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Karriereziele 2018: Jeder Zweite wünscht sich mehr Gehalt

Das Bild zeigt passend zur Manpower-Studie "Karriereziele" einen Kompass und das Wort "Karriere"

Aktuell machen die Deutschen ihren Job vorwiegend wegen des Geldes. Mehr Gehalt ist entsprechend der zentrale Karrierewunsch von jedem Zweiten für 2018. Wie wichtig es ist, Kenntnisse rund um die Digitalisierung aufzubauen, haben nur wenige Arbeitnehmer erkannt. 18 Prozent der Deutschen sind karrieremüde und möchten weniger arbeiten. Zu diesen Ergebnissen kommt die Manpower-Studie „Karriereziele 2018“.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Personalauswahl: Lange Rekrutierungsprozesse frustrieren

Personalauswahl: Das Bild zeigt ein Kalenderblatt mit einer Null statt dem Datum und symbolisiert die unklare, lange Zeitspanne bei der Besetzung offener Stellen.

Die deutschen Unternehmen benötigen immer mehr Zeit für die Personalauswahl. Späte Rückmeldung zum Stand im Einstellungsverfahren, verzögerte Entscheidungsfindung sowie schlechte Kommunikation zum Auswahlprozess frustrieren Bewerber. Knapp zwei Drittel der Bewerber verlieren das Interesse an der Stelle, wenn der Bewerbungsprozess zu lange dauert. Doch lange Rekrutierungsprozesse vergraulen nicht nur qualifizierte Bewerber. Sie frustrieren und überlasten zudem die eigenen Mitarbeiter, wie eine aktuelle Arbeitsmarktstudie unter 1000 Arbeitnehmer und 200 HR-Managern in Deutschland zeigt.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Remote Work: Tipps und Tools für einen erfolgreichen Start

Remote-Work: Das Foto zeigt jemanden, der an einem Notebook Remote arbeitet.

Das Arbeitsleben befindet sich aktuell in einem einmaligen, rasanten Umbruch. Während der Corona-Jahre hat das "remote" Arbeiten aus der Ferne den klassischen Büroarbeitsplatz von heute auf morgen fast komplett verdrängt. Doch auch nach dem Ende der Pandemie unterstützt die Mehrheit der Arbeitgeber das Remote Working und insbesondere die spezielle Form des Home Office weiter. Sowohl als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lässt sich dabei häufig viel Zeit und Geld sparen.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Elternzeit: Kündigung durch Insolvenzverwalter während Elternzeit möglich

Ein weißer Schwimmrettungsring mit orangenen Streifen auf dem Wasser.

Geht ein Unternehmen pleite und ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, ergeben sich neue Rechte in der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Frauen und Männer in Elternzeit gekündigt werden können, wenn ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Zusätzlich verlieren Arbeitnehmer in Elternzeit ihre beitragsfreie Krankenversicherung.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

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