Kabinett beschließt 29 Vorschläge zum Bürokratieabbau
Das Bundeskabinett hat heute 29 Verfahrensregelungen verabschiedet, mit deren Abbau Deregulierung und Entbürokratisierung in Deutschland vorangebracht werden. Clement: »Wir erleichtern dem Mittelstand unternehmerisches Handeln«
Berlin, 12. Mai 2004 (bmwa) - Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement: »Heute haben wir uns auf einen ersten Teil von Regelungen verständigt, die wir außer Kraft setzen oder reformieren werden und mit denen wir das Projekt des Masterplans Bürokratieabbau meines Kollegen Otto Schily ergänzen. Ich freue mich, dass alle Ressorts an dem heute beschlossenen Konzept Bürokratieabbau von unten tatkräftig und konstruktiv mitgewirkt haben. Im Ergebnis können wir damit 29 von insgesamt 34 Vorschlägen, die aus den Testregionen gekommen sind, realisieren.«
Der Minister weiter: »Ein größerer Freiraum für unternehmerisches Engagement erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, und zwar ganz besonders des Mittelstandes. Dies stützt das allmählich anziehende Wachstum und sorgt für mehr Arbeit in unserem Land.
So werden wir das Vergaberecht verschlanken, das in seiner heutigen Fassung nicht nur eine Vielzahl von Doppelungen oder Wiederholungen enthält, sondern zum Teil regelrecht überflüssig ist. Indem wir solche Vorschriften streichen, tragen wir zur Vermeidung von Missverständnissen, von Verzögerungen und überflüssigen Nachprüfungsverfahren bei und machen das Vergaberecht so Anwender-freundlich.«
Oberhalb der von der EU festgesetzten Schwellenwerte werden die Vergabeverfahren für alle Aufträge in einer einheitlichen Vergabeverordnung geregelt. Auf Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich unterhalb der Schwellenwerte wird die neue Vergabeverordnung entsprechend angewendet; im Baubereich bleibt es bei der Verdingungsordnung für Bauleistungen, die allerdings erheblich entschlackt wird. Auf die entsprechenden Eckpunkte hat sich das Kabinett heute verständigt.
Vergabevorschriften transparenter
Minister Clement: »Insgesamt gestalten wir die Vergabevorschriften transparenter und reduzieren sie um mehr als die Hälfte.
Wir entrümpeln - übrigens auch auf Drängen des Bundesrates - das Arbeitsstättenrecht, indem wir starre und schwer handhabbare Regelungen aussondern und durch flexible Grundvorschriften ersetzen. Hierdurch erhalten die Unternehmen mehr Handlungsfreiheit bei der Gestaltung der Arbeitsräume und Potenzial zur Kostenersparnis.
Das bestehende System mit 80 Unfallversicherungsträgern in 16 Bundesländern führt dazu, dass Betriebe häufig unkoordiniert überwacht werden. Durch die von uns vorgeschlagene Zusammenführung des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vollzugs im Arbeitsschutz wollen wir diese Tätigkeiten bündeln und die Unternehmen so von unnötigem Verwaltungsaufwand entlasten.«
Zur Umsetzung der heute beschlossenen Vorschläge wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - wo dies nicht in entsprechenden Spezialgesetzen erfolgt - bis zum Sommer dieses Jahres den Entwurf eines bundesweit geltenden Artikelgesetzes vorlegen.
Clement: »Wir müssen mit dem Abbau von unnötigen bürokratischen Lasten im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zügig vorankommen. Ich hoffe sehr, dass alle Beteiligten die Dringlichkeit des Projekts erkennen und das Ihre tun, damit wir unser Zwischenziel erreichen. Denn wir werden hier nicht Halt machen, sondern uns im nächsten Schritt weitere Vorschläge aus den bisherigen drei und weiteren Regionen vornehmen.« Der Minister: »Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe, und zwar für ganz Deutschland.«
Liste der am 12. Mai 2004 beschlossenen Regelungen »Bürokratieabbau von unten«
- Grenze für die Ist-Besteuerung von 500.000 in den neuen Ländern über den 31.12.04 hinaus verlängern, BMF
- Vereinfachung der Veranlagung von Körperschaftssteuer, BMF
- Vereinfachung der Einkommensteuererklärung, BMF
- Vereinfachung der Buchführung und Betriebsprüfung, BMF
- Beschleunigung von Gerichtsverfahren, BMJ
- Abschaffung der aufschiebenden Wirkung bei Drittwidersprüchen in einzelnen Spezialgesetzen, BMJ
- Erweiterter Zugriff auf Abteilung I des Grundbuches (Verzicht auf berechtigtes Interesse), BMJ
- Vereinfachung der Bildung von Wohnungseigentum, BMJ
- IHKs als Handelsregisterannahmestellen mit Beglaubigungsfunktion, BMJ
- Meldepflichten in Hotels vereinfachen, BMI
- Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich, BMVBW
- Vereinfachung der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisverfahren für Großraum- und Schwerverkehr, BMVBW
- Vereinfachung und Beschleunigung des Sondergenehmigungsverfahrens zum Betrieb von Gespannen bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts mit Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, BMVBW
- Verbesserung/ Vereinfachung der Ausschilderungsermöglichung an Bundesfernstraßen, BMVBW
- Änderung des § 49 Personenbeförderungsgesetz (Entgegennahme von Aufträgen für Mietwagen), BMVBW
- Optimiertes Beitragseinzugs- und Meldeverfahrenverfahren für die Sozialversicherung BMGS,
- Einführung einer Standortgenehmigung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), BMU
- Erleichterung der Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen (EMAS), BMU
- Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen für private Erzeuger. BMU
- Verwertung (statt Beseit igung) von Chemikalienabfällen, BMU
- Liberalisierung im Gaststättenrecht, BMWA
- Reduzierung von Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler und Bauträger, BMWA
- Allgemeine Experimentierklausel für Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) und des Gaststättengesetzes (GastG), BMWA
- Vereinfachung der Vergabe (Vergaberecht), BMWA
- Befreiung der Betriebe von bürokratischen Bestimmungen der geltenden Arbeitsstättenverordnung, BMWA
- Zusammenführung des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vollzugs im Arbeitsschutz, BMWA
- Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (abhängig von Entscheidung BverfG im Sommer), BMWA
- Überprüfung des Schornsteinfegermonopols, BMWA
- Zusammenstellung der Aushangvorschriften und Bekanntgabe in einem elektronischen Informationsforum, BMWA