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Statistik: Schulden der öffentlichen Haushalte

(destatis - Schulden der öffentlichen Haushalte) Was beschreibt die Statistik und wie wird sie erhoben?

Was beschreibt die Statistik?
Die Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte liefert detaillierte Angaben über den aktuellen Schuldenstand der Kernhaushalte von Bund, Ländern und Kommunen (Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden) sowie aller Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die mehrheitlich von dem öffentlichen Bereich (auch in der Summe) bestimmt sind.

Erfasst werden neben der Höhe des Schuldenstandes zum 31. Dezember eines Jahres auch die Art der Schulden (zum Beispiel Kreditmarktschulden, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Kassenverstärkungskredite oder innere Darlehen). Weitere Angaben gibt es zu den im Laufe des Berichtsjahres getätigten Schuldenaufnahmen und -tilgungen sowie über sonstige Schuldenbewegungen (zum Beispiel Ein- und Ausgliederung von Sondervermögen).

Zusammen mit den Ergebnissen aus der Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors bildet die Schuldenstatistik die Grundlage für die Stabilitätsberichterstattung im Rahmen des europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens durch die Deutsche Bundesbank an die Europäische Kommission. Ihre Daten dienen zudem als Entscheidungsgrundlage für die Wirtschafts- und Finanzpolitik und werden als Basis für Prognosen zum finanziellen Spielraum der Haushalte kommender Jahre, der Kapitalmarktbeanspruchung durch die öffentliche Hand und der Entwicklung der Zinsen genutzt.
Wie werden die Daten ermittelt?
Die Schuldenstatistik wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres als Totalerhebung durchgeführt. Die Schulden von Bund und Ländern sowie der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in mehrheitlichem Bundesbesitz werden direkt an das Statistische Bundesamt gemeldet. Die Kommunen, Zweckverbände und die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen im mehrheitlichen kommunalen oder Landesbesitz werden von den Statistischen Landesämtern entsprechend dem Sitzlandprinzip dezentral befragt und ihre Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt.

Die Erhebung über die Schulden der öffentlichen Haushalte ist eine Sekundärstatistik: Die Basis für die Schuldenstatistik bilden die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der staatlichen und kommunalen Haushalte sowie aus den Jahresabschlüssen der mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen.

Rechtsgrundlage für diese Erhebung ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 438) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I Seite 1.534). Es werden die Angaben zu Paragraph 5 Nummer 4 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) erhoben.
Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden Ende Februar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres in einer Pressemitteilung veröffentlicht und an die Deutsche Bundesbank zur Ermittlung des Schuldenstandes nach den Maastricht-Kriterien übergeben. Die endgültigen Ergebnisse sind ab der zweiten Jahreshälfte in der Fachserie 14, Reihe 5 Schulden der öffentlichen Haushaltekostenlos zum Download erhältlich.

 
Wie genau sind die Ergebnisse?
Die Datengenauigkeit einer Statistik lässt sich vor allem an der Häufigkeit des Auftretens von stichproben­bedingten und nicht-stichprobenbedingten Fehlern beurteilen. Da es sich bei der Schuldenstatistik um eine Totalerhebung handelt, können nur nicht-stichprobenbedingte Fehler, wie Zuordnungsfehler oder Antwortausfälle, auftreten. Durch den Einsatz von umfangreichen Plausibilitätsprüfungen, die einer stetigen Anpassung unterliegen, konnten die nicht-stichprobenbedingten Fehler in der Schuldenstatistik auf ein Minimum reduziert werden. Ihre Ergebnisse sind somit als qualitativ hochwertig zu bewerten.