw. wie wird diese Vorgabe in welcher Zeit mit welchen Mitteln erreichbar sein (bitte ausführen)?

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Der Link führt zu nichts

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Anfrage der Linken zur Beschäftigungspolitik des BAMFs, insbesondere Fragen 16. bis 20.

...bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901365.pdf

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Das wird wohl noch paar Monate dauern...dann fang ich mal weiter an mich zu bewerben.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, die Benachrichtigungen gehen raus, wenn das derzeitige Entfristungsverfahren inklusive Klageverfahren abgeschlossen ist. Erst dann ist einigermaßen absehbar, an welchen Standorten welches Personal benötigt wird, so dass die Arbeit entsprechend verteilt werden kann.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Hat jemand schon eine Finale Zusage für dieses Jahr bekommen ? Habe bisher nur eine vorläufige.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Hat jemand schon eine Finale Zusage für dieses Jahr bekommen ? Habe bisher nur eine vorläufige.

Also wenn ich mir die letzten Antworten so anschaue, dürfte "Wann klappt es mit meiner Einstellung?" der neue Dauerbrenner dieses Threads werden.

Ich kann mich da einreihen: Bewerbungsgespräch Anfang März, vorbehaltliche Zusage knapp zwei Wochen später, alle angeforderten Formulare und Unterlagen eingereicht. Jetzt warte ich...

Hoffentlich lässt man uns nicht all zu lange zappeln.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Der Personalrat stimmt derzeit dem Abschluss der befristeten Verträgen nicht zu. Ihr habt Eure Einstellungszusage sicherlich "vorbehaltlich Zustimmung der Gremien" bekommen. Und an genau dieser Zustimmung fehlt es. Was absehbar war, zwar nicht für Euch, aber für alle BAMF-Internen. Ich würde an Eurer Stelle sicherheitshalber nicht lediglich auf den endgültigen Arbeitsvertrag warten, sondern weiter Bewerbungen schreiben. Das Ganze kann sich noch eine Weile hinziehen. Und wenn's ganz Übel kommt für Euch, dann gibt es die Zustimmung des Personalrates nicht, und damit auch keinen Arbeitsvertrag.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Gibt es auch Antworten?

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

  1. Wie viele Beschäftigte sind derzeit in welchen Bereichen des BAMF beschäftigt (bitte Gesamtzahl nennen und zudem so genau wie möglich nach Arbeitsbereichen und Art der Beschäftigung differenzieren und auflisten, bitte auch nach Geschlecht differenzieren), und wie viele dieser Beschäftigten sind befristet beschäftigt, wie viele sind sachgrundlos befristet beschäftigt (bitte differenzieren, auch nach Geschlecht)?

  2. Wie viele der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im BAMF sollen nach aktueller Planung in welchen Zeiträumen entfristet werden (bitte in absoluten und relativen Zahlen nennen und nach den jeweiligen Bereichen und Geschlecht differenzieren)? 18. Wie viele Klagen gegen eine Nichtentfristung hat es bislang gegeben, wie viele sind aktuell anhängig, welche Entscheidungen gibt es bislang hierzu, und welche Strategien hat das BAMF zum Umgang mit diesem Streitthema (bitte so konkret wie möglich darstellen)?

  3. Wie viele Stellen sind derzeit für wie viele Personen für welchen Bereich im BAMF ausgeschrieben, und bei wie vielen dieser Ausschreibungen handelt es sich um befristete bzw. um ohne Sachgrund befristete Beschäftigungsmöglichkeiten (bitte differenzieren), und wie wird dies begründet?

  4. Wird die in der Vorbemerkung genannte Zielvorgabe der Koalitionsvereinbarung vom 7. Februar 2018, dass in größeren Betrieben nur noch bis zu 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristet sein sollen, auch für das BAMF gelten, und inwieweit ist diese Vorgabe im BAMF derzeit erfüllt, bzw. wie wird diese Vorgabe in welcher Zeit mit welchen Mitteln erreichbar sein (bitte ausführen)?

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Der Link führt zu nichts

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Anfrage der Linken zur Beschäftigungspolitik des BAMFs, insbesondere Fragen 16. bis 20.

...bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901365.pdf

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WiWi Gast

Zusage für Job

Diese Aussage ist schlicht falsch. Die Amtsleitung stellt ab einem gewissen Grad der Verweigerung ohne die Gremien ein, dann kann das VG Ansbach zwar feststellen, dass es rechtswidrig war und der Arbeitsvertrag nicht hätte zu Stande kommen dürfen. ABER: Die dann eventuell auf Weisung des PR zu feuernden Mitarbeiter durften auf die Rechtsgültigkeit der geschlossenen Verträge mit dem Dienstherr Bund vertrauen und deshalb nicht schlechter gestellt werden.

Bedeutet im Ergebnis: Zwei Jahre bzw. direkt unbefristeter Vertrag beim Bund, der sie mit dem nächsten Stellenplan kw- oder dauerhaft dem Bundesamt zuweist und schon war die ganze Aktion des GPR für die Galerie...

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Der Personalrat stimmt derzeit dem Abschluss der befristeten Verträgen nicht zu. Ihr habt Eure Einstellungszusage sicherlich "vorbehaltlich Zustimmung der Gremien" bekommen. Und an genau dieser Zustimmung fehlt es. Was absehbar war, zwar nicht für Euch, aber für alle BAMF-Internen. Ich würde an Eurer Stelle sicherheitshalber nicht lediglich auf den endgültigen Arbeitsvertrag warten, sondern weiter Bewerbungen schreiben. Das Ganze kann sich noch eine Weile hinziehen. Und wenn's ganz Übel kommt für Euch, dann gibt es die Zustimmung des Personalrates nicht, und damit auch keinen Arbeitsvertrag.

antworten
WiWi Gast

Zusage für Job

Falsch ist die u.g. Aussage nicht, wenn man ein Faible für Utopien hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Szenario jedoch tatsächlich eintritt, geht leider gegen Null. Im Großen haben der GPR, als auch die selbstständigen ÖPR, nichts bis gar nichts erreicht. Können sie auch gar nicht, da die Mitspracherechte schon immer arbeitgeberfreundlich waren.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Diese Aussage ist schlicht falsch. Die Amtsleitung stellt ab einem gewissen Grad der Verweigerung ohne die Gremien ein, dann kann das VG Ansbach zwar feststellen, dass es rechtswidrig war und der Arbeitsvertrag nicht hätte zu Stande kommen dürfen. ABER: Die dann eventuell auf Weisung des PR zu feuernden Mitarbeiter durften auf die Rechtsgültigkeit der geschlossenen Verträge mit dem Dienstherr Bund vertrauen und deshalb nicht schlechter gestellt werden.

Bedeutet im Ergebnis: Zwei Jahre bzw. direkt unbefristeter Vertrag beim Bund, der sie mit dem nächsten Stellenplan kw- oder dauerhaft dem Bundesamt zuweist und schon war die ganze Aktion des GPR für die Galerie...

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Der Personalrat stimmt derzeit dem Abschluss der befristeten Verträgen nicht zu. Ihr habt Eure Einstellungszusage sicherlich "vorbehaltlich Zustimmung der Gremien" bekommen. Und an genau dieser Zustimmung fehlt es. Was absehbar war, zwar nicht für Euch, aber für alle BAMF-Internen. Ich würde an Eurer Stelle sicherheitshalber nicht lediglich auf den endgültigen Arbeitsvertrag warten, sondern weiter Bewerbungen schreiben. Das Ganze kann sich noch eine Weile hinziehen. Und wenn's ganz Übel kommt für Euch, dann gibt es die Zustimmung des Personalrates nicht, und damit auch keinen Arbeitsvertrag.

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Das Selbstbewusstsein im Vorstellungsgespräch stärken

Wie zeigt man Selbstbewusstsein im Vorstellungsgespräch?

Im Vorstellungsgespräch souverän und selbstbewusst aufzutreten, ist der Wunsch eines jeden Bewerbers. Die eigenen Fähigkeiten authentisch zu präsentieren, ist essentiell, wenn es um den Start ins Berufsleben oder einen wichtigen Karriereschritt geht. Deshalb lohnt es sich herauszufinden, wie sich das Selbstbewusstsein trainieren lässt.

Vorstellungsgespräch per Videointerview

Ein Bewerber im Anzug mit Krawatte an einem Notebook beim Videointerview.

Drei von vier Unternehmen führen aktuell digitale Bewerbungsgespräche per Videointerview. Kommt es zu einem Bewerbungsgespräch per Videokonferenz, ist Microsoft Teams das meist genutzte Tool. Sechs von zehn Unternehmen setzen auf diese Software. Vier von zehn nutzen Skype und jedes Dritte verwendet Zoom für die Videointerviews.

ESMT: Urs Müller ist bester Fallstudien-Lehrer 2020

Urs Müller von der ESMT Berlin ist Gewinner im internationalen Fallstudie-Wettbewerb „Outstanding Case Teacher 2020“.

The Case Centre hat Urs Müller, Affiliate Program Director der ESMT Berlin und Associate Professor der SDA Bocconi, am heutigen World Case Teaching Day als besten Fallstudien-Lehrer 2020 ausgezeichnet.

Bewerbungsgespräch: Künstliche Intelligenz analysiert angehende Führungskräfte

Thomas Belker, Vorstandssprecher Talanx Service AG

Thomas Belker, Vorstandssprecher der Talanx Service AG, sprach im Interview mit dem Tagesspiegel über Precire – einer Software, die in zehn Minuten die Persönlichkeit eines Bewerbers durchanalysiert. Der Algorithmus kann 42 Dimensionen einer Persönlichkeit messen. Talanx nutzt die Software, um Bewerber für den Vorstand und die beiden Führungsebenen darunter auszuwählen, sowie für die Weiterentwicklung des Top-Managements.

Das Vorstellungsgespräch 11 - Das passende Outfit

Ein dargestelltes Vorstellungsgespräch mit Holzfiruren an einem Schreibtisch in einem Raum.

Kleider machen Leute. Dies gilt besonders im Bewerbungsinterview: Mit dem geeigneten Outfit hat man bessere Karten.

Körpersprache: Die 10 größten Fehler im Vorstellungsgesprächen

Gut ein Drittel der Arbeitgeber erkennen innerhalb der ersten fünf Minuten, ob ein Kandidat gut in ihr Unternehmen passt. 75 Prozent geben an, dass mangelnder Augenkontakt, ein zu ernster Blick und nervöses Zappeln zu den häufigsten Fehlern im Hinblick auf die Körpersprache gehören.

Vorstellungsgespräch: Bewerber reden zu wenig über sich selbst

Drei Frauen sitzen sich im Gespräch gegenüber.

Im Bewerbungsgespräch gilt es, den Personalentscheider von sich als idealem Kandidaten zu überzeugen. Jedoch begehen viele Bewerber den Fehler, im Vorstellungsgespräch zu wenig über die eigenen Kompetenzen und Erfahrungen zu sprechen. Das zeigt die aktuelle Studie des Personaldienstleisters Robert Half unter 200 HR-Managern in Deutschland.

Social Media im Bewerbungsgespräch weiterhin kein Thema

Persönliche Inhalte aus sozialen Netzwerken spielen im Bewerbungsgespräch keine Rolle. Das ist das Ergebnis einer aktuellen StepStone Umfrage unter 1.595 Fach- und Führungskräften.

Keine Fahrtkostenerstattung bei Verspätung zum Vorstellungsgespräch

Bahnschienen mit weitem Blick und einer heranfahrenden Eisenbahn.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Bewerber bei einem verspäteten Erscheinen oder Nichterscheinen keinen Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten hat.

Special: »Mathemakustik« - Gratis Leser-Lizenzen für Kopfrechnen-Trainer

Ein Schaufensterpuppenkopf in silber ohne Haare mit einem grünen Oberteil.

»Mathemakustik« ist ein akustischer Kopfrechnen-Trainer, der zur Vorbereitung auf Einstellungstests, Assessment Center und Case Study Interviews dient. WiWi-TReFF Leser erhalten die unbefristete Vollversion von Mathemakustik bis zum 30. August 2015 gratis.

Personaler schätzen ehrliches Auftreten

Portrait-Ausschnitt von Kravatte und Schulterbereich eines Business-Anzugs im Schaufenster eines Herrenausstatters in London..

Bewerbungen vermitteln nicht immer ein objektives Bild ihres Autors. Bereits jeder dritte Personalmanager (30 Prozent) beklagt sich, dass Kandidaten falsche Angaben zu ihren bisherigen Tätigkeiten machen.

Das Vorstellungsgespräch 2 - Vorbereitung

Ein dargestelltes Vorstellungsgespräch mit Holzfiruren an einem Schreibtisch in einem Raum.

Wie bereitet man sich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vor? Worüber sollte man sich informieren und welche Informationsquellen können genutzt werden? Zudem: drei häufige Fragen im Vorstellungsgespräch kommentiert

Antworten auf Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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BAMF in Nürnberg

WiWi Gast

Hallo, Ich wollte gerne beim BAMF arbeiten und überlege mich auch auf Stellen in Nürnberg zu bewerben. Vielleicht kann mir jema ...

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