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Mietrückzahlung fordern oder nicht?

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Hi,

folgende Situation:

Seit 5 Jahren wohnen wir in einer 4Z-Wohnung von der wir immer dachten, dass sie 115QM hat. So steht es explizit im Mietvertrag und in den Nebenkostenabrechnungen.

Kaltmiete: 1200EUR - seit 5Jahren unverändert.

Jetzt kam ein Schreiben des Vermieters, dass bei der Berechnung der Wohnfläche damals ein Fehler gemacht wurde und das erst jetzt aufgefallen ist.

Statt 115QM sind es nur 102QM. Also ~10% weniger. Wir haben zu viel geleistete Nebenkosten der letzten Jahre zurück erstattet bekommen (vor allem zu viel gezahlte Grundsteuer), aber eben keine zu viel gezahlte Kaltmiete.

Jetzt bin ich am hadern: Einerseits wären das fast 7.000€ über den Zeitraum, die ich mE zu viel gezahlt habe (im Vertrag steht: 115QM und 1.200€ Kaltmiete --> das ist ja schlicht falsch). Andererseits ist der Vermieter sehr nett, es gab nie Probleme und er hat die Miete nie erhöht.

Würde es am liebsten nicht fordern und erst im Falle einer Mieterhöhung ansprechen. Allerdings ziehen wir jetzt in eine andere Stadt...

Was würdet ihr tun? Nett sein oder auf Recht bestehen?

PS: Wir haben nie bemerkt, dass es weniger Fläche ist, weil die Wohnung nicht sehr intuitiv geschnitten ist ;)

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carol

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Wenn ihr sowieso wegzieht würde ich es versuchen, der Vermieter stellt euch die Wohnung für Profit und nicht aus Nächstenliebe. 12m2 ist schon ein ordentlicher Unterschied, ist ja letztendlich seine Schuld.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

13qm Unterschied ist ein kleines Studentenzimmer. Bei 2 oder 3qm würde ich nichts sagen, aber diese Differenz ist schon relevant.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Man kann erst ab 10% Abweichung überhaupt Ansprüche geltend machen. Darunter ist das akzeptierter Schwund.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

13qm Unterschied ist ein kleines Studentenzimmer. Bei 2 oder 3qm würde ich nichts sagen, aber diese Differenz ist schon relevant.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Das ist nicht richtig. Verjährung beträgt 3 Jahre und zwar ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Zeitpunkt der Kenntnis dürfte hier durch das Eingeständnis des Vermieters leicht beweisbar sein.

In jedem Fall zurückfordern. Was ist, wenn ihr auszieht und er angebliche Mängel an der Mietwohnung beanstandet? In dem Fall hätte ihr zumindest eine Gegenposition, mit der ihr aufrechnen könnt.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Vorsicht, die Zahlung der Miete verjährt nach 3 Jahren. Rückforderungen schon nach 6 Monaten.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Das ist nicht richtig. Verjährung beträgt 3 Jahre und zwar ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Zeitpunkt der Kenntnis dürfte hier durch das Eingeständnis des Vermieters leicht beweisbar sein.

In jedem Fall zurückfordern. Was ist, wenn ihr auszieht und er angebliche Mängel an der Mietwohnung beanstandet? In dem Fall hätte ihr zumindest eine Gegenposition, mit der ihr aufrechnen könnt.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Das ist hier aber kein Sachmangel, sondern eine falsche Berechnung, die sich nicht auf den Mieter auswirkt. Es ist auch kein Rechtsmangel, da die Leute die Wohnung akzeptiert haben. Ein klassischer Mangel liegt demnach gar nicht vor.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Das ist nicht richtig. Verjährung beträgt 3 Jahre und zwar ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Zeitpunkt der Kenntnis dürfte hier durch das Eingeständnis des Vermieters leicht beweisbar sein.

In jedem Fall zurückfordern. Was ist, wenn ihr auszieht und er angebliche Mängel an der Mietwohnung beanstandet? In dem Fall hätte ihr zumindest eine Gegenposition, mit der ihr aufrechnen könnt.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Es ist nur dann ein Mangel, der zur Rückforderungen berechtigt, wenn die Abweichung zwischen Vertragsgegenstand und tatsächlicher Sache mindestens 10% beträgt. Hier ist die Soll-Größe 115 qm. Die Ist-Größe ist 102 qm. Die Abweichung beträgt damit lediglich 8,8%. Damit kannst du nichts fordern und das weiß der Vermieter auch., sonst hätte er dir das niemals gesagt, da du eh bald ausziehst.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Ergänzung: weil die Abweichung für einen Mangel mindestens 10% betragen muss. Hier sind es nicht einmal 9%.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Das ist hier aber kein Sachmangel, sondern eine falsche Berechnung, die sich nicht auf den Mieter auswirkt. Es ist auch kein Rechtsmangel, da die Leute die Wohnung akzeptiert haben. Ein klassischer Mangel liegt demnach gar nicht vor.

Das ist nicht richtig. Verjährung beträgt 3 Jahre und zwar ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Zeitpunkt der Kenntnis dürfte hier durch das Eingeständnis des Vermieters leicht beweisbar sein.

In jedem Fall zurückfordern. Was ist, wenn ihr auszieht und er angebliche Mängel an der Mietwohnung beanstandet? In dem Fall hätte ihr zumindest eine Gegenposition, mit der ihr aufrechnen könnt.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Stellt der Mieter fest, dass die Wohnfläche seiner Wohnung tatsächlich mehr als 10% geringer ist als im Mietvertrag angegeben, kann er die Miete anteilig für die letzten 10 Jahre zurückfordern.

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/rueckforderung-ueberzahlter-miete-bei-abweichender-wohnflaeche/

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Das ist hier aber kein Sachmangel, sondern eine falsche Berechnung, die sich nicht auf den Mieter auswirkt. Es ist auch kein Rechtsmangel, da die Leute die Wohnung akzeptiert haben. Ein klassischer Mangel liegt demnach gar nicht vor.

Das ist nicht richtig. Verjährung beträgt 3 Jahre und zwar ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Zeitpunkt der Kenntnis dürfte hier durch das Eingeständnis des Vermieters leicht beweisbar sein.

In jedem Fall zurückfordern. Was ist, wenn ihr auszieht und er angebliche Mängel an der Mietwohnung beanstandet? In dem Fall hätte ihr zumindest eine Gegenposition, mit der ihr aufrechnen könnt.

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Natürlich liegt ein Mangel vor. Das ist auch schon oft durch Gerichte bestätigt worden.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Das ist hier aber kein Sachmangel, sondern eine falsche Berechnung, die sich nicht auf den Mieter auswirkt. Es ist auch kein Rechtsmangel, da die Leute die Wohnung akzeptiert haben. Ein klassischer Mangel liegt demnach gar nicht vor.

Das ist nicht richtig. Verjährung beträgt 3 Jahre und zwar ab Zeitpunkt der Kenntnis des Mangels. Zeitpunkt der Kenntnis dürfte hier durch das Eingeständnis des Vermieters leicht beweisbar sein.

In jedem Fall zurückfordern. Was ist, wenn ihr auszieht und er angebliche Mängel an der Mietwohnung beanstandet? In dem Fall hätte ihr zumindest eine Gegenposition, mit der ihr aufrechnen könnt.

Die Verjährung für Rückforderungen ist bei Mietern leider nur 6 Monate. Das heißt, soviel wird das nicht werden. Kann natürlich sein, dass der Vermieter die Frist nicht kennt.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Sagt mal ist das hier der ernst von einigen? Es zählt natürlich die Abweichung vom Mietvertrag und nicht die Abweichung von der tatsächlichen Größe, wo kommen wir denn sonst hin?

Die Abweichung beträgt also rund 11% und liegt damit über der 10%-Grenze.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Sind wir hier auf wiwi treff oder in einem Forum für Rechenschwäche, dass mehrere auf eine Abweichung von unter 10% kommen?

Es sind 13qm Abweichung. Bei 102qm als Basis wurden 13% zu viel im Mietvertrag angegeben, bei 115qm als Basis ist die tatsächliche Fläche 11% niedriger als im Mietvertrag angegeben.

In welcher Welt kommt ihr auf weniger als 9% Abweichung?

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Was würdet ihr tun? Nett sein oder auf Recht bestehen?

Ich würde nett sein, wenn mein Vermieter vorher nett war. Ich glaube da irgendwie an Karma und würde hoffen, dass er sich deswegen auch dem nächsten Mieter gegenüber wieder nett verhält.

Ich würde es aber vielleicht bei der Frage der Renovierung beim Auszug ansprechen, i.e. vergessen wir die geringere Fläche und dafür brauche ich nichts beim Auszug machen.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Haha, habe gerade wegen des threads aus Neugier und Langeweile mal meine Wohnung ausgemessen.
Im Vertrag steht 70qm aber tatsächlich hat sie nur 65qm.

Heißt dass ich kann bei 5qm weniger nichts machen und bei "nur" 2 weiteren qm weniger die Miete um 10% senken? Was ist das denn für ne Rechtssprechung.
Ich wohne hier seit über 10 Jahren drin und mein Vermieter ist nicht so nett wie der vom TE.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Sagt mal ist das hier der ernst von einigen? Es zählt natürlich die Abweichung vom Mietvertrag und nicht die Abweichung von der tatsächlichen Größe, wo kommen wir denn sonst hin?

Die Abweichung beträgt also rund 11% und liegt damit über der 10%-Grenze.

Die 10%-Regelung ist hier vermutlich erfüllt.

Stellt sich nun die Frage, welche Verjährung für Rückforderungen gilt. Die 3-Jahresfrist gilt für ausstehende Mietzahlungen, die der Mieter nicht entrichtet hat. Für Rückforderungen könnte die 6-Monats-Frist gelten.

Hinzu kommt die Frage, ob hier eine Wohnung an sich vermietet wurde oder nach Quadratmetern. Beides macht rechtlich noch einmal einen Unterschied und man muss den Vertrag genau prüfen. Das kann ggf. lange dauern und vor Gericht gehen.

Was am Ende also rechtlich "einfach" aussieht, ist ganz schön komplex.

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WiWi Gast

Mietrückzahlung fordern oder nicht?

Versuch doch einfach mal dagegen zu klagen. Diese 10%-Regelung ist auch nur von Gerichten entworfen worden: Ab 10% gilt etwas als erheblicher Mangel, vorher laut bisheriger Rechtsprechung nicht. Wer sagt, dass das nächste Gericht diese Rechtsprechung beibehält? Außerdem kann man sich natürlich auch immer noch vergleichen.
WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Haha, habe gerade wegen des threads aus Neugier und Langeweile mal meine Wohnung ausgemessen.
Im Vertrag steht 70qm aber tatsächlich hat sie nur 65qm.

Heißt dass ich kann bei 5qm weniger nichts machen und bei "nur" 2 weiteren qm weniger die Miete um 10% senken? Was ist das denn für ne Rechtssprechung.
Ich wohne hier seit über 10 Jahren drin und mein Vermieter ist nicht so nett wie der vom TE.

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WiWi Gast schrieb am 17.01.2020: Ich zahle seitdem ich 18 bin keine GEZ. Bin jetzt 33. Einfach verweigern fertig. ...

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