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Statistik: Finanzvermögen des Staatssektors

(destatis - Finanzvermögen) - Was beschreibt die Statistik, wie wird sie erhoben und wann veröffentlicht?

Was beschreibt die Statistik?
Die Statistik über das Finanzvermögen des Sektors Staat bildet das Finanzvermögen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre jeweiligen Sondervermögen und das der Zweckverbände ab. Hinzu kommt seit dem Erhebungsjahr 2005 das Finanzvermögen aller mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staates, die außerhalb der öffentlichen Kernhaushalte mit eigenem - meistens doppischem - Rechnungswesen geführt werden.

Das Finanzvermögen des Staates wird in dieser Statistik durch die folgenden Vermögensarten definiert: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate, vergebene Kredite, Anteilsrechte sowie alle sonstigen Forderungen der öffentlichen Haushalte. Sowohl die Wertpapiere als auch die vergebenen Kredite werden dabei nach ihren Ursprungslaufzeiten (bis einschließlich 1 Jahr und mehr als 1 Jahr) und nach Emittenten beziehungsweise Schuldnern nachgewiesen.

Zusammen mit der Schuldenstatistik bildet die Statistik über das Finanzvermögen die Grundlage für die Stabilitätsberichterstattung durch die Deutsche Bundesbank an die Europäische Kommission.

Wie wird die Statistik berechnet?
Die Statistik über das Finanzvermögen des Staats wird seit 2004 jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der staatlichen und kommunalen Haushalte sowie aus den Jahresabschlüssen der mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Staat. Die Erhebung über das Finanzvermögen ist somit eine Sekundärstatistik.

Die Daten des Bundes (einschließlich seiner Sondervermögen) und der Länder sowie der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in mehrheitlichem Bundesbesitz werden zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben, die der übrigen Einheiten dezentral von den jeweiligen Statistischen Landesämtern (Sitzland).

Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (Bundesgesetzblatt (BGBl) I Seite 438) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I Seite 1.534). Es werden die Angaben zu Paragraph 5 Nummer 4 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) erhoben. Die Berichtskreisabgrenzung der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erfolgt nach der Verordnung (EG) Nummer 2 223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 310 vom 30. November 1996, Seite 1 und folgende Seiten).


Wann wird die Statistik veröffentlicht?
Die vorläufigen Ergebnisse dieser Erhebung werden in einer Pressemitteilung am Ende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht. Die erste Pressemitteilung zum Themengebiet Finanzvermögen des Staatssektors wurde im März 2007 für das Berichtsjahr 2005 herausgegeben. Eine Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse ist erstmalig für die Erhebung vom 31. Dezember 2006 in Form einer Fachserie geplant. Diese wird im Frühjahr 2008 kostenlos zum Download im Statistik-Shop des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/shop zur Verfügung stehen.