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Urlaubsrecht

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WiWiFan

Urlaubsrecht

Hallo Leute,

ich bin aktuell Werkstudent und habe bis ende des Jahres noch 12 Urlaubstage. Diese verfallen am 31.12.2022. Ich beginne in 3 Wochen zusätzlich ein "Pflichtpraktikum" bei einem Autobauer (Ja: Es ist rechtlich möglich, als PFLICHTpraktikant zusätzlich Werkstudent zu sein). Im Vertrag beim Autobauer steht, dass ich für die Zeit von 5 Monaten (Pflichtpraktikum) 8 Urlaubstage hätte.

Ich denke nicht, dass ich Urlaub bei beiden Konzernen für mich beanspruchen kann, oder?
Da es mMn. ein "speziellerer Fall" ist, erstelle ich diesen Thread.

Grüße an jeden!

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WiWi Gast

Urlaubsrecht

Ich habe dich so verstanden, dass du beides parallel machst? Also 40h beim Praktikumsbetrieb und zwei Abende als Werkstudent?

Aus meiner Sicht hast du selbstverständlich bei beiden Urlaubsanspruch. Allerdings heißt Urlaub ja nur, dass du an diesen Tagen bei dem jeweiligen Arbeitgeber nicht arbeiten musst und dafür trotzdem Gehalt bekommst. Solltest du zum Beispiel während deines Praktikums Urlaub als Werkstudent nehmen, musst du immernoch als Praktikant arbeiten (und umgedreht). Willst du einen Tag, wo du bei beiden arbeitest, komplett freinehmen, musst du bei beiden Urlaub nehmen.

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Ceterum censeo

Urlaubsrecht

Lässt sich so nicht beantworten. Hierbei muss man schon den gesamten Sachverhalt würdigen.
Liebe Grüße

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WiWiFan

Urlaubsrecht

Genau so wurde es richtig verstanden. Ich mache beides parallel. Da das Praktikum bis ende November geht, könnte ich ja dann trotzdem noch meinen Urlaub als Werkstudent im Dezember in Anspruch nehmen, wenn ich beim Autobauer im September z.B. 5 Tage genommen habe von den Verfügbaren 8 Tagen (beim Autobauer) - aktuell als Werkstudent beim anderen Konzern habe ich noch 12 Tage.

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Ich habe dich so verstanden, dass du beides parallel machst? Also 40h beim Praktikumsbetrieb und zwei Abende als Werkstudent?

Aus meiner Sicht hast du selbstverständlich bei beiden Urlaubsanspruch. Allerdings heißt Urlaub ja nur, dass du an diesen Tagen bei dem jeweiligen Arbeitgeber nicht arbeiten musst und dafür trotzdem Gehalt bekommst. Solltest du zum Beispiel während deines Praktikums Urlaub als Werkstudent nehmen, musst du immernoch als Praktikant arbeiten (und umgedreht). Willst du einen Tag, wo du bei beiden arbeitest, komplett freinehmen, musst du bei beiden Urlaub nehmen.

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WiWiFan

Urlaubsrecht

Was muss beachtet werden, um einen vollständigen Sachverhalt zu erläutern in diesem Fall?

Grüße zurück

Ceterum censeo schrieb am 25.06.2022:

Lässt sich so nicht beantworten. Hierbei muss man schon den gesamten Sachverhalt würdigen.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Urlaubsrecht

Flachzange schrieb am 25.06.2022:

Was muss beachtet werden, um einen vollständigen Sachverhalt zu erläutern in diesem Fall?

Grüße zurück

Fürs erste würde ich mit beiden Arbeitsverträgen starten und dann weiter sehen - tue ich hier aber natürlich nicht. Grundsätzlich sind die Urlaubstage von Stelle A, erdient im 1. Hj. 2022, auch zu "gewähren" (hier also vergüten), wenn parallel ein anderes Beschäftigungsverhältnis ungeübt wird (mit eigenem Urlaubsanspruch).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Urlaubsrecht

Und beiden Arbeitgebern ist die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48h egal oder wissen beide nichts voneinander?

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