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Statistik: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

(destatis - Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) Was beschreibt die Stichprobe und wie wird sie erhoben?

Was beschreibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz: EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert u.a. statistische Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Darüber hinaus informiert die EVS über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern und die Wohnverhältnisse privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet.

Die EVS-Ergebnisse bilden eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung, für die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie für die Bemessung des regelsatzrelevanten Verbrauches im Rahmen der Sozialhilfe. Im System der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

 

Wie wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhoben? Die Durchführung der EVS erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Die organisatorische und technische Vorbereitung liegt beim Statistischen Bundesamt, während die Anwerbung der Haushalte und deren Befragung den Landesämtern obliegt. Die Erhebungsaufbereitung und zentrale Ergebnisermittlung wiederum erfolgt durch das Statistische Bundesamt.

Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, d.h. alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an der EVS teil. Im fünfjährigen Turnus werden rund 0,2% aller privaten Haushalte in Deutschland im Rahmen der EVS befragt. Das sind insgesamt rund 75 000 Haushalte, darunter etwa 15 000 Haushalte in den neuen Ländern und Berlin-Ost. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die EVS seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin-Ost seit 1993. 

Hinsichtlich des Erhebungsablaufes und -designs gliedert sich die EVS in drei Erhebungsteile:

 

Wann werden die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe veröffentlicht?
Erste Ergebnisse aus dem Einführungsinterview der EVS 2003 werden ab Herbst 2003 online im Statistik-Shop und in den verschiedenen Fachserien und Querschnittsveröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Zu aktuellen Themen werden Ergebnisse in Pressemitteilungen bekannt gegeben, die auch im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar sind.

Erste Ergebnisse aus den Haushaltsbüchern über die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte für das erste Halbjahr 2003 werden voraussichtlich im Herbst 2004 vorliegen. Angaben aus dem Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren werden gegen Ende 2005 veröffentlicht. Für alle Erhebungsteile der EVS 2003 werden neben Bundesergebnissen auch Ergebnisse für die 16 Bundesländer von den jeweiligen Statistischen Landesämtern veröffentlicht.


Wie genau ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Auf Grund der großen Zahl der befragten Haushalte und der Vielzahl der bei der Aufbereitung durchgeführten Plausibilitätskontrollen weisen die aus der EVS gewonnenen Ergebnisse ein hohes Maß an Genauigkeit und Verlässlichkeit auf. Durch die per Quotenplan vorgegebene Berücksichtigung aller sozialen Gruppierungen und die Hochrechnung der ermittelten Ergebnisse am jeweils aktuellen Mikrozensus ist sichergestellt, dass repräsentative Ergebnisse für nahezu alle Haushalte gewonnen werden. Lediglich für Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten können aus der EVS keine Angaben gewonnen werden, da sie gemäß dem verwendeten Haushaltsbegriff nicht berücksichtigt werden.

Ferner liefert die EVS keine Angaben für Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr, da diese in der Regel nicht in so ausreichender Zahl an der Erhebung teilnehmen, dass gesicherte Aussagen über ihre Lebensverhältnisse getroffen werden können. 

Weiterführende Informationen
www.destatis.de/themen/d/thm_haushalt.htm