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Statistik: Bodennutzungshaupterhebung und Erhebung über Viehbestände

(destatis - Bodennutzungshaupterhebung und Erhebung über Viehbestände ) Was beschreibt der Indikator, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?

Was beschreiben die Bodennutzungshaupterhebung und die Erhebung über die Viehbestände?
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Erhebung über die Viehbestände liefern Angaben über die Produktionsstrukturen und -kapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe. Beide Erhebungen bilden gleichzeitig das Grundprogramm der Agrarstrukturerhebung. Im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung wird jährlich im Mai die selbstbewirt­schaftete Fläche des Betriebes nach Hauptnutzungsarten (Ackerland, Grünland und Dauerkulturen) erhoben und für die landwirtschaftlich genutzte Fläche eine Untergliederung nach den Kultur- und Fruchtarten vorgenommen.

Die Erhebung über die Viehbestände findet im Mai und November jeden Jahres statt. Dabei werden die Bestände an Rindern und Schweinen im Mai und im November halbjährlich erfasst, die Bestände an Schafen einmal im Jahr (im Mai). Die Bestände an Geflügel und Pferden werden alle vier Jahre (im Mai) allgemein erhoben, im Jahr 2005 zusätzlich repräsentativ. Allgemeine Erhebungen werden sowohl bei der Bodennutzungshaupterhebung als auch bei der Viehzählung nur noch in vierjährigem Abstand durchgeführt. Die übrigen Erhebungen erfolgen repräsentativ. Die letzte allgemeine Erhebung fand zusammen mit der Agrarstrukturerhebung im Mai 2003 statt. Die Daten der Bodennutzungshaupterhebung und die Erhebung über die Viehbestän­de dienen unter anderem als Grundlage für die Erstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie für die Bewertung agrarpolitischer Maßnahmen, insbesondere auf EU-Ebene.

Wie werden die Erhebungen durchgeführt?
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Erhebung über die Viehbestände sind dezentrale Statistiken, die im Mai eines jeden Jahres gemeinsam durchgeführt werden. Zusätzlich wird im November eines jeden Jahres eine repräsentative Erhebung über die Viehbestände an Rindern und Schweinen durchgeführt. Die Koordinierung sowie technische und methodische Vorbereitung erfolgen beim Statistischen Bundesamt, während Erhebung und Aufbereitung der Daten zum Länderergebnis den Statistischen Landesämtern obliegen. Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3118), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (Bundesgesetzblatt - BGBl. I S. 2618) und die Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Agrarstatistikgesetz (Erste Agrarstatistikverordnung - 1. AgrStatV) vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4415), geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3584) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534). Für die Erhebungen besteht nach § 93 (1) AgrStatG in Verbindung mit dem BStatG für alle Merkmale Auskunftspflicht.

Im Rahmen der Erhebungen werden jährlich beziehungsweise halbjährlich ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe (Stichprobenbetriebe) befragt. Im Mai jeden vierten Jahres seit 1999 - so auch bei der Agrarstrukturerhebung 2003 - werden außer den Stichprobenbetrieben auch alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe in die Erhebung einbezogen. Befragt werden im Mai eines jeden Erhebungsjahres die Betriebsinhaber und/oder -leiter landwirtschaftlicher Betriebe mit: Erreicht der Betrieb bei einem der in Frage kommenden Merkmale die angegebene Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche, Tierbeständen oder Spezialkulturen, dann wird der Betrieb in die Erhebung einbezogen. Die Befragten füllen die von den Statistischen Landesämtern versandten Erhebungsbögen eigenständig aus oder erteilen die Angaben, soweit für die Befragung eingesetzt, gegenüber Erhebungsbeauftragten. Erhebungsbeauftragte sind vor allem ehrenamtliche Mitarbeiter aus Landwirtschaft und Verwaltung, die von den Statistischen Landesämtern für diese Aufgaben geschult werden. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen haben die Statistischen Landesämter durch die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates zudem die Möglichkeit, betriebliche Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) für statistische Zwecke zu nutzen. Wann werden die Ergebnisse der Erhebungen veröffentlicht?
Aktuelle Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung und der Erhebung über die Viehbestände werden mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Erste vorläufige Ergebnisse der Erhebungen im Mai werden im Juli/August, der Erhebung über die Viehbestände im November im Januar des Folgejahres veröffentlicht. Endgültige Ergebnisse über die Erhebungen liegen im ersten Quartal des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres vor. Ergebnisse der Agrarstatistiken, darunter auch der Bodennutzungshaupterhebung und der Erhebung über die Viehbestände, werden regelmäßig in der Fachserie 3 »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« veröffentlicht; die einzelnen Reihen sind kostenlos in elektronischer Form im Statistik-Shop des Statistischen Bundesamtes erhältlich, unter anderem: Das Statistische Bundesamt stellt die Ergebnisse der Erhebungen als Summenwerte auf Bundes- und Länderebene zur Verfügung. Daneben werden von den Statistischen Ämtern der Länder regional tief gegliederte Ergebnisse für das jeweilige Bundesland veröffentlicht.

Wie genau sind die Ergebnisse der Erhebungen?
Auf Grund der Mitte 1998 in Kraft getretenen Neufassung des Agrarstatistikgesetzes wurden ab 1999 Änderungen gegenüber der bisherigen Erhebungspraxis wirksam, die sich auch auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen vorangegangener Erhebungen auswirken: Die Erhebungen werden bei einem einheitlichen Betriebskreis durchgeführt und für die Erhebungen im Mai wird ein gemeinsamer Fragebogen genutzt. Im Rahmen der Harmonisierung der agrarstatistischen Erhebungen wurde die eine Auskunftspflicht begründende untere Erfassungsgrenze der landwirtschaftlich genutzten Fläche von einem auf zwei Hektar angehoben; gleichzeitig wurden die Mindesttierbestände und Mindestanbauflächen von Spezialkulturen präzisiert. Bei der Interpretation der Ergebnisse aus verschiedenen Erhebungen ist zu beachten, dass die Erhebungen seit 2003 nur noch im vierjährlichen Abstand total durchgeführt werden und in den dazwischen liegenden Jahren - wie auch 2005 - nur repräsentative Ergebnisse vorliegen.