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Wirtschaftsweisen legen Jahresgutachten 2015/16 vor

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sein Jahresgutachten 2015/16 vorgelegt. Das Jahresgutachten trägt den Titel »Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt«. Das neue Jahresgutachten hat drei Schwerpunktthemen: die Bewältigung der Flüchtlingsmigration, die Stärkung der Architektur der Europäischen Währungsunion und die Schaffung von Voraussetzungen für mehr Wachstum in Deutschland.

Wirtschaftsweisen - Der Sachverständigenrat für Wirtschaft zur wissenschaftlichen Politikberatung.

Wirtschaftsweisen legen Jahresgutachten 2015/16 vor
Wiesbaden, 19.11.2015 (sr) - Die konjunkturelle Erholung in Deutschland und im Euro-Raum hat sich fortgesetzt. Gedämpft wird die wirtschaftliche Entwicklung durch die Wachstumsschwäche in den Schwellenländern. Der Sachverständigenrat erwartet für Deutschland eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 1,7 % für das Jahr 2015 und 1,6 % für das Jahr 2016. Für den Euro-Raum werden Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts von 1,6 % und 1,5 % für die Jahre 2015 beziehungsweise 2016 prognostiziert.

„Zwar dürfte die gute wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr anhalten. Durch die Flüchtlingsmigration ist es jedoch noch wichtiger geworden, die Zukunftsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft durch geeignete Rahmenbedingungen zu gewährleisten,“ sagt Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrates.

Wirtschaftliche Eckdaten zum Jahresgutachten 2015/16 des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Die Flüchtlingsmigration macht deutlich, dass Deutschland sich nicht von globalen Problemen abkoppeln kann. Angesichts der guten Lage der öffentlichen Haushalte und der bestehenden Potenziale für eine effizienzsteigernde Wirtschaftspolitik dürften die bisher absehbaren Ausgaben verkraftbar sein. Der Sachverständigenrat erwartet direkte Ausgaben der öffentlichen Hand für die Flüchtlingsmigration von 5,9 bis 8,3 Mrd Euro im Jahr 2015 und 9,0 bis 14,3 Mrd Euro im Jahr 2016.

Eine erfolgreiche Integration von anerkannten Flüchtlingen erfordert erhebliche Bildungs- und Qualifikationsanstrengungen. Neben einer Beschleunigung der Asylverfahren sollten die Eintrittshürden in die Beschäftigung gesenkt werden. So sollten anerkannte arbeitsuchende Flüchtlinge als langzeitarbeitslos gelten. Von einer Erhöhung des Mindestlohns ist abzuraten.

Ausgehend von seinem Sondergutachten zum Euro-Raum vom Juli 2015 legt der Sachverständigenrat dar, wie durch die Einführung eines staatlichen Insolvenzmechanismus die Nicht-Beistandsklausel gestärkt und durch die Entprivilegierung von Forderungen gegenüber Staaten der Verbund zwischen Staaten und Banken gelockert werden können. Weitere Konsolidierungsschritte und Strukturreformen der Mitgliedstaaten sind entscheidend für eine selbsttragende wirtschaftliche Erholung. Die Niedrigzinsphase birgt Risiken für die Finanzstabilität und höhlt mittelfristig die Geschäftsmodelle von Banken und Versicherungen aus. Die makroprudenzielle Politik allein kann dieses Problem nicht lösen. Die Europäische Zentralbank sollte daher die Ausweitung ihrer Bilanz verlangsamen oder sogar früher beenden als angekündigt.

Zur Stärkung des Produktivitätswachstums müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder mehr in den Blick genommen werden. Es gibt erhebliche Spielräume für effizienzsteigernde wirtschaftspolitische Weichenstellungen vor allem in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung, Wettbewerb, Außenhandel, Energie und Steuern.

Dem Sachverständigenrat gehören aktuell folgende Mitglieder an:

Zum Jahresgutachten 2015/16 »Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt«
http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2015-2016.html


Bildquelle: Sachverständigenrat

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