Wiedereinstieg: Anspruch auf Wiedereinstellung
Der Anspruch auf ein eingeräumtes Rückkehrrecht seitens des Arbeitgebers besteht dann, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Das Bundesarbeitsgerecht (BAG) hat das nach 15 Jahren Prozess im Fall von ehemaligen Arbeitnehmern der City-BKK in Berlin entschieden.