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Bundesbank-Informationen zu Basel II

Die Bundesbank informiert über die neuen Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute, die unter der Bezeichnung »Basel II« auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems abzielen.

Bundesbank-Informationen zu Basel II
Kreditinstitute spielen eine besondere Rolle in modernen Volkswirtschaften. Sie sind nicht nur Mittler zwischen Kreditnehmern und Einlegern, sondern stellen darüber hinaus vielfältige nicht bilanzwirksame Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Dabei ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken eine der wichtigsten Leistungen von Finanzintermediären. Solche Risiken dürfen jedoch nicht zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen.

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 konzentrierte sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenzrisikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist. Darauf aufbauend zielt die neue Regelung auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten.

Den Namen Basel II verdanken die neuen Kreditrichtlinien dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Das Gremium wurde 1974 von den führenden Industrieländern eingesetzt, um zur Stabilisierung des internationalen Finanzwesens beizutragen. Angesiedelt ist der Ausschuss bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.

http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php