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Wohnen & WGMiete

Mietnebenkosten in der Studenten-WG - 5 häufig gestellte Fragen

Erstsemester werden mit vielen neuen Dingen konfrontiert. Dazu gehören auch Angelegenheiten rund um das Wohnen, wie zum Beispiel die Nebenkosten. Mietnebenkosten in Studenten-WGs sind immer wieder ein Streitpunkt und insbesondere die Nebenkostenabrechnung wird oft heiß diskutiert. Was gehört eigentlich zu den Mietnebenkosten und wie werden diese aufgeteilt?

Mietnebenkosten: Das Bild zeigt eine Studenten-WG mit einem französischen Balkon in einem alten Wohnhaus.

Studenten-WG: 5 FAQs zum Thema Mietnebenkosten
Ein WG-Zimmer ist für viele Studierende die beste Option. Eine Wohnung wird geteilt und dadurch im Optimalfall eine niedrigere Miete als in einer Ein-Zimmer-Wohnung gezahlt. Wer gerade neu in der Stadt ist, findet über die Mitbewohner zudem ersten Anschluss. Doch ein Thema ist immer wieder ein Streitpunkt in WGs: wie teilen wir die Nebenkosten auf? Immerhin werden Strom, Internet, Warmwasser und weitere Betriebsfaktoren geteilt oder die Tarife gemeinsam ausgesucht. Fünf häufig gestellte Fragen und ihre Antworten dazu geben eine Orientierung.

  1. Wie viel kostet ein WG-Zimmer?
    Ein WG-Zimmer - so gemeinhin der Ruf - kostet weniger als eine Einraumwohnung. Meistens kommt das hin, allerdings kommt es dabei auch auf den Ballungsraum, die Lage dort und die Ausstattung der Wohnung an. In der Regel liegt die Miete für ein WG-Zimmer zwischen 250 und 500 Euro. In München ist ein WG-Zimmer zurzeit für durchschnittlich 697 Euro warm zu bekommen, eine Wohnung kostet durchschnittlich 889 Euro. In Chemnitz liegt die Miete für ein WG-Zimmer bei 217 Euro, für eine Wohnung werden ca. 271 Euro fällig. Und innerhalb der Städte unterscheiden sich natürlich die Preise auch je nach Lage und Stadtteil. Luxusfaktoren wie Badewanne oder Balkon lassen den Preis ebenfalls ansteigen.

    Gerade in den großen Städten wie Berlin, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf sind WG-Zimmer umkämpft und es werden regelrechte Castings durchgeführt. Da lohnt sich eine ausführliche Recherche und die Besichtigung vieler WGs, um am Ende ein Zimmer zu finden. Auch WGs möchten Informationen über Schuldenfreiheit, Zahlungsfreudigkeit und gegebenenfalls Berufe der Eltern. Deswegen sollten auch für die Suche nach einem WG-Zimmer die vollständigen Bewerbungsunterlagen mitgebracht werden. Diese bestehen aus einer aktuellen Schufa, Einkommensbescheinigung (der Eltern), Bafög-Bescheid und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, wenn vorher schon ein anderes Mietverhältnis bestand.
     
  2. Was gehört alles zu den Nebenkosten?
    Grundsätzlich versteht man unter den Nebenkosten sämtliche Kosten für Betrieb und Unterhalt der Wohnung. Dazu gehören Warmwasserversorgung, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste, Versicherungen, aber auch Strom, Internet, Rundfunkbeitrag - sofern keine Befreiung vom Bafög-Amt vorliegt. Weitere Kosten, die innerhalb der WG entstehen, aber nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, entfallen auf Putzmittel, Klopapier, Müllbeutel, Gewürze und Basisnahrungsmittel. Einzeln zu diskutieren sind dann noch Streamingdienste, Möbel für ein eventuelles Wohnzimmer sowie bei Bedarf ein Autostellplatz.
     
  3. Wie teilt man die Nebenkosten fair auf?
    Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich kann man die Nebenkosten, wie auch die Miete, nach Quadratmetern aufteilen. Dabei geht man von der Größe des Zimmers aus und teilt die Quadratmeter der gemeinsam genutzten Räume durch die Anzahl der Bewohner. Das ist vor allem dann fair, wenn die Räume sich in ihrer Größe stark unterscheiden. Wenn die Räume eher gleich groß sind, kann man die Sache auch vereinfachen, indem der Gesamtbetrag zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder des Haushaltes aufgeteilt wird. Zu klären ist dann immer noch, ob Pay-TV und Co. von allen genutzt werden und daher auf diese Rechnung addiert werden sollten. Um da auf der sicheren Seite zu sein, kann man für diese Angelegenheiten eine formlose Erklärung aufsetzen, die anschließend unterschrieben wird. Denn schon so eine Erklärung gilt als Vertrag.
     
  4. Wie viel Nebenkosten muss man pro Person rechnen?
    Der Deutsche Mieterbund ermittelt jährlich einen Durchschnitt an Nebenkosten pro Person. 2018 lagen die Nebenkosten pro Quadratmeter und Monat bei durchschnittlich 2,17 Euro. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung kommt man dann pro Monat auf gut 172 Euro, pro Jahr werden entsprechend 2064 Euro fällig. Faktoren, die dabei für Varianzen sorgen, sind die Grundsteuer für das Gebäude, die Kosten für die Müllentsorgung am jeweiligen Standort. Auch die Kosten für die Wasserversorgung können sich lokal unterscheiden. Hin und wieder schwanken zudem die Preise für Brennstoffe, wodurch die Heizkosten sich verändern. Gut 50 Prozent der Nebenkosten entfallen übrigens auf Heizung und Warmwasser. Schon bei der Wohnungsbesichtigung - ob nun bei einer bestehenden WG oder einer neu zu gründenden WG - kann man sich nach dem Energiepass des Hauses erkundigen. Der gibt schon ein paar Hinweise darauf, wie hoch die Heizkosten ausfallen könnten.
     
  5. Nebenkosten bei Besuch in der WG
    Jeder hat mal Besuch über das Wochenende, und wahrscheinlich gleichen sich die dann anfallenden Nebenkosten früher oder später wieder aus. Wenn eine zusätzliche Person in der WG wohnt, steigen natürlich die Kosten für Warmwasser und Co. Aber wie geht man damit um, wenn die Person länger bleibt?

    Konsequenterweise sollte der Besuch bei einem Aufenthalt von mehreren Wochen die Nebenkosten mittragen. Ab einer Dauer von 6 Wochen gilt der Besuch rechtlich als Untermieter. Dann darf der Vermieter die Miete inklusive Nebenkosten anheben. Wer das nicht will, sollte Besuch rechtzeitig wieder verabschieden. In aller Freundlichkeit.
     

Fazit
Wenn es darum geht, die Miete und die Nebenkosten gerecht aufzuteilen, dann führen mehrere Wege ans Ziel. Bei der Regelung für eine WG sollte man sich zusammensetzen und die Möglichkeiten durchsprechen, damit niemand auf der Strecke bleibt und der WG-Frieden gewahrt ist.

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