Überblick zur Lage der Honorarberatung
Die Honorarberatung wird nach dem neuen Honoraranlageberatungsgesetz der Bundesregierung ab 2014 zum Beruf. Dadurch sollen Finanz- und Versicherungsberater künftig nicht mehr unter dem Druck der Provision stehen. Die Berater erhalten dann wie Anwälte ein Honorar für ihre Beratung.