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Kündigungsverzicht im Mietvertrag

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Moin!

Vor Kurzem habe ich nun den Berufseinstieg geschafft und werde aus meiner Studenten-WG ausziehen. Bei allen mir bisher vorgelegten Mietverträgen ist jedoch immer ein Kündigungsverzicht von mind. 2 Jahren enthalten gewesen.

Wie seht ihr diesen Punkt? Würdet ihr es unterzeichen? Ich habe diesbezüglich etwas Bauchschmerzen, gerade weil ich erst 23 Jahre alt bin und es mich beruflich auch mal in eine andere Stadt ziehen könnte. Möchte ungerne einen guten Job nicht annehmen können, weil man an einen Mietvertrag gebunden ist...

Danke für eure Ratschläge!

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Stadt? "Hier" ist das unüblich und ich hätte mich nicht drauf eingelassen.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Stadt? "Hier" ist das unüblich und ich hätte mich nicht drauf eingelassen.

Nicht der TE, aber in Frankfurt, wo fast jeder nur ein paar Jahre zum Arbeiten hinzieht, ist das fast überall so. 1 oder 2 Jahre, selten weniger. Ist aber leider ein kompletter Vermietermarkt da.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Stadt? "Hier" ist das unüblich und ich hätte mich nicht drauf eingelassen.

Nicht der TE, aber in Frankfurt, wo fast jeder nur ein paar Jahre zum Arbeiten hinzieht, ist das fast überall so. 1 oder 2 Jahre, selten weniger. Ist aber leider ein kompletter Vermietermarkt da.

Kündigungsverzicht ist nur leider nicht rechtsgültig

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Stadt? "Hier" ist das unüblich und ich hätte mich nicht drauf eingelassen.

Nicht der TE, aber in Frankfurt, wo fast jeder nur ein paar Jahre zum Arbeiten hinzieht, ist das fast überall so. 1 oder 2 Jahre, selten weniger. Ist aber leider ein kompletter Vermietermarkt da.

Das steht immer im Vertrag. Die Leute können trotzdem immer raus. Die müssen halt nur einen Nachmieter suchen den der Vermieter auch akzeptiert. Ist also nicht wirklich schwer rauszukommen. Nachfrage ist immer da.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Würde ich nicht machen. Man hat 0 Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert. Im schlimmsten Fall ist man also entweder örtlich gebunden oder man zahlt ewig doppelt Miete.
Noch dazu merkt man viele Probleme wie Nachbarn, Lärm, etc. erst, wenn man in der Wohnung wohnt. Wenn da was sein sollte, ist man komplett am Arsch.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Wenn der Vermieter nett ist, akzeptiert er Nachmieter, er muss das aber nicht. Und natürlich ist eine Mindestmietdauer von 2 Jahren auch im privaten Bereich rechtsgültig.

Ein Freund von mir, der früher häufiger beruflich umziehen musste, hat das auch Mal unterschrieben. Am Ende hat er sich mit dem Vermieter auf sowas wie 9 von 15 ausstehenden Monatsmieten geeinigt.

Ich würde daher nur unterschreiben, wenn ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mindestens 1,5 bzw. besser 2+ Jahre dort wohnen bleiben werde und auch wirklich keine andere Option habe oder absehbar sehe. Sonst nicht.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Lol, in meiner Stadt, Berlin, unterschreibst du das, was dir vorgesetzt wird, weil du überhaupt froh bist nach ewig langer Suche eine Wohnung zu bekommen.

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Stadt? "Hier" ist das unüblich und ich hätte mich nicht drauf eingelassen.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Hatte ich mal. Ich hab dem Vermieter 56 (!) Nachmieter (NR, keine Kinder, keine Tiere, 80 k+, etc.) angeschleppt. Der hat keinen (!) genommen. 6 Monate mehr Miete durfte ich zahlen... Yeah!

Aber verständlich. Der Vermieter weiß er bekommt das Geld für eine LEERSTEHENDE und ungenutzte Wohnung. Jackpot!

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Mir wäre das als Berufseinsteiger ein zu hohes Risiko. Es kann in der Zeit immer irgendwas passieren weshalb man nochmal umziehen müsste. Ich würde auch nicht automatisch davon ausgehen, dass ich mehrere Jahre bei meinem ersten großen Arbeitgeber bleibe.

Zudem kann der Vermieter zwar Nachmieter akzeptieren, muss es aber nicht. Schlimmstenfalls zahlt man für eine Weile doppelt Miete und das kann für einen Berufseinsteiger schon ziemlich weh tun.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

Läuft auf dasselbe hinaus wie bei einem Nachmieter. Der Vermieter muss dem zustimmen. Ich hatte auch schon Mietverträge gehabt, wo eine Untervermietung von vornherein ausgeschlossen wurde.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!
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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!

Weißt du, was auch für beide Seiten gilt? Das Gesetz. Das schränkt deine Vertragsfreiheit ein. Und das regelt, dass es bei Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Das kann auch durch den Kündigungsverzicht nicht eingeschränkt werden.

Übrigens genauso für Autos wie für Wohnungen. Du kannst deine Mieter nicht zwingen, die Wohnung leerstehen lassen zu müssen.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!

Weißt du, was auch für beide Seiten gilt? Das Gesetz. Das schränkt deine Vertragsfreiheit ein. Und das regelt, dass es bei Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Das kann auch durch den Kündigungsverzicht nicht eingeschränkt werden.

Übrigens genauso für Autos wie für Wohnungen. Du kannst deine Mieter nicht zwingen, die Wohnung leerstehen lassen zu müssen.

Du hast einfach full Gigachad style diesen vermeintlichen Besserwisser auseinandergenommen, Respekt! Das steht da wirklich drin

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!

Weißt du, was auch für beide Seiten gilt? Das Gesetz. Das schränkt deine Vertragsfreiheit ein. Und das regelt, dass es bei Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Das kann auch durch den Kündigungsverzicht nicht eingeschränkt werden.

Übrigens genauso für Autos wie für Wohnungen. Du kannst deine Mieter nicht zwingen, die Wohnung leerstehen lassen zu müssen.

Du hast einfach full Gigachad style diesen vermeintlichen Besserwisser auseinandergenommen, Respekt! Das steht da wirklich drin

Nein, eigentlich nicht. Es war nicht die Rede vom außerordentlichen Kündigungsrecht, sondern ob man ohne Zustimmung der Vermieters untervermieten darf. Und dabei bleibt es auch: wenn ein Passus in Mietvertrag vorhanden ist, muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen. Wenn derjenige daraufhin kündigen möchte: bitte, gerne! Das würde ja auch das Problem des TE lösen wo es um 2-jährigen Kündigungsverzicht geht. Gruß an diejenigen die Äpfel mit Birnen vertauschen und sich dann als Checker feiern :-)

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 16.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!

Weißt du, was auch für beide Seiten gilt? Das Gesetz. Das schränkt deine Vertragsfreiheit ein. Und das regelt, dass es bei Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Das kann auch durch den Kündigungsverzicht nicht eingeschränkt werden.

Übrigens genauso für Autos wie für Wohnungen. Du kannst deine Mieter nicht zwingen, die Wohnung leerstehen lassen zu müssen.

Du hast einfach full Gigachad style diesen vermeintlichen Besserwisser auseinandergenommen, Respekt! Das steht da wirklich drin

Nein, eigentlich nicht. Es war nicht die Rede vom außerordentlichen Kündigungsrecht, sondern ob man ohne Zustimmung der Vermieters untervermieten darf. Und dabei bleibt es auch: wenn ein Passus in Mietvertrag vorhanden ist, muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen. Wenn derjenige daraufhin kündigen möchte: bitte, gerne! Das würde ja auch das Problem des TE lösen wo es um 2-jährigen Kündigungsverzicht geht. Gruß an diejenigen die Äpfel mit Birnen vertauschen und sich dann als Checker feiern :-)

Dass es das Problem des Kündigungsverzichts löst, war doch der ganze Punkt und um nichts anderes geht es hier im Thread. Deswegen steht da auch "sucht einen Untermieter" und nicht "vermietet ohne Zustimmung unter".

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 16.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!

Weißt du, was auch für beide Seiten gilt? Das Gesetz. Das schränkt deine Vertragsfreiheit ein. Und das regelt, dass es bei Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Das kann auch durch den Kündigungsverzicht nicht eingeschränkt werden.

Übrigens genauso für Autos wie für Wohnungen. Du kannst deine Mieter nicht zwingen, die Wohnung leerstehen lassen zu müssen.

Du hast einfach full Gigachad style diesen vermeintlichen Besserwisser auseinandergenommen, Respekt! Das steht da wirklich drin

Nein, eigentlich nicht. Es war nicht die Rede vom außerordentlichen Kündigungsrecht, sondern ob man ohne Zustimmung der Vermieters untervermieten darf. Und dabei bleibt es auch: wenn ein Passus in Mietvertrag vorhanden ist, muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen. Wenn derjenige daraufhin kündigen möchte: bitte, gerne! Das würde ja auch das Problem des TE lösen wo es um 2-jährigen Kündigungsverzicht geht. Gruß an diejenigen die Äpfel mit Birnen vertauschen und sich dann als Checker feiern :-)

Dass es das Problem des Kündigungsverzichts löst, war doch der ganze Punkt und um nichts anderes geht es hier im Thread. Deswegen steht da auch "sucht einen Untermieter" und nicht "vermietet ohne Zustimmung unter".

Yep. Und jetzt versucht er sich zu retten und nicht so zu wirken, als läge er falsch. Pathetic.
Des TEs Problem ist gelöst und er muss nicht zahlen wenn er nicht möchte, entweder durch Unterviermietung oder durch außerordentliche Kündigung.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 16.06.2023:

Im Zweifel sucht man sich für die Zeit einen Untermieter und fertig. Da kann der Vermieter wenig gegen machen (auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten)

  1. Stell dir vor du verleihst/ vermietest dein Auto an jemanden. Dieser vermietet es dann weiter ohne es mit dir abzusprechen. Was macht das mit dir? Wenn es nichts mit dir macht, ignoriere diesen Sachverhalt da du dann ein anderer Typ Mensch bist.

  2. In all meinen Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ich muss hier also nichts behaupten als Vermieter sondern es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt somit für beide Seiten.

  3. Schönen Abend!

Weißt du, was auch für beide Seiten gilt? Das Gesetz. Das schränkt deine Vertragsfreiheit ein. Und das regelt, dass es bei Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Das kann auch durch den Kündigungsverzicht nicht eingeschränkt werden.

Übrigens genauso für Autos wie für Wohnungen. Du kannst deine Mieter nicht zwingen, die Wohnung leerstehen lassen zu müssen.

Du hast einfach full Gigachad style diesen vermeintlichen Besserwisser auseinandergenommen, Respekt! Das steht da wirklich drin

Nein, eigentlich nicht. Es war nicht die Rede vom außerordentlichen Kündigungsrecht, sondern ob man ohne Zustimmung der Vermieters untervermieten darf. Und dabei bleibt es auch: wenn ein Passus in Mietvertrag vorhanden ist, muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen. Wenn derjenige daraufhin kündigen möchte: bitte, gerne! Das würde ja auch das Problem des TE lösen wo es um 2-jährigen Kündigungsverzicht geht. Gruß an diejenigen die Äpfel mit Birnen vertauschen und sich dann als Checker feiern :-)

Dass es das Problem des Kündigungsverzichts löst, war doch der ganze Punkt und um nichts anderes geht es hier im Thread. Deswegen steht da auch "sucht einen Untermieter" und nicht "vermietet ohne Zustimmung unter".

Yep. Und jetzt versucht er sich zu retten und nicht so zu wirken, als läge er falsch. Pathetic.
Des TEs Problem ist gelöst und er muss nicht zahlen wenn er nicht möchte, entweder durch Unterviermietung oder durch außerordentliche Kündigung.

Schaffst dich echt gut rauszureden, dafür dass du erst nicht erkannt hast, was der Einwurf mit dem Thema zu tun hatte. Respekt!

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 12.06.2023:

Moin!

Vor Kurzem habe ich nun den Berufseinstieg geschafft und werde aus meiner Studenten-WG ausziehen. Bei allen mir bisher vorgelegten Mietverträgen ist jedoch immer ein Kündigungsverzicht von mind. 2 Jahren enthalten gewesen.

Wie seht ihr diesen Punkt? Würdet ihr es unterzeichen? Ich habe diesbezüglich etwas Bauchschmerzen, gerade weil ich erst 23 Jahre alt bin und es mich beruflich auch mal in eine andere Stadt ziehen könnte. Möchte ungerne einen guten Job nicht annehmen können, weil man an einen Mietvertrag gebunden ist...

Danke für eure Ratschläge!

Ich hatte die selbe Klausel in einem Mietvertrag in München. Habe mich einfach in einer weiter entfernten Stadt für ein Studium immatrikuliert und die Bescheinigung dann als Begründung für eine Außerordentliche Kündigung vorgelegt.

So konnte ich bereits nach einem Jahr wieder raus. Da es eine große Immobiliengesellschaft war, die sehr hartnäckig auf Einhaltung des Mietvertrags bestanden hat, denke ich dürfte das überall klappen.

antworten
WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Kündigungsverzicht ist in Großstädten völlig normal und in der Regel auch völlig problemlos, da man jederzeit immer kündigen kann, wenn man einen Nachmieter findet. Das dürfte in Städten wie München kein Problem sein.

Als ich aus München ausgezogen bin, hatte ich innerhalb von einer Stunde, in der meine Anzeige online war, schon 40 Interessenten.

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Pharma_Fan

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Hatte die Klausel auch drin bei einem Neubau/Erstbezug: habe diese abändern lassen in die Zahlung einer weiteren Monatskaltmiete, falls innerhalb von zwei Jahren gekündigt. Das war okay für den Vermieter.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 04.03.2024:

Moin!

Vor Kurzem habe ich nun den Berufseinstieg geschafft und werde aus meiner Studenten-WG ausziehen. Bei allen mir bisher vorgelegten Mietverträgen ist jedoch immer ein Kündigungsverzicht von mind. 2 Jahren enthalten gewesen.

Wie seht ihr diesen Punkt? Würdet ihr es unterzeichen? Ich habe diesbezüglich etwas Bauchschmerzen, gerade weil ich erst 23 Jahre alt bin und es mich beruflich auch mal in eine andere Stadt ziehen könnte. Möchte ungerne einen guten Job nicht annehmen können, weil man an einen Mietvertrag gebunden ist...

Danke für eure Ratschläge!

Ich hatte die selbe Klausel in einem Mietvertrag in München. Habe mich einfach in einer weiter entfernten Stadt für ein Studium immatrikuliert und die Bescheinigung dann als Begründung für eine Außerordentliche Kündigung vorgelegt.

So konnte ich bereits nach einem Jahr wieder raus. Da es eine große Immobiliengesellschaft war, die sehr hartnäckig auf Einhaltung des Mietvertrags bestanden hat, denke ich dürfte das überall klappen.

LOL, wo du dich für ein Studium einschreibst hat nichts damit zu tun. Was ist denn die Rechtsgrundlage?
Deinen Studien- oder Arbeitsort in einer anderen Stadt zu haben ist deine Entscheidung und gibt dir kein außerordentliches Kündigsrecht. Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich.

antworten
WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 04.03.2024:

Moin!

Vor Kurzem habe ich nun den Berufseinstieg geschafft und werde aus meiner Studenten-WG ausziehen. Bei allen mir bisher vorgelegten Mietverträgen ist jedoch immer ein Kündigungsverzicht von mind. 2 Jahren enthalten gewesen.

Wie seht ihr diesen Punkt? Würdet ihr es unterzeichen? Ich habe diesbezüglich etwas Bauchschmerzen, gerade weil ich erst 23 Jahre alt bin und es mich beruflich auch mal in eine andere Stadt ziehen könnte. Möchte ungerne einen guten Job nicht annehmen können, weil man an einen Mietvertrag gebunden ist...

Danke für eure Ratschläge!

Ich hatte die selbe Klausel in einem Mietvertrag in München. Habe mich einfach in einer weiter entfernten Stadt für ein Studium immatrikuliert und die Bescheinigung dann als Begründung für eine Außerordentliche Kündigung vorgelegt.

So konnte ich bereits nach einem Jahr wieder raus. Da es eine große Immobiliengesellschaft war, die sehr hartnäckig auf Einhaltung des Mietvertrags bestanden hat, denke ich dürfte das überall klappen.

LOL, wo du dich für ein Studium einschreibst hat nichts damit zu tun. Was ist denn die Rechtsgrundlage?
Deinen Studien- oder Arbeitsort in einer anderen Stadt zu haben ist deine Entscheidung und gibt dir kein außerordentliches Kündigsrecht. Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich.

LOL, hier der Poster auf dessen Beitrag du geantwortet hast. Genau 2 Sekunden Google Recherche hat ausgereicht um entsprechende Gerichtsurteile zu finden.

"Man hatte einfach keine Lust auf dich oder hat deine finanzielle Situation angezweifelt und wollte dich raushaben, das ist offensichtlich." - Ja bestimmt. Ledig, keine Kinder, keine Haustiere und 90k Gehalt.

Studienortswechsel werden von Gerichten i. d. R. als ausreichende Begründung für eine außerordentliche Kündigung anerkannt. Das weiß auch jeder Vermieter.
Dass ich meinen Master oder auch nur ein Zweitstudium a la Neuorientierung in einer anderen Stadt als München machen möchte, muss ich auch nicht weiter begründen.

Immatrikulationsbescheinigung reicht hierfür aus! Wer sich von Vertragsklauseln in Mietverträgen knebeln lässt, hat eben Pech.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Ist noch wer aus dem Kündigungsverzicht rausgekommen?

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Ja einfach aufhören die Miete zu überweisen und mit dem Vermieter ins Gespräch gehen, dass du leider grad kein Geld mehr hast und ob er die Miete nicht 6-8 Monate Stunden kann. Da kriegst du so schnell eine Kündigung, wie es nur geht. Wenn du dann ausziehst ist der Vermieter eher froh, dass du weg bist.

WiWi Gast schrieb am 15.03.2024:

Ist noch wer aus dem Kündigungsverzicht rausgekommen?

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Als Vermieter kann ich bestätigen dass nahezu alle Vermieter eine Mindestmietzeit von 1-2 Jahren in den Vertrag schreiben, ABER natürlich kommt man da trotzdem raus, indem man

  1. die Wohnung in dem Zustand übergibt in dem man eingezogen ist (sprich wenn die Wohnung z.B. vor dem Einzug frisch gestrichen wurde MUSS selbst nach einer Mietdauer von einem Monat die Wohnung erneut gestrichen werden) und
  2. der Mieter dem Vermieter mehrere geeignete potenzielle Nachmieter nennt - und nein, der Vermieter darf objektiv passende Nachmieter nicht mit dem Ziel, den aktuellen Mieter weiter für eine leere Wohnung zahlen zu lassen, ablehnen.

Kann gut sein dass das einige Vermieter so machen, diese würden aber zu 99% vor jedem deutschen Gericht verlieren, denn auch wenn wir einen Vermietermarkt haben gibts wahrscheinlich in keinem anderen Land der Welt stärkere Rechte für Mieter.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Also ich kenne es nicht anders als eine solche Frist. Würde mich wundern, wenn Vermieter auf sowas verzichten. Gehe persönlich aber nicht davon aus, dass einen ein Vermieter aus Boshaftigkeit Steine in den Weg zieht bei einem fairen Auszug (z.b. Nachmieter finden/eine Monatsmiete trotz Auszug etc.). Dem Vermieter ist doch genauso an einer sauberen Übergabe gelegen und man kann sicherlich ein beidseitig interessantes Angebot finden.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Ich habe leider auch mit einem Kündigungsverzicht (24 Monate) zu kämpfen und muss nun nach 3 Monaten wieder raus aus der Wohnung. Wie würdet ihr vorgehen?

antworten
WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 31.03.2024:

Ich habe leider auch mit einem Kündigungsverzicht (24 Monate) zu kämpfen und muss nun nach 3 Monaten wieder raus aus der Wohnung. Wie würdet ihr vorgehen?

Du willst nach 3 Monate raus und der Vermieter ist schuld? Wie wärst wenn du mal erwachsen wirst.

antworten
WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Du willst nach 3 Monate raus und der Vermieter ist schuld? Wie wärst wenn du mal erwachsen wirst.

Das hilft dem TE nicht weiter, bitte konstruktive Antworten.

antworten
WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

WiWi Gast schrieb am 02.04.2024:

Du willst nach 3 Monate raus und der Vermieter ist schuld? Wie wärst wenn du mal erwachsen wirst.

Das hilft dem TE nicht weiter, bitte konstruktive Antworten.

Ok. Ich würde so viel Stress machen bis der Vermieter mich kündigt. Wenn er es nicht tut, ziehen die anderen Mieter alle aus.

antworten
WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Wurde doch schon hundertmal gesagt. Untermieter suchen. Ablehnung der Untermietung durch Vermieter begründet außerordentliche Kündigung. bim bam.

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WiWi Gast

Kündigungsverzicht im Mietvertrag

Genau so. Und außerdem darf der Vermieter bspw. eine Teilvermietung nicht untersagen. Man ist nur verpflichtet ihn zu informieren.

Dann vermietest du halt offiziell auf dem Papier nur ein Zimmer, forderst aber die gesamte Miete, weil der Untermieter auch die gesamte Wohnung bekommt.

Kein vernünftiger Vermieter würde eine Teiluntervermietung einer Neuvermietung vorziehen..

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Wurde doch schon hundertmal gesagt. Untermieter suchen. Ablehnung der Untermietung durch Vermieter begründet außerordentliche Kündigung. bim bam.

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Diskussionen zu Mietvertrag

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Mietvertrag WG

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hallo,habe eine wichtige frage vor kurzem habe ich ein neues wgzimmer angemietet,hier handelte es sich um eine neuanmietung der wo ...

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