Statistik: Erwerbstätige in den VGR
(destatis - Erwerbstätige in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) Was beschreibt der Indikator, wie wird er berechnet und wann veröffentlicht?
Was beschreibt der Indikator?
Zu den Erwerbstätigen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte,
Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige
beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige innerhalb
Deutschlands eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit
ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit. Hierbei wird das
Personenkonzept zugrunde gelegt; dies bedeutet, dass Personen mit
mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer
Haupterwerbstätigkeit erfasst werden.
Grundlage für die Definition bilden die von der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den
entsprechenden Definitionen im Europäischen System der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 stehen. Die Zahl der
Erwerbstätigen in Deutschland im Durchschnitt einer bestimmten Periode
wird zum einen für Zwecke der laufenden aktuellen
Arbeitsmarktbeobachtung und zum anderen als Bezugszahl für die
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) benötigt.
Je nach Verwendungszweck wird die Zahl der Erwerbstätigen für
Deutschland insgesamt und gegliedert nach Stellung im Beruf nach dem
Inländerkonzept (Wohnortkonzept) oder dem Inlandskonzept
(Arbeitsortkonzept) dargestellt. Für den Übergang vom Inländer- zum
Inlandskonzept werden die Einpendler vom Ausland nach Deutschland
hinzugezählt und die Auspendler von Deutschland in das Ausland abgezogen.
Die Erwerbstätigenzahlen nach Wirtschaftsbereichen werden im Rahmen der VGR stets nach dem Inlandskonzept nachgewiesen.
Wie wird der Indikator berechnet?
Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland in einer bestimmten Berichtsperiode kann nicht aus einer einzigen Quelle entnommen werden. Informationen über die Zahl der Erwerbstätigen liegen zwar aus zahlreichen erwerbsstatistischen Quellen vor, hierbei handelt es sich aber überwiegend um Teilerhebungen (z.B. monatliche, vierteljährliche und jährliche Erhebungen für einzelne Wirtschaftsbereiche) oder um Stichproben, die nur einmal im Jahr für eine bestimmte Berichtswoche (z.B. Mikrozensus, EU- Arbeitskräftestichprobe) durchgeführt werden. Daher wird die Zahl der Erwerbstätigen der VGR auf Basis aller zum Berechnungszeitpunkt verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen mit Hilfe von speziellen Berechnungen, insbesondere der Umrechnung von Stichtagswerten auf entsprechende Periodendurchschnitte und durch Ergänzung fehlender Teile beziehungsweise Bereinigung von Doppelerfassungen, gewonnen.
Insgesamt fließen in die Erwerbstätigenrechnung der VGR etwa 45 auf unterschiedlichen Berichtswegen gewonnene Statistiken ein. Neben den einzelnen monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Statistiken für einzelne Wirtschaftsbereiche zählen insbesondere die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit über die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Angaben der Personalstandstatistik über das Personal im Öffentlichen Dienst, die Ergebnisse des Mikrozensus und weitere Meldungen einzelner Institutionen (z.B. monatliche Meldungen des Bundesministeriums für Verteidigung über die Anzahl der Soldaten) zu den wichtigsten erwerbsstatistischen Quellen. Alle weiteren Ausgangsstatistiken werden laufend beobachtet. Zusätzlich erfolgen laufend Konsistenzprüfungen mit anderen Ergebnissen der VGR und der arbeitsmarktstatistischen und demographischen Berichterstattung.
Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig monatliche, vierteljährliche und jährliche Durchschnittszahlen über die Erwerbstätigen in Deutschland. Gesamtwirtschaftliche monatliche Erwerbstätigenangaben nach dem Inlands- und Inländerkonzept, als Ursprungswerte und saisonbereinigte Werte werden etwa 70 Tage nach Monatsende publiziert. Vierteljährliche und erste vorläufige Jahresdurchschnittszahlen zur Erwerbstätigkeit für Selbstständige einschließlich mithelfende Familienangehörige und Arbeitnehmer sowie nach sechs zusammengefassten Wirtschaftsbereichen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) 93 bzw. nach internationaler Abgrenzung der NACE Rev.1) werden in Deutschland bereits etwa 53 Tage nach Quartalsende beziehungsweise 3 Tage nach Jahresende veröffentlicht. Die Monatszahlen sind konsistent mit den Vierteljahres- und Jahresergebnissen verknüpft. Darüber hinaus stehen für zurückliegende Berichtsjahre auch Jahresdurchschnittsangaben zur Erwerbstätigkeit nach 60 Wirtschaftsbereichen der WZ 93 zur Verfügung. Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Wie genau ist der Indikator?
Die frühe Erstveröffentlichung von Erwerbstätigenzahlen erfüllt die
Nutzeranforderung nach aktuellen, zeitnahen Ergebnissen, obwohl die
Datengrundlage zu diesem Zeitpunkt häufig noch unvollständig ist. Da die
für die Erwerbstätigenrechnung der VGR benötigten Ausgangsdaten nur
sukzessive im Zeitablauf anfallen und kurzfristig verfügbare Ergebnisse
teilweise später aufgrund eines vollständigeren Meldeeingangs korrigiert
werden, steigen Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Ausgangsdaten
und damit der Genauigkeitsgrad der Zahl der Erwerbstätigen mit
zunehmenden zeitlichen Abstand zur jeweiligen Berichtsperiode. Es ist
daher notwendig, die Erwerbstätigenzahlen für einen bestimmten Zeitraum
in mehreren Zeitabständen dem jeweiligen aktuellen Erkenntnisstand
anzupassen.
Im mehrjährlichen Vergleich können die ersten vorläufigen Ergebnisse von
den endgültigen Zahlen zur Erwerbstätigkeit, die in der Regel rund drei
Jahre nach Jahresende veröffentlicht werden, um durchschnittlich 0,3
Prozentpunkte nach oben oder unten abweichen. Bei einigen
Monatsergebnissen oder nach Stellung im Beruf kann der durchschnittliche
Revisionsbedarf auch größer ausfallen.
Daneben werden noch sogenannte große Revisionen der Erwerbstätigkeit im Rahmen der VGR durchgeführt, wie beispielsweise im April 1999 und Sommer 2000. Die zuletzt genannten Revisionen erfolgten aufgrund der Einführung des ESVG 1995 in die deutsche VGR, der Einbeziehung von Ergebnissen aus unregelmäßigen Erhebungen, neuen Erkenntnissen über Umfang und Entwicklung der geringfügig Beschäftigten und Änderungen im Aufbereitungsverfahren der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit als eine der wichtigsten Quellen der Erwerbstätigenrechnung.