Wiedereingliederung: Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Das Bundesverfassungsgericht (BAG) hat den Umfang der Mitbestimmung eines Betriebsrates beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) bestimmt. Unter anderem müssen die Maßnahmen zur Wiedereingliederung zusammen mit dem betroffenen Arbeitnehmer besprochen werden.