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Neue Bundesfinanzhof-Urteile im Internet

Durch die Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums von Urteilen des Bundesfinanzhofs im Internet, kommen die entsprechenden Urteile neuerdings auch schon vor dem Abdruck im Bundessteuerblatt zur Anwendung.

Neue Bundesfinanzhof-Urteile im Internet
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben zudem beschlossen, die neuen BFH-Entscheidungen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zu veröffentlichen und somit anschließend allgemein anzuwenden.

http://www.bundesfinanzministerium.de/aktuelles/BFH-Entscheidungen-.897.html