Was dürfen Wirtschaftsjuristen
Hallo
Ich würde gerne meinen Bachelor als Wirtschaftsjurist machen. Jetzt habe ich in Wikipedia gelesen,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Hallo
Ich würde gerne meinen Bachelor als Wirtschaftsjurist machen. Jetzt habe ich in Wikipedia gelesen,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nett ausschauen und Juristen zuarbeiten
antwortenWiWi Gast schrieb am
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Als Wirtschaftsjurist eignet man sich aber exzellent als StB und WP. Zum RA reicht dss Studium jedoch nicht.
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.04.2019:
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Als Wirtschaftsjurist eignet man sich aber exzellent als StB und WP. Zum RA reicht dss Studium jedoch nicht.
Besser als klassische Betriebswirtschaft?
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Als Wirtschaftsjurist eignet man sich aber exzellent als StB und WP. Zum RA reicht dss Studium jedoch nicht.
Besser als klassische Betriebswirtschaft?
Meines Erachtens nach schon, wenn man in steuerberatender und wirtschaftsprüfender Praxis tätig sein möchte, da LL.B.-Juristen affiner im Gesellschafts-, Steuer- und Unternehmensrecht sind, was relevantere Kenntnisse sind, als bspw. Marketing. Selbst Themen sind Insolvenz- oder Wirtschaftsstrsfrecht können für die Arbeit gewinnbringender sein, als bspw. Personalwesen.
Aber letztlich ist meine Meinung nur eine von vielen. Bekanntlich streiten sich darüber die Geister.
Gegenargumente können sein, dass LL.B.-Absolventen über weniger fundierte quantitative Kenntnisse verfügen.
antwortenWirtschsftsjuristen sind bessere Sachbearbeiter, wenn sie in Kanzleien arbeiten. Für die klassische Juristerei zu schwach ausgebildet, für Wirtschaftsberufe kann man sich sicherlich durchschlängeln.
WiWi Gast schrieb am 06.05.2019:
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Als Wirtschaftsjurist eignet man sich aber exzellent als StB und WP. Zum RA reicht dss Studium jedoch nicht.
Besser als klassische Betriebswirtschaft?
Meines Erachtens nach schon, wenn man in steuerberatender und wirtschaftsprüfender Praxis tätig sein möchte, da LL.B.-Juristen affiner im Gesellschafts-, Steuer- und Unternehmensrecht sind, was relevantere Kenntnisse sind, als bspw. Marketing. Selbst Themen sind Insolvenz- oder Wirtschaftsstrsfrecht können für die Arbeit gewinnbringender sein, als bspw. Personalwesen.
Aber letztlich ist meine Meinung nur eine von vielen. Bekanntlich streiten sich darüber die Geister.
Gegenargumente können sein, dass LL.B.-Absolventen über weniger fundierte quantitative Kenntnisse verfügen.
Wirtschaftsjuristen sind sozusagen Rechtsanwaltfachangestellte mit besserer Bezahlung.
antwortenWirtschaftsrecht macht man wenn man ins Tax, Audit, Forensic, Compliance oder HR will. Für alles andere ist entweder BWL oder Jura besser geeignet.
antwortenWiWi Gast schrieb am 02.07.2019:
Wirtschaftsrecht macht man wenn man ins Tax, Audit, Forensic, Compliance oder HR will. Für alles andere ist entweder BWL oder Jura besser geeignet.
Leider sind für die genannten Bereiche Juristen oder BWLer besser qualifiziert. Trotzdem kann man beiden zuarbeiten, wenn man möchte.
antwortenAtmen
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.04.2019:
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Das stimmt so nicht!
antwortenWiWi Gast schrieb am 02.07.2019:
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Das stimmt so nicht!
True Facts. First Hand.
antwortenWiWi Gast schrieb am 02.07.2019:
[...] ,dass Sie auch vor Finanzgerichten Mandanten vertreten können.
Nein. Das können ausschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Das stimmt so nicht!
True Facts. First Hand.
Dann irrt sich deine "first hand" an dieser Stelle halt. Kommt auch mal vor...
antwortenMeine Zukunft als Jurist ist gesichert, so lange selbst Studierte nicht in der Lage sind, Gesetze zu lesen. §62 FGO beantwortet eure Diskussion eindeutig.
antwortenWiWi Gast schrieb am 02.07.2019:
Meine Zukunft als Jurist ist gesichert, so lange selbst Studierte nicht in der Lage sind, Gesetze zu lesen. §62 FGO beantwortet eure Diskussion eindeutig.
Danke, ich bin selber Volljurist und arbeite in einem Finanzministerium. Ich wollte jetzt nicht kleinlich werden und Gesetze zitieren und habe deshalb auf diesen Hinweis verzichtet. Aber in der Tat sind die Regelungen des § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO m.E. eindeutig. Eine Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ist nur bei Verfahren vor dem BFH zwingend (§ 62 Abs. 4 FGO).
antwortenAuch kaum überraschend. 62 FGO und -wenn Abgabenangelegenheiten im Raume stehen- 67 VwGO lesen.
Alles gesagt, keine Diskussionen notwendig.
WiWi Gast schrieb am 02.07.2019:
antwortenMeine Zukunft als Jurist ist gesichert, so lange selbst Studierte nicht in der Lage sind, Gesetze zu lesen. §62 FGO beantwortet eure Diskussion eindeutig.
Danke, ich bin selber Volljurist und arbeite in einem Finanzministerium. Ich wollte jetzt nicht kleinlich werden und Gesetze zitieren und habe deshalb auf diesen Hinweis verzichtet. Aber in der Tat sind die Regelungen des § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO m.E. eindeutig. Eine Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ist nur bei Verfahren vor dem BFH zwingend (§ 62 Abs. 4 FGO).
WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:
Auch kaum überraschend. 62 FGO und -wenn Abgabenangelegenheiten im Raume stehen- 67 VwGO lesen.
Alles gesagt, keine Diskussionen notwendig.
Meine Zukunft als Jurist ist gesichert, so lange selbst Studierte nicht in der Lage sind, Gesetze zu lesen. §62 FGO beantwortet eure Diskussion eindeutig.
Danke, ich bin selber Volljurist und arbeite in einem Finanzministerium. Ich wollte jetzt nicht kleinlich werden und Gesetze zitieren und habe deshalb auf diesen Hinweis verzichtet. Aber in der Tat sind die Regelungen des § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO m.E. eindeutig. Eine Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ist nur bei Verfahren vor dem BFH zwingend (§ 62 Abs. 4 FGO).
Wo kommst du jetzt her?
antwortenDer Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist baut auf dem Jurastudium auf und deckt u.a. die Bereiche Gesellschaftsrecht, Mergers & Aquisitions, Kartell- und Wettbewerbsrecht ab. Bewerbungsfrist ist der 15. August 2004.
openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.
Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?
Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.
Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.
Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.
Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.
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