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Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005

Der Bundeswahlleiter hat am 19. September 2005 um 1.35 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 bekannt gegeben.

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005
Wiesbaden/Berlin, 19.09.2005 (destatis) - Der Bundeswahlleiter hat am 19. September 2005 um 1.35 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 bekannt gegeben. Das vorläufige Wahlergebnis enthält nur das Ergebnis für 298 der 299 Wahlkreise: Nachdem im Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahlkreisbewerberin der NPD am 7. September 2005 verstorben ist, findet dort am 2. Oktober 2005 eine Nachwahl statt. Demzufolge musste bei der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses offen bleiben, welche(r) Wahlkreisbewerber(in) im Wahlkreis 160 die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erreicht hat. Daher wurden nur 298 Wahlkreisbewerber als vorläufig gewählt in das Wahlergebnis einbezogen.

Das vorläufige amtliche Ergebnis - ohne den Wahlkreis 160 (Dresden I) - stellt sich wie folgt dar: Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent (2002: 79,1 Prozent) haben die

aller Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2005 1,6 Prozent (2002: 1,2 Prozent).

Die Sitzverteilung
Der 16. Deutsche Bundestag wird nach Paragraf 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten zuzüglich 15 Überhangmandaten, also aus insgesamt 613 Abgeordneten (2002: 603 Abgeordnete) bestehen. Im 16. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich Überhangmandate) vertreten sein:

Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis wie folgt:

Auf die übrigen Parteien entfielen keine Überhangmandate.


Auswirkungen der Nachwahl in Dresden
Dem vorläufigen Wahlergebnis liegen nur die Zweitstimmen zugrunde, die in den 298 Wahlkreisen abgegeben wurden, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat. Die Verteilung der 598 Mandate wurde daher mit dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis aus 298 Wahlkreisen ohne den Wahlkreis 160 Dresden I vorgenommen. Das vorläufige Wahlergebnis beinhaltet deshalb - ohne Berücksichtigung angefallener Überhangmandate - 298 Wahlkreismandate und 300 Listenmandate.

Hat die Nachwahl im Wahlkreis 160 stattgefunden und ist dort ein Wahlkreisbewerber einer Partei erfolgreich, welche die Sperrklausel überwunden hat, das heißt an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt, wird dieses Wahlkreismandat von den Listenmandaten dieser Partei im Freistaat Sachsen abzuziehen sein. Im vorläufigen Wahlergebnis werden deshalb die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze der Parteien im Freistaat Sachsen mit einer besonderen Unsicherheit behaftet sein. Das kann aber auch zu einem weiteren Überhangmandat in Sachsen führen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober dieses Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.