Betriebsrente: Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten zulässig
Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bezüglich der Betriebsrente ist erlaubt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aspekt, dass die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist.