Bonusanspruch: Gerichtliche Leistungsbestimmung und Festsetzung der Bonushöhe
Entscheidet der Arbeitgeber die Bonuszahlungen nach billigem Ermessen auszusetzen, kann der Arbeitnehmer seinen Bonusanspruch gerichtlich geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kann die Höhe des Bonus auf Grundlage des Vertrages beider Parteien festsetzen.