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Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

Ich schließe bald mein Bwl Studium ab und überlege intensiv, ob ich nicht noch ein Jura Studium hinten dranhängen möchte.Mit dem Gedanken (Jura zu studieren) habe ich bereits vor dem Studium gespielt, allerdings hat mir das Examen etwas Angst bereitet. Die Karriere hängt quasi nur von wenigen Prüfungen ab. Mein Plan war es eigentlich Steuerberater zu werden, aber auch der Beruf des Rechtsanwalts interessiert mich sehr.
Was würdet ihr machen? Waren einige vielleicht schon in einer ähnlichen Situation?

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

WiWi Gast schrieb am 07.02.2023:

Ich schließe bald mein Bwl Studium ab und überlege intensiv, ob ich nicht noch ein Jura Studium hinten dranhängen möchte.Mit dem Gedanken (Jura zu studieren) habe ich bereits vor dem Studium gespielt, allerdings hat mir das Examen etwas Angst bereitet. Die Karriere hängt quasi nur von wenigen Prüfungen ab. Mein Plan war es eigentlich Steuerberater zu werden, aber auch der Beruf des Rechtsanwalts interessiert mich sehr.
Was würdet ihr machen? Waren einige vielleicht schon in einer ähnlichen Situation?

Mach doch einfach, an der Fernuni Hagen studieren, erstes Staatsexamen in Jura gibt's dort und als Absicherung bist parallel beim Bachelor of law eingeschrieben, sogesagt, scheiterst du da, kannst es wenigstens beweisen.
Dazu kannst es nebenberuflich machen, dann kannst deine Jahre zusammen kratzen und dich sogar mit den Jurastudium gut auf das Steuerrecht vorbereiten.

Mfg
MMW

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

Ich würde mir an deiner Stelle folgende Frage stellen: Was genau reizt dich am Beruf des Rechtsanwalts? Einzig das juristische Arbeiten? Das wirst du auch als Steuerberater haben. Ein spezielles Rechtsgebiet abseits vom Steuerrecht? Dafür müsstest du dann tatsächlich Jura studieren (oder Wirtschaftsrecht - womit du aber zumindest in Deutschland immer ein Jurist 2. Klasse sein wirst).
Was ich auf keinen Fall machen würde wäre Jura zu studieren "nur" um damit dann doch ins Steuerrecht zu gehen. In den 7 Jahren bis zum 2. Examen könntest du jetzt noch Master + Promotion machen, im Anschluss direkt das Examen.

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

WiWi Gast schrieb am 07.02.2023:

Ich würde mir an deiner Stelle folgende Frage stellen: Was genau reizt dich am Beruf des Rechtsanwalts? Einzig das juristische Arbeiten? Das wirst du auch als Steuerberater haben. Ein spezielles Rechtsgebiet abseits vom Steuerrecht? Dafür müsstest du dann tatsächlich Jura studieren (oder Wirtschaftsrecht - womit du aber zumindest in Deutschland immer ein Jurist 2. Klasse sein wirst).
Was ich auf keinen Fall machen würde wäre Jura zu studieren "nur" um damit dann doch ins Steuerrecht zu gehen. In den 7 Jahren bis zum 2. Examen könntest du jetzt noch Master + Promotion machen, im Anschluss direkt das Examen.

Wahrscheinlich würde ich auch am Ende wieder auf das Steuerrecht zurückkommen. Ich möchte vor allem später „richtig“ steuerrechtlich beraten können und nicht nur irgendwelche Steuererklärungen abfertigen. Also ja, das juristische Arbeiten wäre wohl ein Hauptgrund für das Jura Studium bei mir.
Rechtsanwalt und Steuerberater zu sein ist halt irgendwo eine bessere Kombination, als „nur“ der Steuerberater. So zumindest meine Theorie.
Auch der Weg zu einer Kanzlei wie FGS ist ohne Staatsexamen wohl etwas schwieriger.

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

WiWi Gast schrieb am 07.02.2023:

WiWi Gast schrieb am 07.02.2023:

Ich würde mir an deiner Stelle folgende Frage stellen: Was genau reizt dich am Beruf des Rechtsanwalts? Einzig das juristische Arbeiten? Das wirst du auch als Steuerberater haben. Ein spezielles Rechtsgebiet abseits vom Steuerrecht? Dafür müsstest du dann tatsächlich Jura studieren (oder Wirtschaftsrecht - womit du aber zumindest in Deutschland immer ein Jurist 2. Klasse sein wirst).
Was ich auf keinen Fall machen würde wäre Jura zu studieren "nur" um damit dann doch ins Steuerrecht zuü gehen. In den 7 Jahren bis zum 2. Examen könntest du jetzt noch Master + Promotion machen, im Anschluss direkt das Examen.

Wahrscheinlich würde ich auch am Ende wieder auf das Steuerrecht zurückkommen. Ich möchte vor allem später „richtig“ steuerrechtlich beraten können und nicht nur irgendwelche Steuererklärungen abfertigen. Also ja, das juristische Arbeiten wäre wohl ein Hauptgrund für das Jura Studium bei mir.
Rechtsanwalt und Steuerberater zu sein ist halt irgendwo eine bessere Kombination, als „nur“ der Steuerberater. So zumindest meine Theorie.
Auch der Weg zu einer Kanzlei wie FGS ist ohne Staatsexamen wohl etwas schwieriger.

Ich bin Steuerberater (mit Promotion) und habe nach dem BWL-Master Jura studiert, allerdings nur bis zur Zwischenprüfung. Ich habe damals so gedacht wie du, nämlich, dass man nur als RA/StB steuerliche Spezialberatung machen kann. Das ist allerdings völliger Unsinn. Der StB ist, was im Steuerrecht zählt. Schau dir z. B. mal an, wieviele Partner Flick Gocke Schaumburg (die Queen der Gestaltungsberatung) hat, die nur Steuerberater sind. Das ist in keinster Weise ein Hindernis. Und wenn du wirklich noch ein upgrade haben willst, dann mach das WP-Examen oder promovier oder beides.

Am Ende ist das einzige, was es dir reell bringt, die zusätzliche Option, Richter oder Staatsanwalt zu werden (wofür du herausragende Noten brauchst). Fraglich, ob du das willst. Der falscheste Grund, das anzufangen ist jedenfalls aus Minderwertigkeitskomplexen, weil dir irgendwer erzählt, dass man Jurist sein muss, um steuerrechtliche Beratung machen zu können. Die Mehrzahl der Juristen steckst du als BWL-StB locker in die Tasche.

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

WiWi Gast schrieb am 07.02.2023:

Ich würde mir an deiner Stelle folgende Frage stellen: Was genau reizt dich am Beruf des Rechtsanwalts? Einzig das juristische Arbeiten? Das wirst du auch als Steuerberater haben. Ein spezielles Rechtsgebiet abseits vom Steuerrecht? Dafür müsstest du dann tatsächlich Jura studieren (oder Wirtschaftsrecht - womit du aber zumindest in Deutschland immer ein Jurist 2. Klasse sein wirst).
Was ich auf keinen Fall machen würde wäre Jura zu studieren "nur" um damit dann doch ins Steuerrecht zuü gehen. In den 7 Jahren bis zum 2. Examen könntest du jetzt noch Master + Promotion machen, im Anschluss direkt das Examen.

Wahrscheinlich würde ich auch am Ende wieder auf das Steuerrecht zurückkommen. Ich möchte vor allem später „richtig“ steuerrechtlich beraten können und nicht nur irgendwelche Steuererklärungen abfertigen. Also ja, das juristische Arbeiten wäre wohl ein Hauptgrund für das Jura Studium bei mir.
Rechtsanwalt und Steuerberater zu sein ist halt irgendwo eine bessere Kombination, als „nur“ der Steuerberater. So zumindest meine Theorie.
Auch der Weg zu einer Kanzlei wie FGS ist ohne Staatsexamen wohl etwas schwieriger.

Ich bin Steuerberater (mit Promotion) und habe nach dem BWL-Master Jura studiert, allerdings nur bis zur Zwischenprüfung. Ich habe damals so gedacht wie du, nämlich, dass man nur als RA/StB steuerliche Spezialberatung machen kann. Das ist allerdings völliger Unsinn. Der StB ist, was im Steuerrecht zählt. Schau dir z. B. mal an, wieviele Partner Flick Gocke Schaumburg (die Queen der Gestaltungsberatung) hat, die nur Steuerberater sind. Das ist in keinster Weise ein Hindernis. Und wenn du wirklich noch ein upgrade haben willst, dann mach das WP-Examen oder promovier oder beides.

Am Ende ist das einzige, was es dir reell bringt, die zusätzliche Option, Richter oder Staatsanwalt zu werden (wofür du herausragende Noten brauchst). Fraglich, ob du das willst. Der falscheste Grund, das anzufangen ist jedenfalls aus Minderwertigkeitskomplexen, weil dir irgendwer erzählt, dass man Jurist sein muss, um steuerrechtliche Beratung machen zu können. Die Mehrzahl der Juristen steckst du als BWL-StB locker in die Tasche.

Bin ebenfalls promovierter StB und stimme Dir zu. Nach meiner Erfahrung sind promovierte StB fast immer die besseren "Steuerrechtler". Sieht man auch bei FGS (Rödder, Schuhmacher, Stangl...). Vorteile bietet Jura neben den schon genannten (Finanzgericht, Finanzverwaltung) auch noch in einigen sehr speziellen Tätigkeitsbereichen (zB Nachfolge, da hier oft Erbschaftsteuer und Erbrecht durch einen Berater abgefrühstückt werden oder in der Steuerstrafverteidigung). In einigen GKs kommt man als Jurist auch deutlich besser an (zB Freshfields). Das Steuerrecht wird in diesen Läden aber meist stiefmütterlich behandelt und der Steuerrechtler arbeitet als Drafting Monkey überwiegend den M&A Heinis zu. Keine dankbare Aufgabe.

Insgesamt werden die eher überschaubaren Vorteile durch ein sehr langes Studium teuer erkauft. Im dümmsten Fall schneidet man in Jura mit durchschnittlichen oder schlechten Noten ab und steht dann sogar schlechter da, als wenn man es gelassen hätte.

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

Danke für eure zahlreichen Antworten. Dann werde ich wohl erstmal einen Master of Laws anstreben und anschließend das Examen (hoffentlich) ablegen:)

Ist die Promotion nur ein "i-tüpfelchen", oder ist sie ab einer gewissen Karrierestufe quasi Voraussetzung?

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WiWi Gast

Nach Bwl Bachelor noch Jura studieren? (Alter 22)

Darf man fragen, wie du dich entschieden hast (vermutlich für den Master of Laws)?

Ich habe in der Tat nach einem VWL-Bachelor noch Jura studiert und bin jetzt im Steuerrecht als Anwalt tätig. Das Steuerberaterexamen ist ebenfalls noch geplant.
Allgemein ist die Kombination Jura und BWL (gerade im Steuerbereich) gar nicht soo selten. Ich weiß zwar auch nicht, ob ich es nochmal so machen würde. Die Vorposter haben grds. schon Recht, dass Jura ein langes und anstrengendes Studium und mit den bekannten Unwägbarkeiten verbunden ist.

Es bringt m.E. aber schon nicht unerhebliche Vorteile mit sich. Man kann und darf als Anwalt umfassend rechtlich beraten, was auch im Steuerrecht von Nutzen sein kann. Gerade zum Zivil- und Gesellschaftsrecht, aber auch zum Verwaltungsrecht gibt es oft Querbezüge. Man hat insgesamt natürlich ein deutlich besseres allgemeinjuristisches Verständnis. Ob die Promotion im Steuerrecht dagegen immer so viel bringt, kann ich nicht einschätzen. Ist sicher themenabhängig und klar gibt es diverse promovierte Wiwis, die Top-Steuerberater sind. Die wären aber wahrscheinlich auch ohne die Promotion sehr gut.

Ein weiterer Vorteil ist, dass man das StB-Examen als Anwalt nicht mehr zwingend braucht. Klar ist es im Bereich der Steuerberatung der höchste Abschluss, aber auch alles andere als ein Selbstläufer. Es soll sogar Prädikatsjuristen geben, die die Prüfung nicht bestanden haben (ist wohl typabhängig, welches Examen einem besser liegt). Im Falle des Nichtbestehens kann man aber zumindest weiter als (Fach-) Anwalt im Steuerrecht arbeiten.
Für Wiwis in vergleichbarer Position sind die Möglichkeiten da schon eingeschränkter.

Letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung, ob man noch Jura dranhängt oder bei BWL bleibt. Das Thema wurde auch schon immer mal wieder im Forum diskutiert. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und dass du die für dich beste Entscheidung triffst.

WiWi Gast schrieb am 08.02.2023:

Danke für eure zahlreichen Antworten. Dann werde ich wohl erstmal einen Master of Laws anstreben und anschließend das Examen (hoffentlich) ablegen:)

Ist die Promotion nur ein "i-tüpfelchen", oder ist sie ab einer gewissen Karrierestufe quasi Voraussetzung?

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