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Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

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WiWi Gast

Mobile Arbeit im Auslandssemester

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen guten Job und den will ich nicht kündigen für 4 Monate, weil ich danach wieder weitermachen will.
Hier wäre meine Frage, ob es möglich ist von Ausland zu arbeiten?
Mein Wohnsitz wäre ja dann nicht mehr in Deutschland, obwohl mein Aufenthalt noch gültig ist.
Hat jemand Erfahrungen über so eine Situation? Danke schon mal im Voraus.

Schöne Grüße

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

Klar, kannst Du auch vom Ausland aus arbeiten (sofern dein Arbeitgeber das mitmacht). Wieso willst du direkt deinen Wohnsitz ändern? Solange Du über einen deutschen Arbeitgeber angestellt bist und mindestens die Hälfte des Jahres in Deutschland bist, sollte es eigentlich keine Probleme geben (Versteuerung etc. erfolgt dann meines Wissens immer noch in Deutschland).

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

WiWi Gast schrieb am 01.02.2018:

Klar, kannst Du auch vom Ausland aus arbeiten (sofern dein Arbeitgeber das mitmacht). Wieso willst du direkt deinen Wohnsitz ändern? Solange Du über einen deutschen Arbeitgeber angestellt bist und mindestens die Hälfte des Jahres in Deutschland bist, sollte es eigentlich keine Probleme geben (Versteuerung etc. erfolgt dann meines Wissens immer noch in Deutschland).

Danke dir sehr viel!!

Aber ich muss mich doch in dem neuen Land mich für einen Wohnsitz anmelden, soll ich nicht? Dann soll ich aber wahrscheinlich, sowohl hier als auch drüben für die Krankenkasse zahlen oder?
Ich würde gerne meinen Job hier auf so 10-12 Std/Woche vermindern und drüben vielleicht 7-8 Std kellnern (oder ähnliches) damit ich die Sprache besser beherrsche.

Oh man ich sehe es schon, das wird viel zu viel kompliziert :D

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

Also ich weiß nicht genau, wie es bei Angestellten ist, aber ich als Selbsständiger, kann nur sagen, dass bei in meinem Fall nur der Ort der Arbeit eine Rolle spielt und weder mein Wohnsitz noch der Ort an dem meine Tätigkeit offiziell angemeldet ist. Sprich, obwohl sowolhl meine Tätigkeit in Deutschland, wie auch mein Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müsste ich genau genommen, meine Tätigkeit in dem Land versteuern in dem ich gerade von meinem Laptop aus arbeite. (Allerdings stark vereinfacht, denn wenn es eine B2B Geschäft ist, sieht die Sache nochmal anders aus). Weder unser Steuer- noch Sozialversicherungssystem etc. ist auf die moderne Welt ausgerichtet. Das kann schnell furchtbar kompliziert werden, vor allem bei nicht EU-Ländern.

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

"Das kann schnell furchtbar kompliziert werden, vor allem bei nicht EU-Ländern."

Richtig, vor allem wenn man irgendwelche (Kunden-)Daten verwenden oder bearbeiten möchte. Warum sollte ein Unternehmen sich auch diesem vermeidbaren Risiko aussetzen?

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

WiWi Gast schrieb am 02.02.2018:

Also ich weiß nicht genau, wie es bei Angestellten ist, aber ich als Selbsständiger, kann nur sagen, dass bei in meinem Fall nur der Ort der Arbeit eine Rolle spielt und weder mein Wohnsitz noch der Ort an dem meine Tätigkeit offiziell angemeldet ist. Sprich, obwohl sowolhl meine Tätigkeit in Deutschland, wie auch mein Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müsste ich genau genommen, meine Tätigkeit in dem Land versteuern in dem ich gerade von meinem Laptop aus arbeite. (Allerdings stark vereinfacht, denn wenn es eine B2B Geschäft ist, sieht die Sache nochmal anders aus). Weder unser Steuer- noch Sozialversicherungssystem etc. ist auf die moderne Welt ausgerichtet. Das kann schnell furchtbar kompliziert werden, vor allem bei nicht EU-Ländern.

Also was ich mache ist hauptsächlich programmieren bzw. im System durchschauen für mögliche Probleme/Fehler. Deswegen denke ich nicht dass das Unternehmen mir ein Problem verursachen wird. Sonst kann ich eventuell so machen dass ich die Stunden sowie Überstunden einfach sammle (ohne Bezahlung) und anerkennen lasse, wenn ich wieder da bin. Über Semesterferien oder so. Weil es wäre sehr blöd die Stelle zu verlieren wegen 4-5 Monatigen Auslandssemester..

Der richtige Ansprechpartner an dieser Stelle wäre wahrscheinlich Ausländerbehörde bzw. Generalkonsulat des jeweiligen Landes oder?

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

WiWi Gast schrieb am 02.02.2018:

"Das kann schnell furchtbar kompliziert werden, vor allem bei nicht EU-Ländern."

Richtig, vor allem wenn man irgendwelche (Kunden-)Daten verwenden oder bearbeiten möchte. Warum sollte ein Unternehmen sich auch diesem vermeidbaren Risiko aussetzen?

Das wäre ja nicht über meinen Rechner mit dem WLAN von Starbucks :)
Eher mit Firmenrechner über VPN-Verbindung und Token. Da kann doch nicht vieles schief gehen?

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

WiWi Gast schrieb am 02.02.2018:

Also ich weiß nicht genau, wie es bei Angestellten ist, aber ich als Selbsständiger, kann nur sagen, dass bei in meinem Fall nur der Ort der Arbeit eine Rolle spielt und weder mein Wohnsitz noch der Ort an dem meine Tätigkeit offiziell angemeldet ist. Sprich, obwohl sowolhl meine Tätigkeit in Deutschland, wie auch mein Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müsste ich genau genommen, meine Tätigkeit in dem Land versteuern in dem ich gerade von meinem Laptop aus arbeite. (Allerdings stark vereinfacht, denn wenn es eine B2B Geschäft ist, sieht die Sache nochmal anders aus). Weder unser Steuer- noch Sozialversicherungssystem etc. ist auf die moderne Welt ausgerichtet. Das kann schnell furchtbar kompliziert werden, vor allem bei nicht EU-Ländern.

Also was ich mache ist hauptsächlich programmieren bzw. im System durchschauen für mögliche Probleme/Fehler. Deswegen denke ich nicht dass das Unternehmen mir ein Problem verursachen wird. Sonst kann ich eventuell so machen dass ich die Stunden sowie Überstunden einfach sammle (ohne Bezahlung) und anerkennen lasse, wenn ich wieder da bin. Über Semesterferien oder so. Weil es wäre sehr blöd die Stelle zu verlieren wegen 4-5 Monatigen Auslandssemester..

Der richtige Ansprechpartner an dieser Stelle wäre wahrscheinlich Ausländerbehörde bzw. Generalkonsulat des jeweiligen Landes oder?

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Auslandssemester

"Also ich weiß nicht genau, wie es bei Angestellten ist, aber ich als Selbsständiger, kann nur sagen, dass bei in meinem Fall nur der Ort der Arbeit eine Rolle spielt und weder mein Wohnsitz noch der Ort an dem meine Tätigkeit offiziell angemeldet ist. (...) Weder unser Steuer- noch Sozialversicherungssystem etc. ist auf die moderne Welt ausgerichtet. Das kann schnell furchtbar kompliziert werden, vor allem bei nicht EU-Ländern."

Also was ich mache ist hauptsächlich programmieren bzw. im System durchschauen für mögliche Probleme/Fehler. Deswegen denke ich nicht dass das Unternehmen mir ein Problem verursachen wird. Sonst kann ich eventuell so machen dass ich die Stunden als Überstunden sammle (ohne Bezahlung) und rechnen lasse, wenn ich wieder zurück in Deutschland bin. Über Semesterferien oder so. Weil es wäre sehr blöd, die Stelle wegen 4-5 Monatigen Auslandssemester zu verlieren ..

Der richtige Ansprechpartner an dieser Stelle wäre wahrscheinlich KVR bzw. Generalkonsulat des jeweiligen Landes oder?

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WiWi Gast

Re: Mobile Arbeit im Ausland als Werkstudentin

Hey zusammen!

Ich habe eine Werkstudentenstelle bei Daimler bekommen, und werde ca. in einem Monat, also August anfangen.
Ich werde am Anfang eingelernt und kann dann so ziemlich immer im Home Office arbeiten.

Darf ich als Werkstudent, wenn ich sowieso nur Home Office mache, auch vom Ausland aus für ca. 3 Monate arbeiten (Familienangelegenheit). Es wäre außerhalb der EU.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!!

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