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Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

Aufgrund von Unnachsichtigkeiten und ungünstigen Verbuchungen werde ich nun erstmals als Werkstudent die maximalen 20 Stunden/Woche überschreiten und volle Sozialabgaben bezahlen müssen.

Mit wie hohen Abgaben muss ich rechnen bei ca. 1000€ Gesamtverdienst?

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Aufgrund von Unnachsichtigkeiten und ungünstigen Verbuchungen werde ich nun erstmals als Werkstudent die maximalen 20 Stunden/Woche überschreiten und volle Sozialabgaben bezahlen müssen.

Mit wie hohen Abgaben muss ich rechnen bei ca. 1000€ Gesamtverdienst?

Würde ich nicht machen. Sobald du einmal die 20 Stunden überschreitest, wirst du dauerhaft selbst einen Beitrag zahlen müssen für die KV, auch wenn du familienversichert bist.

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

bei 1000 waren es bei mir 320€ die abgezogen wurden

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Aufgrund von Unnachsichtigkeiten und ungünstigen Verbuchungen werde ich nun erstmals als Werkstudent die maximalen 20 Stunden/Woche überschreiten und volle Sozialabgaben bezahlen müssen.

Mit wie hohen Abgaben muss ich rechnen bei ca. 1000€ Gesamtverdienst?

Würde ich nicht machen. Sobald du einmal die 20 Stunden überschreitest, wirst du dauerhaft selbst einen Beitrag zahlen müssen für die KV, auch wenn du familienversichert bist.

Also in der E-Mail, die ich erhalten habe, steht ausdrücklich, dass die Regelung dann nur für den jeweiligen Monat gilt.

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

knapp unter 20% abgabe

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

Würde ich nicht machen. Sobald du einmal die 20 Stunden überschreitest, wirst du dauerhaft selbst einen Beitrag zahlen müssen für die KV, auch wenn du familienversichert bist.

Nope. Ausnahmen von der 20 Stunden-Regel:

"Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel

Die 20-Stunden-Grenze kann in Einzelfällen überschritten werden, wenn man

  • überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende (nur in Einzelfällen anhand von Nachweisen möglich!), allerdings im Laufe eines Beschäftigungsjahres (nicht: Kalenderjahres) nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) über 20 Stunden pro Woche oder

  • während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) arbeitet.

Vorausgesetzt wird auch hier, dass das Studium und nicht die Beschäftigung die Lebenssituation primär prägt!"

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Würde ich nicht machen. Sobald du einmal die 20 Stunden überschreitest, wirst du dauerhaft selbst einen Beitrag zahlen müssen für die KV, auch wenn du familienversichert bist.

Nope. Ausnahmen von der 20 Stunden-Regel:

"Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel

Die 20-Stunden-Grenze kann in Einzelfällen überschritten werden, wenn man

  • überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende (nur in Einzelfällen anhand von Nachweisen möglich!), allerdings im Laufe eines Beschäftigungsjahres (nicht: Kalenderjahres) nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) über 20 Stunden pro Woche oder

  • während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) arbeitet.

Vorausgesetzt wird auch hier, dass das Studium und nicht die Beschäftigung die Lebenssituation primär prägt!"

Ich arbeite Nachts und habe KEINE Chance auf Erweiterung der 20Std Woche, bei den anderen Werkstudenten hat es auch nicht geklappt. Kannste knicken.

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

Einmal -20% vom Gehalt hält sich ja noch in Grenzen.

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Einmal -20% vom Gehalt hält sich ja noch in Grenzen.

Ne, wegen der Krankenversicherung, die wird sich relativ zügig melden und dann sind 30% (nicht 20) der Dauerzustand.

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WiWi Gast

Abgaben - Werkstudententätigkeit - +20 Stunden

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.05.2018:

Einmal -20% vom Gehalt hält sich ja noch in Grenzen.

Ne, wegen der Krankenversicherung, die wird sich relativ zügig melden und dann sind 30% (nicht 20) der Dauerzustand.

Es ging ja jetzt nur um den einen Monat danach wird wieder alles normal sein.

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