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Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaub Studentenleben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

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Neuer Job

Letzter Beitrag von WiWi Gast,

WiWi Gast schrieb am 14.04.2020: > Grundsätzlich ist es besser zu arbeiten als arbeitslos zu sein. > > Aber: es wird immer dumme Fragen geben, warum du (unter Umständen) nur kurz bei den Unterne ...

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Neuer Job: AV Modell gut?

Letzter Beitrag von WiWi Gast,

Hallo Zusammen, mir liegt ein neues Jobangebot vor und ich würde gerne eure Einschätzung bzgl. der gewährten BAV hören: 1. Option 1: Arbeitgeber zahlt 1,5% des ruhegeldfähigen Gehalts (Grun ...

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