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WiWi-LernmaterialBilanzen

Übungsaufgaben Bilanzen

Vielen Dank an Kathrin aus Münster, die vorgeschlagen hat, auch Übungsaufgaben in den WiWi-TReFF aufzunehmen und uns die folgenden Aufgaben zugesendet hat. Wir haben diese für Euch ins Netz gestellt. Für die Korrektheit der Lösungen übernehmen wir keine Garantie.

Die folgenden Sachverhalte sind noch nicht im Jahresabschluss der Aktiengesellschaft verarbeiten worden. Der Student S soll alternative Abbildungsmöglichkeiten im Jahresabschluss der Aktiengesellschaft vorstellen.

Er soll dabei zwischen den beiden Fällen unterscheiden, dass die Gesellschaft

Die Gewinn- und Verlustrechnung wir nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geben Sie für jeden Geschäftsvorfall auch die Buchungssätze an! (35 Punkte)

[1] Zum Ende des zurückliegenden Geschäftsjahrs wurde ein Darlehen über einen Nominalbetrag von DM 500.000 mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen, von dem nur DM 450.000 ausgezahlt.

[2] Durch sintflutartige Regenfälle im zurückliegenden Geschäftsjahr kam es zu Über-schwemmungen und Wassereinbrüchen im Keller des Verwaltungsgebäudes der Aktiengesellschaft. Die Schäden, die jedoch erst im September des folgenden Jahres behoben werden können, verursachen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von DM 75.000.

[3] Die Wertpapiere des Anlagevermögens (Anschaffungskosten = DM 60.000, Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres = DM 60.000) sind im zurückliegenden Geschäftsjahr auf einen Börsenwert zum Bilanzstichtag von DM 100.000 gestiegen. Es ist von einer voraussichtlichen dauernden Werterhöhung auszugehen, die sich in der Zukunft noch fortsetzen wird.

[4] Die Aktiengesellschaft hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 500 Funkempfänger für Mobilfunknetze gefertigt, von denen am Bilanzstichtag noch 80 verkaufsfähig auf Lager lie-gen, das sind 80 mehr als zu Beginn des Geschäftsjahres. Bei einer Veräußerung ließen sich DM 10.000 pro Stück erzielen. Die gesamten Herstellungskosten der Funkempfänger beliefen sich auf DM 6.000 pro Stück, wovon DM 3.500 den Funkempfängern einzeln zurechenbar sind.


[5] Die Aktiengesellschaft erwirbt zum 30.9. des zurückliegenden Geschäftsjahres den Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns. Der Kaufpreis beträgt DM 750.000. Der einzige Vermögensgegenstand des Einzelkaufmanns ist eine Maschine, die mit dem Betrag von DM 400.000 (Zeitwert DM 600.000) aktiviert ist, auf der Passivseite der Bilanz werden vor der Übernahme DM 120.000 (Zeitwert DM 120.000) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, DM 80.000 (Zeitwert DM 100.000) Pensionsrückstellungen und DM 200.000 Eigenkapi-tal ausgewiesen.

[6] Am 1.5 des zurückliegenden Geschäftsjahres hat die Aktiengesellschaft eine Lötmaschine erworben, deren betriebsgewöhnliche Nutzung fünf Jahre beträgt. Der Kaufpreis beträgt DM 124.000. Mit Hilfe der Maschine werden in die Funkempfänger eingebaute Platinen automati-sche verlötet.

[7] Zur Begleichung der Rechnung der Lötmaschine übergibt die Aktiengesellschaft dem Lieferanten zum gleichen Zeitpunkt einen Wechsel, der am 1.4. des Folgejahres fällig wird. Um den dem Lieferanten entstehenden Zinsverlust auszugleichen, wird der Wechsel auf DM 130.000 ausgestellt.

[8] Die von der Aktiengesellschaft hergestellten Funkempfänger arbeiten mit einer von der Aktiengesellschaft selbst entwickelten und im Geschäftsjahr patentierten Technik, die die Übertragungsraten erheblich steigert. Die Kosten für die Entwicklung dieser Technik betrugen DM 5.000.000, wovon im Geschäftsjahr DM 600.000 angefallen sind. Das Patent kann voraussichtlich 4 Jahre genutzt werden.

[9] Zur Erhöhung der Vermarktungschancen für die neuen Funkempfänger wurden umfang-reiche Werbemaßnahmen ergriffen. Insbesondere war die Aktiengesellschaft auf den wichtigsten Messen ihrer Branche vertreten. Die Kosten hierfür beliefen sich auf DM 150.000.

[10] Die Aktiengesellschaft hatte Schwierigkeiten bei der Integration der im zurückliegenden Geschäftsjahr erworbenen GmbH in das bestehende Firmenkonzept. Wichtige Mitarbeiter der GmbH kündigten, da sie ihre Karrierechancen platzen sahen. Im Rahmen der Umstrukturierung musste die Aktiengesellschaft folglich neue Mitarbeiter rekrutieren und einarbeiten. Die Die hierfür angefallenen Kosten beliefen sich auf DM 25.000.

 

Lösungsskizzen
[1] Nach § 250 III S.1 HGB Aktivierungswahlrecht für positiven Unterschiedbetrag zw. Rückzahlungs- und Auszahlungsbetrag für einen erhaltenen Kredit.
Max.
Bank 450.000 an Verb. ggü. Kreditinstituten 500 und aktive RAP 50.000
Min.
Bank 450.000 an Verb. ggü. Kreditinstituten 500 und Zinsaufwendungen 50.000

[2] Nach § 249 II HGB Wahlrecht zur Bildung von Aufwandsrückstellungen
Min.
Aufwand 75.000 an sonst. Rückstellungen 75.000

[3] Nach § 252 I S. 1 HGB AK / HK-Prinzip i.v.m. § 252 I Nr. 4 HGB Realisationsprinzip sind Gewinne nur zu berücksichtigen, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert sind. Ist dies nicht der Fall, dürfen Vermögensgegenstän-de höchstens mit AK / HK angesetzt werden. => hier Zuschreibungsverbot

[4] § 255 II S.2 i.v.m. S.3 HGB erlaubt Voll oder Teilaufwandsaktivierung für selbsterstellte Vermögensgegens-tände.

Max.
Fertige Erzeugnisse 480.000 an Bestandsveränderung Fertige – u. unfertige Erzeugnisse 480.000
Min. Fertige Erzeugnisse 280.000 an Bestandsveränderung Fertige – u. unfertige Erzeugnisse 280.000 und Aufwand 200.000 an Bank 200.000

[5] Aktivierungswahlrecht f. derivativen GoF. Gem. § 255 IV S.1 HGB bei Übernahme

AK 750 – (ΣVG 600 – Σ S=120+100)= 370.000 d. GoF
Max.
d. GoF 370.000 und techn. Anlagen u. Maschinen 600.000 an Bank 750.000, Verb. ggü. Kreditinst. 120.000 und Pensionsrückstellungen 100.000
Min.
Aufwand 370.000 und techn. Anlagen u. Maschinen 600.000 an Bank 750.000, Verb. ggü. Kreditinst. 120.000 und Pensionsrückstellungen 100.000

 


[6] Abschreibungswahlrecht zw. geom.-degressiver und linearer Abschreibung, GoB konform sind Zeit- oder Leistungsabschreibung (Abgrenzung der Sache und Zeit nach, Grds. Der Klarheit und, Methodenstetigkeit § 252 I Nr. 6 HGB)

Linear: a = (AK – RBW)/ND = 124.000 / 5 = 24.800 => 24.800 * 8/12 = 16.533,33
Geom.-degr.: a = (AK – RBW) *0,3 = 124.000 * 0,3 = 37.200 (steuerliche Halbj. Regel, Anschaffungszeitpunkt im 1. Halbjahr)

Max.
Aufw. f. AFA 16.533,33 an techn. Anlagen u. Maschinen 16.533,33
Min. Aufw. f. AFA 37.200 an techn. Anlagen u. Maschinen 37.200

[7] Siehe 1
Max.
techn. Anlagen u. Maschinen 124.000 und aktive RAP 6.000 an Wechselverb. 130.000 31.12 8/11*6.000 =4.333,33 an aktive RAP 4.333,33
Min.
techn. Anlagen u. Maschinen 124.000 und Zinsaufw. 6.000 an Wechselverb. 130.000

[8] § 248 II HGB Aktivierungsverbot f. selbsterstellte Vermögengegesnstände des AV sonstiger betriebl.
Aufwand 600.000 an Bank 600.000

[9] Gem. Aktivierungsgrundsatz nicht aktivierungsfähig da nicht selbständig verwertbar, zukunftsbezogenen Zahlung ohne konkreten zeitlichen Bezug und mit unsicherer Eintrittswahrscheinlichkeit, daher keine RAP.
Aufw. 150.000 an Verb. 150.000

[10] Gem. § 269 S.1 HGB Aktivierungswahlrecht Bilanzierungshilfe für Erweiterungsaufw.
Max.
Ingangsetzungsaufw. 25.000 an Bank 25.000
Min. Personalaufw. 25.000 an Bank 25.000

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