Leitfaden der Außenhandelsstatistik
Der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Leitfaden der Außenhandelsstatistik informiert umfassend über Methoden, Erhebung und Veröffentlichung der monatlichen Außenhandelsstatistik.
Leitfaden der Außenhandelsstatistik
Die Außenhandelsstatistik ist eine vom Gesetzgeber angeordnete Erhebung, die der Auskunftspflicht unterliegt. Anhand der Meldungen über die Ein- und Ausfuhren von Waren aus bzw. in die einzelnen Länder erstellt das Statistische Bundesamt jeden Monat Außenhandelsstatistiken. Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, d.h. alle körperlich ein- und ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom werden erfasst und nachgewiesen. Das betrifft auch den Handel mit Waren, die unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung ein- bzw. ausgeführt werden.
Um eine Einteilung der Gesamtheit der grenzüberschreitenden Warenverkehre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ermöglichen, unterteilt man diese in Verkehrsarten:
- Einfuhr - das Verbringen von Waren aus dem Ausland nach Deutschland
- Ausfuhr - das Verbringen von Waren aus Deutschland ins Ausland
- Durchfuhr - die Beförderung von Waren aus dem Ausland durch Deutschland in das Ausland. Grundsätzlich sind diese Warentransaktionen von der Anmeldung zur Statistik befreit.
KurzinfoDer Leitfaden des Statistischen Bundesamtes (Stand: März 2005) über
- Methoden,
- Erhebung bzw. Aufbereitung sowie
- Veröffentlichung
der Außenhandelsstatistik umfasst 19 Seiten.
Download
http://www.destatis.de/download/aussh/aussh_d/infotext.pdf (PDF, 180 KB)