So gelingt die WG-Gründung
Die Wohnsituation ist in Universitätsstädten angespannt. Selbst mehrere Monate nach Semesterbeginn haben etliche Studenten noch immer keine feste und bezahlbare Bleibe am Studienort gefunden. Wem die Suche nach einem WG-Zimmer zu bunt wird, hat noch die Möglichkeit, selbst eine Wohngemeinschaft zu gründen. Damit das gemeinsame Zusammenleben ein Erfolg wird, sollte man die Gründung aber sorgfältig planen und keine überstürzten Entscheidungen treffen.
Arten von Mietverträgen
1-Zimmer-Wohnungen und Wohnheimplätze sind in den meisten Städten eine absolute Mangelware. Leichter ist es, nach einer größeren Wohnung zu suchen und sich die Miete mit anderen zu teilen. Im Prinzip eine schöne Idee, die das Ende einer erfolglosen Wohnraumsuche bedeuten kann und die sich für alle Studenten anbietet, die ungern alleine leben. In einer Wohnung ist das gemeinsame Leben aber nur dann harmonisch und angenehm, wenn die Mitbewohner zueinander passen. Deshalb sollte man sich zu Beginn genau überlegen, mit wem man zusammenziehen möchte.
Sind Wohnung und Mitbewohner erst einmal gefunden, stellt sich die Frage nach den Mietverträgen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ein Hauptmieter, der mit den anderen Mitbewohnern Untermietverträge abschließt.
- Ein Mietvertrag, in dem alle als Hauptmieter eingetragen werden.
- Einzelne Mietverträge für jedes Zimmer.
Der Vorteil eines alleinigen Hauptmieters ist, dass dieser selbst entscheiden kann, mit wem er zusammenwohnen möchte. Allerdings haftet er alleine für alle Räume - auch bei Mietrückständen seiner Mitbewohner. Zieht der Hauptmieter aus, ist der Mietvertrag dadurch hinfällig. Der Vermieter ist nicht gezwungen, einen neuen Vertrag mit den übrigen Bewohnern abzuschließen, was für alle Untermieter ein Risiko darstellt.
Sind alle Mieter Hauptmieter, gibt es diese Probleme nicht, allerdings haften in diesem Fall alle Mitbewohner gesamtschuldnerisch. Möchte einer von ihnen ausziehen, bedarf es der Zustimmung der anderen. Darüber hinaus muss der Vermieter im Anschluss einen neuen Vertrag mit allen verbleibenden Mietern abschließen - und hat das Recht, die Miete zu erhöhen.
Eine eher selten vorkommende Alternative ist das Abschließen von Einzelverträgen für jeden Mitbewohner. Nachteilig ist hier vor allem die Tatsache, dass die WG-Bewohner rechtlich keinen Einfluss darauf haben, wer in die Wohnung einzieht, sollte eines der Zimmer wieder leerstehen. Welche Mietkonstellation bei einer Neugründung infrage kommt, sollte daher gut durchdacht werden.
Einrichtung der Gemeinschaftsräume
Für das eigene Zimmer ist jeder Bewohner selbst verantwortlich. Die Gemeinschaftsräume, zu denen in der Regel das Wohnzimmer, Küche und Bad gehören, sollten bei einer WG-Gründung von allen mitgestaltet und anteilig finanziert werden. Da Studenten meist nur ein kleines Budget zur Verfügung haben, ist Kreativität gefragt. Gute Fundquellen sind beispielsweise:
- Flohmärkte
- Ebay
- Kleinanzeigen
- Schwarzes Brett
- Möbelkeller von Familie und Bekannten
Wichtig ist es, nicht an den falschen Ecken und Enden zu sparen. In Gemeinschaftsräumen sollte stets jeder genug Platz haben. Stühle und Sofas sorgen ebenso für Gemütlichkeit und Geselligkeit wie große Esstische, die es in verschiedenen Ausführungen und für jeden Geldbeutel zu finden gibt. Um Streitigkeiten beim Thema Ordnung zu vermeiden, sollte in der Wohnung außerdem genügend Stauraum vorhanden sein.
Regeln und Absprachen
Kaum eine WG kommt ohne klare Regeln als Basis für ein friedliches Zusammenleben aus. Diese sollten direkt beim Einzug diskutiert und schriftlich festgehalten werden. Gegenseitige Rücksichtnahme steht dabei an erster Stelle. Das bedeutet: Jeder sollte dazu beitragen, dass die Gemeinschaftsräume immer ordentlich und sauber sind. Ein Putzplan regelt die genauen Verantwortlichkeiten und beugt Konflikten vor.
Auch sollten sich alle Mitbewohner darauf einigen, wie oft gefeiert wird, wie häufig Besuch anwesend sein darf und welche Ruhezeiten gelten.
Wie viel gemeinsames Leben in einer WG stattfindet, hängt von den Mitbewohnern ab. Ob grundsätzlich für alle eingekauft und gekocht wird oder sich jeder selbst versorgt, bleibt der Wohngemeinschaft überlassen.