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Widerruf von Domainregistrierungen muss möglich sein

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat einen Domain-Anbieter erfolgreich abgemahnt: Dieser hatte im Bestellprozess darüber informiert, dass Verbraucher den Vertrag nach der Domainregistrierung nicht mehr widerrufen können, da es sich dabei um eine Kundespezifikation handeln würde. Dies ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht rechtens. Nun hat sich der Anbieter verpflichtet, auf den unzulässigen Passus zu verzichten.

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Kündigung widerrufen

Letzter Beitrag von WiWi Gast,

WiWi Gast schrieb am 02.09.2019: > Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese kann natürlich bis zum Eingang bei der Gegenpartei zurückgenommen werden. Geht ein ...

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