Bundesfinanzministerium [Bmf]
Bundesfinanzministerium - Überblick über das Informationsangebot des Internetauftritts und besondere Services und Publikationen vom Bundesfinanzministerium.
Bundesfinanzministerium im Internet
In der augenblicklich schwierigen Haushaltslage rückt das Bundesfinanzministerium ins Zentrum des Interesses. Der Internetauftritt des Bundesfinanzministerium [ www.bundesfinanzministerium.de ] bietet eine Vielzahl von Informationen und Materialien für alle, die sich für die Finanzlage unseres Staates interessieren.
Features von Bundesfinanzministerium.de
- tagesaktuelle Nachrichten und Pressemitteilungen
- eine Vielzahl online abrufbarer Publikationen
- umfangreiche Suchfunktionen
- Service-Bereich mit Berechnungstools und Lexikon
Rubriken
Das Informationsangebot ist in sechs Hauptrubriken gegliedert:
- Finanz- und Wirtschaftspolitik
- Steuern und Zölle
- Bundesliegenschaften und Bundesbeteiligungen
- Investment und Vermögen
- Europa und Internationales
- BMF - Wir über uns
Jede der Hauptrubriken enthält neben den jeweiligen Spezialbereichen die Unterrubriken
- Ziele,
- Aktuell,
- Aktuelle Gesetze und
- Hintergrundanalysen,
die dazu beitragen, dass man schnell einen Überblick über das jeweilige Sachgebiet erhält. In der Rubrik »BMF - Wir über uns« bekommt man umfangreiche Hintergrundinformationen über Geschichte und Struktur des Ministeriums.
Service-Bereich
Am rechten unteren Bildschirmrand befindet sich ein permanent sichtbarer Link zum umfassenden Service-Bereich. Zum Service gehören u.a.
- ein interaktiver Steuerrechner,
- ein Steuerlexikon sowie
- Informationen über Praktika im Ministerium
Publikationen
Zwei informative Broschüren wurden bei WiWi-TReFF bereits vorgestellt:
Darüber hinaus weisen wir auf die Hintergrund-Broschüre Wir über uns hin.
Formulare
Eine Übersicht über downloadbare Formulare findet sich hier.
Suche
Auf jeder Seite des Internetangebotes findet man am rechten oberen Rand ein Suchfenster, mit dem einfache Suchbegriffe schnell recherchiert werden können. Für die Eingabe des Suchbegriffes gilt:
- Zwei Begriffe müssen durch Komma getrennt werden.
- Umlaute (ö,ä etc.) werden umgewandelt (oe, ae etc.).
- Mit dem Zeichen + kann ein Begriff markiert werden, der unbedingt im Suchergebnis erscheinen soll.
Mit der Trefferliste erscheint die Rubrik »Volltextsuche«, mit der man eine erweiterte Suche vornehmen kann. Mit der dort angebotenen Suchfunktion kann das Ergebnis präziser eingegrenzt werden.
Link
www.bundesfinanzministerium.de