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WiWi Gast

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Hallo,

ich studiere Rechtswissenschaften werde nach dem Studium mich um eine Richterstelle bewerben. Da ich auf der WU Wien (größte juridische Fakultät in Ö) studiere, heißt mein Studium aber Wirtschaftsrecht. Wie würdet ihr das kommunizieren dass zb bei Bewerbungen die Leute schnallen dass ich echtes Jura studiere?

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Hallo,

ich studiere Rechtswissenschaften werde nach dem Studium mich um eine Richterstelle bewerben. Da ich auf der WU Wien (größte juridische Fakultät in Ö) studiere, heißt mein Studium aber Wirtschaftsrecht. Wie würdet ihr das kommunizieren dass zb bei Bewerbungen die Leute schnallen dass ich echtes Jura studiere?

Hast du ein IQ <20? Schreib in dein Lebenslauf ausdrücklich, dass du VOLLJURIST bist. Dass du ein bisschen Wirtschaftsquark gerührt hast, interessiert dann nicht mehr so. Das sollte man doch wissen, wenn man Jura studiert.. Achso Juristen können ja auch kein Mathe, das da oben ist ein kleiner-Zeichen. Kleiner Spass :D

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht

WiWi Gast schrieb am 11.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Hallo,

ich studiere Rechtswissenschaften werde nach dem Studium mich um eine Richterstelle bewerben. Da ich auf der WU Wien (größte juridische Fakultät in Ö) studiere, heißt mein Studium aber Wirtschaftsrecht. Wie würdet ihr das kommunizieren dass zb bei Bewerbungen die Leute schnallen dass ich echtes Jura studiere?

Hast du ein IQ <20? Schreib in dein Lebenslauf ausdrücklich, dass du VOLLJURIST bist. Dass du ein bisschen Wirtschaftsquark gerührt hast, interessiert dann nicht mehr so. Das sollte man doch wissen, wenn man Jura studiert.. Achso Juristen können ja auch kein Mathe, das da oben ist ein kleiner-Zeichen. Kleiner Spass :D

Wie würdest du das formulieren?

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht

Kenne mich ja in Österreich nicht aus, aber dürften die entsprechenden Ministerien in den österreichischen Bundesländern nicht wissen, wie es an der größten Uni in Österreich mit Jura läuft?

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WiWi Gast

Wirtschaftsrecht

WiWi Gast schrieb am 12.03.2018:

Kenne mich ja in Österreich nicht aus, aber dürften die entsprechenden Ministerien in den österreichischen Bundesländern nicht wissen, wie es an der größten Uni in Österreich mit Jura läuft?

Ja das ist schon klar meine eig jetzt für Praktika zwischen durch

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Artikel zu WU

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

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Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

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Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

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Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

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Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

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Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

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Diskussionen zu WU

2 Kommentare

Wie weiter?

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021: Warum möchtest du den LLM machen, wenn dir Jus nicht wirklich taugt und du ja dann wah ...

5 Kommentare

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WiWi Gast schrieb am 18.12.2020: Ist ein sehr gutes juristisches Studium. Wenn Du in Österreich als Anwalt, Richter, Notar etc ...

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WU nicht gebacken

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WiWi Gast schrieb am 02.12.2017: Deutsch lernen! Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutz ...

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