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Statistik: Auftragseingangsindex im Verarbeitenden Gewerbe

(destatis - Auftragseingangsindex im Verarbeitenden Gewerbe) Was beschreibt der Indikator, wie wird er berechnet und wann veröffentlicht?

Zwei Visakarte hintereinander.

Was beschreibt der Indikator?
Der Auftragseingang umfasst den Wert (ohne Umsatzsteuer) aller im jeweiligen Berichtsmonat von den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes fest akzeptierten Aufträge auf Lieferung selbst hergestellter (oder in Lohnarbeit gefertigter) Erzeugnisse. Zur Analyse der Binnen- und Exportnachfrage wird zwischen dem Auftragseingang aus dem Inland und den von ausländischen Auftraggebern erteilten Orders unterschieden. Die Ergebnisse werden monatlich als Wertindizes zur Messung der nominalen sowie als Volumenindizes zur Darstellung der preisbereinigten Nachfrageentwicklung dargestellt.

Die monatlichen Indizes des Auftragseingangs für das Verarbeitende Gewerbe zählen zu den wichtigsten Frühindikatoren für die Beobachtung und Analyse der Konjunkturentwicklung in Deutschland. Die wirtschaftspolitische Sensibilität dieser Daten über die Nachfrageentwicklung – soweit sie durch den Auftragseingang gemessen werden kann – erfordert ein besonders hohes Maß an Aktualität und Genauigkeit der Berichterstattung.

Wie wird der Indikator berechnet?
Grundlage der Indexberechnung ist die Wertsumme für die in einem Berichtsmonat fest akzeptierten Aufträge (nach den Absatzrichtungen Inland und Ausland unterschieden). Diese Wertsumme wird zu dem entsprechenden Ergebnis für den Monatsdurchschnitt im Basisjahr in Beziehung gesetzt und bildet den Wertindex für einen Wirtschaftszweig. Zur Berechnung des Volumenindex wird noch eine Deflationierung mit den Erzeugerpreis- bzw. den Ausfuhrpreisindizes vorgenommen. Die Aggregation der einzelnen Wirtschaftszweigindizes zum Verarbeitenden Gewerbe und seinen Hauptgruppen erfolgt mit den Anteilen der Auftragseingangswerte aus dem Basisjahr.

Die Auftragseingänge enthalten u.a. auch zur Produktion gehörende Dienstleistungen: Lohnarbeiten (einschl. Lohnveredelung), Reparaturen, Instandhaltungen, Installationen, Montagen u.Ä. Stornierungen sowie Wertänderungen auf Grund von Preisgleitklauseln sind grundsätzlich nicht in der Meldung des aktuellen Auftragseingangs zu berücksichtigen. Umbestellungen oder Änderungen sind als Neuaufträge zu melden.

Die Auftragseingänge werden nicht in allen Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes erhoben. Es werden im wesentlichen nur diejenigen Zweige in die Indexberechnung einbezogen, bei denen die Auftragsfertigung von Bedeutung ist. Nicht im Ergebnis für das Verarbeitende Gewerbe enthalten sind z. B. die Bereiche Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden und das Ernährungsgewerbe.

Auftragseingänge und entsprechende Indizes werden von der amtlichen Statistik seit 1949 ermittelt. Seit 1977 wird die Auftragseingangsstatistik im Rahmen des Monatsberichts für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe durchgeführt. Die Erhebung der Auftragseingänge für fachliche Betriebsteile erfolgt derzeit in 170 Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) in der Untergliederung nach inländischen und ausländischen Auftraggebern.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Information über die aktuellen Nachfragetendenzen im besonders wichtigen Bereich des Verarbeitenden Gewerbes stellt das Statistische Bundesamt ca. fünf Wochen nach Ende des Berichtsmonats vorläufige Ergebnisse bereit (diese werden gleichzeitig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Pressemitteilung veröffentlicht). Der genaue Veröffentlichungskalender zum Auftragseingangsindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Die Ergebnisse werden in der Fachserie 4, Reihe 2. 2 Auftragseingang und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe – Indizes sowie in anderen Querschnittsveröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes publiziert. Elektronisch sind die Daten über die Internet-Homepage des Statistischen Bundesamts zugänglich (kostenfrei für Hauptgruppen und das Verarbeitende Gewerbe, kostenpflichtig für detaillierte Angaben bis zu vierstelligen Wirtschaftszweigen).


Wie genau ist der Indikator?
Erste Ergebnisse für alle Wirtschaftszweige liegen etwa fünf Wochen nach Ende des jeweiligen Berichtsmonats vor (vorläufiger Index). Teilweise haben zum Zeitpunkt dieser Berechnung noch nicht alle Betriebe ihre Meldungen abgegeben oder wegen der Eilbedürftigkeit nur mit geschätzten Werten. Die in diesen Fällen eingesetzten Werte werden zwei Wochen später durch die Originalmeldungen ersetzt (berichtigter Index). In aller Regel liegen die Korrekturen für das Verarbeitende Gewerbe und die Hauptgruppen unter 1%. Nach Ablauf eines Jahres werden sämtliche in der Zwischenzeit noch bekannt gewordenen Datenänderungen im Rahmen der so genannten Jahreskorrektur verarbeitet (endgültiger Index).