Elternunterhalt: Kinder haften nicht immer für Eltern
Ein erwachsenes Kind kann verpflichtet sein, für den Unterhalt eines bedürftigen Elternteils aufzukommen. Doch der Anspruch auf Elternunterhalt gilt nicht in jedem Fall. Eine Unterhaltsverpflichtung des erwachsenen Kindes kann entfallen, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind grob vernachlässigt habe. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg in dem Beschluss 4 UF 166/15 vom 4. Januar 2017.