Also die Beihilfeleistungen mit dem Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung zu vergleichen ist bestenfalls...unpassend. Ich habe Beamte in der Familie und die Leistungen sind weit weit über dem was ich als Angestellter habe, zu wesentlich besseren Konditionen.
Das versichern der Kinder etc. ist doch auch nur nen Thema wenn beide Beamte sind (wo man im Zweifelsfall auch wieder wesentlich bessere Leistungen hat.
Ja, beider Pension gibts vielleicht noch Überraschungen, bei der gesetzlichen natürlich nicht...
Ich stelle oft fest (wie gesagt, hab Beamte in der Familie) das Beamte oft nicht wissen wie gut Sie es haben und kaum nen Plan haben wie es in der freien Wirtschaft (in der natürlich alles besser ist) wirklich läuft.
Beides (freie Wirtschaft und Beamtentum) haben vor- und Nachteile, man muss sich halt entscheiden was einem wichtiger ist.
WiWi Gast schrieb am 07.07.2020:
Du bist garantiert noch nie Beamter gewesen! Warum diese Annahme? Du hast von "Beamter" wirklich null Ahnung! Die Pensionen sind in der Höhe nur für diejenigen Beamten garantiert, die heute schon im Ruhestand sind. Bis zum Eintritt in den Ruhestand kann da an vielen Stellschrauben gedreht werden, bis zum letzten Tag vor dem Ruhestand. Das kann der Gesetzgeber machen, ohne die Gewerkschaften zu beteiligen. Ist in der Vergangenheit auch schon so gelaufen. Ganz bestimmt wird das in den nächsten 30 Jahren auch wieder so gemacht werden. Wer heute glaubt, in 40 Jahren 71% Pension zu bekommen, könnte eine ganz böse Überraschung erleben. Akademiker kommen auch heute schon sehr oft auf deutlich niedrigere Werte, weil die Studienzeiten u.s.w. nicht anerkannt werden. "Beihilfeleistungen", addierst Du den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung bei einem Angestellten zum Gehalt dazu? Ist vergleichbar der Beihilfe. Der Kinderzuschlag beim Beamten soll die Tatsache ausgleichen, dass der Beamte für sein Kind eine Krankenversicherung bezahlen muss. Der Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung muss nichts extra bezahlen, weil die Familienversicherung kostenlos ist.
WiWi Gast schrieb am 05.07.2020:
Rechne den heutigen Wert der garantierten Pensionen, Beihilfeleistungen, und Zusatzzahlungen für Ehe und Kinder ein und du bist ganz schnell bei 150k
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