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»portal21.de« - Dienstleistungen in Europa

Durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie wird es sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen in Europa in Anspruch zu nehmen. Das neu errichtete Portal 21 unterstützt dieses Ziel.

Ein Kirchenportal von unten abgelichtet an dem Gebäude entlang bis in den Himmel.

»portal21.de« - Dienstleistungen in Europa
Seit dem 28. Dezember 2009 wirkt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Künftig wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das neu errichtete Portal 21 unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten. Das Portal 21 wurde durch die Germany Trade & Invest (GTAI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam aufgebaut.

Das Portal 21, welches nach dem entsprechenden Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie benannt ist, ist in mehrere Rubriken unterteilt. So wird beim Thema Rechtsrahmen für Dienstleistungen im europäischen Ausland über wichtige Gebiete wie

informiert. Spezielle Fragestellungen des Verbraucherschutzes werden in einer eigenen Rubrik berücksichtigt, z.B. aus dem Bereich Fernabsatz- und Internetrecht. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird ferner auf nationale Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, z.B. auf bestehende Register oder Pflichtversicherungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Rechtsschutz in anderen Mitgliedstaaten. Schließlich können dem Portal auch Kontaktdaten für Anlaufstellen, wie z.B. Verbände und die neuen Einheitlichen Ansprechpartner entnommen werden. Auch individuelle Rückfragen sind möglich.

Das Portal 21 ergänzt auch das ebenfalls neu eingerichtete Portalangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

http://www.portal21.de