Existenzgründer und Selbstständige als Arbeitgeber haben Fragen über Fragen, wenn es um die Einstellung von Arbeitnehmern geht. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein? Was muss bei einer Einstellung beachtet werden? Was passiert, wenn sich die Umstände ändern? Das neue Online-Angebot „Informationsportal“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt zukünftige und erfahrene Arbeitgeber in allen relevanten Fragen zum Thema Sozialversicherung.
In Deutschland besteht über die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit durch den Arbeitgeber. Die Schweiz setzt dagegen auf die sogenannte berufliche Vorsorge (BVG) als zweite Säule der Sozialversicherung. Die BVG soll den Versicherungsnehmern nach der Pensionierung den Erhalt eines gewissen Lebensstandards ermöglichen. Ziel ist es, dass mit den ersten beiden Säulen eine Rente erreicht wird, die auf eine Höhe von 60 Prozent des Lohns kommt. Doch wie genau funktioniert das?
Zum Jahresende 2013 waren Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte in Deutschland mit 2 038 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entsprach dies einem Rückgang um 30,3 Milliarden Euro beziehungsweise 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Immer mehr Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten entscheiden sich nach Studienende für die Selbständigkeit. Tatsächlich bietet die Gründung eines eigenen Startups jede Menge Chancen und Perspektiven. Aber auch als Freiberufler bzw. Freelancer bieten sich Akademikern viele Möglichkeiten. Allerdings gilt es, sich frühzeitig um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung zu kümmern. Dazu gehören ein guter Unternehmensplan, die tragfähige Finanzierung und fundiertes Wissen zur Sozialversicherung und wichtigen behördlichen Verfahren.
Das neue SozialPolitik-Arbeitsheft hat den Schwerpunkt Sozialversicherung und soll vor allem Grundwissen vermitteln. Das Heft ist eine Ergänzung zum Medienpaket „Sozialpolitik“ 2012/2013.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verzeichnete die gesetzliche Sozialversicherung - in Abgrenzung der Finanzstatistik - im Jahr 2009 ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit von 14,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 war noch ein Finanzierungsüberschuss von 3,8 Milliarden Euro erreicht worden.
Das Arbeitsblatt zum Sozialstaat Bundesrepublik veranschaulicht das System der Sozialversicherung und erläutert das Prinzip Nachhaltigkeit in der Sozialpolitik. Das dazugehörige Schaubild zeigt, wie sich die Sozialleistungen in Deutschland entwickelt haben.
Vor der Bundestagswahl haben Ideen, wie die Finanzierung des Sozialversicherungssystems neu geordnet werden sollte, wieder Konjunktur. So wollen manche Politiker die Beitragsbemessungsgrenze auf ein einheitliches Niveau anheben oder die Sozialversicherung zu einer
Erwerbstätigenversicherung ausbauen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ergab sich 2005 in der gesetzlichen Sozialversicherung ein Defizit in Höhe von 3,3 Mrd. Euro. Im Jahr zuvor war noch ein Überschuss von 2,1 Mrd. Euro zu verzeichnen gewesen.
WIESBADEN, 2. Juli 2003 (destatis) – Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrugen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Bund, Sondervermögen des Bundes, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung) im ersten Quartal 2003 insgesamt 204,7 Mrd. Euro und lagen damit um 0,8% über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.