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4,5 Millionen Beschäftigte machen Überstunden, ein Fünftel davon sind unbezahlt

Für viele Beschäftigte in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Davon haben 22 Prozent Mehrarbeit in Form unbezahlter Überstunden geleistet. Überstunden sind vor allem in der Finanzbranche, Versicherungsbranche und der Energieversorgung verbreitet. Dabei leisteten Männer etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaub Studentenleben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

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