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Sozialhilfeausgaben 2006 um rund 4% gestiegen

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2006 in Deutschland brutto 20,7 Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem zum 1. Januar 2005 neu geschaffenen Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) ausgegeben.

Sozialhilfeausgaben 2006 um rund 4% gestiegen
Wiesbaden, 15.08.2007 (destatis) - Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes  wurden im Jahr 2006 in Deutschland brutto 20,7 Milliarden Euro für  Sozialhilfeleistungen nach dem zum 1. Januar 2005 neu geschaffenen  Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer  Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto  18,3 Milliarden Euro; dies waren 4,0% mehr als im Jahr 2005.

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist  für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2006 Folgendes festzustellen: Mit 10,6 Milliarden Euro lag der größte Anteil (58%) der  Sozialhilfeausgaben insgesamt - wie in den Vorjahren - bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2005 stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 4,4%. Die im 6. Kapitel des  SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die  Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene  Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend  körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei  Erwerbsminderung lagen im Jahr 2006 bei 3,1 Milliarden Euro; dies  entspricht 17% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,0% gestiegen.  Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem  1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf  für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese  Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch  genommen werden.