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Werkstudentenvergütung vs. Kindergeld

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WiWi Gast

Werkstudentenvergütung vs. Kindergeld

Hallo Finanzexperten, ich fasse mich möglichst kurz. Bitte beachtet meine Fragen.

Angenommen, eine studentische Hilfskraft arbeitet neben seinem Studium und wohnt bei den Eltern. Er verdient monatl. 800 EUR Brutto. Es wird ihm lediglich der RV-Beitrag 9,95% abgezogen und vom Bankkonto der Beitrag für die Krankenversicherung (70 EUR). Er hat also während den vorlesungszeiten 650 EUR Netto.

Gesamt pro Jahr Brutto= 9600 EUR > 8003 EUR(Höchstgrenze Familienkasse) Gesamt pro Jahr Netto (nach Abzug von RV und Krankenversicherung) = 7800 EUR < 8003 EUR

1.Hat der Student zu nun viel verdient? Ist der Brutto oder Netto Wert ausschlaggebend? 2.Wenn der Student Werbungskosten hätte,darf er diese absetzen für die Familienkasse? Der Betrieb befindet sich 50km vom Wohnort entfernt. Die Hochschule wo er in vollzeit studiert auch! Darf er bei 220 Tagen 3000 EUR absetzen? (pro km 0,3) 3. Welche Werbungskosten darf der Student bei der Familienkasse noch geltend machen? Autoversicherung ? was noch? Muss er dazu Anträge ausfüllen?

p.s. der student zahlt keine Steuern!

Liebe Grüße Simon M.

Ausgedachtes Gehalt Brutto pro Jahr: 13.000 EUR abzügl. Studentenkrankenversicherung pro Jahr:840 EUR (7012) RV-Beitrag pro Jahr 1293 EUR PKW-Werbungskosten (hinfahrt Wohnort->Universität 50km, Hinfahrt Wohnort->Betrieb 50km) 200 Tage *0,350 =3000 EUR sonstige Werbungskosten(was gibts hier noch abziehbares?)= ???

13.000 EUR abzügl. 840 EUR abzügl. 1293 abzügl. 3000 EUR = 7867 EUR < 8000 EUR

wäre das in diesen fall richtig? der student darf sein kindergeld behalten oder?

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WiWi Gast

Re: Werkstudentenvergütung vs. Kindergeld

  1. Natürlich zählt der Brutto-Verdienst!
  2. Du solltest in der Lage sein, dich durch Werbungskosten runterzurechnen (gibt unzählige Tips im Internet)
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WiWi Gast

Re: Werkstudentenvergütung vs. Kindergeld

Das ist falsch. Es hat sich vor ein paar Jahren geändert. Es zählt netto - Werbungskosten.

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WiWi Gast

Re: Werkstudentenvergütung vs. Kindergeld

irgendwie ist jeder verwirrt.

es zählt die summe abzügl. der werbungskosten

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