BAföG: Was in die Steuererklärung muss

Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.