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Statistik: Arbeitskostenerhebung

(destatis - Arbeitskostenerhebung) Was beschreibt die Erhebung, wie wird sie berechnet und wann veröffentlicht?

Was beschreibt die Arbeitskostenerhebung?
Bei der Arbeitskostenerhebung werden sehr detaillierte Angaben zur Berechnung der verschiedenen Bestandteile der Arbeitskosten erfragt. Zu diesen Bestandteilen zählen neben Lohnbestandteilen (zum Beispiel Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Entgelt für die geleistete Arbeit) auch die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen und die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Teile der Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Gleichzeitig wird die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze und der geleisteten Arbeitsstunden erfragt.

Somit zeigt die Arbeitskostenerhebung, wie hoch die Kosten für die Beschäftigung eines Vollzeitarbeitnehmers sind und wie hoch der Preis für eine Arbeitsstunde in Deutschland ist. Gleichzeitig gibt sie Auskunft darüber, wie sich die Arbeitskosten in Deutschland zusammensetzen.

Wie wird die Arbeitskostenerhebung berechnet?
Die Arbeitskostenerhebung ist eine dezentral durchgeführte Statistik. Für die Erhebung, Prüfung und Aufbereitung der Länderergebnisse sind die Statistischen Landesämter zuständig. Aufgabe des Statistischen Bundesamtes ist die methodische Vorbereitung und Weiterentwicklung dieser Statistik sowie die Zusammenführung der Länderergebnisse zu einem Bundesergebnis und dessen Veröffentlichung.

Die Arbeitskostenerhebung wird seit 1958 durchgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2004 werden regelmäßig alle vier Jahre Unternehmen mit mindestens zehn Arbeitnehmern im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich (Wirtschaftszweig C bis O der NACE Rev.1.1, der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation) einbezogen. Die Arbeitskostenerhebung ist eine einstufige, geschichtete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Schichtungsmerkmale sind Bundesland, Wirtschaftszweig und Unternehmensgrößenklasse.

Für die Erhebung 2004 wurden 30 000 Unternehmen ausgewählt. Davon entfielen auf das Produzierende Gewerbe rund 14.500 und auf die erfassten Dienstleistungsbereiche rund 15.500 Unternehmen. Der Auswahlsatz betrug 10,4%. In den Wirtschaftsabschnitten » „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung« sowie »Erziehung und Unterricht« (NACE-Abschnitte L und M) wurde auf Befragungen verzichtet, Auswertungen verschiedener administrativer Datenquellen (unter anderem Personalstandstatistik, Finanzstatistik) wurden hier zur Darstellung der Arbeitskosten herangezogen.

Wann wird die Arbeitskostenerhebung veröffentlicht?
Erste vorläufige Eckdaten der Arbeitskostenerhebung werden in Form einer Pressemitteilung etwa 18 Monate nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Detaillierte Angaben und endgültige Ergebnisse enthält die Fachserie 16, Heft 1 und 2 »Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich«, die kostenlos im Statistik-Shop des Statistischen Bundesamtes unter herunter geladen werden kann.

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