Statistik: Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)
(destatis - Laufende Wirtschaftsrechnungen) Was beschreibt die Rechnung, wie werden die Daten ermittelt, wie genau sind die Ergebnisse der Rechnung?
Wie werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen
erhoben?
Im Rahmen der LWR werden
in Deutschland private Haushalte jährlich zu ihren Einkommensverhältnissen, zum
Konsumverhalten, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern
befragt. In der Erhebung sind nur solche Haushalte vertreten, die freiwillig
Angaben zu den in den Erhebungsunterlagen gestellten Fragen
machen. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die
Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708 6,
veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 der
Verordnung vom 26. März 1991 (BGBl. I Seite 846) in Verbindung mit
dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I Seite 2246). Erhoben werden
Angaben zu §2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater
Haushalte. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 dieses Gesetzes in Verbindung
mit §15 Absatz 1 Satz 1 BStatG
freiwillig.
Die methodischen Grundlagen der LWR haben im
Laufe der Zeit folgende Änderungen erfahren: Bis zum Jahr 1998
zeichneten 2.000 Haushalte ein Jahr lang detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben
auf. Die befragten Haushalte stammten aus den drei ausgewählten Haushaltstypen:
2-Personen-Rentnerhaushalt, 4-PersonenArbeitnehmerhaushalt mit mittlerem
Einkommen und 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt mit höherem Einkommen. Aufgrund
der zunehmenden Vielfalt von Lebenslagen war eine Vertretung aller privaten
Haushalte durch diese drei Haushaltstypen nicht mehr gegeben. Mit dem
zusätzlichen Ziel der Harmonisierung der Wirtschaftsrechnungen privater
Haushalte wurde sowohl der Befragtenkreis ausgedehnt als auch der
Anschreiberhythmus verändert.
Seit 1999 sind - mit Ausnahme der
Haushalte von Selbstständigen und Landwirten - alle privaten Haushalte in den
Laufenden Wirtschaftsrechnungen vertreten. Von 1999 bis 2004 gab eine
repräsentative Quotenstichprobe von 6 000 Haushalten über jeweils vier
Berichtsmonate (d.
h. einen Monat je Quartal) Auskunft über ihre Einnahmen
und Ausgaben. Zur weiteren Harmonisierung mit der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) wurde die Umgestaltung der LWR
fortgesetzt.
Seit dem Erhebungsjahr 2005 wird die
LWR als
Unterstichprobe aus der letzten EVS
realisiert. Ausgewählte Haushalte bilden bis zur nächsten EVS-Befragung
die Stichprobe der LWR. Mit
jeder neuen EVS steht eine neue Auswahlgrundlage für die LWR zur
Verfügung. In den Erhebungsjahren der EVS
entfällt eine eigenständige LWR-Erhebung.
2 000 Haushalte führen jeweils drei Monate hintereinander ihre Anschreibungen
(Quartalsanschreibung) durch, so dass der Stichprobenumfang für das
Erhebungsjahr insgesamt 8 000 Haushalte umfasst. Die Ergebnisse der
LWR aus
Jahren mit unterschiedlichen Erhebungsmethodiken sind nur eingeschränkt
miteinander vergleichbar.
Seit dem Jahr 2004 werden die
Allgemeinen Angaben erstmalig auch als Online-Befragung durchgeführt, d. h. neben der schriftlichen
Ausfüllung des entsprechenden Fragebogens haben die Haushalte die Möglichkeit,
ihre Angaben in elektronischer Form per Internet-Fragebogen zu machen. Die Daten
der online meldenden Haushalte werden in das Gesamtergebnis aller Haushalte
einbezogen. Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen in ihrer neu
konzipierten Form seit 1999 untergliedern sich in zwei eigenständige
Erhebungsteile:
- die Allgemeinen Angaben (Angaben zum Stichtag 1. Januar u. a. zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern)
- und das Haushaltsbuch (Angaben zu Einnahmen und Ausgaben in den Erhebungsmonaten).
Die Ergebnisse der befragten Haushalte werden auf die Grundgesamtheit von ca. 34 Mill. Haushalten (ohne Selbstständige und Landwirte) hochgerechnet.