Statistik: Sozialhilfestatistik
(destatis - Sozialhilfestatistik) Was beschreibt die Statistik und wie wird sie erhoben?
Was beschreibt die Sozialhilfestatistik?Die Sozialhilfe schützt als letztes »Auffangnetz« vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung und soll den Leistungsberechtigten die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen. Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Auch die zum 1. Januar 2005 eingeführte »Grundsicherung für Arbeitsuchende« nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein solches vorgelagertes System und gehört somit nicht zur Sozialhilfe (die Statistiken über die Empfänger dieser Leistungen und die damit verbundenen Ausgaben werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt).
In der amtlichen Sozialhilfestatistik werden verschiedene Erhebungen als Bundesstatistiken durchgeführt. Sie liefern Ergebnisse über die Zahl und Struktur der Sozialhilfeempfänger/-innen sowie über die mit den Hilfeleistungen nach dem SGB XII verbundenen finanziellen Aufwendungen. Damit erhalten Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit detaillierten Einblick in die staatliche Sozialhilfegewährung und somit wichtige Datengrundlagen für weitere Planungen, Entscheidungen und die Fortentwicklung der Sozialgesetzgebung.
Das mit Inkrafttreten des SGB XII »Sozialhilfe« zum 1. Januar 2005 letztmals grundlegend reformierte Berichtssystem der Sozialhilfestatistik gliedert sich seitdem in die folgenden wichtigsten Teilerhebungen, die sich jeweils durch unterschiedliche Erhebungsverfahren, Berichtszeiten und Inhalte unterscheiden:
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Statistik der Empfänger/-innen
- von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB X
- von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (unter anderem Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit; bis Ende 2004 wurden diese Leistungen als »Hilfen in besonderen Lebenslagen« bezeichnet ) - Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe