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DGAP-Datenbank für Ad-hoc-Meldungen

Die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) ist für eine schnelle Publizierung und einen hohen Verbreitungsgrad von Ad-hoc-Meldungen verantwortlich.

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DGAP-Datenbank für Ad-hoc Meldungen
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Unternehmen verpflichtet, Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen, umgehend zu veröffentlichen. Daher stammt auch die Bezeichnung Ad-hoc-Meldungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass niemand durch Insider-Handel benachteiligt wird und alle Marktteilnehmer über dieselben Informationen verfügen.

Für eine schnelle Publizierung und einen hohen Verbreitungsgrad der Ad-hoc-Meldungen ist vor allem die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) verantwortlich. Die Meldungen werden über eine Internetapplikation direkt im Originaltext auf die nationalen und internationalen Ticker von 17 Informationsdienstleistern und Internetportalen platziert. Über eine Datenbank für Ad-hoc-Meldungen, Pressemitteilungen und Corporate News bietet die DGAP schnellen Zugriff auf alle Meldungen eines Unternehmens.

Gemeinschaftsunternehmen der DGAP sind die Deutsche Börse AG sowie die Nachrichtenagenturen Reuters AG und vwd GmbH (Vereinigte Wirtschaftsdienste).

http://www.dgap.de