Mietvertrag WG
Cherio,
Wie macht Ihr den Mietvertrag in Eurer WG?
Gibt es da ein paar gute Vorlagen?
Tazz
antwortenCherio,
Wie macht Ihr den Mietvertrag in Eurer WG?
Gibt es da ein paar gute Vorlagen?
Tazz
antwortenDas ist ne sehr gute Frage. Wir sind auch gerade dabei mit 4 Leuten eine Wohnung zur WG-Nutzung anzumieten und haben keine Ahnung, wie man das am besten macht. Alle zusammen einen, mit Haupt- und Untermieter oder einzeln? Hoffentlich weiss jemand Rat!
shilshil
antwortenAlle zusammen einen!
Also wir haben in unserer WG alle drei als Mieter eingetragen und dann beim Vermieter ein Sparbuch mit einer Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten hinterlegt. Es gibt dafür eine spezielle Form des Sparbuchs.
Mit der Kaution kann man dann auch bei Untermietern so verfahren. Bleiben Miete oder Telefonrechnungen offen, bleibt die Kaution als Sicherheit. Haben wir mit Untermietern aber immer in Bar gemacht.
Ansonsten kann man in jedem Schreibwarenladen einen leeren Standrad-Mietvertrag kaufen. 50 Cent oder so. Ruhig mal einen kaufen und schauen ob in eurem viele Abweichungen bestehen.
Bei einer älteren Wohnung evtl. eine Mängelliste erstellen und vom Vermieter abzeichnen lassen. Nicht das der nachher Sachen repariert haben will, die bereits kaputt waren.
Ansonsten kommt man immer am weitesten, wenn man eine guten Kontakt zum Vermieter pflegt. Ein Kuchen oder Einladung zum Einstand verkürzt den Kommunikationsweg für evtl. spätere Problemen.
Wünsche ordentlich Spaß in eurer WG.
Naddel :-)
antwortenHängt natürlich ein bisschen von den Vorgaben des Vermieters ab. Erfahrungsgemäß haben die ihre Abläufe, von denen Sie nicht (gern) abweichen.
In Richtung Vermieter ist es immer einfacher, wenn einer der Hauptansprechpartner ist. Den meisten Vermietern ist es anders zu unklar.
In Richtung WG ist die Gefahr, dass irgendwie eine Schieflage entsteht, sobald man sich mal nicht ganz einig ist, wie es laufen soll. Die Harmonie muss extrem gut sein, damit sich aus der formalen Hierarchie nicht ein echtes Machtproblem entwickelt.
Andererseits bleiben WGs nicht ewig so wie sie sind und ein gemeinsamer Mietvertrag muss bei jedem Wechsel neu geschlossen werden. Dass müsst Ihr Euch unbedingt klar machen. Theoretisch kann ein Vermieter bei Wechsel eines Mitmieters die ganze Blase auf die Straße setzen, da zur Vertragserfüllung alle genannten Parteien nötig sind.
Ein Mietvertrag schützt unter anderem vor willkürlichen Mieterhöhungen und Änderungen der Modalitäten. Wenn einer der Hauptmieter ist, bleibt bei Wechsel der Untermieter der Hauptmietvertrag unberührt.
antwortenAlso wohne in einer 2er WG und die Vermietung macht bei uns ein
Wohnungsunternehmen. Bei dem Vertrag mußte ein Elternteil
miteingebracht werden, d.h. als Mieter genannt werden.
Am wichtigsten ist meines erachtens auf jeden Fall,
dass die Mitbewohner nicht als Untermieter sondern
als Mieter in den Vertrag aufgenommen werden,
da sonst der Hauptmieter für jegliche Schäden verursacht
durch Untermieter oder deren Freunde/Bekannte aufkommen
muß. Wenn es dann noch Unstimmigkeiten gibt wenn ein solcher
Schaden aufkommt wäre es bedauernswert wenn man selbst
die Verantwortung dafür tragen muß, und somit die finanziellen
Konsequenzen allein zu tragen hat...
Auch wenn die WG-Personen (gute) Freunde sind,
sollte man sich trotzdem dagegen absichern,
denn bei Geld hört die Freundschaft auf deswegen
sollte gerade bei einer guten Freundschaft selbiger willen
sich absichern.
hallo
wir sind eine und wollen gerne Austausch Studenten aufnehmen für 6 mon. bzw. 1 Jahr.
nun die frage gibt s da extra Mietverträge oder laufen sie über ganz normale Verträge ab?
und wo finde ich nachfragen von Studenten für WG Zimmer außer an den Unis?
hallo
wir sind eine WG und wollen gerne Austausch Studenten aufnehmen für 6 mon. bzw. 1 Jahr.
nun die frage gibt s da extra Mietverträge oder laufen sie über ganz normale Verträge ab?
und wo finde ich nachfragen von Studenten für WG Zimmer außer an den Unis?
Hallo,
Ich möchte demnächst zu zweit ein Mietverhältnis in einer 60qm Wohnung beginnen. Das Problem beteht darin, dass ich, wenn ich später wieder zur Schule gehen werde, bei 60 qm keine staatlichen Fördermittel erhalte, um die Wohnung weiterhin zu finanzieren. Es gibt scheinbar spezielle Vormulare, in denen die bestimmte qm Anzahl angegeben werden kann, für die jeder genau aufkommt (Wg- Vertrag oder so ähnlich nennt sich das).
Könnt ihr mir bitte dazu Tips geben, wo ich so ein Vormular finde oder ob ich durch andere Regelungen die genaue qm Zahl für die ich zahle angeben kann????
Ihr würdet mir wirklich sehr durch eine Antwort bei meiner Suche helfen.
Liebe Grüße Silke
antwortenHallo,
könnt ihr mir sagen wo ich aus dem Netz einenVertrag bekomme für eine Wg??Würde mich riesig freuen!
Denn finde einfach keinen..
Ich danke euch
mfg Raffy
Mitbewohnersuche:
WG-gesucht.de
studenten-wg.de
easy-wg.de
Suche einen Mietvertrag für eine WG
antwortenHallo, hast du einen Vertrag gefunden?
Wenn ja, kannst du mir den Vorduck zumailen oder mir die Adresse nennen?
Gruß Erhard
antwortenhAST DU EINEN VERTRAG GEFUNDEN?
Wenn ja, wäre nett wenn du ihn mir zumailen würdest.
Gruß Erhard
antwortenhey! ich habe gerade die mitbewohnerin gewechselt :) und wollte fragen ob mein vermieter sich weigern kann, sie in den vertrag aufzunehmen??!
bisher standen wir immer beide im vertrag als gleichberechtigte parteien.jetzt möchte er mich als alleinige mieterin im vertrag stehen haben. darf er das?oder dürfen die parteien selbst bestimmen, wer im vertrag steht?
vielleicht weiß jemand was dazu?!!
danke im voraus :)
liza
hey,
kann mir jemand sagen ob es möglich ist mehr hauptmieter in nen wg-vertrag aufzunehmen als in der wohnung zimmer vorhanden sind?
wollen nämlich ne wg gründen und zwei von uns wollen sich ein zimmer teilen aber ein hauptvertrag mit 4 hauptmietern (da 4 zimmer vorhanden) und ein untermietervertrag wär doch schwachsinnig oder?
danke schonmal
hallo erstmal
ich suche einen mietvertrag für eien wg.
dieser aber am besten kostelos ist.
ich danke schon einmal im vorraus mfg M-A-M aus K
antwortenund wenn ein mieter ausziehen will?zb nach einer trennung will einer der mieter ausziehen die anderen können aber so schnell keine neue wohnung finden und wollen weiter drin bleiben,muß er dann weiter mit miete bezahlen oder kann er davon ausgehen das es von den anderen parteien getragen wird.ich kenne die rechtslage dazu ni aber kann mir ni vorstellen das er ohne die anderen sein mietverhältnis kündigen kann.
antwortenalles klar bei dir
was machte du heute noch
wie alt bis du
Hallo Zusammen,
sucht ihr noch Austauschstudierende, um ihnen ein Zimmer zu vermieten? Ich bin keine Austausch-Studentin, aber bin ausländisch. Mache einen Master in BUsiness Administration. Bin neu in Passau und suche jetzt ein Zimmer in einer WG. Wenn ihr Interesse habt, dann antwortet ihr an meine Mitteilung und wir können uns treffen und kennenlernen. Ich würde mich auf eure Unterstützung freuen!
Danke!
antwortenhallo,habe eine wichtige frage vor kurzem habe ich ein neues wgzimmer angemietet,hier handelte es sich um eine neuanmietung der wohnung die miete und kaution wurden geteilt nun stellt sich im nachhinein herraus das meine wg-partnerin wohl die wohnung über einen makler gefunden hatte sie beteuerte das wohl keine provision anfallen würde(hätte auch sonst nicht den mietvertrag unterschrieben) nun kommt plötzlich ein schreiben das ich die hälfte also 600euro zahlen soll wer weis rat
antwortenEin Mietvertrag zwischen Sohn als Vermieter und Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Es kann sich um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln.
Eine Mietkautionsversicherung garantiert dem Vermieter die Auszahlung der Kaution bei Eintritt eines Kautionsfalles. Gleichzeitig aber muss der Mieter dadurch keine Barkaution oder ein Sparbuch beim Vermieter hinterlegen und bleibt damit finanziell liquide.
Die wenigsten Mieter wissen genau, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag einlassen. Fünf Punkte, die man vor der Unterzeichnung wissen sollte, erläutert das Immobilienportal immowelt.de.
Mieter müssen bei der Kündigung ihrer Wohnung bestimmte Vorgaben des Vermieters beachten. Vor allem in Bezug auf Renovierungen herrscht jedoch mitunter Unsicherheit.
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zum Abschluss von mehr als zwei Millionen Mietverträgen. Als Experten in allen Belangen des deutschen Mietrechts erläutern die Nürnberger Rechtsanwälte der Kanzlei Päch & Päch, welcher zwingenden Inhalte ein Mietvertrag für seine Rechtswirksamkeit bedarf.
Vieldeutige und missverständlich formulierte Renovierungsklauseln in Mietverträgen verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind daher laut eines Urteils ungültig, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Das Informationsportal rechtsanwaltsofort.de der Stuttgarter Rechtsanwältin Simone Scholz hat ein kostenloses Muster als Vorlage für einen Standard-Mietvertrag im Portfolio.
Das Deutsches Studentenwerk (DSW) wirbt um Unterstützung für seine Kampagne „Kopf braucht Dach“. Ziel der Kampagne: Mehr staatliche Unterstützung für Neubau und Sanierung von Wohnheimen der Studentenwerke. Studierende können online unter www.mein-studentenwohnheim.de abstimmen.
Studenten-Wohnungen werden für die rund 2,8 Millionen Studierenden in Deutschland immer teurer. Vor allem in den Universitätsstädten sind die Mieten seit 2010 zum Teil um mehr als ein Drittel gestiegen. Hier konkurrieren die Studenten immer öfter mit jungen Berufstätigen und Rentnern um bezahlbaren Wohnraum. In München sind die Mieten für eine Studentenwohnung mit 615 Euro am höchsten, stärker gestiegen jedoch in Osnabrück. Das zeigt der neue IW-Studentenwohnpreisindex 2016.
Weniger als zehn Prozent aller Studierenden können einen Wohnheimplatz bekommen. Insgesamt stehen Studenten in Deutschland 189.500 Wohnheimplätze zur Verfügung. Im Vergleich zu den Studienplätzen, die um 48 Prozent seit 2008 gestiegen sind, erhöhte sich die Anzahl staatlich geförderter Wohnheimplätze nur um fünf Prozent. Das teilt aktuell das Deutsche Studentenwerk mit.
Für Studenten sind Mieten in den vergangenen fünf Jahren bundesweit teurer geworden. In München, Frankfurt und Hamburg zahlen Studenten für eine Wohnung oder WG-Zimmer am meisten – und ausgerechnet dort sind staatlich geförderte Studentenwohnheime knapp. Das zeigt der neue Studentenwohnpreisindex des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und der Deutschen Real Estate Funds (DREF) in Kooperation mit ImmobilienScout24.
Mit 845 Euro im Monat gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2013 durchschnittlich 35 Prozent ihres Konsumbudgets von 2448 Euro für den Bereich Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung aus. Für Ernährung und Bekleidung betrugen die Ausgabenanteile in Deutschland 19 Prozent.
Die Metropolregion Rhein-Main um Frankfurt gehört zu den beliebtesten Regionen für gutausgebildete Fachkräfte. Jobmotoren sind vor allem die Banken und Wirtschaftsinstitute sowie die Frankfurter Messe und der Flughafen. Problematisch sind lediglich die hohen Mieten am Main.
Die Web-Applikation roomiepla.net soll die in einer Wohngemeinschaft anfallenden, unbequemen Verwaltungsaufgaben für alle Mitbewohner übernehmen. Gemeinsame WG-Ausgaben wie die Miete oder Einkäufe können zum Beispiel eingetragen und verrechnet werden.
Das Deutsches Studentenwerk fordert rasches Handeln von Bund und Ländern für zusätzliche, preisgünstige und bezahlbare Wohnheimplätze. Laut einer neuen Prognose der Kultusministerkonferenz ist mit einer anhaltend hohen Zahl von Erstsemestern bis zum Jahr 2025 zu rechnen. Die derzeitige Förderung in einzelnen Ländern reicht nicht aus.
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