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Lohnabrechnung online erstellen

Die Lohnabrechnung gehört zum Alltag von Unternehmen. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Eine besondere Aufmerksamkeit erfordert in den Jahr 2022 und 2023 bei der Lohnabrechnung die neue steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie, kurz Inflationsprämie. Die Inflationsprämie muss in der Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt unbedingt als zweckbezogene Prämie zum Inflationsausgleich erkennbar sein.

Lohnabrechnung online: Plakathinweis auf die elektronische Lohnsteuerkarte

Lohnabrechnung online erstellen
Die Lohnabrechnung gehört zum Alltag von Unternehmen. Jeden Monat müssen Lohnsteuerbescheinigungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt und die Lohnsteuer an das Finanzamt gemeldet werden. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Hier können Lohnabrechnungsprogramme helfen,

Kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) nutzen dazu immer häufiger eine Cloud-basierte Lohnsoftware, denn wie hier beispielsweise die Lohnabrechnung online zu machen, ist


Fragen zur Inflationsprämie
Vor allem die aktuellsten rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, ist ein besonderer Anreiz, die Lohnabrechnung online zu erledigen. Erst seit gut einem Monat gilt beispielweise die neue, von der deutschen Bundesregierung am 30. September 2022 verabschiedete Inflationsprämie. Kaum ein anderes Thema wird rund um die Lohnabrechnung derzeit so intensiv diskutiert und ist so wichtig, wie diese gesetzliche Neuerung. Viele Fragen sind mit der Änderung verbunden.

Inflationsprämie in der Lohnabrechnung
Die Inflationsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 11c. Sie kann vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden

Die Mitarbeiter haben somit keinen Anspruch auf eine Inflationsprämie. Eine Ausnahme gilt hier, wenn die Prämie in Tarifverträgen verbindlich vereinbart wird.

Die Inflationsprämie muss in der Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt als Prämie zum Ausgleich gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten deutlich erkennbar sein (Zweckbezug). Laut offizieller Information des Finanzministeriums genügt es dazu, "wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit den Preissteigerungen steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung".

Wie der Name "Inflationsausgleichsprämie" bereits zeigt, sollen die hohen Inflationsraten der vergangenen Monaten von zuletzt bereits etwa zehn Prozent im September, Oktober und November mit der Prämie ausgeglichen werden. Die Steuerbefreiung gilt daher nur, wenn es zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gezahlt wird (Zusatzzahlung). Es darf deshalb kein Bestandteil von dem vertraglich vereinbarten Gehalt einfach zur Inflationsprämie umgewandelt werden.

Die darf auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden, die zum Ausgleich der Inflation geeignet sind.

Um Missverständnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeiternehmern auszuschließen, stellt der Handelsverband Bayern e.V. eine kostenlose Mustervorlage für die Zahlung einer Inflationsprämie zum Download zur Verfügung.
 

Download [PDF, 1 Seite - 52 KB]
Mustervorlage Zahlung von Inflationsprämie

Im Forum zu Inflationsprämie

3 Kommentare

Inflationsprämie in neuer Firma

WiWi Gast

Hallo, ich sehe es wie CC, ein Anspruch besteht nicht. Meine Empfehlung lautet, insbesondere an Bald-Wechsler: handelt unbedingt um die volle Prämie, sofern euch der alte AG diese noch nicht geza ...

11 Kommentare

BIG4 Inflationsausgleichsprämie Werkstudent

WiWi Gast

PwC zahlt die ja nicht mal an die normalen Mitarbeiter. Karl Keucher schrieb am 17.06.2023:

6 Kommentare

Inflationsprämie

Leini

Bin leider auch leer ausgegangen da ich zum 01.03. das Unternehmen verlassen habe. Die Zahlung war dort auch für zukünftige Belastung gedacht. Naja ist wie es ist

2 Kommentare

Inflationsprämie

Ceterum censeo

Ich fürchte, einen (gesetzlichen) Anspruch hierauf hast du überhaupt nicht. Du solltest zuvorderst mit deinem Arbeitgeber klären, wie er diese Regelung umzusetzen gedenkt. Wenn dieser für "Teilzeitk ...

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